Utopist der Menschlichkeit
Der Völkerrechtler Norman Paech erhielt verdientermaßen einen Preis für seinen Einsatz für die Rechte der Kurden.
Der Verfassungs- und Völkerrechtler Professor Dr. Norman Paech ist am 7. Dezember 2019 im Kölner Museum Ludwig mit dem 2. Ehrenpreis des Netzwerkes kurdischer AkademikerInnen e.V., der Kurd-Akad, Dortmund, ausgezeichnet worden — und zwar für herausragende wissenschaftliche Expertise und zivilgesellschaftliches Engagement. Das 2009 gegründete Netzwerk setzt sich zum Ziel, HochschulabsolventInnen und AkademikerInnen zu vernetzen und ein Forum des Austausches zwischen diesen und der kurdischen Community zu bieten. „Denn es gilt, den sozialen, kulturellen und politischen Belangen der KurdInnen in Kurdistan und Europa auch auf akademischer Ebene Ausdruck zu verleihen“, so Kurd-Akad e.V. Hier die Laudatio von Dr. Rolf Gössner.
Zu den ersten Trägern des 1. Ehrenpreises von Kurd-Akad e.V. (1) gehörte der prominente US-amerikanische Linguist, Kapitalismus- und Globalisierungskritiker Noam Chomsky im Jahr 2017. Und hier schließt sich auch schon der Kreis zu unserem aktuellen Preisträger, denn dieser ist, so sagte er mir, in besonderem Maße von Chomsky, seinem Wirken und seinen Schriften geprägt worden — „wie von niemandem sonst“.
I. Der Ehrenpreis wird für herausragende wissenschaftliche Expertise und zivilgesellschaftliches Engagement verliehen. Auch wenn sich dies ein wenig abstrakt anhört, so sind es doch genau diese beiden Komponenten, die das Wirken Norman Paechs ein Arbeitsleben lang auszeichnen. Denn er ist eben nicht nur Theoretiker des Völkerrechts mit interessanten Forschungen und wichtigen wissenschaftlichen Erkenntnissen — nein, er ist auch couragierter „Praktiker“ des Völkerrechts, der das Völkerverbindende sucht und völker- und menschenrechtswidrige Zustände und Entwicklungen in aller Welt erfahrbar macht und anprangert.
Dazu verlässt er also Schreibtisch und Lehrstuhl und damit den legendären akademischen Elfenbeinturm: Er steigt hinab vom Menschenrechtshimmel in die Niederungen der Völkerrechts- und Menschenrechtsrealität, er taucht mit seinen rechtspolitischen Interventionen voll hinein in völkerrechtliche Konflikte, hinein in Gefahren und Widernisse vor Ort — ob in Afrika, Asien, Lateinamerika, Europa, im Nahen und Mittleren Osten, etwa im Palästina-Israel-Konflikt, oder in der Türkei, in Syrien, Irak und Kurdistan.
Bevor ich zu Norman Paechs völker- und menschenrechtlichen Exkursionen jenseits des geschützten Raums der Hochschule komme, möchte ich zuvor noch in aller Kürze auf seine Vita eingehen:
Geboren 1938 in Bremerhaven; nach Studien der Kunst-Geschichte, Literatur, dann des Rechts an den Universitäten Tübingen, München und Paris kam er 1959 zum Jura-Studium an die Universität Hamburg. Nach seiner Promotion absolvierte er Ende der 1960er Jahre ein Zusatzstudium am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik Berlin und war etwa vier Jahre lang tätig im Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit in Bonn; ab Mitte der 1970er Jahre arbeitete er als Professor für Politische Wissenschaft an der Universität Hamburg, danach bis zu seiner Emeritierung 2003 als Professor für öffentliches Recht an der Hamburger Hochschule für Wirtschaft und Politik, HWP. Und von 2005 bis 2009 war er Mitglied des Deutschen Bundestags und Außenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke. Er ist Mitglied diverser fortschrittlicher Vereinigungen, VDJ, IALANA; IPPNW, sowie Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat von attac. Hauptschwerpunkt seiner Tätigkeit: die Friedensbewegung.
Norman Paech hat zahlreiche erhellende Bücher veröffentlicht, so erst kürzlich „Menschenrechte. Geschichte und Gegenwart — Anspruch und Realität“ 2019 sowie 2005, aktualisiert 2013, zusammen mit seinem Bremer Kollegen Gerhard Stuby das Standardwerk „Völkerrecht und Machtpolitik in den internationalen Beziehungen“. Lassen Sie mich dazu kurz den Politikwissenschaftler Ludwig Watzal zitieren:
„Beide Autoren gehören zu einer aussterbenden Spezies, die Fachwissen mit kritisch-gesellschaftlichem Engagement verbinden und dies auch noch verständlich vermitteln können. Ein Standardwerk, das den eurozentrischen Blickwinkel der herrschenden Völkerrechtslehre zugunsten einer Perspektive überwunden hat, die die gesellschaftlichen Kräfte der Dekolonisierung mitreflektiert. Besonders hervorzuheben ist der Abschnitt zum legitimen Recht auf Widerstand gegenüber Kolonialismus, Neo-Kolonialismus und Unterdrückung. Dieser Widerstand wird zunehmend als Terror diffamiert“ (2).
Diese Buchkritik fasst gut zusammen, was Norman Paechs Dreiklang aus wissenschaftlicher Forschung, rechtlicher Expertise und politischer Praxis kennzeichnet. Tatsächlich interessiert ihn in erster Linie die internationale Perspektive des Rechts, also auch Entwicklungspolitik, Minderheitenschutz, das Recht der Völker auf Selbstbestimmung, Frieden und Entwicklung — Initialzündung dafür war für ihn der Vietnamkrieg, aber auch der Palästina-Israel-Konflikt und die antikolonialen Kriege der 1960er Jahre in Afrika.
II. Lassen Sie mich nun zu Norman Paechs grenzüberschreitenden völkerrechts-, menschenrechts- und friedenspolitischen Aktivitäten und Projekten übergehen — wobei ich mich aus der weit gefächerten Palette auf eine kleine Auswahl symptomatischer Engagements beschränke, die mit der kurdischen Frage zusammenhängen. Was aber waren überhaupt die Auslöser dafür, dass er sich mit so viel Energie für eine friedliche und gerechte Lösung dieses gefährlichen Konflikts in der Türkei sowie für kurdische Autonomie und Selbstbestimmung einsetzte?
1) Norman Paechs Beschäftigung mit dem Thema begann 1993 nach der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums gegen die kurdische Arbeiterpartei PKK und gegen zahlreiche kurdische Vereine, Organisationen und Medien. Damit folgte die Bundesregierung dem Drängen des NATO-Partners Türkei — eines Staates, der selbst rücksichtslos mit Unterdrückung und Staatsterror gegen Kurden und ihre Organisationen vorgeht. Norman Paech verfasste ein umfangreiches Gutachten zu den völkerrechtlichen Fragen der Verbotsverfügung und der Einstufung der PKK als „Terrororganisation“. Er vertrat seinerzeit Kurden in ihrem Verfahren gegen das europaweit einmalige Betätigungsverbot und legte dar, dass die PKK keine terroristische Vereinigung sei, sondern Befreiungsbewegung gegen kolonialistisch-rassistische Unterdrückung in der Türkei. „Das was die Kurden wollen“, so Paech später, „ist nicht mehr als das, was ihnen das Völkerrecht zuerkennt: Autonomie, Selbstbestimmung, die Garantie ihrer Rechte.“ (3).
Leider verhallte diese Stimme weitgehend ungehört, weshalb das Verbot in den 26 Jahren seit seinem Erlass viel Unheil stiften konnte: Zigtausende politisch aktiver Kurdinnen und Kurden sind diskriminiert und kriminalisiert worden — oft genug nur wegen verbaler oder symbolischer „Taten“. Sie wurden praktisch unter Generalverdacht gestellt, zu potentiellen Gewalttätern und gefährlichen „Terroristen“ gestempelt und damit zu innenpolitischen Feinden und Sicherheitsrisiken erklärt und ausgegrenzt.
Für Kurden — die nicht selten aus der Türkei vor Verfolgung und Folter geflohen waren — war es unter Verbotsbedingungen zeitweise fast unmöglich, von ihren elementaren Menschenrechten ohne Angst Gebrauch zu machen.
Doch es gibt inzwischen einen ermutigenden Lichtblick, der die Position unseres Preisträgers stärkt: Erst im Januar 2020 hat das belgische Kassationsgericht, wie schon zuvor das Revisionsgericht 2019, entschieden, dass die PKK keine terroristische Organisation sei, sondern eine legitime Partei in einem innerstaatlichen Konflikt in der Türkei. Die PKK könne deshalb auch nicht als Terrororganisation eingestuft und mit Antiterrorgesetzen verfolgt werden, genauso wenig wie deren mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer im Ausland. Dieses Urteil sollte über Belgien hinaus auch gesamteuropäische Bedeutung entfalten: Kurdische Aktivisten im Umfeld der PKK dürften dann, legt man diese gerichtlichen Kriterien zugrunde, nicht länger als Terroristen bekämpft und verfolgt werden. Vielleicht hat ja auch Norman Paechs Position die belgische Justiz zu ihrer neuen Rechtsprechung inspiriert.
2) 1996 traf sich Norman Paech erstmals mit dem damaligen PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan in der Nähe von Damaskus. Dort erfuhr er aus erster Quelle, dass die PKK, die bereits 1995 in der Türkei einen einseitigen Waffenstillstand ausgerufen hatte, keinen separaten Kurdenstaat anstrebe, sondern kurdische Autonomie und Selbstverwaltung innerhalb einer föderativ-demokratischen Türkei, „Demokratischer Konföderalismus“. Doch in Politik und Medien, auch der Bundesrepublik, hielt und hält sich bis heute hartnäckig die Mär von Sezession und illegalem Separatismus. Ein zweites Treffen fand 1999 während Öcalans Irrfahrt durch Europa in Rom statt — etwa einen Monat vor dessen Entführung aus Kenia in die Türkei.
Nach der Entführung, seiner Verhaftung und Verurteilung — erst zum Tode, dann zu Lebenslang — und seiner Inhaftierung häufig in totaler Isolation unter menschenunwürdigen Bedingungen auf der Gefängnisinsel Imrali, gab es keine Möglichkeit der Begegnung mit Öcalan mehr. Deshalb an dieser Stelle ein hoffnungsvoller Blick Norman Paechs in eine denkbare Zukunft: „Stellen wir uns vor, Abdullah Öcalan käme frei und Recep Tayip Erdogan vor Gericht. Eine Utopie?“, fragt Paech:
„Erinnern wir uns an den Kampf für Nelson Mandela — einstmals auch auf einer Gefängnisinsel über 25 Jahre lang in Südafrika als politischer Gefangener inhaftiert und auch im Westen als Terrorist geächtet; RG — und wir müssen erkennen, dass es sich lohnt, für die Utopie zu kämpfen.“
3) Norman Paech hat an mehreren Delegationen in Krisen- und auch Kriegsgebiete teilgenommen. Gleich seine erste Delegation zum kurdischen Neujahrsfest „Newroz“ in die Türkei 1994 endete damit, dass ihn türkische Sicherheitskräfte in seinem Hotel einschlossen. Dennoch besuchte er auch fortan mehrfach kurdische Regionen der Türkei und auch Syriens. Einmal, es war 2005, waren wir auch gemeinsam mit einer internationalen Juristendelegation in Istanbul und Ankara unterwegs, um die Menschenrechtsentwicklung im Zusammenhang mit einem möglichen EU-Beitritt der Türkei zu eruieren. Damals ist mir Normans natürliche Autorität und souveränes Verhalten angenehm aufgefallen, auch in schwierigen Situationen und Begegnungen, etwa mit AKP-Vertretern, mit einer Parlamentskommission oder der Türkischen Rechtsanwaltskammer.
Zuletzt war Norman Paech 2016 während einer Delegationsreise mit Mitgliedern der kurdisch-deutschen Juristenvereinigung Maf-Dad e. V. aus Köln, der er als Vorstandsmitglied angehört, wieder in den kurdischen Provinzen und Städten der Türkei, unter anderem in Diyarbakir und Cizre. Ziel der Reise: Die Delegation wollte sich ein eigenes Bild von den Auswirkungen der Kämpfe auf die Bevölkerung, vom Ausmaß der Zerstörung sowie der Repression gegen kurdische Medien, Organisationen und Politiker-Innen machen. Seit der abrupten und einseitigen Beendigung des politischen Dialogs zwischen türkischer Regierung, PKK und Kurden 2015 durch die Regierung hatten die erneuten militärischen Angriffe auf die kurdische Bevölkerung einen bis dahin kaum erlebten Grad an Gewalt und Brutalität erreicht. Die Delegationsreise sollte deshalb auch als Zeichen der Solidarität mit der schwer traumatisierten Bevölkerung verstanden werden.
Erstaunlich finde ich, wie beneidenswert angstfrei sich Norman Paech selbst bei Reisen in Krisen- und Kriegsgebiete verhält — obwohl er doch als Kind im Zweiten Weltkrieg von einschneidenden Erlebnissen geprägt worden war. Doch es gibt ein Video, auf dem er in einer kurdischen Stadt zu sehen ist: mit entsetztem Gesichtsausdruck angesichts der Bombardierungen und Schusswechsel in unmittelbarer Nachbarschaft sowie angesichts der enormen Verwüstungen, die die türkische Armee angerichtet hatte. Türkische Polizei- und Militärkräfte hatten ohne Rücksicht auf die Zivilbevölkerung Häuser und ganze Stadtteile angegriffen und ein Trümmerfeld hinterlassen; etwa 2.000 Menschen kamen ums Leben, Hunderttausende wurden vertrieben und die Weltöffentlichkeit sah teilnahmslos zu.
Norman Paech stellte während der Delegationsreise eine „starke Verbitterung“ fest „über das Schweigen der europäischen Regierungen, insbesondere der deutschen, zu dem Krieg gegen das kurdische Volk und über die offene Unterstützung der türkischen Regierung“.
Woher kommt diese Tolerierung und Leisetreterei, selbst jetzt nach dem völkerrechtswidrigen Militärangriff auf Nordsyrien und gegen die kurdische Selbstverwaltung? Sicherlich aus NATO-Solidarität, geostrategischen und ökonomischen Interessen, aber ganz besonders, um den EU-Flüchtlingsdeal nicht zu gefährden, mit dem die Türkei EU und Bundesregierung ganz offen erpresst.
4) Es war noch im Jahr 2016, als Vorstandsmitglieder des deutsch-kurdischen Juristenvereins für Demokratie und internationales Recht Maf-Dad e. V., unter ihnen Norman Paech und auch ich, Strafanzeige nach Völkerstrafrecht stellten gegen den türkischen Staatspräsidenten Erdogan und gegen weitere Verantwortliche der türkischen Regierung, der Sicherheitsorgane und des Militärs wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit — türkische Verbrechen an KurdInnen, die nach Abbruch des kurzen Friedensprozesses zur Lösung des kurdisch-türkischen Konflikts 2015/2016 begangen worden sind. Der bundesdeutsche Generalbundesanwalt hat bis heute noch nicht über unsere damalige Strafanzeige abschließend entschieden — wahrscheinlich ermittelt er noch immer intensiv, das nehmen wir jedenfalls mal zu seinen Gunsten an.
5) Norman Paech war im Übrigen auch einer jener Richter des Internationalen nicht-staatlichen Tribunals der Völker, „Permanent peoples tribunal on the Turkey and the Kurds“, in Paris, die 2018 über die türkischen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen gegenüber der kurdischen Bevölkerung seit 2015/2016 urteilten. Augenzeugen wie die abgesetzte Bürgermeisterin der kurdischen Stadt Cizre, Leyla Imret, berichteten dem Tribunal unter anderem, wie Soldaten der türkischen Armee Anfang 2016 während der verhängten Ausgangssperren in mehreren Kellern über 150 Menschen bei lebendigem Leibe verbrannt sowie humanitäre Hilfe bewusst verhindert hatten. Das Tribunal hat die Türkei und ihren Präsidenten Erdogan schließlich im Mai 2018 für solche Kriegs- und Staatsverbrechen verantwortlich gemacht. Das Urteil ist ein aufschlussreiches Dokument über türkische Verbrechen, Massaker an Zivilisten, Massenvertreibungen und Zerstörungen von Städten — und wird wohl auch das einzige Urteil bleiben.
III. Nach diesem überaus vielfältigen Wirken des Preisträgers zur kurdischen Frage komme ich zum Schluss meiner Laudatio — und dabei nicht umhin, auch noch kurz das zu streifen, was sich der Preisträger auch an Kritik und verleumderischen Äußerungen anhören muss. Da ist etwa von „Terrorpate“ und „Terrorversteher“ die Rede und davon, dass für den „linken Außenpolitiker“ Terror „lediglich Widerstand“ sei, so das Magazin stern. Daran stimmt jedoch nur so viel:
Tatsächlich versteht sich Norman Paech selbst nicht als Pazifist, denn er hält den bewaffneten Befreiungs- und Abwehrkampf für gerechtfertigt und bringt daher auch dem militärischen Kampf der PKK gegen türkische Unterdrückung Verständnis entgegen — und zwar entsprechend dem Grundgedanken des Artikels 51 der UN-Charta: Dieser erkennt allen UN-Mitgliedern das „naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung“ im Fall eines nachweisbaren „bewaffneten Angriffs“ zu.
Dieser Gedanke müsse nicht nur in klassischen Kriegen zwischen Staaten, sondern auch in Bürgerkriegen gelten, soweit die Zivilbevölkerung weitestgehend verschont bleibe, so Paech. Das humanitäre Völkerrecht verlange jedenfalls nicht, solche Angriffe wehrlos durch Unterwerfung oder Flucht zu ertragen.
Und so verwundert es nicht, dass Paechs prokurdisches Engagement auch das Interesse und den Argwohn unseres Auslandsgeheimdienstes BND auf sich zog und auch des Inlandsgeheimdienstes, der den euphemistischen Tarnnamen „Verfassungsschutz“ trägt. Und so verwundert es auch nicht, dass solche Themen und Positionen „für die Karriereplanung eines Völkerrechtlers eher hinderlich“ sind und daher zumeist gemieden werden, wie Norman Paech aus eigener Erfahrung weiß:
„Hier gibt es einen ganz klaren Opportunismus der völkerrechtlichen Zunft“ (4).
Paechs Haltung hat auch Auswirkungen bis vor Gericht, wo er wiederholte Male von kurdischen Angeklagten und ihren Anwälten in PKK-Strafprozessen als sachverständiger Zeuge benannt, doch seine Anhörung ausnahmslos von Staatsanwälten und Richtern abgelehnt wurde. Die politische Justiz will seine „dissidente“ Position vor Gericht partout nicht hören und sich in ihrer Rechtsprechung offenbar keinesfalls verunsichern lassen.
Aus all diesen Gründen verstehe ich den heutigen Ehrenpreis an Norman Paech — nicht zuletzt wegen solcher Reaktionen — auch als Ehrung für Zivilcourage und Standhaftigkeit. Herzlichen Glückwunsch, lieber Norman Paech.
Und noch ein Schlussappell sei mir gestattet — auch wenn es pathetisch klingen mag, aber mutmaßlich voll im Sinne des Preisträgers: Gerade in einer Zeit, in der der NATO-Staat Türkei Nordsyrien militärisch überfällt, ethnische Säuberungen propagiert und Hunderttausende Menschen vertreibt, gerade in einer Zeit, in der wir eine fortschreitende Militarisierung der Außen- und Innenpolitik zu beklagen haben, gerade in einer Zeit, in der der deutsche Waffenhandel fast ungebremst floriert und nach wie vor die autokratische Türkei mit Waffen und Rüstungsgütern versorgt, soll von dieser Verleihung hier in Köln ein Signal ausgehen: gegen völkerrechtswidrige Kriegseinsätze und deutsche Beihilfe dazu, gegen deutsche Rüstungsexporte in Krisen- und Kriegsgebiete und an Diktaturen, gegen den türkischen Krieg gegen Kurden und ihr Autonomie- und Selbstverwaltungsprojekt, gegen den menschenverachtenden EU-Flüchtlingsdeal mit der Türkei und dessen Erpressungspotenzial.
Und für eine friedliche und gerechte Lösung der kurdischen Frage, für Menschenrechte, Demokratie und Autonomie, wie sie auch die PKK anstrebt. Und deshalb auch für eine Entkriminalisierung kurdischer AktivistInnen, Organisationen und Medien hierzulande.
Quellen und Anmerkungen:
(1) http://www.kurd-akad.com/de/
(2) Das Parlament Nr. 8/2002
(3) Junge Welt, 7. März 2018, S. 2
(4) ebd.
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