Nicht erst auf der jüngsten Berlinale wurde mit der Agentensatire „Curveball“ der Bundesnachrichtendienst der Lächerlichkeit preisgegeben. Der BND ging bekanntlich aus der „Organisation Gehlen“ hervor und diese wiederum aus der Nazispionagetruppe „Fremde Heere Ost“. Geburtshelfer und Förderer der Organisation Gehlen waren die Nachrichtendienste in den USA. Und später im Kalten Krieg und danach wurden die westdeutschen Schlapphüte benötigt, auch wenn sie sich als Schlappschwänze erwiesen und immer wieder blamierten. Gemeinsam mit der CIA, so wurde im Februar 2020 publik, hatte der BND jahrzehntelang mehr als hundert Staaten ausspioniert, darunter auch NATO-Partner. Die profitable Operation, die Millionen in Schwarze Kassen des BND spülte, hieß übrigens Rubikon.
Alles begann mit einem Schreiben des Bundestagsabgeordneten Dr. Hans Modrow. Der hatte, in Bonn am Rhein sitzend, am 11. Juni 1991 schriftlich beim Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt um Einsicht in seine BND-Akten gebeten. Grund für das Ansinnen war nicht nur die aktuelle Offenlegung der Stasi-Akten im Osten, sondern auch der Umstand, dass ihm eine Meldung des Bundesnachrichtendienstes vom 18. September 1989 bekannt geworden war, in der er die Hauptrolle spielte. In der fraglichen Zeit war er als 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Dresden in Baden-Württemberg auf Dienstreise und führte politische Gespräche mit hochrangigen BRD-Politikern. Die Meldung hatte ihn neugierig gemacht.
Staatsminister Dr. Lutz G. Stavenhagen ließ daraufhin MdB Modrow am 26. August 1991 überraschend wissen, dass „der Bundesnachrichtendienst zu Ihrer Person seit Juli 1958 Erkenntnisse gesammelt und gespeichert“ hat.
So viel Offenheit hatte Modrow nicht erwartet. „Diese Tätigkeit wurde mit April 1990 eingestellt“, hieß es aber zu seiner Beruhigung (1).
Modrow bekam es schriftlich: Von 1958 bis 2012 spähten ihn westdeutsche Geheimdienste aus
Allerdings wurde Modrow der gewünschte Blick in die Akten verweigert. „Ihr Wunsch, Auskunft über alle zu Ihrer Person beim Bundesnachrichtendienst gespeicherten Daten zu erhalten, kann noch nicht erfüllt werden“, schrieb Stavenhagen weiter. „Die Prüfung der Unterlagen wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.“
Nach reichlich zwanzig Jahren erkundigte sich Modrow, ob nun „einige Zeit“ verstrichen und die „Prüfung der Unterlagen“ abgeschlossen sei. Er fragte am 31. Januar 2013 bei Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich an und bat neuerlich um „Auskunft und Einsicht in die Akten zu meiner Person“. Anderthalb Monate später ließ Friedrich ihn wissen, „dass das Bundesamt für Verfassungsschutz, soweit rekonstruierbar, von 1965 bis 2012 Informationen zu Ihrer Person erhoben hat“. Aber, so tröstete das Regierungsmitglied aus der CSU den ausgespähten Fragesteller: Man habe „Ende des Jahres 2012 (...) diese Erhebung eingestellt“.
Das Antwortschreiben verblüffte Modrow in mehrfacher Hinsicht. Erstens: Wieso Verfassungsschutz? Zweitens war ihm seinerzeit staatsministeriell erklärt worden, dass der BND ihn seit April 1991 nicht mehr bespitzelte, was offenbar eine Lüge war. Beide Geheimdienste hatten ihn also auf dem Schirm und tauschten sich offenbar aus. Und drittens schließlich war er observiert worden, obwohl er Abgeordneter des Bundestages und auch des Europa-Parlaments gewesen war und mindestens in jener Zeit parlamentarische Immunität genoss.
Allerdings, so Friedrich weiter, dürfe Modrow seine Geheimdienstakten noch immer nicht einsehen, weil sie „zeitgeschichtlich bedeutsam“ seien und „damit gemäß dem Bundesarchivgesetz (vgl. §§ 2, 3 BArchG) für eine Abgabe an das Bundesarchiv vorgesehen“ sind. Die Akten müssten vom Dienst erst geprüft werden, um zu entscheiden, welche ins Bundesarchiv sollten und welche nicht. Und wenn sie dann im Bundesarchiv eingelagert seien, beginne die Frist von dreißig Jahren, nach deren Ablauf sie natürlich eingesehen werden könnten.
Modrow ging auf die neunzig zu, und obgleich in guter Verfassung hielt es nicht nur sein Hausarzt für unwahrscheinlich, dass er 120 oder älter werden würde, um das noch persönlich zu erleben. Daraufhin klagte er auf Herausgabe seiner Geheimdienstakten vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Opfer Modrow versus BRD: Das Bundesverwaltungsgericht war auf seiner Seite
Die Verhandlung „Dr. Hans M. gegen die Bundesrepublik Deutschland“ fand zufällig an jenem Tage statt, an dem 85 Jahre zuvor der Reichstag gebrannt hatte, und ausgerechnet in jenem Saal, wo einst gegen Dimitroff, van der Lubbe und andere kommunistische Brandstifter verhandelt worden war. Marius van der Lubbe, das nur nebenbei, war seinerzeit zum Tode verurteilt worden, und die These vom Einzeltäter war, auch Dank einer Serie im Spiegel (2), bis vor wenigen Jahren manifester Teil einer Geschichtslegende, die immer wieder kolportiert wurde. Dass die Nazis den Reichstag angezündet hatten, tat man stets als kommunistische Propaganda ab (3).
Den Richtern in Leipzig saßen an jenem 27. Februar 2018 einige Vertreter des BND gegenüber, die weder gefilmt noch fotografiert werden durften. Darüber wachten die Gerichtsdiener sehr aufmerksam. Die Auskünfte der geheimen Männer sorgten oft für Heiterkeit im vollen Saale und für Kopfschütteln auf der Richterbank.
Modrow wurde vom Vorsitzenden Richter bei Androhung des Verhandlungsabbruchs untersagt, seine Rede zur Abgabe einer politischen Erklärung zu nutzen. Er gab sie schriftlich zu Protokoll, und damit war sie auch den reichlich anwesenden Pressevertretern zugänglich. Am Ende entschied das Gericht, dass der BND seine Akten zu bestimmten und konkret benannten Schwerpunkten an Modrow und unter Berücksichtigung der 30-Jahres-Frist übergeben müsste.
So erhielt denn Dr. Hans Modrow 2019 partiell geschwärzte Unterlagen aus dem Jahr 1988, und im Januar 2020 folgten welche aus dem Jahr 1989. Natürlich mit großen Lücken und vielen unleserlich gemachten Zeilen, doch immerhin: Der BND kam seinen Verpflichtungen formal nach.
Allerdings staunte Modrow nicht schlecht, als ihn unmittelbar nach der Lieferung aus dem Jahr 1989 ein Journalist der Welt am Sonntag aufsuchte, der offenkundig das gleiche Aktenkonvolut besaß, welches Modrow zugestellt worden war.
Wie und warum diese Papiere in die Redaktion gelangt waren, soll hier nicht interessieren: Nobody knows it.
Allenfalls ist öffentlich bekannt, was man darüber am 16. Februar 2020 in der WamS auf einer ganzen Seite lesen konnte. Die Faksimili der BND-Akten, die die hohe Authentizität und Exklusivität des redaktionellen Beitrages auswiesen, wurden umrahmt von der Geschichte um ein geheimes Treffen in der sowjetischen Botschaft in Ostberlin. Daran hatten der sowjetische Deutschlandpolitiker Walentin Falin, Ministerpräsident Hans Modrow, Staats- und Parteichef Egon Krenz, der sowjetische Botschafter in der DDR Wjatscheslaw Kotschemassow und — hier allerdings unerwähnt, weil wohl nicht bekannt — der Dolmetscher Helmut Ettinger teilgenommen. Der BND hatte darüber einen aus verschiedenen Quellen gespeisten Bericht gefertigt, der am 20. Dezember 1989 in Pullach vorlag und nun in der WamS wiedergegeben wurde.
Beharrlich wird die These kolportiert, Moskau habe dafür gesorgt, dass die Revolution friedlich blieb. Sie ist eine Geschichtslüge
Modrow und Krenz bestätigten auf Nachfrage der Zeitung, dass es dieses Treffen gegeben habe. Allerdings nicht, wie der BND behauptete, am 17., sondern erst am 24. November. Und Ex-Geheimdienstchef Markus Wolf war nicht dabei gewesen. Geschenkt, das sind die beim BND üblichen Ungenauigkeiten. Jedoch ist die Botschaft des Beitrages der Erregung wert. Sie findet sich bereits in der Überschrift:
„Als Moskau zur Einheit drängte. Ein Emissär Gorbatschows sollte hochrangigen SED-Politikern im November 1989 klarmachen, dass die deutsche Vereinigung unausweichlich sei. Ein Spion des Bundesnachrichtendienstes informierte den Westen über das geheime Treffen.“
Der BND hätte immer gern einen Spion in der SED-Spitze gehabt, aber nachdem Elli Barczatis, die Chefsekretärin von Otto Grotewohl — Modrows Vorgänger im Amt des DDR-Ministerpräsidenten — 1953 aufgeflogen war, blieb diese Position quasi unbesetzt.
Entgegen der hochstapelnden Behauptung der WamS hatte der BND bei seinem Bericht, was unschwer aus den Papieren zu entschlüsseln ist, lediglich einige höchst dubiose Quellen im Umfeld der Führung abgeschöpft. Geschenkt.
Ärgerlich hingegen ist die Geschichtsklitterung, die objektiv damit betrieben wird. Im Zusammenhang mit den Feiern dreißigster Jahrestage — beginnend in Leipzig am 9. Oktober 2019 mit „30 Jahre friedliche Revolution“ und „30 Jahre Mauerfall“ am 9. November — wird die These verbreitet, dass die Führung in Ostberlin zu all ihren Maßnahmen, die à la longue zum Ende der DDR und zur Vereinigung geführt haben, erst von Moskau genötigt oder gar gezwungen worden ist. Ohne die rührende Fürsorge und die politische Weitsicht des Kreml wäre der Herbst ’89 keineswegs so friedlich verlaufen, und auch an der Grenze wäre Blut geflossen.
„Die Geschichte wäre anders verlaufen, hätte im Kreml Michail Gorbatschow nicht entschieden, keine Truppen zu senden“, erklärte Bundespräsident Steinmeier beim Festakt in Leipzig (4). Zehn Jahre zuvor hatte sein Vorgänger Köhler an gleicher Stelle ähnliches gesagt: „Vor der Stadt standen Panzer, die Bezirkspolizei hatte Anweisung, auf Befehl ohne Rücksicht zu schießen. Die Herzchirurgen der Karl-Marx-Universität wurden in der Behandlung von Schusswunden unterwiesen, und in der Leipziger Stadthalle wurden Blutplasma und Leichensäcke bereitgelegt“ (5).
Moskau hat bei den grundstürzenden Vorgängen in der Endphase der DDR diese aktive Rolle nicht gespielt, wie seriöse Quellen und Untersuchungen belegen. Initiativen und Maßnahmen zur Gewaltlosigkeit gingen ausschließlich von der DDR-Führung aus.
Dass die Sowjetarmee in den Kasernen blieb und nicht zu den turnusmäßigen Herbstmanövern ausrückte, ordnete nicht deren Oberbefehlshaber Gorbatschow an, sondern das geschah auf Bitte Ostberlins, das seinen höchsten Militär nach Wünsdorf schickte (6).
Falin drängte Ostberlin zur Einheit? Er lehnte sogar den Begriff „Wiedervereinigung“ ab, weil er ihn an Österreichs Anschluss 1938 erinnerte
Die Intention solcher bewussten Tatsachenverfälschungen liegt auf der Hand: Der friedensstiftende Beitrag der im Herbst ’89 handelnden DDR-Politiker soll ignoriert, mindestens geschmälert werden. Vielleicht käme sonst eventuell jemand auf die Idee zu fragen, warum etwa der maßgeblich für den gewaltlosen Verlauf verantwortliche Egon Krenz statt des Bundesverdienstkreuzes mehrere Jahre Knast bekam.
Wie erfolgreich diese seit dreißig Jahren praktizierte öffentliche Denunziation und Schmähung wirkte, erlebten wir im Herbst 2019: Der Berliner Verlag war kurz zuvor von dem ostdeutschen Unternehmerpaar Silke und Holger Friedrich übernommen worden, und in einem Editorial dankten sie namentlich Egon Krenz, dass dieser dafür gesorgt habe, dass es im Herbst ’89 friedlich zuging. In den Redaktionen landauf, landab gab es die erwarteten Reflexe (7). Laut WamS und BND „drängte“ Moskau also schon im November 1989 die SED-Spitze „zur Einheit“.
Falin und Kotschemassow sind tot, ebenso der damals abwesende Wolf. Modrow und Krenz leben noch. Sie erinnerten sich zwar daran, dass Falin seinerzeit in der Sowjetbotschaft Gorbatschows Position bekräftigt habe, alle Fragen, die die DDR betreffen, würden nicht in Moskau, sondern in Berlin entschieden. Eine mögliche gemeinsame Zukunft der beiden deutschen Staaten hätte jedoch in dem mehrstündigen Gespräch allenfalls eine marginale Rolle gespielt. Außerdem hätte Falin den Begriff „Wiedervereinigung“ explizit abgelehnt, dieser erinnere ihn zu sehr an den Anschluss Österreichs (8). Und für eine Konföderation sah Falin objektiv auch keine Voraussetzungen, denn diese hieße eine gemeinsame deutsche Sicherheits- und Außenpolitik. Wie solle das gehen, wenn beide Staaten gegensätzlichen Bündnissen angehörten? Es sei denn, sie verließen diese, wie eben auch alle fremden Truppen abziehen müssten.
Auch wenn sonst viele Illusionen bei dem Gedankenaustausch mit Falin geäußert wurden: Diesbezüglich hatte sie keiner der Anwesenden. So bleibt denn nach der Lektüre der Modrow-Papiere und der Welt am Sonntag nur die Frage: Hat der BND nur aus Bedeutungshuberei den Ballon fliegen lassen oder steckte mehr dahinter? Vielleicht weiß er es nicht einmal selbst. Ist ja alles geheim.
Quellen und Anmerkungen:
(1) Diese wie auch die nachfolgenden Zitate stammen aus Modrows Buch: „’Ich will meine Akte!’ Wie westdeutsche Geheimdienste Ostdeutsche bespitzeln“, Das Neue Berlin, Berlin 2018
(2) Der Spiegel legte mit seiner elfteiligen Serie 1959/60 „den Grundstein für die Allleintäterinterpretation“, so der Historiker Benjamin Carter Hett im Gespräch mit der Hannoverschen Allgemeinen vom 25. Juli 2019. „Heute wissen wir, dass der damalige Spiegel-Autor Fritz Tobias als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Dokumente manipuliert, Quellen unterdrückt und Historiker erpresst hat. Dass der Spiegel sich davon bis jetzt nicht distanziert, ist ein trauriges Kapitel.“
(3) Die These vom Alleintäter widerlegte z. B. eine 2019 im Archiv des Amtsgerichts Hannover aufgefundene eidesstattliche und notariell beglaubigte Erklärung des einstigen SA-Mannes Hans-Martin Lennings. Der hatte darin mitgeteilt, er habe auftraggemäß van der Lubbe zum Reichstag gefahren, doch als sie dort ankamen, habe es bereits nach Brand gerochen.
(4) vgl. http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Frank-Walter-Steinmeier/Reden/2019/10/191009-Leipzig-Friedliche-Revolution.html
(5) vgl. http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Horst-Koehler/Reden/2009/10/20091009_Rede.html. Die hier zitierte Passage ist inzwischen mit einer Fußnote versehen, in der es heißt, dass der Urheber dieser Behauptung in einem Interview nach der Erklärung des Bundespräsidenten gesagt hätte, „er habe für diese Angaben noch keine ausreichenden Belege, es sei weitere Forschung nötig“. Dennoch steht die nachweisliche Lüge unverändert im Internet, eine Korrektur oder Richtigstellung durch das Bundespräsidialamt ist bis heute nicht erfolgt.
(6) So erklärte Kotschemassow im Gespräch mit dem Spiegel 36/1997 („Eindeutig ein Gericht der Sieger“) auf die Frage, ob Moskau im Herbst ’89 den Einsatz von Gewalt erwogen habe: Zwar hätten in der dramatischen Phase „unsere Generäle im Oktober und November 1989 einen militärischen Eingriff erwogen und angeboten“, aber dieses „Angebot“ sei von Krenz nicht angenommen worden. Auch Gorbatschow bestätigte dieses Faktum in seinen 1995 erschienenen Erinnerungen auf Seite 712: „Zum Glück verfügte die neue Parteiführung (in Berlin — F. S.) über hinreichend Vernunft und Mut, um keinen Versuch zu unternehmen, die Unzufriedenheit der Bevölkerung in Blut zu ertränken.“
(7) Die Berliner Konkurrenz, der Springer-Verlag, fand umgehend eine IM-Akte Friedrichs. Die Zeit gab sich am 18. November 2019 irritiert: „Für Irritationen sorgten (...) ihre Huldigung des letzten Generalsekretärs des SED-Zentralkomitees, Egon Krenz (‚Wir sind ihm dankbar und möchten fragen, ob es in gleichem Maße groß war, ihn neben anderen zu viereinhalb Jahren Haft zu verurteilen’)“. Und die Süddeutsche Zeitung entrüstete sich am 11. Dezember 2019: „Auf 686 Zeilen veröffentlichte das Ehepaar Silke und Holger Friedrich unter dem Titel ‚Berliner Erklärung’ einen Text über seine Weltsicht, in dem es über den letzten SED-Chef Egon Krenz hieß, er habe ‚Millionen Menschen selbstbestimmte, positive Lebenswege ermöglicht’. Sie seien ihm dankbar. Krenz stand im Herbst 1989 für den bizarren letzten Versuch des Regimes, sich an der Macht zu halten.“
(8) Am 13. März 1938 erließ Berlin das „Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich“. Zwei Tage später jubelten Zehntausende in Wien Hitler zu: „Als Führer und Kanzler der deutschen Nation und des Reichs melde ich vor der deutschen Geschichte nunmehr den Eintritt meiner Heimat in das Deutsche Reich.“
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