Das Bundesamt für Statistik arbeitet in der Datenerhebung anders als das Robert Koch-Institut und die Gesundheitsämter. Während diese sich auf die Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz berufen, beruhen die Zahlen von Destatis auf den Angaben in den Totenscheinen. Diese werden nach dem Tod eines jeden Menschen von einem Arzt ausgefüllt. Laut dem Bundesamt wurde hier im Jahr 2020 bei 36.291 verstorbenen Menschen COVID-19 als Erkrankung vermerkt. „In 30.136 Fällen war dies die Todesursache, in den anderen 6.155 Fällen war es eine Begleiterkrankung“, so Destatis. In Prozentzahlen bedeute dies, dass 83 Prozent der Fälle an Corona und 17 Prozent mit Corona verstorben seien. Diese Zahl widerspricht allem, was man bis dato von Pathologen hörte.
Vorab zur Einordnung: Insgesamt sind laut diesen ersten und vorläufigen Daten von Destatis im Jahre 2020 in Deutschland insgesamt 985.620 Menschen gestorben. Die an und mit Corona Verstorbenen machen laut Destatis ingesamt einen Anteil von 3,7 Prozent aller Verstorbenen aus. Dass positive PCR-Tests medizinisch nichts beweisen, lassen wir außen vor.
Dass das Krankheitsgeschehen mit Corona nur einen kleinen Anteil an den Todesfällen hat, ist mittlerweile bekannt. Nun soll es um die Methodik von Destatis gehen. Haben wir es hier mit zuverlässigen Zahlen zu tun?
Diagnosen ohne Obduktion sind wertlos
Todesbescheinigungen beziehungsweise Totenscheine sind schon seit Jahren in Deutschland als unzuverlässige Quelle bekannt. So fand der Rostocker Rechtsmediziner Dr. Fred Zack 2017 in einer Studie heraus, dass sich mindestens 90 Prozent aller Totenscheine schon beim bloßen Studieren und ohne eine Obduktion als fehlerhaft herausstellten. 10.000 Dokumente habe er demnach geprüft, wobei ihm nur 223 Urkunden als tadellos erschienen seien. „Es müssten mehr Obduktionen erfolgen, denn die Leichenschaudiagnosen — Totenscheine — werden in etwa 50 Prozent aller Fälle nach einer Sektion korrigiert. Deshalb ist die gegenwärtige amtliche Todesursachenstatistik in Deutschland (von Destatis), die lediglich auf Angaben der Todesbescheinigungen beruht, Augenwischerei.“ Auch 2020 und 2021 äußerten sich immer wieder Pathologen, dass nur eine Obduktion Klarheit über die Frage nach dem „an oder mit“ erbringen könne.
Dies liegt auch an der Form des Totenscheines selber, denn auf diesem soll nach Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Kausalkette niedergeschrieben werden, die schlussendlich zum Tod geführt hat. Im Totenschein-Formular steht als Ausfüllhilfe: „Direkt zum Tode führende Krankheit oder Zustand“ und darunter „Vorangegangene Ursachen: Krankheitszustände, welche zu der oben angeführten Ursache geführt haben, mit der ursprünglichen Ursache an letzter Stelle“. Dies ist für Destatis das „an Corona verstorben“.
Zusätzlich gibt es im Formular ein Feld für „Andere wesentliche Krankheitszustände, die zum Tode beigetragen haben, ohne mit der Krankheit selbst oder mit dem krankheitsverursachenden Zustand in Zusammenhang zu stehen“. Diese Vorgaben der WHO sind mal wieder an Schwammigkeit nicht zu übertreffen. Denn in der Regel führt ja gerade die Kombination aus diesen anderen — vermeintlich unabhängigen — Krankheitszuständen und COVID-19 zum Tode. Doch eine solche zum Tode führende Kombination ist auf dem Totenschein nicht vorgesehen. Stattdessen werden die hier eingetragenen Erkrankungen von Destatis als „mit diesen Krankheiten verstorben“ gewertet, während COVID-19 — oftmals der akute Auslöser — als alleinige Todesursache gewertet wird.
Konkret bedeutet das für den Totenschein, dass auch bei Verstorbenen, die einen multiplen und komplexen Krankheitszustand hatten, eine Kausalkette mit COVID-19 als mittelbare Todesursache aufgeführt wird. Ein Beispiel: Ein Mensch ist laut Totenschein an akutem Lungenversagen verstorben — „direkt zum Tode führende Krankheit“. Dies war die Folge einer Lungenentzündung — Krankheitszustand, der zum Lungenversagen geführt hatte —, welche als „Grundleiden“ COVID-19 hatte — „die Lungenentzündung verursachend“. Damit geht COVID-19 als Grundleiden in die Statistik ein — und der Mensch ist laut Destatis an Corona verstorben. Im Zusatzfeld des Totenscheines wird eingetragen, dass der Verstorbene auch noch Diabetes hatte — „wesentlicher Krankheitszustand, der zum Tod beigetragen hat“. Dieser „andere wesentliche Krankheitszustand“ geht als mit Corona verstorben in die Destatis-Rechnung ein.
Verstorbene Schwerkranke werden zu Coronatoten umdefiniert
Hier wird es problematisch, denn der Totenschein sagt in dieser Form nichts über den allgemeinen Gesundheitszustand und die Gewichtung der Krankheiten aus. Hier werden verstorbene schwerkranke Menschen aller Art anhand eines akuten Auslösers zu Coronatoten umdefiniert. Bleiben wir beim vorherigen Beispiel: Ein Diabetes-Kranker erleidet ein Nierenversagen und hat Durchblutungsstörungen. Die Person wird nun mit dem Verdacht auf einen Schlaganfall stationär behandelt. Dort infiziert sie sich mit dem Coronavirus und entwickelt, geschwächt durch den Diabetes, eine Lungenentzündung und stirbt daraufhin an akutem Lungenversagen. Für Destatis bedeutet das nun „an Corona verstorben“, weil das akute Lungenversagen durch COVID-19 hervorgerufen wurde — Diabetes ist schließlich kein Virusinfekt, und der Arzt hat auf dem Totenschein die unmittelbare Todesursache auf den Virusinfekt zurückgeführt.
Den Totenschein kann man als Kausalkette aber auch so ausfüllen: Der Mensch ist an zerebraler Ischämie (Hirninfarkt) verstorben, ausgelöst durch ein Herz-Kreislauf-Versagen, dem als Grundleiden eine Lungenentzündung vorausging. Das ist ebenfalls korrekt und wird in der Praxis auch so gemacht, wie uns von praktizierenden Medizinern bestätigt wurde. Denn schlussendlich stirbt jeder Mensch einen Hirntod, dem ein Herz-Kreislauf-Versagen vorangeht. Ob und an welcher Stelle der Arzt in der zum Tode führenden Kausalkette auch COVID-19 im Totenschein angibt, bleibt dem Mediziner überlassen.
Laut praktizierenden Medizinern lässt sich ohne eingehende Untersuchungen des Verstorbenen COVID-19 als Todesursache in den seltensten Fälle eindeutig bestimmen. Denn auch bei positiv Getesteten kann die Todesursache durchaus durch andere Erreger ausgelöst worden sein, etwa durch multiresistente Keime. Doch in den meisten Fällen werden solche Untersuchungen gar nicht vorgenommen — und dennoch wird im Totenschein COVID-19 in die Kausalkette eingetragen.
Bereits 2008 sollte im Bundestag eine Reform der Leichenschau und der Totenscheine stattfinden, was jedoch durch die Bundesländer verhindert wurde. Das Bundesamt für Statistik weiß, dass es mit einer vollkommen unzuverlässigen Datenbasis operiert. Das hält Destatis aber nicht davon ab, vollmundig zu verkünden, die Antwort auf das „an oder mit Corona“ geklärt zu haben. Auf dieser Datenbasis werden seit Jahren politische Finanzierungsentscheidungen getroffen, die auch bereits vor Corona haltlos waren.
Keine Regierungsmedizin, sondern Gerichtsmedizin
Dass diese Zahlen nicht stimmen können, ergeben die Aussagen von Pathologen. So zitierte selbst das regierungstreue ZDF den Rechtsmediziner Benjamin Ondruschka mit seinem Ergebnis von 735 durchgeführten Obduktionen: „88 Prozent der Untersuchten hatten zwischen einer und vier Vorerkrankungen, am häufigsten drei. Nur in einem Prozent der Fälle wurden keine relevanten Vorerkrankungen gefunden.“ In Deutschland allein wurden bislang schon über 1 000 Obduktionen durchgeführt. Es ist an der Zeit, dass diese systematisch ausgewertet und an die Öffentlichkeit gebracht werden. Dann müssen wir uns auch nicht mehr mit irreführenden Statistiken herumschlagen.
Bei der Recherche zu diesem Thema sprachen wir mit Medizinern, die über Totenscheine als „harte Währung“ nur lachen konnten. „Was letztlich als Todesursache betrachtet wird, liegt im Ermessen des Arztes. Ob und wie COVID-19 im Totenschein auftaucht, kann jeder Arzt unterschiedlich handhaben. Das ist im Grunde völlig willkürlich“, sagte einer von ihnen. COVID-19 sei wie eine Mode-Todesursache unter Ärzten, welche mitunter auch die Arbeit erleichtere, weil man komplexe Krankheitszustände damit auf dem Papier vereinfachen könne. Im Endeffekt könne man in dieser Form des Totenscheines den tatsächlichen Auslöser aber nur schwerlich bestimmen. „Lungenversagen als Todesursache infolge eines multiresistenten Keimes wird fast nie aufgeschrieben. Das ist bei COVID-19 plötzlich anders. Und das liegt am PCR-Test.“
Redaktionelle Anmerkung: Dieser Text erscheint hier im Rubikon vorab, noch vor seiner Drucklegung in der 55. Ausgabe der Print-Wochenzeitung Demokratischer Widerstand (DW). Seit dem 17. April 2020 erreicht der abonnierte, weitergereichte und verteilte DW Menschen, die ansonsten nur der Konzern- und Regierungsberichterstattung ausgesetzt gewesen wären. Eine gedruckte Zeitung kann nicht gelöscht, nicht zensiert und nicht aus der Welt verbannt werden. Weil Google, Facebook und Co. zunehmend unverblümt zensieren, hier der ausgeschriebene Link zur Internetseite: demokratischerwiderstand.de.
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