Steinewerfer im Glashaus

Diejenigen, die das Verbreiten vermeintlicher Fake News unter Strafe stellen wollen, sind selbst für gefährliche Falschmeldungen verantwortlich.

In der Schweiz wird nun vehement gefordert, die Verbreitung von Fake News unter Strafe zu stellen. Doch wer bestimmt darüber, was News und was Fake ist? Und überhaupt — müssten sich nicht dann auch jene verantworten, die regierungskonforme Fake News mit tödlichen Folgen verbreiten? Dazu zählen sämtliche politische und mediale Erzähler von Kriegslügen, mit denen völkerrechtswidrige Kriegseintritte legitimiert wurden und werden. Doch dass diese arglistigen Verbreiter von Falschmeldungen belangt werden, ist im Grunde genommen ausgeschlossen. Als Fake gilt, was den Kriegstreibern den Schleier wegzieht und ihre wahren Absichten erkennbar werden lässt.

Einige Politiker plädieren für Strafen gegen die Verbreiter von Falschinformationen, von Fake News. Die Schweizer Nationalrätin Greta Gysin, eine Grüne, meinte laut „20 Minuten“: „Wir brauchen strafrechtliche Maßnahmen, um Urheber von Fake News zur Rechenschaft zu ziehen.“ Die medienpolitisch aktive helvetische Nationalrätin Edith Graf-Litscher von den Sozialdemokraten sieht das ebenso: „Wer willentlich falsche Informationen herstelle und verbreite, müsse dafür haften“. Gysin ist Vizepräsidentin der staatspolitischen Kommission des Schweizer Nationalrats (1).

Dario Fo: Der Anarchist, der angeblich aus dem Fenster der Polizei stürzte …

Fake News von Amtsstellen und von Regierungen, die durch die Massenmedien verbreitet werden, kommentierte der Literaturnobelpreisträger Dario Fo mit Galgenhumor. Er schrieb ein Theaterstück über den Tod des Anarchisten Giuseppe Pinelli, der sich 1969 angeblich bei einem Verhör nach dem Bombenattentat in Mailand aus dem Fenster der Polizei stürzte, wie damals in den Medien stand (2).

Das Flugzeug, das die Flügel einzog, als es in das Pentagon flog …

Dario Fo machte sich in dem Dokumentarfilm „ZERO — An Investigation Into 9/11“ auch lustig über den Bericht der US-Regierung, dass ein großes Passagierflugzeug, der American-Airlines-Flug 77, eine Boeing 757-200, am 11. September 2001 in das Pentagon in Washington geflogen sei. Der Einschlag der Maschine hinterließ nur ein Loch von fünf Metern Durchmesser in der Fassade. Seitlich waren die Fassade und die Fenster intakt und nicht beschädigt durch die Flügel und die Triebwerke des großen Passagierflugzeuges.

Dario Fo erklärt uns dies in dem Film „ZERO — An Investigation Into 9/11“ so: Das Flugzeug mit einer Flügelspannweite von 38 Metern habe eben die Flügel wie ein Vogel eingezogen, bevor es in das Pentagon geflogen sei …

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Screenshot aus dem Film „ZERO - An Investigation Into 9/11“ Part 2 (4)

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Der Zustand des Pentagon in Washington, nachdem angeblich ein großes Passagierflugzeug, eine Boeing 757-200, in das Gebäude geflogen war. Die seitliche Fassade und die Fenster blieben intakt (5).

Werden die beiden Politikerinnen Greta Gysin und Edith Graf-Litscher, nachdem sie öffentlich strafrechtliche Maßnahmen gegen Urheber von Fake News verlangten, auch fordern, dass Bundesräte und Bundesrätinnen haftbar gemacht werden für die Bewilligung von Kriegsmaterialexporten an kriegführende und Menschenrechte verletzende Staaten (6)?

Werden sie versuchen zu verhindern, dass die Schweizerische Nationalbank, Banken, Versicherungen und Pensionskassen ihre Gelder nicht mehr in Rüstungskonzerne investieren? Viele dieser Institutionen legen ihre Mittel sogar in Firmen an, die verbotene Waffen herstellen, wie Atombomben, Streubomben und Antipersonenminen (7).

Schweizerische Nationalbank investiert nicht in geächtete Waffen

In einem Interview von Radio SRF am 16. Dezember 2021 sagte der Direktor der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Thomas Jordan, sie würden in „ihrem Anlageportefeuille geächtete Waffen ausschließen“.

Das will heißen, dass die Nationalbank weiterhin Aktien von Rüstungskonzernen besitzt, die konventionelle Waffen wie Panzer, Kampfflugzeuge und so weiter produzieren, nicht aber Atombomben, Streubomben und Antipersonenminen. Mittlerweile umfasst die Bilanz der Schweizerischen Nationalbank (SNB) mehr als eine Billion Schweizer Franken beziehungsweise 960 Milliarden Euro — ein Weltrekord, gemessen an der Wirtschaftsgröße der Schweiz. Mit 950 Milliarden Franken beziehungsweise 909 Milliarden Euro machen die Devisenreserven den größten Teil davon aus.

Seltsame Interpretation des Bundesrates

Auf der Pressekonferenz des SECO in Bern, des Departements für Wirtschaft des Bundes, am 21. Februar 2017 wurde die Frage gestellt, weshalb 2016 wiederum Waffenexporte bewilligt wurden an Staaten, die in Kriege verwickelt sind. Simon Plüss vom SECO erklärte, „der Bundesrat habe die besagten Bestimmungen — Verbot Waffenexporte an kriegführende Staaten — aber immer dahingehend ausgelegt, dass sie sich auf einen internen Konflikt im eigenen Land beziehen.

Herrscht also Bürgerkrieg in Saudi-Arabien oder in den USA, gäbe es nach dieser Lesart keine Rüstungsausfuhren in diese Länder mehr.“ … „Eine Verordnungsänderung hat die Regierung laut Plüss nicht für nötig befunden, ein veränderter Wortlaut könne zudem neue Probleme verursachen“ (8).

Strafrecht bei Kriegsmateriallieferungen nicht außer Kraft

Der verstorbene Berner Jurist Christoph Bürki (7. Februar 1929 bis 3. Dezember 2016) war der Meinung, es gebe keinen strafrechtlichen Freipass für Fabrikanten, die Waffen verkaufen, und Politiker, die Rüstungsgüterlieferungen bewilligen, an Regime, die Kriege führen, die foltern, die ihre Bevölkerung unterdrücken und hungern lassen. Aufgrund des Strafgesetzes seien sie haftbar für ihr Tun.

Unter Artikel 25 des schweizerischen Strafgesetzbuches fallen nämlich Delikte wie Beihilfe zum Mord, zu vorsätzlicher Tötung, zu schwerer Köperverletzung und zu schwerer Sachbeschädigung. Waffenfabrikanten und Politiker seien für ihr Tun haftbar, so gut wie der kleine Mann, der einem Terroristen eine Pistole verkauft.

Auch Regierungen verbreiten Fake News

Wenn jetzt Politiker Fake-News-Verbreiter bestrafen wollen, ist zudem zu bedenken: Fake News von Regierungen, die die Medien ungeprüft verbreiten, sind auch nicht so selten, um all die Waffengeschäfte — auch der Schweiz — und Kriege und Verbrechen zu rechtfertigen. Meist wird später niemand für diese Lügen, die Regierungsstellen im Voraus verbreiten, bestraft. Auch Schmiergeldzahlungen werden geduldet, wie Andrew Feinstein in seinem Buch „Waffenhandel. Das globale Geschäft mit dem Tod“ dokumentiert (9).

Zu den Kriegen und Verbrechen der USA, siehe auch: Armin Wertz, „Die Weltbeherrscher, Militärische und geheimdienstliche Operationen der USA“ (10) und Bertrand Russell und Jean Paul Sartre, „Das Vietnam-Tribunal“ (11). All die Menschenrechtsverletzungen im Vietnamkrieg, in Guantánamo, in Abu Ghraib, in Bagram, im Irak, in Afghanistan wurden nie geahndet, auch die Drohnenmorde nicht. Die Schweiz setzte ihre Waffenexporte an die USA und an Nato-Staaten nach Vietnam, nach dem Krieg auf dem Balkan dennoch fort.

Kriegsmacher werden fast nie zur Kasse gebeten, sondern mutige Menschen, die Fake News aufdecken, wie Julian Assange, Edward Snowden, Chelsea Manning oder Dissidenten der Machtapparate, hüben wie drüben.

Tonkin-Zwischenfall, Brutkastenlüge, 9/11 …

Der von der US-Regierung 1964 erfundene Tonkin-Zwischenfall wurde zum Anlass genommen, Nordvietnam zu bombardieren (12). Mit der Brutkastenlüge (13) wurde im August 1990 rechtfertigte US-Präsident George Bush senior den Krieg gegen den Irak im US-Kongress.

Solche Fake News der Regierungen wurden damals in Deutschland, der Schweiz, den USA, weltweit von den Medien den großen Nachrichtenagenturen übernommen. Niemand wurde für diese Lügen zur Rechenschaft gezogen, obwohl den Medien schon damals andere Infos vorlagen. Ich denke da auch an den 11. September 2001. Noch am gleichen Tag wurde für diesen „Angriff auf Amerika“ Osama Bin Laden verantwortlich gemacht (14, 15).


Quellen und Anmerkungen:

(1) Strafen für Fake News: eine gefährliche Idee - infosperber
(2) Grotesk, vulgär, possenhaft | WOZ Die Wochenzeitung
(3) „ZERO - An Investigation Into 9/11“ Part 1 https://youtu.be/Cwk2bpgGLKw
(4) „ZERO - An Investigation Into 9/11“ Part 2 https://youtu.be/7l13uwBbxbg
(5) pentagon111.jpg (500×177) (arbeiterfotografie.com) — Bild ohne Copyright
(6) Für die Bewilligung von Kriegsmaterialexporten gibt es in der Schweiz seit Jahrzehnten die klare Bestimmung, dass Rüstungsexporte nicht bewilligt werden dürfen, wenn:
a. das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist;
b. das Bestimmungsland Menschenrechte systematisch und schwerwiegend ver­letzt;
c.12 …
d. im Bestimmungsland ein hohes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird; oder
e. im Bestimmungsland ein hohes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial an einen unerwünschten Endempfänger weitergegeben wird.
Trotz dieser klaren Bestimmungen gibt es dann Ausflüchte, die es angeblich erlaubten, seit Jahrzehnten an kriegführende und menschenrechtsverletzende Staaten wie USA, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Saudi-Arabien, Türkei, Pakistan und andere Regimes aus der Schweiz Rüstungsgüter zu liefern.
Um das Kriegsmaterialgesetz und die Kriegsmaterialverordnung außer Kraft zu setzen, wurde daher festgeschrieben: „In der Schweiz solle eine an die Bedürfnisse der Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität auch in Zukunft sichergestellt werden. Deshalb soll es in Zukunft möglich sein, unter gewissen Umständen Kriegsmaterialausfuhren nach Ländern, die in einen internen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, zu bewilligen.“ Damit können eigentlich alle Exporte der großen Rüstungskonzerne in der Schweiz, Rheinmetall, General Dynamics (Mowag), der Ruag, der bundeseigenen Rüstungsbetriebe und von anderen Firmen bewilligt werden.
(7) Seit der Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) vom 1. Januar 2013 gibt es auch ein gesetzliches Finanzierungsverbot von verbotenen Waffen. Darunter fallen auch Atomwaffen, welche in Artikel 7 Absatz 1 lit. a KMG aufgeführt sind. (16)SR 514.51 (admin.ch)
(8) „Die heiklen Waffenexporte“ von Hansueli Schöchli, Neue Züricher Zeitung 22, Februar 2017
(9) Andrew Feinstein, Waffenhandel. Das globale Geschäft mit dem Tod, Hoffmann und Campe, 2012
(10) Armin Wertz, Die Weltbeherrscher, Militärische und geheimdienstliche Operationen der USA, Westend Verlag 2015
(11) Bertrand Russell und Jean Paul Sartre, Das Vietnam-Tribunal rororo aktuell 1971
(12) https://de.wikipedia.org/wiki/Tonkin-Zwischenfall
(13) Brutkastenlüge — Wikipedia
(14) Mathias Bröckers, Mythos 9/11. Die Bilanz des Jahrhundertverbrechens — 20 Jahre danach, Westend 2021
(15) Architects & Engineers for 9/11 Truth | WTC Twin Towers and Building 7 (ae911truth.org)
Laut der offiziellen Statistik des Bundes exportierte die Schweiz von 1975 bis 2020 für 20,1 Milliarden Franken beziehungsweise 19,3 Milliarden Euro Kriegsmaterial. Verkauft wurden diese Rüstungsgüter zu einem großen Teil an kriegführende Staaten, an Nato-Militärs, in Spannungsgebiete, an menschenrechtsverletzende Regimes und an arme Länder in der Dritten Welt, in denen Menschen hungern und verhungern. In den 20,1 Milliarden Franken sind die besonderen militärischen Güter nicht eingerechnet, die ebenfalls exportiert wurden, aber nicht in der offiziellen Statistik erscheinen. Auch die Finanzierung von Waffengeschäften durch Schweizer Banken erscheint in diesen Zahlen nicht. Schweizer Geldinstitute investierten in den letzten Jahren sogar in Firmen, die an der Atomwaffenproduktion, an der Herstellung von Antipersonenminen und Clusterbomben beteiligt sind. Laut dem Kriegsmaterialgesetz ist die „direkte und indirekte Finanzierung“ von verbotenem Kriegsmaterial schon heute klar untersagt. Verbotene Waffen sind in der Schweiz chemische und biologische Waffen, Atombomben, Streubomben und Antipersonenminen.
Laut ICAN, der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen, investierten schweizerische Geldhäuser 2019 8,983 Milliarden US-Dollar in Konzerne die Atomwaffen herstellen. Dont Bank On The Bomb - CH 2019 - ICAN Switzerland | Tableau Public

Kriegsmaterialexporte der Schweiz 1975 bis 1982:
Kriegsmaterial-Exportstatistik 1975 bis1982, aus „Waffenplatz Schweiz, Beiträge zur schweizerischen Rüstungsindustrie und Waffenausfuhr“, herausgegeben vom Tagungssekretariat „Für das Leben produzieren“, Oktober 1983

Kriegsmaterialexporte der Schweiz 1983 bis 2020:
Veröffentlicht durch das „Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Schweizerisches Strafgesetzbuch und Kriegsmaterialexporte
Der Berner Jurist Christoph Bürki (1929 bis 2016) machte immer wieder auf die strafrechtliche Verantwortung bei Kriegsmaterialexporten aufmerksam. Für Kriegsmateriallieferungen ist das Strafrecht nicht einfach außer Kraft gesetzt, so Bürki. Es gibt keinen strafrechtlichen Freipass für Fabrikanten, die Waffen exportieren, und Politiker, die die Ausfuhr von Rüstungsgütern bewilligen, an Regime, die Kriege führen, die foltern, die ihre Bevölkerung unterdrücken und hungern lassen. Unter Artikel 25 des schweizerischen Strafgesetzbuches fallen nämlich Delikte wie Beihilfe zum Mord, zu vorsätzlicher Tötung, zu schwerer Köperverletzung und zu schwerer Sachbeschädigung. Gehilfe bei solchen Straftaten ist derjenige, welcher „zu einem Verbrechen oder zu einem Vergehen vorsätzliche Hilfe leistet“, wer also auch „vorsätzlich in untergeordneter Stellung die Vorsatztat eines andern fördert“. Diese Verbrechen sind, laut Artikel 75 des Strafgesetzbuches, sogar unverjährbar und sind Offizialdelikte, die von der Justiz geahndet werden müssten. Ein Offizialdelikt ist in der Schweiz eine Straftat, die die Strafverfolgungsbehörde von Amts wegen verfolgen muss, wenn es ihr zur Kenntnis gelangt, soweit der Jurist Christoph Bürki.