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Die Russland-Kontroverse

Die Russland-Kontroverse

In einer dritten Erwiderung diskutiert Felix Feistel weiter mit Christian Stolle über das Thema „Putin, der Westen und die Schuldfrage“.

Zensur und Repressionen

Beginnen wir mit der Zensur in Russland und der Verurteilung von Alexej Gorinow. Hier schreibt Stolle:

„Tatsächlich ging es laut offiziellem Gerichtsurteil um ‚aufgezeichnete Aussagen (…) mit wissentlich falschen Informationen (…) über die Durchführung militärischer Angriffsaktionen durch die Russische Föderation auf dem Territorium eines anderen souveränen Staates, wobei diese nicht als spezielle Militäroperation, sondern als Krieg bezeichnet wurden (…), (und) über den täglichen Tod von Kindern auf dem Territorium der Ukraine infolge der Durchführung von Militäroperationen durch die Russische Föderation‘. Es ging also sowohl um die Bezeichnung des Krieges als Krieg als auch um Gorinows Aussage über getötete Kinder.“

Erwähnenswert erscheint mir zunächst, dass Stolle hier als Quelle nicht das Gerichtsurteil, sondern einen Telegramkanal mit dem Namen „Freiheit für Gorinow“ anführt. Zudem wird in diesem angeführt — und wir unterstellen jetzt einmal, dass dort das Gerichtsurteil zitiert wird —, dass Gorinow die „militärische Sonderoperation“ als „Krieg“ bezeichnete. Daraus zu folgern, dass diese Aussage ausschlaggebend für die Verurteilung gewesen sei, ist jedoch eine Überdehnung des Wortlautes. Denn diese Aussage wird so nicht getroffen. Vielmehr liegt der Schluss nahe, dass hier Begrifflichkeiten geklärt werden, um überhaupt für alle verständlich zu machen, dass mit „Krieg“ eben die „militärische Sonderoperation“ gemeint ist. Aus dem Wortlaut ergibt sich eher, dass es eben doch um die von Gorinow angeführten toten Kinder ging. Andere Quellen berichten zudem, dass Grund für die Verurteilung die Bezeichnung des Vorgehens russischer Soldaten als „grausam“ war.

Wörtlich steht dort:

„Алексей Горинов протестовал против проведения конкурса детского рисунка, указывая, что развлечения являются недопустимой ‚дикостью‘ на фоне военных действий в соседнем государстве.“

Übersetzt (maschinelle Übersetzung):

„Alexej Gorinow protestierte gegen den Malwettbewerb für Kinder und wies darauf hin, dass die Unterhaltung vor dem Hintergrund der Feindseligkeiten in einem Nachbarstaat eine unannehmbare ‚Grausamkeit‘ sei.“

Der Autor des Artikels fasst die Gründe für die Verurteilung dann folgendermaßen zusammen:

„Die Zusammensetzung der Norm, nach der Gorinow verurteilt wurde, umfasst insbesondere die folgenden Elemente:

  1. Falschheit der verbreiteten Informationen;
  2. wissentliche Falschheit dieser Falschheit (das heißt, der Angeklagte wusste um die Unzuverlässigkeit der Information);
  3. vorheriges Zusammenwirken einer Gruppe von Personen;
  4. das Motiv des politischen Hasses.“

Dann kritisiert er das Urteil folgendermaßen:

„Nach dem Urteil zu urteilen, wurde keines dieser Elemente bewiesen, und es wurde nicht einmal versucht, sie zu beweisen. Was den Wahrheitsgehalt oder die Falschheit von Gorinows Aussagen über Tatsachen (vor allem über den Tod von Kindern in der Ukraine) betrifft, so ist der Richter dieser Frage überhaupt nicht nachgegangen. Nach Medienberichten zu urteilen, versuchte die Verteidigung, dem Gericht die UN-Statistiken über die Verluste unter der Zivilbevölkerung, einschließlich Kindern, in der Ukraine vorzulegen. Der Richter war jedoch nicht im Geringsten an diesen Beweisen interessiert (sie wurden im Urteil nicht einmal erwähnt).“

Nun kann man das Urteil aus Gründen der sauberen Prozessführung und der Meinungsfreiheit durchaus kritisieren. Die Fakten, etwa die Anzahl getöteter Kinder, nicht wiedergeben zu dürfen, widerspricht der Meinungsfreiheit vollkommen und macht auch jede objektive Berichterstattung unmöglich. Daraus folgt aber immer noch nicht, dass man das Wort „Krieg“ im Zusammenhang mit der Militäroperation in der Ukraine nicht nennen dürfe. Und einzig und allein darum ging es. Die Haftbedingungen Gorinows, die sicherlich alles andere als menschenwürdig sind, standen ursprünglich nicht zur Debatte.

Weiterhin führt Stolle aus, dass allein in den ersten Wochen nach dem Eingreifen Russlands in der Ukraine 15.000 Kriegsgegner verhaftet worden seien. Seine Quelle hierfür — und das ist ein wiederkehrendes Phänomen bei Stolle — ist eine westliche Zeitung, in diesem Fall The Economist. Westlichen Medien ist im Hinblick auf die Berichterstattung über den Krieg in der Ukraine — und eigentlich auch in jeder anderen Hinsicht — kaum zu trauen.

Sie sind in den westlichen Propagandaapparat eingebunden und erfüllen die Funktion, Stimmung gegen Russland zu machen, um die Zustimmung der Bevölkerung zum Krieg zu steigern.

Das vorweggeschickt, ist es dennoch durchaus möglich, dass die Zahlen stimmen. Der Artikel geht aber nicht darauf ein, aus welchen Gründen die Demonstranten — denn um solche handelt es sich — festgenommen wurden und ob sie nicht schon längst wieder auf freiem Fuß sind. Sie können beispielsweise festgenommen worden sein, weil sie an einer unangemeldeten Demonstration teilgenommen haben — in Russland eine Ordnungswidrigkeit, in Deutschland nach § 26 Versammlungsgesetz sogar strafbar. Es wäre ja immerhin auch möglich, dass die Proteste eskaliert sind, die Menschen Gewalt angewendet haben, und das wäre auch in Deutschland ein Anlass, sie festzunehmen. Unwahrscheinlich ist, dass all diese Menschen jetzt dauerhaft in russischen Gefängnissen sitzen. Jedenfalls ganz ohne Kontext und nähere Informationen zu folgern, dass hier eine Zensur stattfindet, hat wenig Substanz — was nicht heißen soll, dass es nicht durchaus der Fall sein könnte.

Butscha

Stolle behauptet weiterhin, es sei offensichtlich und bewiesen, dass russische Soldaten in Butscha Kriegsverbrechen begangen hätten. Dazu verweist er auf Videos, von denen zwei nur mit Altersverifikation einzusehen sind. Das Video vom Spiegel hingegen ist frei einsehbar. Was man darauf erkennt, sind bewaffnete Männer, die auf zwei unbewaffnete Zivilisten schießen. Was man jedoch nicht sieht, sind etwaige Abzeichen der russischen Armee oder sonstige Erkennungsmerkmale. Der kurz vor dem Verbrechen einfahrende Transporter, auf dem groß „Spezialkräfte Russlands“ steht, wirkt fast schon bewusst inszeniert. Immerhin kann jeder einen Transporter anmalen und dann damit herumfahren und Menschen töten. Lediglich die Einbettung des Spiegels in Form der Überschrift und einer weiblichen Erzählstimme legt nahe, dass es sich um russische Soldaten handelt. Dasselbe gilt für den Ort des Geschehens, der nur anhand des Videomaterials überhaupt nicht verifizierbar ist. Das Videomaterial liefert also noch keinen Beweis für Kriegsverbrechen seitens russischer Soldaten — allerdings für einen Mord.

Auch die zeitlichen Abläufe der Verbrechen in Butscha werfen Fragen auf. Erst einige Tage nach dem Rückzug der russischen Soldaten, nachdem sich der Bürgermeister noch erfreut gefilmt und freudig die „Befreiung“ verkündet hat, wurden „plötzlich“ Leichen gefunden, die auf ein Massaker hindeuteten. Zuvor waren ukrainische Polizeikräfte und Soldaten in Butscha eingerückt mit der Ankündigung, das Gebiet „säubern“ zu wollen. Damit machen sich die ukrainischen Kräfte ebenso verdächtig. Da die russischen Soldaten nicht aus Butscha vertrieben worden sind, sondern sich zurückzogen haben, hätten sie die Leichen als Beweis ihrer Gräueltaten auch beseitigen können.

Die Aussagen eines tschechischen Söldners, der unter Anklage der Söldnerschaft steht und sich selbst rechtfertigen muss, belegen, anders als Stolle behauptet, überhaupt nichts. Hier kann man maximal den Versuch erleben, wie jemand seine Taten von Plünderungen und der Hinrichtung russischer Soldaten zu rechtfertigen sucht. Auch seine Aussagen über russische Kriegsverbrechen sind lediglich das: seine Aussagen. Da der Völkermord angeblich unter russischer Besatzung stattfand, ist es unwahrscheinlich, dass der Söldner selbst zu diesem Zeitpunkt vor Ort war. Er selbst kann ebenso lediglich vom Hörensagen von dem „Massaker“ erfahren haben. Es ist kein Beweis für etwas, sondern maximal ein Anhaltspunkt für weitere Ermittlungen.

Hinzu kommt, dass die Ereignisse in Butscha für den Westen und Kiew sehr passend zu den Friedensverhandlungen in Istanbul kamen — und damit den Vorwand lieferten, das fast ausgehandelte Friedensabkommen zu verwerfen, welches von den USA ohnehin nicht gewollt war.

Interessant ist auch, dass es zumindest einige Mitarbeiter der US-Geheimdienste gibt, welche die Anschuldigungen russischer Kriegsverbrechen zurückweisen. Diese führen dann auch aus, dass der Ort unter Beschuss beider Seiten stand, und bei solch kriegerischen Handlungen nun einmal Menschen sterben — beabsichtigt oder nicht. Über die Ereignisse in Butscha kann man sich unter anderem hier, hier und hier informieren, in der letztgenannten Quelle auch mit einem Hinweis, dass zumindest einige der Leichen gar nicht so tot gewesen sein könnten, wie behauptet, was auch die Möglichkeit einer vollständigen Inszenierung zumindest aufwirft. Dazu passt auch, dass die russische Regierung bis heute erfolglos versucht hat, eine Liste der Toten von Butscha zu erhalten, um die Vorgänge zu untersuchen. Letztlich ist an diesen Ereignissen aber bis heute nichts aufgeklärt, und daher sind Hergang und Täterschaft unklar. Und bis eine Aufklärung stattfindet, kann eigentlich keine definitive Aussage getroffen werden.

Das soll nicht bedeuten, dass in der Ukraine keine Kriegsverbrechen geschähen. Wie in jedem Krieg finden diese statt und werden von beiden Seiten begangen. Das sensationsheischende Aufbauschen der bislang jedoch ungeklärten Vorkommnisse in Butscha, und die propagandistische Instrumentalisierung seitens der Ukraine und des Westens werfen allerdings viele Fragen auf.

Odessa

Was die Ereignisse in Odessa angeht, so stützt Stolle sich hier auf ukrainische Quellen, die zumindest undurchsichtig sind, da sie kein Impressum enthalten und nicht ersichtlich ist, wer dahintersteht. Ob Stolle die dort als Beweise angeführten Videos und Audiomitschnitte gesehen und gehört hat, ist unklar. Zumindest sind sie vollständig in russischer oder ukrainischer Sprache. Zudem gibt er mehr Gerüchte als Fakten aus anderen Quellen wieder. So seien die Demonstranten in Odessa „angeblich“ aus Russland bezahlt worden. Das ist mehr Hörensagen als Beweis. Auch die Berufung auf einen Bericht von „Human Rights Without Frontiers“ und nicht, wie er schreibt, „Human Rights Watch“, ist eher fragwürdig. Die Organisation scheint der Europäischen Union nahezustehen, gibt sich zwar als Nichtregierungsorganisation aus, aber ihre Hintergründe sind unklar. Einsehbar ist der Vorsitz durch Willy Fautré, ein Menschenrechtsaktivist, der schon lange und in vielen Regionen tätig war. Die Organisation besteht aus sechs Mitgliedern und hat ein Budget von rund 22.000 Euro, was es wahrscheinlich schwierig macht, ausgedehnte Ermittlungen anzustellen. Der letzte Finanzbericht der Organisation ist auf ihrer Seite nicht einzusehen, was die Feststellung anderer finanzieller Hintergründe erschwert. Zudem fokussiert sich diese Organisation sehr auf Länder und Gebiete, die den westlichen Interessen widerstreben, etwa den Iran, China, Pakistan oder Russland.

Zudem führt die Organisation selbst an, dass ihr Bericht nicht die Wahrheit sei, sondern lediglich eine Version der Ereignisse wiedergebe. Der Bericht führt zudem aus, dass schon ganz zu Beginn, noch vor den Zusammenstößen, paramilitärische Pro-Maidan-Aktivisten bewaffnet durch die Straßen zogen. Auch Anti-Maidan-Aktivisten waren bewaffnet, aber, so der Bericht, eine Anti-Maidan-Quelle erklärte, dass der erste Schuss von den Pro-Maidan-Kräften ausgegangen sei. Zudem waren es die Pro-Maidan-Aktivisten, die zuerst das Camp der Anti-Maidan-Aktivisten angriffen, die wiederum von der Polizei geschützt wurden. Das erste Todesopfer soll auf das Konto von Anti-Maidan-Aktivisten gehen, wobei es sich dabei um einen Passanten gehandelt haben soll. Was folgt, sind wechselseitige Eskalationen, die aber kein klares Bild von „Schuld“ an den Ereignissen zu zeichnen vermögen. Es so darzustellen ist unlauter. Letztlich ist es für Außenstehende unmöglich, den Verlauf der Ereignisse in Odessa nachzuzeichnen.

Das vorausgeschickt, gibt es auch andere Quellen, welche die Ereignisse ganz anders darstellen. Demnach schreibt der Journalist Ulrich Heyden:

„Ein nationalistischer Mob hatte das Gebäude mit Molotow-Cocktails und Schlägertrupps angegriffen. Der Angriff wurde von der Regierung in Kiew wohlwollend kommentiert, wenn nicht sogar organisiert, denn der ukrainische Sicherheitschef Andrej Parubi besuchte am 30. April 2014 Pro-Maidan-Kräfte, die im Gebiet Odessa Straßen kontrollierten. Von einer zielgerichteten Aktion zur Einschüchterung von Regierungskritikern wollte man in den großen deutschen Medien 2014 nichts wissen. Der Brand sei eine ‚Verkettung unglücklicher Umstände‘ gewesen, meinten damals die ukrainischen Medien.“

Auch bescheinigt der Europarat der Regierung in Kiew, dass sie die Ermittlungen zu dem Brand vernachlässige. Bis heute wurde kein einziger Täter verfolgt.

Heyden führt aus, dass die Stimmung in Odessa vor dem Ereignis überwiegend gegen den Staatsstreich in Kiew gerichtet gewesen und die Mehrheit der Menschen eher russlandfreundlich sei. Diese prorussischen Demonstranten in Odessa protestierten gegen die Kiewer Sprachgesetze, wurden aber in ihrem Zeltlager von proukrainischen Banden angegriffen, wie noch 2015 sogar der Spiegel berichtete. Etwa 300 von ihnen flohen in das Gewerkschaftshaus, in welches einige der proukrainischen Gegner eindrangen und dann dort mit Molotowcocktails ein Feuer entfachten. Es ergäbe auch keinen Sinn, wenn die prorussischen Aktivisten selbst, wie Stolle schreibt, im Inneren des Gewerkschaftshauses Molotowcocktails geworfen hätten. Die aus den Fenstern fliehenden Menschen wurden, am Boden angekommen, von den proukrainischen Banden blutig geschlagen. Es gibt Überlebende, die von den Ereignissen berichten — wobei man auch hier kritisieren kann, dass nicht klar ist, ob es sich wirklich um Beteiligte handelt. In dem Film „Remembering Odessa“ kann man ab etwa 1:00:00 sehen, wie Ukrainer nach dem Brand das Gewerkschaftshaus durchsuchen und dabei abfällige Kommentare machen. So spricht einer von einer „Negerin“, die dort tot läge, und sagt später: „Da seht ihr mal, wohin das alles führen kann.“ Ein anderer spricht angesichts der Toten auch von „Kartoffelkäfern“. Später werden Märsche von ukrainischen Nationalisten zum Gedenken an die Ereignisse gezeigt, die den Namen von Stepan Bandera rufen sowie „Eine Rasse, eine Ukraine“.

Ob es sich bei den Helfern, welche die prorussischen Aktivisten dabei unterstützten, aus dem brennenden Gewerkschaftshaus zu entkommen, um proukrainische Aktivisten handelt, wie Stolle schreibt, ist vollkommen unklar, und es stellt sich die Frage, woher er diese Information hat. Das Video beweist aber, dass es möglich war, aus dem Gebäude zu entkommen, auch wenn sie sich außen der Gefahr aussetzten, von proukrainischen Schlägern angegriffen zu werden — auch mit Baseballschlägern.

Der Artikel über einen einzigen russischen Neonazi, der sich den prorussischen Protesten angeschlossen habe und den Stolle als Kronzeugen für die Ereignisse heranzieht, erzählt wenig über die Hintergründe. Zwar erklärt er, wie die Demonstranten sich mit Schilden und Stöcken verbarrikadieren, doch geht daraus nicht hervor, ob es sich dabei um eine Schutzreaktion gegenüber ukrainischen Schlägern handelt. Zudem ist die Anwesenheit eines russischen Neonazis nicht repräsentativ in dem Sinne, dass dort hauptsächlich Neonazis auf prorussischer Seite anwesend gewesen wären. Dass russische Neonazis bereit sind, Blut zu vergießen, ist keine Überraschung. Wie schon ausgeführt, kämpfen aber auf beiden Seiten der Front russische Neonazis.

Stolle führt aus, dass die Polizei die prorussischen Demonstranten schützte, während sie auf die proukrainischen Demonstranten geschossen habe. Andere Quellen berichten davon, dass die Polizei untätig blieb, während die proukrainischen Demonstranten das Gewerkschaftsgebäude attackierten, und dass einige Polizisten sogar Schüsse in Richtung des Gebäudes abgaben. Hier könnte man schließen, dass auch die Polizei uneinheitlich gehandelt hat, weil die unterschiedlichen Polizisten durchaus heterogene Haltungen zu den Vorgängen hatten.

Stolle folgert:

„Es liegt auf der Hand, dass die monatelange Eskalation der russischen Aggression gegen die Ukraine Ressentiments schürte und die Wahrscheinlichkeit von Gewalt gegen prorussische Demonstranten erhöhte.“

Er bezieht sich dabei auf die Situation rund um die Krim, die er konsequent als „annektiert“ bezeichnet, obwohl das die Sachlage stark vereinfacht und im Ergebnis wahrscheinlich unzutreffend ist. Es ist gut möglich, dass dieses Ereignis die Stimmung angeheizt und zur Eskalation in Odessa geführt hat.

Dass sich im Jahr 1992 die Mehrheit der Menschen in Odessa für eine Zugehörigkeit zur Ukraine ausgesprochen haben, spielt keine Rolle für die Bewertung von Ereignissen 22 Jahre später und darüber hinaus. Ebenso wenig die Tatsache, dass Odessa schon seit dem 19. Jahrhundert als kosmopolitisch gilt. Das ist schön für die Stadt und ihre Einwohner, spricht aber nicht für oder gegen eine bestimmte Haltung im Zuge des Maidan.

Donbass

Wie schon zuvor, bezieht sich Stolle in seinen Ausführungen zum Donbass auch auf die Kharkiv Human Rights Protection Group, eine undurchsichtige Quelle ohne Impressum, die bei genauerer Betrachtung stark antirussische Berichterstattung betreibt. Diese Quelle führt aus, dass die prorussischen Proteste von Russland finanziert worden seien und nur den Anschein erwecken sollten, von Einheimischen auszugehen. Ist es denkbar, dass Russland Aktivisten im Donbass unterstützte? Natürlich. Ist es wahrscheinlich? Auch das. Ist die angeführte Quelle dafür ein Beweis? Nein. Das verlinkte Video, das angeblich ein Gespräch zwischen Putins Berater Sergej Glasjew, dem Gründer des Moskauer Instituts der GUS-Staaten Konstantin Zatulin und dem stellvertretenden Direktor des Instituts Kirill Frolow darstellt, kann authentisch sein. Muss es aber nicht. Hier müssten wohl nähere Stimmanalysen vorgenommen werden, um die Authentizität zu beweisen.

Zudem stellt sich die Frage, ob Stolle sich das Gespräch angehört und verstanden hat. Es ist nämlich vollständig auf Russisch.

Stolle erklärt die Abspaltung des Donbass zu einem Ergebnis russischer Einflussnahme in der Region. Tatsächlich kommt aber eine von ihm selbst verwendete Quelle zu dem Schluss, dass die Abspaltungstendenzen im Donbass höher waren als in anderen Regionen der Ukraine, mit Ausnahme der Krim. Somit bestand auch im Donbass die Bestrebung, von der Ukraine unabhängig zu werden. Eine 2014 durchgeführte US-amerikanische Studie zu dem Thema ist hingegen kein Beleg für eine weit verbreitete Opposition gegen eine Abspaltung, die bis heute anhalten würde. Denn immerhin liegen dazwischen acht Jahre Bürgerkrieg der Kiewer Regierung gegen den Donbass, in dessen Verlauf circa 14.000 Menschen gestorben sind. Die anderen angeführten Umfragen stützen die These, dass sich die meisten Menschen im Donbass weder mit der Ukraine noch mit Russland identifizierten, sondern am ehesten mit dem Donbass selbst, und sich als eine Mischung aus Ukrainern und Russen sahen — was für eine Unabhängigkeitsbestrebung oder zumindest eine Autonomiebestrebung spricht. Umfragen spiegeln zudem lediglich eine generelle Einstellung wider, nicht jedoch die spontane Reaktion auf plötzliche Ereignisse, wie etwa den Artilleriebeschuss durch ukrainische Soldaten. Auch ist die Kyiv-Post, die Stolle als Beleg heranzieht, keine unabhängige, objektive Stimme, sondern ein Kiewer Propagandaorgan — und daher wenig vertrauenswürdig. Kann anders auch gar nicht sein, da jedes oppositionelle Medium in der Ukraine mittlerweile verboten und das Internet reguliert ist. Zudem lässt die Ukraine oppositionelle Journalisten verfolgen — man erinnere sich nur an Gonzalo Lira.

Unabhängigere Journalisten, die zum Teil auch im Donbass und auf der Krim waren und die Menschen befragt haben — etwa Alina Lipp oder Thomas Röper —, zeichnen ein ganz anderes Bild, nämlich eines der breiten Zustimmung zur Unterstützung durch und den Anschluss an Russland.

Ganz allgemein muss in Bezug auf die Quellen gesagt werden, dass es schwierig ist, unabhängige Berichte zu finden. Westliche und ukrainische Medien sind in den proukrainischen Propagandaapparat eingebunden, während russische Medien dem russischen Propagandaapparat angehören. Auch unabhängige Journalisten können voreingenommen sein und daher nur berichten, was ihre Sicht bestätigt. Eine objektive Darstellung von den Ereignissen zu erhalten ist daher unmöglich.

Proukrainische Berichterstattung, basierend auf ukrainischen Blättern, dem Spiegel oder US-amerikanischen Medien, als die Wahrheit darzustellen, wie Stolle das tut, ist aber erst recht irreführend.

Im Donbass ist zudem relevant, dass die Ukraine kurz vor der Anerkennung der Donbass-Republiken als eigenständige Staaten die Gewalt gegen diese Regionen eskaliert hat. Dies zeichnete sich schon einige Tage zuvor ab und könnte Putin letztlich zu diesem Schritt bewogen haben, um kurzfristig Beistand leisten zu können. Auch die Ankündigung Selenskyjs, das Budapester Memorandum auszusetzen, das es der Ukraine untersagte, sich nuklear zu bewaffnen, könnte dabei eine Rolle gespielt haben.

Alles in allem zeichnet Stolle das Bild eines hybriden Krieges, der von Russland ausgeht in dem Bestreben, die Ukraine zu erobern und zu beherrschen. Dass dieser Krieg jedoch auch mindestens noch eine andere Seite hat, nämlich den Versuch seitens des Westens, die Ukraine mittels Assoziierungsabkommen an sich zu binden und dem westlichen Einfluss zu unterwerfen, darf bei der Gesamtbetrachtung nicht unter den Tisch fallen.

In diesem Licht müssen die Anstrengungen Russlands in der Ukraine betrachtet werden. Zudem ist die Unterstützung für den Donbass seitens Russlands kein Geheimnis. Man kann sie aber auch als Antwort auf die westliche Einmischung sehen, die ebenso Taktiken der hybriden Kriegsführung einschließt, inklusive eines Regime Change in Kiew. Ob die Unterstützung für den Donbass als hybride Kriegsführung zu betrachten ist, darüber kann man sicherlich auch streiten. Es wäre auch möglich, hierin eine Unterstützung für die Opfer der Kiewer Regierung zu sehen.

Rassismus

Neben der fragwürdigen Behauptung rassistischer Übergriffe auf Basis einer erstaunlich geringen Zahl von Vorfällen — dazu noch ohne näheren Kontext — versucht Stolle dem russischen Staat Rassismus zu unterstellen, weil die Einberufung im Herbst 2022 überwiegend ethnische Minderheiten getroffen habe. Er spricht sogar davon, dass ganze Landstriche entvölkert worden seien, eine Behauptung, die bei einer Teilmobilisierung von 300.000 Menschen in ganz Russland schon leicht zu widerlegen ist, ohne sich die verlinkte Quelle anzusehen, die diese Aussage überhaupt nicht enthält. Wie schon zuvor, nutzt Stolle auch hier wenig vertrauenswürdige Quellen wie die New York Times und die Financial Times.

Davon abgesehen ist es durchaus nicht unwahrscheinlich, dass die Mobilmachung im Herbst 2022 — die einzige Einberufung von Menschen für den Wehrdienst bislang — überwiegend weit im Osten und Norden liegende Regionen betraf. Der Grund muss deswegen aber kein rassistischer sein. Wahrscheinlicher ist, dass die Einberufung abseits der großen Machtzentren in Moskau und Sankt Petersburg schlicht Unruhen mit potenziell nachteiligen Folgen für die Regierung vermeiden sollte. Wie wohl jeder Staat hat auch der russische eine eher pragmatische Herangehensweise.

Rassismus kann sich der russische Staat nicht leisten, da es sich bei Russland um einen Vielvölkerstaat handelt, der nicht aufrechterhalten werden könnte, wenn eine Ethnie systematisch bevorzugt würde.

Die anderen Ethnien — Tschetschenen, Tartaren, Turkvölker — würden sich eine solche Herrschaft nicht ewig gefallen lassen. Zu erwähnen wäre auch, dass nicht wenige von der Mobilmachung Betroffenen sich ihr entzogen, indem sie in die Wälder „zum Jagen“ gingen. Und da Russland ziemlich groß ist und über viele Wälder verfügt, standen die Behörden damit vor der unmöglichen Aufgabe, diese Männer zu finden, was sie gar nicht erst versuchten.

Es kommt allerdings vor, dass illegal sich in Russland aufhaltende Usbeken, Kasachen und andere, meist Zentralasiaten, bei einem Auffinden durch die Migrationsbehörden vor die Wahl gestellt werden, sich für das Militär zu verpflichten oder abgeschoben zu werden. Auch verpflichteten sich in der Vergangenheit einige Ausländer, weil sie gar nicht verstanden, was sie da taten. Hinzu kommt, dass das Verteidigungsministerium seine Soldaten mittlerweile ziemlich gut bezahlt — inklusive großzügiger Boni für diejenigen, die westliche Militärtechnik zerstören. Dadurch verfolgt die Regierung auch das Ziel, eine neue Mobilmachung zu verhindern, weil eine solche in der Bevölkerung sehr unpopulär wäre. Die hohen Löhne motivieren viele, vor allem aus ärmeren, ländlichen Regionen, sich freiwillig zu melden. Das spricht zwar sehr gegen die russische Gesellschaft, die noch immer große Ungleichheiten erzeugt, vor allem zwischen den Zentren Moskau und Sankt Petersburg und den ländlicheren Regionen. Es spricht allerdings nicht für einen systematischen Rassismus. Was nicht heißen soll, dass es in der Gesellschaft gar keine rassistischen Einstellungen oder Vorurteile gegen andere Nationalitäten gäbe. Diese richten sich in der Regel gegen jene Menschen aus den ehemaligen Sowjetrepubliken in Zentralasien, die zum Arbeiten nach Russland kommen.

Völkerrecht

Stolle vertritt die Ansicht, dass über die Auslegung von Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen (UN) in Bezug auf den Donbass eine Diskussion nicht möglich sei, weil es hierzu keine unterschiedlichen Meinungen geben könne.

Das offenbart ein Unverständnis von Rechtstexten, die, insbesondere im Völkerrecht, immer Gegenstand von Auslegung und Diskussion sind. Das macht ironischerweise das Festlegen dessen, was „richtig“ ist, gerade im Recht besonders schwierig.

Der Verweis auf den Passus „Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen“, der keine Diskussion zulasse, da es sich nur bei der Ukraine, nicht aber bei den Donbass-Republiken um solche Mitgliedstaaten handele, spielt theoretisch sogar der russischen Auslegung in die Hände. Denn hier kann man argumentieren, dass die UN-Charta auf die Donbass-Republiken, die ja keine Mitgliedstaaten der UN waren, überhaupt nicht anwendbar sei. Folglich erstreckt sich das Recht der Charta, und damit auch das Gewaltverbot und Artikel 51, gar nicht auf diese Regionen.

Natürlich würde niemand diesen Text so auslegen. Das würde dazu führen, dass, wenn beispielsweise Italien den Vatikan angreifen würde — der Vatikan hat in der UN lediglich Beobachterstatus, ist also kein vollwertiges Mitglied —, das Völkerrecht auf diesen Konflikt keine Anwendung fände. Niemand würde so argumentieren. Stattdessen würde man wahrscheinlich die Regelungen der Charta in einer analogen Anwendung auf den Konflikt übertragen. Genau das ist auch bei den Donbass-Republiken möglich. Hier tritt das Problem auf, dass gerade der Westen die Donbass-Republiken nicht als eigenständige Staaten, sondern als Teil der Ukraine betrachtet.

Das Völkerrecht kennt die Gründung von neuen Staaten durch Sezession. Allerdings wurde kein völkerrechtliches Instrument zur Anerkennung neuer Staaten festgelegt. Das hat einen ganz einfachen Grund: Das Völkerrecht wird von Staaten beschlossen. Jeder Staat vermeidet Regelungen, welche die eigene Integrität gefährden potenziell könnten — was durch eine Staatsgründung mittels Sezession passieren würde. Daher ist in der Charta auch von Mitgliedstaaten die Rede, da ohnehin — bis eben auf den Vatikan und Palästina — jeder Staat der Erde Mitglied der Vereinten Nationen ist und es in der Betrachtungsweise der Staaten unvorstellbar ist, dass sich an der Aufteilung der Welt viel ändert. Neu gegründete Staaten hingegen wären erst einmal nicht Mitglieder der UN, sondern müssten dazu die entsprechenden Verträge unterzeichnen — was voraussetzen würde, dass die UN diese Staaten anerkennt. Es besteht also kaum eine Möglichkeit, dass die Donbass-Republiken zu Mitgliedstaaten im Sinne der UN-Charta werden können.

Die oben angeführte Argumentation wird daher selbst vonseiten Russlands nicht benutzt. Vielmehr lässt gerade die Anerkennung der beiden Republiken kurz vor der russischen Intervention darauf schließen, dass es der russischen Regierung wichtig war, zumindest juristische Argumente für ein Handeln im Sinne der Charta auf ihrer Seite zu haben — die sie ohne Frage auch hat.

Damit verbunden ist noch nicht die Entscheidung über „richtig“ und „falsch“, wie Stolle sie so selbstverständlich vornimmt und nicht zu diskutieren wünscht. Die völkerrechtliche Betrachtungsweise ist also weitaus komplexer als in seiner Darstellung.

Nicht umsonst führt der schwedische Professor und ehemaliges Mitglied des Peace Research Institute Oslo, Ola Tunander, die völkerrechtlichen Erwägungen auf seinem Substack in einem mehrteiligen Beitrag aus. Scott Ritter macht Ähnliches in einem zweiteiligen Artikel. Ich habe schon 2022 eine mögliche Rechtsauffassung dargelegt, ohne diese als die einzig richtige bezeichnen zu wollen.

Georgien

Zu guter Letzt möchte ich mich korrigieren. Ich habe in Bezug auf den Kaukasuskrieg zwischen Georgien und Russland geschrieben, dass der Vormarsch Russlands auf Tiflis vom Völkerrecht gedeckt gewesen sei. Das entspricht nicht ganz der Wahrheit. Einzig die Abwehr eines völkerrechtswidrigen Angriffs georgischer Kräfte durch die russische Armee war vom Völkerrecht gedeckt. Der Vormarsch auf Tiflis hingegen wurde von der unabhängigen Faktenfindungskommission der EU als unverhältnismäßig und damit als Verstoß gegen das Völkerrecht bewertet.

Dennoch ist die Wirklichkeit ein bisschen komplexer. So führt die Kommission aus, dass der Angriff der georgischen Streitkräfte auf die russischen Friedenskontingente — dessen Stattfinden nicht mit letzter Sicherheit festgestellt werden konnte — wie auch der Angriff Georgiens auf Südossetien, welcher dem Krieg vorausging, Völkerrechtsbrüche darstellten. Grundsätzlich weist die Mission allen Beteiligten, also Südossetien, Abchasien, Georgien und Russland verschiedene Verstöße gegen das Völkerrecht nach. Entscheidend ist hier aber, dass der Beginn des Krieges auf Georgien zurückgeht und Russland die Angriffe zunächst abgewehrt hat, um dann, in einem weiteren Schritt, solche Angriffe für die Zukunft unmöglich zu machen — indem die russische Armee in Georgien einmarschierte.

Entscheidend ist hier auch, dass Stolle den Krieg gegen Georgien als einen Beleg für die Aggression und den Eroberungswillen Russlands anführte, gewissermaßen als eine Blaupause für die Ukraine. Gerade das ist aber nicht der Fall, da Russland sich nach nur wenigen Tagen aus Georgien zurückzog und die Integrität Georgiens bis heute unverändert lässt.

Interessant ist zudem, dass selbst die georgische Regierung mittlerweile erklärt hat, dass der Krieg auf die Initiative Saakaschwilis zurückging — und zwar auf Anweisung aus dem Ausland. Es fand also schon damals ein hybrider Krieg seitens des Westens gegen Russland statt.

Der Eroberungswille Russlands wird auch durch die Friedensverhandlungen in Istanbul, die bereits wenige Wochen nach Ausbruch des Ukrainekrieges stattfanden, sowie die zahlreichen Verhandlungsangebote widerlegt. Dasselbe gilt für den Umstand, dass Russland acht Jahre lang auf eine friedliche Lösung des Konfliktes drängte und zwei Minsker Abkommen scheitern sehen musste. Noch Ende 2021 hat sich die russische Regierung zudem an den Westen gewandt mit einem fertig ausgearbeiteten Abkommen. Der Westen jedoch wollte diesen Krieg und hat daher jede Verhandlung ausgeschlagen.

Schluss

Der Krieg in der Ukraine ist also vielschichtig und nicht herunterzubrechen auf „der böse Russe will sich die Ukraine einverleiben“. Hier findet ein komplexes, geostrategisches Ringen um die Vorherrschaft statt — und für Russland, wie die Verantwortlichen immer wieder betonen, ein Krieg um das Überleben. Denn eine Stationierung von NATO-Truppen in der Ukraine, die das letztliche Ziel des Westens war, würde Moskau in Reichweite westlicher Raketen bringen. Kein Wunder, dass man sich das nicht gefallen lassen will.

Der Konflikt geht damit hauptsächlich vom Westen aus, der Russland, wie immer wieder betont, schwächen, niederringen, besiegen, aufspalten und neben den russischen noch an die ukrainischen Rohstoffe gelangen will.

Das bedeutet für das Handeln der russischen Regierung keine Vorstufe zur Seligsprechung, macht es aber verständlich. Alles in allem ist es wenig zielführend, in der internationalen Politik moralische Kategorien von „gut“ und „böse“ zur Anwendung bringen zu wollen. Staaten haben Interessen und werden alles daran setzen, sie durchzusetzen, koste es, was es wolle.

Stolle behauptet, er habe nachgewiesen, dass meine Erwiderung falsch sei und ich Falschaussagen verbreite. Wie sich zeigt, sieht es mit Beweisen dürftig aus. Stolle hat im Wesentlichen proukrainische, westliche Propaganda wiederholt und anhand zweifelhafter Quellen mögliche Abläufe von Geschehnissen referiert, sich an einigen Stellen auf Gerüchte gestützt und dies alles als die Wahrheit dargestellt. Zudem geht er auf viele Aspekte meiner Erwiderung überhaupt nicht ein. Er hält an Klischees fest. Auf dieser Sicht kann er gerne beharren. Das zeugt dann aber nicht von einem Willen, sich der Wahrheit zu nähern, sondern eher, sich in seinen Vorurteilen zu bestätigen. Die Frage, ob das zu einer Diskussion taugt, drängt sich dann auf.


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