Schweizer Mordwaffen
In der Alpenrepublik wird niemand für Waffenexporte in Krieg führende Länder zur Verantwortung gezogen.
Nach Assads Sturz nutzt Israel die Gunst der Stunde und greift in Syrien durch. Israel und die USA flogen seit dem Machtwechsel Angriffe auf syrisches Territorium. Washington reagierte mit Bombern vom Typ B-52 und den Kampfflugzeugen F-15 und A-10. Die USA griffen Stellungen des Islamischen Staates (IS) in Zentralsyrien an. Laut der Luftwaffe wurden mit 140 Geschossen 75 Ziele attackiert. Zivile Opfer soll es bei diesem Angriff nicht gegeben haben. Bei den nicht so lange zurückliegenden Angriffen der US-Luftwaffe im Jemen hatte es sie durchaus gegeben. Werden jetzt die Kriegsmaterialexporte der Schweiz, die, wie es heißt, der Humanität und dem Frieden verpflichtet ist, in die USA eingestellt? Im Fall von Russland geschah dies vor einigen Jahren, nun sind beide Länder in einen bewaffneten Konflikt verwickelt. Sicher werden die Eidgenossen aber mit zweierlei Maß messen.
Laut dem Kriegsmaterialgesetz der Schweiz dürfen Waffen nicht an Staaten geliefert werden, die in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind.
Werden die Verantwortlichen für Waffenexporte an kriegführende Staaten in der Schweiz einmal belangt werden, für Rüstungslieferungen an NATO-Staaten, Saudi-Arabien, die Türkei und so weiter, die immer wieder Kriege führten? — Sicher nicht!
Für Kriegsmateriallieferungen ist das Strafrecht nicht einfach außer Kraft gesetzt. Es gibt keinen strafrechtlichen Freipass für Fabrikanten und Politiker, die Rüstungsgüter an Regime liefern lassen, welche Kriege führen.
Unter Artikel 25 des Schweizerischen Strafgesetzbuches fallen nämlich Delikte wie Beihilfe zum Mord, zu vorsätzlicher Tötung, zu schwerer Köperverletzung und zu schwerer Sachbeschädigung. Gehilfe bei solchen Straftaten ist derjenige, welcher „zu einem Verbrechen oder zu einem Vergehen vorsätzliche Hilfe leistet“, wer also auch „vorsätzlich in untergeordneter Stellung die Vorsatztat eines anderen fördert“. Diese Verbrechen sind laut Artikel 75bis des Strafgesetzbuches sogar unverjährbar und stellen Offizialdelikte dar, die von der Justiz geahndet werden müssten.