Verrat am Frieden

Historische Dokumente zeigen: Die Minsker Abkommen waren nie dazu gedacht gewesen, umgesetzt zu werden.

Dass sich die Kiewer Führung — erst durch einen vom Westen moderierten und unterstützten Putsch an die Macht gekommen — überhaupt an den Verhandlungstisch setzte, hatte knallharte Gründe. Sowohl im Umfeld von Minsk I als auch von Minsk II waren ukrainische Truppen bei ihren sogenannten Antiterroroperationen in eine äußerst kritische Lage geraten. Die Kiewer Junta, welche zuvor illegal und unter grober Verletzung auch der ukrainischen Verfassung die Regierungsgewalt an sich gerissen hatte, definierte die Nichtakzeptanz ihrer Machtergreifung als Terror. Der Autor zoomt die damalige Situation noch einmal vor dem Hintergrund des aktuellen Krieges heran, vertieft sich in Dokumente und Politikeraussagen und kommt zu dem Schluss, dass die Simulation von Friedensverhandlungen von westlicher Seite nur ein Trick war, der der Ukraine Zeit verschaffen sollte, aufzurüsten.

Das ist eine interessante Projektion. Schließlich ist bereits der zur offiziellen Staatsdoktrin erhobene Russenhass eine Art von Terror.

Die Betroffenen, Bürger der Ukraine und gleichzeitig ethnische Russen, waren völlig zu Recht in Sorge über ihre Zukunft in diesem Land (1 bis 7). Die Mehrzahl der ukrainischen Bürger in den Regionen Lugansk und Donezk waren und sind ethnische Russen, und noch größer ist der Anteil jener, die dort Russisch sprachen und sprechen. Die Exzesse nationalistischer, faschistoider ukrainischer Milizen gipfelten schließlich in Massakern in Odessa und Mariupol, beide stark von der russischen Ethnie geprägte Metropolen. Diese Menschen wurden nun als Terroristen abgestempelt, was die Bezeichnung ATO (Anti-Terror-Operation) erklärt, welche von der neuen Regierung in Kiew ausgerufen wurde. Diese Vorbemerkungen sind deshalb so wichtig, weil im Informationsraum ein völlig falscher Spin über die dortigen Ereignisse verbreitet wurde. Denn es ist so:

Ab dem Jahr 2014 wurde nicht etwa ein militärischer Konflikt im Osten der Ukraine entfacht, sondern der Konflikt wurde von Kiew dorthin getragen.

Das ist das Entscheidende: Die Menschen dort wurden angegriffen. Sie wurden angegriffen von militärischen Verbänden des eigenen Staates, nachdem sie zuvor als Terroristen abgestempelt worden waren. Dies wiederum, weil die Menschen im Osten die gewaltsame Machtübernahme durch die Putschisten als illegitim und bedrohlich für sich selbst erkannten. Es gibt Bilder aus jenen Tagen, in denen zu sehen ist, wie sich Zivilisten, ganz allgemein die Bevölkerung, vor anrückende Schützenpanzer der ukrainischen Armee stellten (a1). Sie konnten das, was da geschah, nicht anders interpretieren als das, wonach es sich leibhaftig anfühlte: als Aggression, als Strafmaßnahme. Bewaffnete Milizen in Lugansk und Donezk waren die Folge einer innerukrainischen militärischen Intervention von Kiew aus — nicht etwa die Ursache.

Doch erst einmal sei der vollständige Wortlaut der Vereinbarungen von Minsk II — einem Dokument mit Völkerrechtsstatus und vom UN-Sicherheitsrat abgesegnet — vorgestellt:

Resolution 2202 (2015) vom 17. Februar 2015

„Der Sicherheitsrat,

unter Hinweis auf die in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Ziele und Grundsätze und in Bekräftigung seiner uneingeschränkten Achtung der Souveränität, der Unabhängigkeit und der territorialen Unversehrtheit der Ukraine,

mit dem Ausdruck seiner ernsten Besorgnis über die tragischen Ereignisse und die Gewalt in den östlichen Regionen der Ukraine,

in Bekräftigung seiner Resolution 2166 (2014) vom 21. Juli 2014,

fest überzeugt, dass die Situation in den östlichen Regionen der Ukraine nur durch eine friedliche Regelung der derzeitigen Krise beigelegt werden kann,

  1. billigt das Maßnahmenpaket für die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen, das am 12. Februar 2015 in Minsk angenommen und unterzeichnet wurde (Anlage I);
  2. begrüßt die Erklärung des Präsidenten der Russischen Föderation, des Präsidenten der Ukraine, des Präsidenten der Französischen Republik und der Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Maßnahmenpakets für die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen, angenommen am 12. Februar 2015 in Minsk (Anlage II), und die darin von ihnen bekundete anhaltende Verpflichtung auf die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen;
  3. fordert alle Parteien auf, das Maßnahmenpaket, einschließlich der darin vorgesehenen umfassenden Waffenruhe, vollständig umzusetzen;
  4. beschließt, mit der Angelegenheit befasst zu bleiben.

Auf der 7384. Sitzung einstimmig verabschiedet.

Anlage I:

Maßnahmenpaket für die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen422

(422Unter der Dokumentennummer S/2015/110 verteilt.)

Minsk, 12. Februar 2015

1.

Unverzügliche und umfassende Waffenruhe in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk in der Ukraine und ihre strikte Einhaltung ab 15. Februar 2015, 0 Uhr Ortszeit.

2.

Abzug aller schweren Waffen durch beide Seiten um dieselbe Distanz, um eine mindestens 50 km breite Sicherheitszone für Artilleriesysteme mit Kaliber 100 mm oder mehr, eine 70 km breite Sicherheitszone für Mehrfachraketenwerfersysteme (MLRS) und eine 140 km breite Sicherheitszone für Mehrfachraketenwerfersysteme „Tornado-S“ (Uragan, Smertsch) und taktische Raketensysteme (Tochka, Tochka U) zu schaffen:

  • für die ukrainischen Truppen: von der De-facto-Kontaktlinie;
  • für die bewaffneten Formationen aus den gesonderten Regionen der ukrainischen Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk: von der Kontaktlinie in Übereinstimmung mit dem Minsker Memorandum vom 19. September 2014.

Der oben spezifizierte Abzug der schweren Waffen soll spätestens am zweiten Tag der Waffenruhe beginnen und innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen sein.

Der Prozess wird von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) begleitet und von der Trilateralen Kontaktgruppe unterstützt.

3.

Gewährleistung einer wirksamen Beobachtung und Verifizierung der Waffenruhe und des Abzugs der schweren Waffen durch die OSZE ab dem ersten Tag des Abzugs unter Einsatz aller erforderlichen technischen Ausrüstung einschließlich Satelliten, Drohnen, Radargeräten und so weiter.

4.

Aufnahme eines Dialogs am ersten Tag des Abzugs über die Modalitäten von lokalen Wahlen in Übereinstimmung mit dem ukrainischen Recht und dem Gesetz der Ukraine über das Interimsverfahren für die lokale Selbstverwaltung in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk sowie über die künftigen Regelungen für diese Regionen auf der Grundlage dieses Gesetzes.

Unverzügliche Verabschiedung eines Beschlusses des Parlaments der Ukraine spätestens 30 Tage nach der Unterzeichnung dieses Dokuments, in dem das Gebiet, das einen Sonderstatus genießt, nach dem Gesetz der Ukraine über das Interimsverfahren für die lokale Selbstverwaltung in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk festgelegt wird, und zwar auf der Grundlage der Linie des Minsker Memorandums vom 19. September 2014.

5.

Gewährleistung der Begnadigung und Amnestie durch Inkraftsetzung des Gesetzes, mit dem die strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung von Personen im Zusammenhang mit den Ereignissen verboten wird, die in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk stattfanden.

6.

Gewährleistung der Freilassung und des Austausches aller Geiseln und widerrechtlich festgehaltenen Personen auf der Grundlage des Prinzips „alle gegen alle“.

Dieser Prozess muss spätestens am fünften Tag nach dem Abzug abgeschlossen sein.

7.

Gewährleistung des sicheren Zugangs, der Lieferung, Lagerung und Verteilung humanitärer Hilfe an die Bedürftigen auf der Grundlage eines internationalen Mechanismus.

8.

Festlegung der Modalitäten für eine volle Wiederaufnahme der sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen; dies umfasst Sozialtransfers wie Pensionszahlungen und andere Zahlungen (Einkünfte und Bezüge, rechtzeitige Begleichung aller Rechnungen für Versorgungsleistungen, Wiederaufnahme der Besteuerung innerhalb des rechtlichen Rahmens der Ukraine).

Zu diesem Zweck stellt die Ukraine die Kontrolle über das Segment ihres Bankensystems in den vom Konflikt betroffenen Gebieten wieder her, und nach Möglichkeit wird ein internationaler Mechanismus zur Erleichterung derartiger Transfers geschaffen.

9.

Wiederherstellung der vollen Kontrolle über die Staatsgrenze durch die ukrainische Regierung im gesamten Konfliktgebiet, die am ersten Tag nach den lokalen Wahlen und nach der umfassenden politischen Regelung (lokale Wahlen in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk auf der Grundlage des Gesetzes der Ukraine und einer Verfassungsreform) endet;

diese Regelung soll bis Ende 2015 finalisiert werden, vorausgesetzt, dass Absatz 11 in Absprache und im Einvernehmen mit Vertretern der gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk im Rahmen der Trilateralen Kontaktgruppe umgesetzt wird.

10.

Abzug aller ausländischen bewaffneten Formationen, militärischen Ausrüstung und Söldner aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine unter Beobachtung der OSZE. Entwaffnung aller illegalen Gruppen.

11.

Durchführung einer Verfassungsreform in der Ukraine, wobei die neue Verfassung bis Ende 2015 in Kraft treten soll und die Dezentralisierung als Schlüsselelement vorsieht (einschließlich einer Bezugnahme auf die Besonderheiten in den gesonderten Regionen Donezk und Lugansk, und zwar in Absprache mit den Vertretern dieser Regionen), und Verabschiedung dauerhafter Rechtsvorschriften über den Sonderstatus der gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk bis Ende 2015 in Übereinstimmung mit den in der Fußnote dargelegten Maßnahmen (siehe Anmerkung).

12.

Auf der Grundlage des Gesetzes der Ukraine über das Interimsverfahren für die lokale Selbstverwaltung in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk werden Fragen im Zusammenhang mit den lokalen Wahlen mit Vertretern der gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk im Rahmen der Trilateralen Kontaktgruppe erörtert und abgestimmt. Die Wahlen werden in Übereinstimmung mit den einschlägigen OSZE-Standards und unter Beobachtung der OSZE/des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) durchgeführt.

13.

Intensivierung der Arbeit der Trilateralen Kontaktgruppe, auch durch die Einsetzung von Arbeitsgruppen für die Umsetzung relevanter Aspekte der Minsker Vereinbarungen. Sie werden die Zusammensetzung der Trilateralen Kontaktgruppe widerspiegeln.

Anmerkung:

Nach dem Gesetz über das Sonderverfahren für die lokale Selbstverwaltung in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk handelt es sich um folgende Maßnahmen:

  • Verzicht auf die Bestrafung, strafrechtliche Verfolgung und Diskriminierung von Personen, die in die Ereignisse verwickelt waren, die in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk stattgefunden haben;
  • Recht auf sprachliche Selbstbestimmung;
  • Beteiligung von Organen der lokalen Selbstverwaltung an der Ernennung der Leiter der Staatsanwaltschaften und Gerichte in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk;
  • Möglichkeit für zentrale Regierungsstellen, Vereinbarungen mit Organen der lokalen Selbstverwaltung betreffend die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung der gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk zu initiieren;
  • Staatliche Unterstützung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk;
  • Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk mit Regionen der Russischen Föderation durch zentrale Regierungsstellen;
  • Schaffung von Volkspolizeieinheiten durch Beschluss der lokalen Räte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk;
  • Die Befugnisse der in vorgezogenen Wahlen gewählten und von der Werchowna Rada der Ukraine nach diesem Gesetz ernannten Abgeordneten von lokalen Räten und von Amtsträgern können nicht vorzeitig beendet werden.

Mitglieder der Trilateralen Kontaktgruppe:

  • Botschafterin (Schweizer Botschafterin in der Ukraine und Ukraine-Beauftragte der OSZE) Heidi Tagliavini
  • L. D. Kutschma, zweiter Präsident der Ukraine
  • M. Ju. Surabow, Botschafter der Russischen Föderation in der Ukraine
  • A. W. Sachartschenko
  • I. W. Plotnizki

Anlage II:

Erklärung des Präsidenten der Russischen Föderation, des Präsidenten der Ukraine, des Präsidenten der Französischen Republik und der Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Maßnahmenpakets zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen, angenommen am 12. Februar 2015 in Minsk

Der Präsident der Russischen Föderation, Wladimir Putin, der Präsident der Ukraine, Petro Poroschenko, der Präsident der Französischen Republik, François Hollande, und die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Angela Merkel, bekräftigen ihre uneingeschränkte Achtung der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Ukraine. Sie sind der festen Überzeugung, dass es zu einer ausschließlich friedlichen Lösung keine Alternative gibt. Sie sind fest entschlossen, zu diesem Zweck einzeln und gemeinsam alle möglichen Maßnahmen zu treffen.

Vor diesem Hintergrund unterstützen die Staats- und Regierungschefs das am 12. Februar 2015 angenommene und unterzeichnete Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen, das von allen Unterzeichnern des Minsker Protokolls vom 5. September 2014 und des Minsker Memorandums vom 19. September 2014 unterschrieben wurde. Die Staats- und Regierungschefs werden zu diesem Prozess beitragen und ihren Einfluss auf die jeweiligen Parteien ausüben, um die Umsetzung dieses Maßnahmenpakets zu erleichtern.

Deutschland und Frankreich werden technische Expertise für die Wiederherstellung des Bankensektors in den betroffenen Konfliktgebieten zur Verfügung stellen, möglicherweise durch die Schaffung eines internationalen Mechanismus zur Erleichterung von Sozialtransfers.

Die Staats- und Regierungschefs teilen die Überzeugung, dass eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union, der Ukraine und der Russischen Föderation der Beilegung dieser Krise förderlich sein wird. Zu diesem Zweck unterstützen sie die Fortsetzung der trilateralen Gespräche zwischen der Europäischen Union, der Ukraine und der Russischen Föderation über Energiefragen mit dem Ziel, nach dem Gas-Paket für den Winter weitere Folgeschritte zu vereinbaren.

Sie unterstützen ferner trilaterale Gespräche zwischen der Europäischen Union, der Ukraine und Russischen Föderation, um praktische Lösungen für Bedenken zu erreichen, die die Russische Föderation mit Blick auf die Umsetzung des tiefgreifenden und umfassenden Freihandelsabkommens zwischen der Ukraine und der Europäischen Union geäußert hat.

Die Staats- und Regierungschefs bekennen sich unverändert zur Vision eines gemeinsamen humanitären und wirtschaftlichen Raums vom Atlantik bis zum Pazifik auf der Grundlage der uneingeschränkten Achtung des Völkerrechts und der Prinzipien der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Die Staats- und Regierungschefs fühlen sich der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen weiter verpflichtet.

Zu diesem Zweck vereinbaren sie die Schaffung eines Aufsichtsmechanismus im Normandie-Format, der in regelmäßigen Abständen zusammentreten wird, und zwar in der Regel auf der Ebene hoher Beamter der Außenministerien (8, 9).“

Interpretationen

Zuerst möge hier ein Artikel von Chatham House erwähnt sein, einer britischen Denkfabrik, welche, ähnlich wie ihr US-Pendant Council on Foreign Relations (CFR), maßgeblich die Geschicke ihrer westlichen Fassadendemokratien mitbestimmt. Dort lesen wir unter anderem:

„Minsk-2 ist kein leicht zu verstehendes Dokument. Es wurde in aller Eile verfasst und versucht tapfer, die gähnenden Differenzen zwischen den ukrainischen und russischen Positionen zu überspielen. Infolgedessen enthält es widersprüchliche Bestimmungen und legt eine verworrene Abfolge von Maßnahmen fest“ (10).

Das ist eine, gelinde gesagt, sinnfreie Behauptung. Zweifellos gab es bereits 2014/2015 massive ukrainisch-russische Konflikte. Doch war Minsk II niemals dazu gedacht, „gähnende Differenzen zwischen den ukrainischen und russischen Positionen zu überspielen“. In aller Eile wurde es zweifellos verfasst, allerdings aus Gründen, die der Autor Duncan Allen wohlweislich verschwieg.

Was lesen wir außerdem?

„Außerdem weist es eine klaffende Lücke auf: Obwohl es vom russischen Botschafter in der Ukraine, Michail Surabow, unterzeichnet wurde, wird Russland in dem Abkommen nicht erwähnt — ein Versäumnis, das Russland genutzt hat, um sich der Verantwortung für die Umsetzung zu entziehen und die Fiktion aufrechtzuerhalten, es sei ein unparteiischer Vermittler“ (10i).

Nennen wir es unredlich. Westliche Staaten wie die USA — maßgeblicher Treiber des Maidan-Putsches und der nachfolgenden ukrainischen Innenpolitik —, aber auch Großbritannien und ja, auch Deutschland werden in diesem Dokument gleichfalls nicht erwähnt. Wenn man schon von Einmischung in ukrainische Belange spricht, dann sollten auch alle Verdächtigen genannt werden. Der eigentliche Grund wurde als solcher lediglich „durch die Blume“ genannt:

„Während in Debalzewe (russisch Debalzowo) die Kämpfe tobten, fanden in Minsk Krisenverhandlungen statt, die von der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem französischen Präsidenten François Hollande vermittelt wurden. Diese führten zu einem ‚Maßnahmenpaket für die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen‘ (‚Minsk-2‘). Dieses Dokument, das am 12. Februar 2015 von Vertretern der OSZE, Russlands, der Ukraine, des DNR und des LNR unterzeichnet wurde, bildete den Rahmen für die nachfolgenden Versuche, den Krieg zu beenden“ (10ii).

Es sind oft nur einzelne Wörter, die eine Realität entstellen und Zusammenhänge auflösen. Es war auch nicht falsch, als der Autor bei Chatham House schrieb, dass während der Kämpfe in Debalzowo Krisenverhandlungen vermittelt wurden. Aber es ist eben geschickt dekontextuiert worden.

Erstens wurden die Verhandlungen vor allem deshalb vermittelt, weil Kampfhandlungen in Debalzowo stattfanden. Kampfhandlungen, bei der eine große Zahl ukrainischer Soldaten von Aufständischen eingeschlossen worden waren (11). Und zwar nachdem die ukrainischen Truppen ein weiteres Mal versucht hatten, die Dinge in der Ostukraine im Sinne der Kiewer Putschregierung „zu klären“. Das war zuvor bereits im August 2014 geschehen und hatte — gleichermaßen auf Betreiben Kiews und westlicher Staaten — zu Minsk I geführt (12).

Zweitens vermittelten Hollande und Merkel nicht nur – nein, sie drängten auf diese Verhandlungen. Ausgerechnet in einer Krisensituation für die ukrainische Armee setzten sich die französische und die deutsche Regierung ein weiteres Mal plötzlich und vehement für friedliche Konfliktlösungen ein — davor nicht. Es ist mehr als offensichtlich, dass das durch den mit westlicher Unterstützung erfolgten Putsch an die Macht gekommene Regime diese Unterstützung auch weiterhin genoss.

Jahre vor dem offenen Ausbruch der Feindseligkeiten zwischen der Ukraine und Russland waren die Verhältnisse für die Zivilbevölkerung im Donbass und dem Lugansker Gebiet untragbar geworden. Denn das Kiewer Regime sanktionierte die Menschen, zahlte keine Renten sowie Versicherungsleistungen, kappte die Infrastruktur und den Bankenverkehr, stellte keine Geburtsurkunden und Pässe mehr aus (13). Die Leute, die vorgaben, die Gebiete befreien zu wollen, drangsalierten also die zu Befreienden. Sie nahmen Zivilisten praktisch in Geiselhaft, um politische Ziele durchzusetzen.

Ein eingebetteter Bürgerkrieg

Russland sollte dieser Tragödie der russischen Ethnie auf ukrainischem Boden, sich gleich hinter der eigenen Staatsgrenze abspielend, tatenlos zusehen? Das würde es nicht tun, und das auch war der Grund, warum russische LKW-Konvois regelmäßig in diesen Gebieten auftauchten — und zwar mit Hilfsgütern für die notleidende Bevölkerung. Bis zum August 2021 geschah das insgesamt einhundert Mal. Nicht in einem einzigen Fall haben die Kontrolleure der OSZE-Beobachtermission (a2) russisches Kriegsgerät und Munition in diesen Transporten festgestellt (14).

Aufgrund der systematischen Entrechtung ukrainischer Bewohner in den beiden Republiken erlaubte Russland ab 2019 diesen Menschen mit ukrainischer zusätzlich die russische Staatsbürgerschaft, womit diesen Menschen auch überhaupt erst wieder grundlegende Rechte von Staatsbürgern zuteilwurden (15).

Das war übrigens eine Folge der Nichterfüllung von Punkt 8 aus dem Maßnahmenpaket von Minsk II seitens der Kiewer Regierung.

Die zweiten Minsker Vereinbarungen lassen stillschweigend eine Erzählung als Grundlage gelten, nach der es sich beim Krieg im Osten der Ukraine um einen Bürgerkrieg handeln würde. Damit wird im Großen und Ganzen ausgeblendet, dass die Dinge so einfach nicht liegen, doch mit diesem Konsens im Rücken ließ sich überhaupt erst ein Maßnahmenkatalog zur Konfliktbewältigung entwickeln. So wie Frankreich und Deutschland, als weitere Garantiemächte, ließ sich Russland in Minsk II deshalb auch zu nichts verpflichten; was auch den verantwortlichen Politikern hier in Deutschland wohlbekannt ist (16).

Natürlich war das alles von Beginn an weit mehr als ein Bürgerkrieg. Und wenn man schon von einem zwischenstaatlichen Konflikt spricht, dann muss man auf mindestens einem Auge blind sein, so dieser auf die Ukraine und Russland reduziert gesehen werden möchte. Diese Blindheit ist kaum zu vermeiden, wenn man sich bei Analysen — so wie diese zum Beispiel die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages erarbeiten (17) — auf genau das verkürzte Bild stützt, was von Denkfabriken wie Chatham House (siehe weiter oben, 10iii) und der Stiftung für Wissenschaft und Politik (16i) vorgegeben wird.

Auf dem Maidan, auf dem das ukrainische Volk angeblich friedlich den amtierenden Präsidenten zum Rückzug gezwungen hätte, traf man in jenen bewegten Wochen unter anderem: die deutsche Grünen-Politikerin Marieluise Beck, den deutschen CDU- und EU-Politiker Elmar Brok, den deutschen Außenminister Guido Westerwelle, den US-Senator John McCain, die EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton, die damalige Abteilungsleiterin im US-Außenministerium Victoria Nuland sowie den scheidenden EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso (18 bis 21). Und diese Leute mischten sich ganz massiv in die ukrainische Innenpolitik ein (22).

Spieglein, Spieglein an der Wand — jene, die sich massiv einmischten, warfen Russland Einmischung vor. Und so gehen sie auch heute noch vor. Ist es Blindheit, Kalkül, Hybris, eine Mischung aus alledem?

Im westlichen Erzählraum wurde immer wieder eine Verhandlungsunfähigkeit Russlands mit der Ukraine moniert, wenn es um den Konflikt in der Ostukraine ging. Doch war Russland stets der falsche Adressat — und das wusste man auch. Russland galt nicht als Konfliktteilnehmer. Was aber ebenfalls bekannt war, das war die Verweigerung Kiews (Konfliktteilnehmer eins), mit den Vertretern der selbst ernannten Republiken im Osten (Konfliktteilnehmer zwei) zu verhandeln. Die deutsche Regierung, insbesondere Bundeskanzlerin Angela Merkel, hofierten das (23).

Russland hat sich lange, sehr lange an die für Minsk II erforderliche Erzählung gehalten. Erst als der Betrug der anderen Seite offensichtlich wurde, entschloss es sich zur Änderung seines Vorgehens. Diese andere Seite war jene Seite, die sich in der Erzählung ebenfalls nicht als Konfliktteilnehmer bezeichnete — es aber in der Realität immer war.

Bis zu den Februartagen 2022 hatte die russische Führung standhaft dem Druck im Lande widerstanden und die beiden Volksrepubliken Donezk und Lugansk völkerrechtlich nicht anerkannt. Ein „Anschluss“ an den russischen Staatsverbund wurde nicht einmal angedeutet. Der Kreml verteidigte damit seine Position, dass es sich um einen innerukrainischen Konflikt handelt, der von den Ukrainern, ungeachtet ihrer Ethnie und politischen Ausrichtung, selbst bewältigt werden müsste (24).

Gleichzeitig machte Russland deutlich, dass es sich nicht in diesen innerukrainischen Konflikt hineinziehen lassen wollte. Wohlwissend, dass dieser Konflikt ohne die strategische Auseinandersetzung des US-geführten Westens mit Russland gar nicht erst ausgebrochen wäre.

Das geostrategische Kalkül des Westens beinhaltete genau das Ziel, Russland in einen kräftezehrenden, zermürbenden Konflikt zu verwickeln.

Die mit aktiver Unterstützung westlicher Staaten in Kiew per Putsch installierte Regierung nahm das, Jahre vor der russischen Intervention, vorweg:

„Kyiw (als Stellvertreter des Westens) sieht sich nicht in einem Konflikt mit den Machthabenden in Donezk und Luhansk, sondern mit Russland“ (16ii).

Das eigentliche geostrategische Ziel des Ganzen war immer Russland. Die Menschen in der Ukraine dienten und dienen als reine Verfügungs- und Manövriermasse westlicher Machtinteressen. Versprechen von Freiheit und Demokratie waren dabei stets nichts anderes als hohle Worthülsen.

Verrat

Hierzulande wurde eine Diskussion geführt, ob Minsk I und das dazu entwickelte Maßnahmenpaket Minsk II überhaupt völkerrechtlich bindend gewesen seien (25). Das ist eine Scheindiskussion, die den Verrat, den kalkulierten Bruch von zugesicherten Maßnahmen, unterschriebenen Vereinbarungen, kaschieren soll. Abgesehen einmal davon, dass Minsk II über die Billigung durch das höchste Weltgremium, den UN-Sicherheitsrat, Völkerrechtsstatus erlangte.

Vereinbarungen, Verträge — entstanden aus einem Verhandlungsprozess, der Kompromisse ermöglicht — werden immer in gutem Glauben unterzeichnet. Jeder, ausschließlich jeder Vertrag ist bindend — sofern er den ehrlichen Willen der Seiten zur Konfliktlösung impliziert. Alles andere ist Juristerei, der sich Macht gern bedient, um sich das Recht zurechtzubiegen.

Der Verrat an Minsk II durch die westlichen Staaten und die Ukraine war ein Verrat an Russland, vor allem aber war es ein Verrat an den Ukrainern in der Ostukraine. Sie hatten zuvor mehrheitlich darauf gedrängt, so wie die Bewohner der Krim, sich von der Ukraine zu lösen und Russland anzuschließen. Einem militärischen Eingreifen der russischen Armee, um das zu unterstützen, hätten die ukrainischen Streitkräfte damals nicht viel entgegenzusetzen gehabt. Russland dagegen hatte die Republiken gedrängt, auf eine Lösung innerhalb der Ukraine hinzuarbeiten. Dafür wurde der russische Präsident wiederholt hart kritisiert.

Aber eine Tragik von Geschichte besteht wohl darin, dass sie sich erst in Gänze ereignen muss, um in ihrem Wesen erkannt zu werden. Im Jahre 2022 offenbarte die langjährige deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel:

„Und das Minsker Abkommen 2014 war der Versuch, der Ukraine Zeit zu geben. Sie hat diese Zeit hat auch genutzt, um stärker zu werden, wie man heute sieht. Die Ukraine von 2014/15 ist nicht die Ukraine von heute. Wie man am Kampf um Debalzewe (Debalzowo) Anfang 2015 gesehen hat, hätte Putin sie damals leicht überrennen können. Und ich bezweifle sehr, dass die NATO-Staaten damals so viel hätten tun können wie heute, um der Ukraine zu helfen“ (26).

Nicht nur der Verrat an sich, auch das von jeglicher Selbstkritik befreite Einräumen dieses Verrats durch eine der Personen, die damals am Verhandlungstisch saßen, wiegt schwer und nachhaltig. Warum sollte die russische Regierung in Zukunft westlichen Verhandlungsführern deren schwülstige Versprechen abnehmen, um sich irgendwelche Zugeständnisse zum eigenen Nachteil abringen zu lassen?

Lernen durch Schmerz ist das eine. Möglicherweise war dies unvermeidbar. Denn der Verrat musste offensichtlich werden. Damit die Enttäuschung heilsam wirkt. Russland hat seine Schlussfolgerungen gezogen. Ein Minsk III wird es nicht geben. Auf der westlichen Seite ist eine Reflexion ob der eigenen Verantwortung für die veränderte russische Haltung bis heute nicht einmal ansatzweise erkennbar.

Es war einsehbar, dass Russland die russische Ethnie in der Ostukraine nicht „zum Abschuss“ (27 bis 29) freigeben würde, wenn die Dinge dort eskaliert würden — nicht im Jahre 2014, nicht im Jahre 2015 und auch nicht im Jahre 2022.

Deshalb standen — abgesehen von der Beendigung der Kampfhandlungen — sowohl Wahlen beziehungsweise Volksabstimmungen als auch eine wie auch immer gestaltete Autonomie der Gebiete weiter oben auf der Prioritätenliste von Minsk II (siehe weiter oben Punkt 4). Und aus diesem Grunde war die volle Kontrolle der Staatsgrenze beider Republiken zu Russland durch Kiew erst nachrangig geregelt (siehe weiter oben Punkt 9).

Fünf Jahre nach Unterzeichnung und weitestgehender Nichtumsetzung von Minsk II durch die ukrainische Regierung forderte deren neuer Präsident Wolodymyr Selenskyj:

„Ich bin mir sicher, dass wir einige Punkte verändern können und auch verändern werden. Denn eine Übergabe der Kontrolle über die ukrainische Grenze erst nach der Durchführung von Wahlen in den besetzten Gebieten entspricht sicher nicht unserer Position“ (30).

Das war also der wichtigste Punkt für die ukrainische Regierung: Kontrolle, Macht. Die Belange der dort lebenden Menschen — ethnische Russen oder nicht, sei dahingestellt — waren weniger bedeutsam. Diese Ignoranz galt auch für die westlichen Garantiemächte. Denn sie führten anderes im Schilde (siehe weiter oben).

Die Realität als Fazit

Das Narrativ vom „unprovozierten russischen Angriffskrieg“ kann nur deshalb dauerhaft in den Köpfen der Menschen Fuß fassen, weil unter anderem der genaue Inhalt und das Zustandekommen der Minsker Vereinbarungen hierzulande überhaupt nicht präsent sind. Ebenso wenig wie die Ursachen, die nämlich in einem gewaltsamen Machtwechsel in Kiew zu suchen sind. Einem Machtwechsel, der aktiv von westlichen Staaten mitbetrieben und unterstützt wurde und hinter dem eine viel größere Agenda steht. Und so ist es eben auch unverzichtbar, den Fokus zu weiten. Das Drama in der Ukraine, und übrigens auch in Russland, hat einen geostrategischen Hintergrund.

Die US-amerikanische Denkfabrik RAND ist praktisch der geistige Unterbau des Pentagon, des US-Kriegsministeriums. Bei RAND werden Strategien vorgegeben, die von den Politikern und Militärs schließlich operativ umgesetzt werden sollen. RAND hat drei Jahre vor der russischen Intervention eine Studie herausgegeben, in der Schritte empfohlen werden, wie man Russland nachhaltig schwächen könnte, und dabei auch der Ukraine eine Rolle zugeschrieben. Die „Empfehlungen“ von RAND sind mehr als das, wie eingangs auch betont wird:

„(…) diese Schritte (sind) als Maßnahmen gedacht, die Russland dazu bringen würden, in Bereichen oder Regionen zu konkurrieren, in denen die Vereinigten Staaten einen Wettbewerbsvorteil haben, was Russland dazu veranlassen würde, sich militärisch oder wirtschaftlich zu überfordern, oder das Regime dazu veranlassen würde, nationales und/oder internationales Prestige und Einfluss zu verlieren. Dieser Bericht deckt bewusst ein breites Spektrum an militärischen, wirtschaftlichen und politischen Optionen ab. Seine Empfehlungen sind für alle Bereiche von der militärischen Modernisierung und Streitkräftestellung bis hin zu Wirtschaftssanktionen und Diplomatie von unmittelbarer Relevanz; folglich richtet er sich an alle militärischen Dienste, an andere Teile der US-Regierung, die an der Außenpolitik beteiligt sind, und an die breitere außen- und verteidigungspolitische Öffentlichkeit“ (31).

Was sagt uns das?

Für die tatsächlichen „Gestalter“ im Wertewesten haben sich Vereinbarungen wie die von Minsk deren geostrategischen Ansprüchen unterzuordnen — nicht etwa umgekehrt!

Wieviel Platz für Minsk II blieb noch, wieviel Platz für Vertrauen und Vorleistungen bleibt noch, wenn Russland sich einem Gegenüber zu stellen hat, das Maßnahmen wie die im Folgenden von RAND „empfohlenen“ praktisch zur US-amerikanischen Staatsdoktrin erhoben hat?

  • „Eindämmung der (russischen) Exporterlöse“ (Seite 54),
  • „Beschränkung der (russischen) Erdgasexporte“ (Seite 59),
  • „Unterbindung des Ausbaus von Pipelines (für russisches Gas)“ (Seite 59),
  • „Verhängung von Sanktionen“ (Seite 69),
  • „Unterstützung der Abwanderung russischer Fachkräfte (Brain Drain)“ (Seite 85),
  • „Bereitstellung tödlicher Hilfe für die Ukraine“ (Seite 96),
  • „Verstärkte Unterstützung der syrischen Rebellen (der aus al-Qaida hervorgegangenen Terroristen)“ (Seite 103),
  • „Förderung des Regimewechsels in Belarus (Weißrussland)“ (Seite 109),
  • „Ausnutzen/Anheizen der Spannungen im Südkaukasus“ (Seite 115),
  • „Russischen Einfluss in Zentralasien zurückdrängen (Sabotage der zwischenstaatlichen Beziehungen zu Russlands Nachbarn)“ (Seite 121),
  • „Untergrabung der russischen Präsenz in der Republik Moldau“ (Seite 130),
  • „Überprüfung der (US-amerikanischen) Aufrüstung im Schwarzen Meer“ (Seite 207),
  • „Aufstockung der US-Streitkräfte und der der NATO in Europa“ (Seite 214),
  • „Aufstockung der NATO-Übungen/Manöver in Europa“ (Seite 228),
  • „Rückzug aus dem INF-Vertrag“* (Seite 238) (31i).

Diesen mit „Softpower“ geführten Krieg gegen Russland würde man — so wie man es schon immer getan hat — in ein seidenweiches Gewand des Strebens nach Freiheit und Demokratie hüllen. Vorwände werden gefunden oder sie werden erfunden. Dafür sind als Lügen gewebte Narrative da, welche die Bevölkerungen im Westen tief verinnerlicht haben.

Noch im gleichen Jahr, 2019, kündigten die USA den INF-Vertrag, den Vertrag über den Verzicht auf atomare Mittelstreckenraketen. Der Vorwand war schnell erfunden … (32).

Nun, eine Geschichte in der Geschichte ist zu Ende geschrieben. Diese teilt uns mit, dass die Minsker Vereinbarungen nicht dazu gedacht waren, umgesetzt zu werden. Eine Verhandlungsseite spielte von Beginn an mit gezinkten Karten. Ob sich Russland damals dessen schon bewusst war und trotzdem diese Vereinbarungen mittrug, ist nicht so eindeutig. Aber da es dies tat, konnte diese Geschichte auch ein lehrreiches Ende finden. Auch für uns, die wir auf diesen Konflikt mehr oder weniger von außen schauen können. Russland hat übrigens unter anderem über diese Geschichte auch sein Handeln seit 2022 legitimiert.

Bitte bleiben Sie schön aufmerksam, liebe Leser.


Redaktionelle Anmerkung: Dieser Beitrag erschien zuerst unter dem Titel „Minsk II und der ukrainische Bürgerkrieg“ bei Peds Ansichten.