Spahn-Diktat auf Lebenszeit
Ein neuer Gesetzentwurf zum Corona-Notstand ist auf dem Weg ins Parlament.
Er liest sich schwierig und harmlos, der jüngste Gesetzentwurf der Bundesregierung eines „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Am 6. November soll er in eine erste Lesung des Bundestages gehen. Wie man das stumme Parlament seit Monaten kennt, wird es seiner weiteren Kastration ohne langes Zieren zustimmen. Und obwohl das Papier bekennt, dass die bisherige Ermächtigung des Bundesministers für Gesundheit „verschiedene Maßnahmen zu treffen — ohne Zustimmung des Bundesrates“ erlassen wurde, also eindeutig gegen das Grundgesetz verstößt, will die Regierung dieses Ermächtigungsgesetz über das bisherige Beschränkungsdatum am 31. März hinaus verlängern. Das sieht nach einer Spahn-Diktatur auf Lebenszeit aus.
Pakt gegen Bewegungsfreiheit
Denn die „Die fortschreitende Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 — machte deutlich, dass weitere Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Bewältigung der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen notwendig sind.“ So wird der neue Gesetzentwurf eingeleitet. Keine neuen Erkenntnisse, keine neuen Fakten, aber eine düster behauptete „Verbreitung“ machen angeblich irgendwelche, kaum spezifizierte „Regelungen“ nötig, ohne deren zeitliche Begrenzung zu nennen.
Statt Präzision und Treue zum Grundgesetz erscheint in diesem Papier ein „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, auf den sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern geeinigt haben und der am 29. September 2020 von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossen wurde. Der „Pakt“ grenzt die Bewegungsfreiheit der Deutschen brutal ein. Und natürlich gibt es ihn in keinem ordentlichen Gesetzeswerk, geschweige, dass er einen Bezug zum Grundgesetz hätte. Im Gegenteil, er will die Verfassung ersetzen.
Verfassungswidrige Instrumente der Überwachung
Unverschämt, aber verschlüsselt, führt das Blitzgesetz neue, verfassungswidrige Instrumente der Überwachung ein, wenn es davon schreibt „Beim RKI werden neuartige Surveillance-Instrumente wie eine virologische und syndromische Surveillance vorgesehen.“ Wie schön wissenschaftlich das Fremdwort „Surveillance“ auch klingt, so muss es doch einfach mit dem deutschen Wort „Überwachung“ übersetzt werden.
Um welche neuen Instrumente zur weiteren Überwachung der Bürger es sich handelt und was die mit der Verfassung zu tun haben, damit mag die Regierung das Parlament nicht belästigen. Es könnte ja aus seinem Corona-Schlaf aufwachen und echte Fragen stellen.
Medien als dicker Knüppel
Glaubt man den aktuellen Umfragen, dann wird das Parlament keine Frage stellen, weil es sich auf eine mehrheitlich verängstigte Bevölkerung stützen kann, die auch kaum Fragen stellt. Und Mehrheiten, so sagt die Staatsbürgerkunde, machen die Demokratie aus. Aber die Umfrage-Methoden legen die Befragungs-Institute nicht offen. Meist aus gutem Grund. Und selbst wenn sich Parlament und Regierung wirklich auf eine Mehrheit stützen können, bleibt die Frage, wie denn solche Mehrheiten zustande kommen.
Solange die Regierung im Meinungskampf die Medien als dicken Knüppel einsetzt und einer stummen Mehrheit eine offene Debatte verweigert wird, solange ist diese Meinung ganz sicher nicht demokratisch zustande gekommen.
Um der Bevölkerung Gehör zu verschaffen:
Am 07. 11. 2020
Kundgebung für die Grundrechte in LEIPZIG
Beginn: 13:00 Uhr
Ende: 20:00 Uhr
Versammlungsort:
Augustusplatz, 04109 Leipzig
13.00 Uhr Kundgebung — Augustusplatz
16.00 Uhr Aufzug über den Innenstadtring
18:00 Uhr Abschlusskundgebung — Augustusplatz
Redaktionelle Anmerkung: Der Text erschien zuerst auf rationalgalerie.de.