Persönlichkeitsbildung adé

Wie modernes „Regietheater“ dem staatlichen Bildungsauftrag spottet.

Friedrich Schiller nannte das Theater eine „moralische Anstalt“. Heute denkt man vielfach wohl eher an eine Irrenanstalt, wenn Regie-Berserker wie Frank Castorf die Klassiker zerstückeln und mit allerlei ekligen Accessoirs „anreichern“. Statt „Ehrfurcht vor der Würde des Menschen“ – wie es in der bayerischen Verfassung heißt – sind solche Aufführungen inszenierte Menschenverachtung und Publikumsbeschimpfung. Welche Eindrücke von „deutscher Kultur“ sollen da etwa Asylsuchende gewinnen, denen im Zuge von Integration kostenlose Theaterbesuche angeboten werden?

Bundespräsident Frank Walter Steinmeier, forderte in seiner Neujahrsansprache die Bürger zum Engagement für die Gesellschaft auf. „Wir können im Großen wie im Kleinen Ohnmacht und Entfremdung überwinden, wenn wir gemeinsam etwas tun, wenn wir nicht nur nach Verantwortung anderer schauen, sondern auch die eigene erkennen", sagte er. „Verantwortung zu übernehmen, auch für andere, wie Millionen Freiwillige es in Deutschland tun, gibt uns auch das Gefühl zuhause zu sein in diesem Land."

Und so kümmern sich auch immer mehr Freiwillige um Asylsuchende aus dem Balkan, aus arabischen und afrikanischen Ländern und helfen ihnen, sich bei uns zu integrieren. Dazu werden Deutschunterricht, aber auch das Kennenlernen unserer Kultur angeboten. Und es werden Theaterbesuche anempfohlen – Eintritt kostenlos.

Bei Theaterbesuchen geht es nicht nur um das Kennenlernen eines Teils unserer Kultur. Es geht vielmehr auch und besonders um die Bildung der Seele, wie sie im Bildungsauftrag der Länder festgeschrieben ist.

Der staatliche Bildungsauftrag an die Theater

So heißt es in der bayerischen Verfassung, Artikel 131, 1 bis 3: „Bildung soll nicht nur Wissen und Können, sondern auch Herz und Charakter erreichen und die Ehrfurcht vor der Würde des Menschen (...) im Geiste der Demokratie (...) und im Sinne der Völkerversöhnung.“ Und in der Verfassung des Freistaats Sachsen, Absatz 2.3.:

> „Theater und Konzertbesuche tragen in hohem Maße zur musischen Bildung bei, die für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unerlässlich ist. Es geht bei kultureller Bildung um eine ganzheitliche Bildung der Sinne als notwendige Ergänzung zur Wissensvermittlung. Die Beschäftigung mit den Künsten hat nachweislich einen erheblichen Einfluss auf das soziale Verhalten, auf die soziale Kompetenz, auf die Entwicklung demokratischer Haltungen und Strukturen.“

Friedrich Schiller wusste dies schon vor über 200 Jahren. Die Begründung des kulturellen Bildungsauftrages findet sich also bereits in der Weimarer Klassik, etwa in Schillers Schriften zur „Ästhetischen Erziehung des Menschengeschlechts". In seiner 1802 veröffentlichten programmatischen Schrift „Die Schaubühne als moralische Anstalt betrachtet" schreibt Schiller:

„Die Schaubühne ist mehr als jede andere öffentliche Anstalt des Staates eine Schule der praktischen Weisheit, ein Wegweiser durch das bürgerliche Leben, ein Schlüssel zu den geheimsten Zugängen der menschlichen Seele."

Und in einer anderen theoretischen Abhandlung: „Es ist nicht wahr, was man gewöhnlich behaupten hört, dass das Publikum die Kunst herabzieht; der Künstler zieht das Publikum herab, und zu allen Zeiten, wo die Kunst verfiel, ist sie durch die Künstler gefallen. Das Publikum braucht nichts als Empfänglichkeit, und diese besitzt es (...) Zu dem Höchsten bringt es eine Fähigkeit mit; es erfreut sich an dem Verständigen und Rechten, und wenn es damit angefangen hat sich mit dem Schlechten zu begnügen, so wird es zuverlässig damit aufhören das Vortreffliche zu fordern, wenn man es ihm erst gegeben hat. (...) Alle Kunst ist der Freude gewidmet, und es gibt keine höhere und keine ernsthaftere Aufgabe, als die Menschen zu beglücken. Die rechte Kunst ist nur diese, welche den höchsten Genuss verschafft“. (1)

Die im staatlichen Bildungsauftrag deutlich beschriebene und daher unbedingt erwünschte Persönlichkeitsentwicklung (2) soll also ergänzt werden durch die Ausschüttung von Glückshormonen in unseren „Grauen Zellen" durch das freudige Erlebnis eines Theaterbesuchs. Es klingt verlockend, aber wird wird dieser Bildungs und Beglückungsauftrag von unseren Theatern immer erfüllt?

„Ich spucke auf alles, was mich umgibt“

Frank Castorf, ein preisgekrönter Theaterregisseur äußerte sich in der 3Sat-Kulturzeit am 27. Januar 2016 zu seinen Regiearbeiten. Er gab an, dass er die Stücke bei einer Inszenierung zerschlagen müsse. Und am Ende eines ZDF-Beitrags entfuhr ihm die Aussage: „Ich spucke auf alles, was mich umgibt. Das habe ich in der DDR gelernt und ich werde es auch nicht mehr ändern!“

Der Berliner Kulturpreisträger 2016 bestätigte seine Aussagen erneut in einem Interview mit dem Münchner Merkur, Ausgabe vom 8. April 2016, und er fügte noch hinzu: „Ich kann im Theater machen was ich will. Mir gefällt nicht, dass sich das Theater unserer Tage immer mehr nach Zuschauern, Kritikern, Kulturpolitikern richtet.“ Diesen Gedanken vertieft Castorf in einem ganzseitigen Interview in der Sektion „Gesellschaft“ der Süddeutschen Zeitung vom 30. April/1. Mai 2016:

„Mich interessiert kein Bürgermeister und Kulturstaatssekretär (...) Ich habe immer gemacht, was mir gefällt (...) Mich interessiert unsere Gesellschaft heute überhaupt nicht“.

Diese Ignoranz des Bildungsauftrags setzte Frank Castorf in seinen folgenden Regiearbeiten auch praktisch um. Alexander von Schönborn berichtet in BILD darüber: „Blutiger Sadomaso-Sex auf der Bühne: Schockt uns das noch? Blut, Sperma, Scheiße, Urin – ein ‚normaler’ Theaterabend am 27. Mai 2015 in der Berliner Volksbühne. Das Publikum hat sich an kalkulierte Provokationen gewöhnt. Da pinkeln sich die Schauspieler auf der Bühne an. Aber auch das verdirbt heutzutage niemandem mehr die Lust auf die Lachshäppchen in der Pause. Dem Gekreuzigten wird der Penis abgeschnitten, dann genüsslich verzehrt, ebenso wie der Kot vom Bischof. Auch herausgerissene Eingeweide dienen dem Konsum. Ständig wird Blut geschleckt und Urin und Sperma nebst Dauerkopulation verordnet. Einer Schwangeren wird bei lebendigem Leibe das Baby herausgeschnitten, anschließend wird es zerhackt und gegrillt.“

Zugelassen ist diese Inszenierung für Besucher ab 18 Jahren. Für Asylbewerber empfiehlt sie sich wohl besonders, da diese die deutsche Kultur zur besseren Integration unbedingt kennenlernen sollen.

In einer Rezension in der WELT vom 09. April 2016 schrieb Jan Küveler unter dem Titel „Castorf in München – Und nach dem Krieg in die Kantine“ Folgendes:

„Angela hat nen Schäferhund, die anderen haben Pepsi: Am Münchner Residenztheater inszeniert Frank Castorf Jaroslav Hašeks ‚Abenteuer des guten Soldaten Švejk’ (...) Bibiana Beglau (...) kippt Cola in einen Kanarienvogelkäfig und ruft: ‚Fickifickificki. Papa, Mama, Dutidutzi. Alle sind doof. Angela ist doof.‘ (...) Derweil geht es um Sex mit Tieren, wie jüngst bei Böhmermann. Der Mensch ist schlecht? (...) Blut und Sperma (...) Eine ausufernde Romanvorlage, möglichst aus der Feder von Verrückten, Säufern, Antisemiten (oder auch von verrückten saufenden Antisemiten)? Fünf Stunden lang.“

Gibt es eine neue Form des Genießens von Theaterabenden? „Der Homer-Übersetzer Wolfgang Schadewald meinte“, so Jan Küveler, „Katharsis sei bloß ein kompliziertes Wort für Thrill. Durch Furcht und Schrecken empfinde man Lust, denn nach durchlittener Qual hüpfe das Herz. Wer sich demnach als Publikum einer Frank Castorf Inszenierung nach 5 bis 6 Stunden des intensiven ‚Genervt-Seins’ aus dieser Tortur ins Freie begebe, habe in Form einer Katharsis eine Ableitung belastender Gefühle erfahren. Ja, gerade über diese empfundene Qual wäre sogar ein geistiger Humus entstanden und das von Langeweile und Überdruss geplagte Auditorium einer Erleichterung unterzogen worden. Von Verzückung, Erhebung und Glück.“

Tatächlich betont Castorf immer wieder, er habe nichts anderes im Sinn, als das Publikum bis zu dessen Erschöpfung fertigzumachen.

Jan Küveler, Autor des Buchs „Theater hassen“, berichtet weiter von einer siebeneinhalbstündigen Performance der „Brüder Karamasow“ und der geistigen Folter, während dieser Zeit nur im Dunkeln sitzen zu müssen – wobei man dazu auch noch kein Wort verstanden habe. Er erwähnt nicht, ob dies vielleicht sogar Absicht war. Das „Genervt-Sein“ am Theater sei mittlerweile schon der Normalfall. (3)

Die Freude am „Buh“ ersetzt die Freude am „Bravo!“.

„Fragen Sie Professor Flimm“ prangt in großen Lettern auf einer ganzen Seite der Berliner Broschüre „Staatsoper“. Und darunter etwas kleiner: „Um eine ungefragte Frage an Prof. Flimm erschöpfend zu beantworten.“

Und weiter im Text:

„Heiseres Räuspern. Zu Hause hatten sie noch weidlich geübt, die Lippen zum Trichter nach vorne gewölbt, Hände wie Rohre, davor gerundet und dann! Der lang gezogene tiefe Ton, wie das herrische Tuten der vernebelten Schiffe auf breiten Flüssen: Hier bin ich und ich bin ich und mir kann sowieso keiner.

Geneigter Leser, sie sind wieder unter uns, Buhfrau und Buhmann. Auf ihrem fleißigen Weg durch die Premieren in Nah und Fern, in Paris und London und New York. Auch in kleineren Residenzstädtchen alter heiliger deutscher Kunst. Gerangel in den Reihen, Küsschen, Küsschen, Schaumermal. Buhfrau und Buhmann lehnen sich seufzend ins weiche Gestühl.“

„Buhmann und Buhfrau“, so nennt Flimm das Publikum, „und da öffnet sich der Vorhang – o Graus – dann wispert Buhmann seiner Helga ins Ohr: Nabucco in der Tiefgarage, Figaro auf Sohle Sieben, Otello im Weltraum, Maria Stuarda im Großraumbüro, Medea gar als Selbstschussanlage an der Zonengrenze ... Entsetzlich! Aufsteigender Ingrimm und endlich Pause nach all der Pein. Auf hastiger Suche finden sich gleichgesinnte Paare, höhnische Augenbrauen, schnelle Rückkehr. Buhmann und Buhfrau trichtern die Hände und schürzen die Lippen, röhren das bibliophile Programmheft. Ja, die tönende Mehrheit hat die Ochsenstimme erhoben, und röhrt und blökt und muht ... rasch steigt der Pegel, der sich bald zu infernalischem Protest dunkler Klangwolken ballt ... und in einer Woche ist Cosífantutte – Die Lippen geschürzt! Kehlen geölt! Es soll in einem Eiscafé spielen! Unter lauter Schwulen! Zu Weihnachten! Mit einem lebenden Schaf – Nichts wie hin!!!“

Müssen wir also einen Paradigmenwechsel beim Publikum feststellen? Herr Flimm irrt keineswegs in der Beurteilung dieses Publikums, wenn er notiert, Buhmann und Buhfrau genössen es, lautstark mit „röhrenden Ochsenstimmen ihre Buhs zu blöken“. Ja, denn das Publikum genießt es auch beim nächsten Mal: „Nichts wie hin!!!“. Schiller – siehe oben – wird bestätigt: „Wenn es damit angefangen hat sich mit dem Schlechten zu begnügen, so wird es zuverlässig damit aufhören das Vortreffliche zu fordern.“ Das Publikum liebt es anscheinend wirklich – das „Genervt-Sein“! Benötigt es eine auf diese Weise funktionierende Katharsis? Ist das der Sinn des staatlichen Bildungsauftrags?

Ein Präzedenzfall gegen den staatlichen Bildungsauftrag

Ein besonders drastischer Fall war die Produktion von Wagners „Tannhäuser“ an der Deutschen Oper am Rhein vom 04. Mai 2013. Regie führte Burkhard C. Kosminski: Es wird von widerlichen Szenen berichtet, die das Publikum schockierten. Nackte Darsteller in gläsernen Würfeln werden dort „vergast“. In der ersten Szene, dem so genannten Venusberg, wird eine jüdische Familie, unter ihnen Tannhäuser, von Nazis ermordet. Dabei fließt viel Blut, überall sind Hakenkreuze und SS-Uniformen präsent.

Für die deutsche Rechtsprechung ist dies „Freiheit der Kunst“ nach Artikel 5.3 des Grundgesetzes. Juden dürfen auf deutschen Bühnen sichtbar vergast werden.

Ich habe mir erlaubt, die Intendanz und das Regieteam in Düsseldorf bei Gericht anzuzeigen. Als Antwort auf meine Anzeige schrieb eine Staatsanwältin: „§ 152, Abs. 2 der Strafprozessordnung setzt voraus, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat bestehen (…) Die in Düsseldorf am 04.05.2013 aufgeführte Oper ‚Tannhäuser’ nach Richard Wagner unterfällt dem verfassungsrechtlich geschützten Bereich der Kunstfreiheit (Art. 5, Abs. 3 GG). Die in Betracht kommenden Straftatbestände sind im Lichte dieses Verfassungsrechts zu betrachten und unterliegen der Schranke der Sozialadäquanz, die in § 86, Abs. 3 StGB ausdrücklich geregelt und über die Verweisungen in §§ 86a, Abs. 3, 130, Abs. 6 und 130a, Abs. 3 SIGB anwendbar ist. Darüber hinaus gilt Art. 5, Abs. 3 GG unmittelbar. Danach ist der jeweilige Straftatbestand ausgeschlossen, wenn die Tat der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient. So liegt es hier (...) Der Regisseur hat es in der Hand, das Werk zu interpretieren und in Szene zu setzen. Strafrechtlicher Wertung ist die lnterpretation dabei nicht zugänglich. Der Regisseur – und der mit ihm verantwortliche Intendant – darf auch zu schockierenden und drastischen Mitteln greifen, ohne sich strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt zu sehen (...) Die Einleitung von Ermittlungen kommt deshalb nicht in Betracht.
Hochachtungsvoll, Staatsanwältin.“

Auf meinen Einspruch antwortet ein Generalstaatsanwalt: „nach Prüfung des Sachverhalts sehe ich keinen Anlass, die Aufnahme von Ermittlungen anzuordnen. Die Entschließung der Staatsanwaltschaft entspricht (...) in allen Belangen der Sach- und Rechtslage“. Ergänzend bemerkt der deutsche Generalstaatsanwalt: „Gemäß § 152, Absatz 2 StPO (Strafprozessordnung) darf die Staatsanwaltschaft nur bei dem Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Straftat Ermittlungen tätigen. Liegen diese – wie hier – bereits aus rechtlichen Gründen nicht vor, so sind den Ermittlungsbehörden jedwede Ermittlungshandlungen gesetzlich untersagt.“

Welche Wirkung haben solche Theaterabende auf ihr Publikum und besonders auf Asylanten? Ob sich Politiker darüber Gedanken machen?

Die staatlichen Theater in Deutschland werden mit sehr hohen Subventionen am Leben gehalten. Ergo sollten sie auch den staatlichen Bildungsauftrag erfüllen. Doch die grenzenlose Freiheit des Artikels 5.3 des Grundgesetzes setzt sich uneingeschränkt durch. Wozu also noch die hohen staatlichen Subventionen an bestimmte Kultureinrichtungen, wenn diese sich die gleiche Freiheit erlauben wie die freie und finanziell nicht staatlich geförderte Kunst. Der Bildungsauftrag an die staatlichen Theater wird viel zu oft nicht erfüllt. Ergo könnte man die Subventionen aus Steuergeldern besser streichen.

Erfolgreiche Integration von Asylsuchenden und Persönlichkeitsbildung?

Welchen Eindruck von unserer Kultur erhalten Asylanten, in deren Heimat es oft gar keine Theater gibt oder auch aus religiösen Gründen Theaterbesuche nicht möglich sind? Haben sich unsere Politiker und die Theaterdirektionen nebst Regieteams schon einmal Gedanken darüber gemacht?


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Quellen

(1) Schiller, F. (1997): Die Braut von Messina oder Die feindlichen Brüder: Über den Gebrauch des Chores in der Tragödie. Deutsche Schillergesellschaft, Marbach, Neckar
(2) Altenmüller, Eckart / Gruhn, Wilfried / Parlitz, Dietrich (1997): Musiklernen. Pädagogische Auswirkungen neurobiologischer Grundlagenforschung. In: Scheidegger, Josef / Eiholzer, Hubert (Hrsg.): Persönlichkeitsentfaltung durch Musikerziehung. Aarau, 1997 S. 97–109. Miller, B. (2001): Gehirn, Sitz der Persönlichkeit, in: Spiegel Online, 9. Mai 2001. Altenmüller, Eckart (2002): Musik im Kopf; in Gehirn & Geist, Nr. 1, S. 18-25
(3) Küveler, Jan (2016): Theater hassen. Eine dramatische Beziehung. Cotta’sche Buchhandlung, ISBN: 978-3-608-50160-5