Staatsräson bis zum politischen Selbstmord

Der Polit-Thriller „Die schützende Hand“ verbreitete wohliges Krimi-Ambiente und zog eine vernichtende Kritik nach sich.

Die Ausstrahlung der Romanverfilmung „Die Schützende Hand“ ist vorbei. Die Republik hat die ausgespielte Möglichkeit, dass die offizielle Version vom „einvernehmlichen Selbstmord“ zweier NSU-Mitglieder in Eisenach-Stregda 2011 falsch sein könnte, überlebt.

Die schützende Hand und die abwinkende Hand

Im ersten Teil dieses Artikels ging es darum, den Film und die Hintergründe des Romans nachzuzeichnen. In Wolfgang Schorlaus gleichnamigen Roman wird der Privatdetektiv Dengler damit beauftragt, die Todesumstände der beiden NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Eisenach-Stregda 2011 zu recherchieren. Am Ende seines Einsatzes stellt er die Selbstmordthese massiv in Frage.

Teil II

Die Ausstrahlung der Romanverfilmung „Die Schützende Hand“ ist vorbei. Die Republik hat die ausgespielte Möglichkeit, dass die offizielle Version vom „einvernehmlichen Selbstmord“ zweier NSU-Mitglieder in Eisenach-Stregda 2011 falsch sein könnte, überlebt. Für gewöhnlich geht dann alles – auch der Prozess in München - weiter wie bisher. Man hält eisern an dem fest, was man in die Anklage gepackt hat und wenn es Risse, Ungereimtheiten und Widersprüche dazu gibt, dann sind das Pannen, die am Fahrplan nichts ändern.
Umso mehr war ich überrascht, dass sich Katharina König-Preuss, Mitglied der Partei „DIE LINKE“ und Mitglied im parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zum NSU-Komplex in Thüringen, zu Wort meldete. In einem Beitrag für die Zeitung „Der Freitag“ (Ausgabe 44/2017) wütete sie über den Film, über seine Ausstrahlung und riet all ihren Freundinnen, alles Mögliche zu machen, zum Beispiel alle zehn Sekunden Facebook zu aktualisieren, nur nicht diesen Film anzuschauen.
Ihre Warnung vor dem Film ist alarmierend:

Abseits einer gefühlt bereits Hunderte Male gehörten, längst widerlegten und nun noch verfilmten Verschwörungstheorie, die auch durch abgekühlte Blaustichromantik nicht aus ihrer Langeweile befreit wird, bleibt eine Erkenntnis: Dieser Film thematisiert ebenso wenig wie der Roman die entscheidenden Fragen rund um den NSU-Komplex.“

Ihr Tonus ist besorgniserregend: Alle, die eine andere Version der Ereignisse in Eisenach-Stregda für möglich bis plausibel halten und dies zur Diskussion stellen, sind irre, leiden an dem Verschwörungsvirus, langweilen uns und gehen uns auf die Nerven. Es reicht ihr also nicht zu sagen, was sie an dem Film falsch findet. Sie möchte ihre LeserInnen dazu aufrufen, sich das erst gar nicht anzuschauen. Denn Katharina König-Preuss weiß, dass das alles kalter Kaffee ist, gefühlt und noch mehr gefühlt, widerlegt ist.
Aber dann legt sie noch etwas ganz Wichtiges, ganz Entscheidendes oben drauf: Der Film gehe nicht nur einer falschen Spur nach, er lenke vom Wesentlichen ab! Man reibt sich die Augen, denn alle mit dem NSU-Komplex Beschäftigten haben verständlicherweise große Mühe, „das Wesentliche“ herauszuhauen und darauf zu pochen.
Ganz anders Katharina König-Preuss. Sie hat eine klare und knappe Antwort: Der Film „relativiert und negiert durch Nicht-Thematisierung den zugrunde liegenden Rassismus.“
Das ist wirklich ein starkes Brett und das legt sie nicht umsonst dorthin: Wer will rund um die Lesegemeinde des Freitags nicht für Antirassismus eintreten? Wer will durch Zuschauen gar Beihilfe dabei leisten, sich an der Nicht-Thematisierung von Rassismus zu beteiligen?
Als ich das gelesen haben, stieg die Wut in mir hoch, denn damit fabuliert sie sich einen Kontext zusammen, den sie ansonsten für Verschwörungstheorien bereithält.

Staatsräson bis zum politischen Selbstmord

Katharina König-Preuss kann den Film, die an- und durchgespielte Variante eines anderen Geschehensablaufs als Selbstmord für misslungen und für abgegessen halten. Das kann sie machen, auch wenn es nicht im Geringsten nachzuvollziehen ist. Wenn es so viele „anerkannte“ Pannen bei der Tatortanalyse und Beweiswürdigung gibt, dann ist es doch nicht des Teufels, die Indizien aneinanderzulegen, die für einen Mord sprächen. Das Buch von Wolfgang Schorlau hat dies getan, mit einem ausgiebigen Dokumentenanteil, der Film hat dies in komprimierender Form gemacht.
Ihr Versuch aber, den Autor, den Film in die Ecke zu stellen, er thematisiere nicht Rassismus, er relativiere gar Rassismus, ist infam.
Es ist unnötig, einzelne Sequenzen im Film anzuführen, die genau dies tun und keinen Zweifel daran lassen, dass rassistische und neonazistische Lebenseinstellungen nicht nur den NSU geprägt haben, sondern auch das Verhalten zahlreicher Beamter. Dass man sagen kann, dass sie Neonazismus mehr betreut, als bekämpft hatten – wie der V-Mann-Führer Andreas Temme zum Beispiel, der seinem Rufnamen „Klein-Adolf“ auch als V-Mann-Führer von Neonazis treu blieb.
Doch neben diesem billigen Motiv, den Film in die Tonne zu treten, ist etwas anderes fast noch wichtiger: Warum stellt sich Katharina König-Preuss mit ganzem Körpereinsatz vor die Tür, die gerade der ehemalige Vize-Präsident des Verfassungsschutzes Klaus-Dieter Fritsche am 18. Oktober 2012 als Zeuge vor dem NSU-Ausschuss in Berlin aufgestoßen hat:

„Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren. Es darf auch nicht so weit kommen, dass jeder Verfassungsfeind und Straftäter am Ende genau weiß, wie Sicherheitsbehörden operativ arbeiten und welche V-Leute und verdeckten Ermittler im Auftrag des Staates eingesetzt sind. Es gilt der Grundsatz ‚Kenntnis nur wenn nötig‘. Das gilt sogar innerhalb der Exekutive. Wenn die Bundesregierung oder eine Landesregierung daher in den von mir genannten Fallkonstellationen entscheidet, dass eine Unterlage nicht oder nur geschwärzt diesem Ausschuss vorgelegt werden kann, dann ist das kein Mangel an Kooperation, sondern entspricht den Vorgaben unserer Verfassung. Das muss in unser aller Interesse sein.“

Was sagt dieser Mann, der von 1996 bis 2005 mit an der Spitze des Verfassungsschutzes stand, anderes, als dass es andere, staatsimmanente Motive gibt, um die Aufklärung des NSU-Komplexes zu verhindern beziehungsweise zu sabotieren. In diesem Fall vor allem die Rolle der V-Leute von Polizei und Geheimdiensten beim Zustandekommen und Gewährenlassen des NSU!
Katharina König-Preuss weiß, dass es dabei nicht um Rassismus geht, sondern um einen teilverstaatlichten, neonazistischen Untergrund. Das ist jetzt nicht nur pointiert ausgedrückt, sondern das ganz vorsichtige Fazit, wenn man über 40 (bisher enttarnte) V-Leute im NSU-Netzwerk als Staatsanteil wertet. Denn was hier Klaus-Dieter Fritsche zum Staatsgeheimnis macht (woran sich alle Parlamentarier auch hielten), ist der Umstand, dass V-Leute, die schwere Verbrechen möglich machen oder begehen, in eine „Staatshaftung“ genommen werden müssen, das schließt auch Beihilfe zu Mord ein.
Ist es also nicht für eine Linke essentiell, herauszufinden, welche aktive, einflussreiche Rolle staatliche Stellen und Politiken spielen? Oder spielt die eigene parteipolitische Rolle dabei eine so herausragende, dominierende Rolle, dass man gerade als rot-rote Regierung in Thüringen das hier angesprochene „Staatsgeheimnis“ in die eigene Staatsraison überführt?
Anders gesagt: Wenn Neonazis gezielt Kleinhändler mit migrantischem Hintergrund ermorden, dann ist das Rassismus. Wenn V-Leute in tatrelevanter Weise darin involviert sind, dann gibt es für die politische Führung dieser V-Leute noch mehr Gründe als Rassismus.
Auch Katharina König-Preuss kennt die jahrzehntelange, blutige Geschichte von Gladio. Wenn sie auch diese auf den „zugrundeliegende Rassismus“ reduzieren möchte, dann ist das beschämend.
Es gibt also Motive, die eben nicht dieselben sind, wie die der NSU-Mitglieder! Staatliche Instanzen, die den NSU so benutzen, wie man das mit den Neonazis gemacht hat, die man in „Gladio“ zusammengefasst hat?
Kurzum, es geht um das Verständnis, dass es mehr zum NSU-Komplex zu sagen gibt, als dass es sich nur um ein paar mörderische Nazis, ein paar dumme und rassistische Bullen und ganz viele Serien-Zufälle handelt.
All das, was eine Suche nach anderen Schlussfolgerungen begründet, was Rassismus in ein Herrschaftsverhältnis einfügt, tut Katharina König-Preuss hingegen als „stumpfe ‚Die da oben‘-Tendenzen“ ab.

Ein kleiner Crash-Kurs zur Gerichtsmedizin, Tatortermittlung und Wahrheitsfindung

Eigentlich ist ja schon alles gesagt und für Katharina König-Preuss geklärt. Ein paar Backpfeifen später ist sie doch noch großzügig und greift in ihren großen Erkenntniskoffer, für alle, die bei den gefühlt einhundert Malen noch nicht dabei waren: „Um nur Beispiele zu nennen, wenn Sie es doch nicht lassen können und wenigstens sieben Unterschiede zur Realität finden wollen.“
Ganz knapp wird sie nun anhand von sieben Beispielen beweisen, dass es am staatlichen (Nichts-)Tun – im Kern – nichts zu mäkeln gibt.
Es lohnt sich, diese Beweiswürdigung genau anzuschauen. Sie wirkt auf den ersten Blick knackig und umwerfend. Bei einer etwas genaueren Betrachtung wird man auf eine höchst selektive betriebene bis bereinigende Beweisführung stoßen, die Katharina König-Preuss dem Autor Wolfgang Schorlau, dem Film und allen, die ihr zu widersprechen wagen, vorwirft.
„Erstens: Angeblich fehlende Feuerwehrfotos vom Einsatz am 4. November liegen dem Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss seit mehr als zwei Jahren vor.“
Diese Aussage klärt nichts auf, sondern operiert mit der Unwissenheit über die vielen Details, die im Laufe der Jahre zusammenkamen. Sie schreibt eingangs, dass es sich um „angeblich fehlende Feuerwehrfotos“ handele. Eine dumme Polemik, denn die fehlenden Feuerwehrfotos waren Ausgangspunkt eines jahrelangen Tauziehens. Tröpfchenweise kam heraus, dass Einsatzleiter Menzel als erste Amtshandlung die Kamera der Feuerwehr beschlagnahmt hatte und ganz lange niemand diesen besonderen Eifer erwähnte und erklärte. Als dieser Umstand öffentlich wurde, erklärte Menzel dieses rechtswidrige Vorgehen damit, dass er vermeiden wollte, dass Tatortfotos an die Öffentlichkeit gelangen. Dann wurde nach der Kamera und der Chipkarte gesucht und beides schließlich zurückgeben. Dann stellte man fest, dass die Fotos auf der Chip-Karte gelöscht wurden – wofür es keine Begründung gibt, wenn das Motiv des Einsatzleiters das tatsächliche war. Die Bilder wären also noch auf der Chipkarte und alle könnten sich davon überzeugen, dass sie identisch sind mit den Tatortfotos, die später die Polizei gemacht hat. Doch die Bilder auf der Chipkarte waren nicht nur gelöscht: Man hat ein Löschprogramm darüber laufen lassen, denn im Normalfall wird nur der „File“ (Pfad) gelöscht, nicht die Datei selbst. Parallel dazu tauchten Papierbilder auf, die man gefunden habe. Auf diesen Papierbildern befinden sich aber keine Angaben für die benutzte Kamera und auch Zeitstempel fehlen auf den meisten Papierabzügen. Man kann also nicht im Geringsten überprüfen, ob diese vorliegenden Papierabzüge von jener Kamera stammen, die beschlagnahmt wurde.
Allein an diesem Beispiel kann man zeigen, wie aktiv manipulativ ihr erster Einwand ist. Die Bilder lagen nach ihren eigenen Angaben erst 2015 vor, also waren sie über drei Jahre nicht angeblich, sondern tatsächlich „verschwunden“. Die jetzt vorliegenden Papierabzüge haben nicht die geringste Aussagekraft. Das weiß Katharina König-Preuss natürlich, denn sie hat diese wundersame Auferstehung der Feuerwehrfotos in den vielen langen Sitzungen des PUA in Thüringen live mitbekommen. Warum lügt sie dennoch? Warum will sie dem Verdacht, dass hier Beweismittel beseitigt wurden, nicht nachgehen? Warum macht sie sich selbst zum Teil dieser „Legendenbildung“?

„Zweitens: Hirnmasse wurde im Wohnmobil gefunden, jedoch (und das ist verwerflich und zu kritisieren) in Teilen entsorgt.“
Was ist an dem Verdacht unstatthaft, dass es für die fehlende Hirnmasse auch andere Erklärungen als Schlamperei und müde Tatortreiniger gibt? Damit ist nicht etwas anders bewiesen, aber es fügt sich als Indiz in eine Kette ein, die ein Mordgeschehen plausibel macht.

„Drittens: Die Gerichtsmedizin wurde durch die Polizei zum in Eisenach-Stregda befindlichen Wohnmobil geholt, blickte in das Fahrzeug hinein, betrat es jedoch nicht, da die Tatortgruppe noch nicht vor Ort war. Sie wollte den Tatort nicht verändern.“
Manchmal wundere ich mich über die Dreistigkeit vorgetäuschter Ahnungslosigkeit und simulierter Gutgläubigkeit! Offensichtlich setzt sie mit ganzer Kraft auf die Unwissenheit ihrer Leserschaft. Sie kennt den Ablauf und das Prozedere an einem Tatort sehr wohl: Die Feuerwehr löscht, der Notarzt schaut nach Verletzten. Nachdem dort unschwer Leichen vorzufinden waren, ruft man die Gerichtsmedizin. Zuvor sichert die Tatortgruppe alle Beweise. Dann betritt die Gerichtsmedizin den Schauplatz. Sie läuft also nicht weg, wenn die Tatortsicherung noch nicht stattgefunden hat, sondern wartet, bis diese abgeschlossen ist. Wie immens wichtig die Gerichtsmedizin an Ort und Stelle ist, habe ich bereits im ersten Teil ausgeführt. Das weiß auch Katharina König-Preuss nur zu gut. Denn die Gerichtsmedizin kann nur vor Ort deutliche Hinweise darauf finden, ob der Tod schon vor den wahrgenommenen Schüssen eingetreten war und ob die Positionen der Leichen identisch sind mit dem Ort, wo sie den Tod fanden. Wieder stellt sich die Frage, warum Katharina König-Preuss das Unterbleiben der Dokumentation solch wesentlicher Indizien vom Tisch fegt, obwohl genau diese gerichtsmedizinischen Befunde einiges zur aufklärung des möglichen Tatgeschehens beitragen könnten.

„Oder viertens: Wenn es brennt, steigen der Rauch sowie jedes heiße Gas nach oben – dass in Uwe Mundlos’ Lunge keine Rußpartikel festgestellt wurden, könnte sich also mit der kurzen Zeit zwischen Feuerlegung und Selbsttötung erklären.“
Wenn man Interesse daran hat, sich zu vergewissern, ob es möglich ist, dass Uwe Mundlos keine Substanzen des selbst gelegen Brandes in der Lunge hat, reicht ein „könnte“ nicht. Wie extrem explosiv der Befund wäre, dass Uwe Mundlos bereits tot war, als der Brand ausbrach, also auch keine Brandsubstanzen einatmen konnte, weiß Katharina König-Preuss.
Der BKA-Präsident Jörg Ziercke erklärte im November 2011, dass man Rußpartikel in der Lunge von Uwe Mundlos gefunden habe. Dass er das nicht von der Gerichtsmedizin hatte, ist wichtig. Er hat sich also beraten und entsprechend dem Stand der Wissenschaft gehandelt haben: Wenn Uwe Mundlos einen Brand legte und sich danach umgebracht hat, dann muss er Rußpartikel in der Lunge haben. Niemand zweifelte an diesem Ursache-Wirkung-Schemata und der BKA-Chef Ziercke war aus dem Schneider.
Es dauerte sehr lange, bis der Obduktionsbericht dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) in Thüringen vorlag, etwa zwei Jahre. Dort war zu lesen, dass man in Uwe Mundlos Lunge keine Rußpartikel gefunden habe. Nun drohte die Selbstmordthese zusammenzubrechen.
Doch dann erblickten neue Erkenntnisse das Tageslicht: Das Brandereignis sei zu kurz gewesen, um Spuren in der Lunge zu hinterlassen. Katharina König-Preuss und andere Unterstützer der offiziellen Version gehen davon aus, dass vom ersten Schuss bis zum zweiten Schuss, circa zwei Minuten vergangen sind. Ist es bei diesem Wechselbad der Erkenntnisse zu viel verlangt, dieser aktuellen Anpassung zu misstrauen?
Wer sich Klarheit darüber verschaffen will, ob man innerhalb von zwei Minuten brandspurenfrei atmen kann, der glaubt nicht daran, sondern besteht auf einer Nachstellung, mit unabhängigen Gutachtern. Und genau das hätte der PUA in Thüringen in Auftrag geben können, auch mit der Stimme von Katharina König-Preuss. Er hat es unterlassen.

„Fünftens: Aus den Bildern, die am 4. November von Journalisten angefertigt wurden, ergibt sich, dass das Wohnmobil nicht im 40-Grad-Winkel abgeschleppt wurde.“
In der Tat, vielleicht war es nur ein 20-Grad-Winkel. Angesichts der anderen unbestrittenen Tatortmanipulationen kann man das zur Seite legen, auch wenn Katharina König-Preuss weiß, dass selbst bei einem solchen Winkel zum Beispiel Hülsen nicht an ihren Platz liegen bleiben.

„Sechstens: Dass nach dem Selbstmord von Mundlos die Hülse der Pumpgun ausgeworfen wurde, ist – nach Untersuchungen von Waffenexperten – technisch möglich.“
Für mich sind die beiden ausgeworfenen Hülsen das gewichtigste Argument für ein Mordgeschehen. Ich hatte bereits ausgeführt, dass die zweite Hülse erst ausgeworfen wird, wenn jemand nachlädt, was ein kraftvoller Akt ist, den Tote am allerwenigsten ausführen können. In der N24-Dokumentation „Der NSU - Eine Spurensuche“ vom 4. November 2013 kam unter anderem der Waffenbauer Siegmund Mittag zu Wort. Anhand einer baugleichen Winchester demonstrierte er, dass es bei dieser komplett manuell zu bedienenden Langwaffe unmöglich ist, die Selbstmordthese mit den gefundenen zwei ausgeworfenen Hülsen aufrechtzuerhalten: „Geht nicht“, ist seine klare Antwort.
Diese Einsprüche kennt Katharina König-Preuss selbstverständlich. Warum schlägt sie sich also auf die Seite des bereits eingeführten BKA-Präsidenten Jörg Ziercke, der in dieser Frage einen eigenen Auftritt bekam? Dieser erklärte, dass man im BKA den letzten Akt in Eisenach mit der fallenden Pumpgun nachgestellt habe. Und jetzt darf man ganz frei raten, welches Ergebnis dieses Experiment zeitigte? Richtig: Es ist möglich, dass eine zu Boden fallende Pumpgun selbst nachlädt. Und am Ende seiner Ausführungen legte er Papierfotos auf den Tisch. Auf die Frage, warum man das Experiment nicht per Video aufgezeichnet habe, antwortete der gut ausgestattete BKA-Chef, dass es das nicht gäbe.
Man könnte diesen Auftritt mit dem Spruch quittieren: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht …

Ziehen wir doch alle Vorhänge auf

Weder Katharina König-Preuss noch der Autor pflegen einen alltäglichen Umgang mit einer Pumpgun. Wir stehen also vor sich widersprechenden Expertenmeinungen, vor einem Patt. Wenn man weiß, dass diese Frage nach der zweiten Hülse eine ganz zentrale (neben dem Rassismus, möchte ich ironisch hinzufügen) ist, dann gäbe es doch einen ganz einfachen, denunziationsfreien, ohne Anmaßung aufgeladenen Vorschlag, den ich Katharina König-Preuss gerne machen möchte. Lassen wir nicht die Experten sprechen, sondern die Wirklichkeit, für die sie sich ja so sehr einsetzt!
Es wird nicht schwer sein, sich eine baugleiche Pumpgun zu besorgen, mit blinder Munition versteht sich. Wir rufen gemeinsam zu einer öffentlichen Beweisführung auf. Katharina König-Preuss bekommt zwanzig Mal die Möglichkeit, die Waffe im Stehen fallen zu lassen. Im Anschluss weitere zwanzig Mal, im Sitzen die Waffe fallen zu lassen – also in der Position, in der sich Uwe Mundlos erschossen haben soll. Das Publikum hat dann die Möglichkeit zu überprüfen, ob der Fall einer Pumpgun dazu führt, dass sie selbst nachlädt!
Danach kann man das Speed-Date-Karussell aus selbstgebastelten Verschwörern, Fantomas-Gestalten und einer zauberhaften Zahnfee endlich abstellen.

Erkenntnisstand nach politischer Opportunität

In dieser Auseinandersetzung geht es nicht um eine wie auch immer geartete Personalisierung. Denn das, was Katharina König-Preuss hier öffentlichkeitswirksam vertritt, sagt sie als Parteimitglied und als geschätzte Vertreterin der LINKEN im parlamenarischen Untersuchungsausschuss (PUA) in Thüringen.

Dieser hielt in seinem Abschlussbericht aus dem Jahr 2014 fest:

Die im Anschluss an die sog. Garagendurchsuchung und das Untertauchen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe durchgeführte Fahndung nach den Untergetauchten ist in einem so erschreckenden Ausmaß von Desinformation, fehlerhafter Organisation, Abweichungen von üblichem Vorgehen und Versäumnissen bei der Verfolgung erfolgversprechender Hinweise und Spuren durchsetzt, dass es dem Ausschuss nicht mehr vertretbar erscheint, hier nur von „unglücklichen Umständen“, „Pannen“ oder „Fehlern“, wie sie natürlicherweise auch bei besten Vorsätzen nie ausgeschlossen werden können, zu sprechen. Im günstigsten Fall steht hinter dem festgestellten umfassenden Versagen vieler Akteure schlichtes Desinteresse am Auffinden der drei Gesuchten im Vergleich zu anderen Aufgaben, die den damals Handelnden möglicherweise tagesaktuell wichtiger erschienen. Die Häufung falscher oder nicht getroffener Entscheidungen und die Nichtbeachtung einfacher Standards lassen aber auch den Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens eines Auffindens der Flüchtigen zu.“ (S. 1582)

Mit der Zurückhaltung wichtiger Informationen, die die Ermittlung des Aufenthalts der Flüchtigen hätten voranbringen können und deren Verbindungen zur Vorbereitung und Durchführung von Banküberfällen nahegelegt hätten, hat das TLfV zumindest mittelbar die Flüchtigen geschützt …“ (S.1584)

So deutlich und so entschieden hat kein PUA die Pannen- und Zufallstheorie zerlegt. In diesem Kontext wäre es also naheliegend, jeden Versuch zu unterstützen, der eine andere Version plausibel darstellt und zur Diskussion stellt.

Woher kommt also die Vehemenz, diesem Versuch den Aluhut aufzuziehen?
Ich möchte eine Schlussfolgerung wagen: Es liegt nicht am veränderten Erkenntnisstand, sondern an der Tatsache, dass die Partei DIE LINKE als Oppositionspartei den Abschlussbericht 2014 mitverfasst und mitgeprägt hatte. Heute ist sie jedoch in der Regierung und stellte den Ministerpräsidenten in Thüringen. Das verändert nicht nur Menschen, sondern auch politische Haltungen. Dazu gehört unter anderem, dass die damals erhobene Forderung nach Abschaffung des Verfassungsschutzes (in Thüringen) anderen Opportunitäten zum Opfer fiel.


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