Nachtragende Täter

Der Arzt Dr. Walter Weber wird wegen „falscher“ Gesundheitszeugnisse vor Gericht gezerrt und soll einem längst widerlegten Narrativ geopfert werden.

Insgesamt 18 Verhandlungstage sind anberaumt, um wieder einmal einen „Schwerverbrecher“ zu überführen und abzuurteilen. Nein, Dr. Walter Weber hat in Hamburg keinen Banküberfall mit Geiselnahme zu verantworten, er hat weder kleine Mädchen vergewaltigt noch ist er in eine Messerstecherei mit Todesfolge verwickelt. Er ist nicht mal Reichsbürger. Sein „Verbrechen“: angeblich unrichtige Gesundheitszeugnisse. Nun erhielt Walter Weber von der großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg eine „Vorladung zur Hauptverhandlung wegen Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse“.

Dr. Walter Weber war 30 Jahre Kassenarzt in einer Hämatologisch-Onkologischen Schwerpunktpraxis in Hamburg und arbeitet seit 2009 in der Beratung von Krebspatienten und in der Psychosomatik. Während der Corona-Pandemie hat er sehr früh den Schulterschluss mit Kollegen gesucht und gefunden und am 15. April 2020 mit fünf Kollegen die „Ärzte für Aufklärung“ gegründet. Das war vermutlich die erste Ärztegruppe weltweit, die gesagt hat: „Hier besteht Aufklärungsbedarf.“ Die damaligen Forderungen kann man heute noch auf der Webseite nachlesen:

  1. Die Maßnahmen der Regierung (damals der Lockdown) sind überzogen und müssen zurückgefahren werden.
  2. Wir brauchen mehr Obduktionen, und
  3. Wir brauchen mehr Transparenz.

Das waren aus heutiger Sicht wirklich sehr harmlose Forderungen.

Dr. Weber hat auf sehr vielen Demonstrationen, in vielen deutschen Städten, in Ungarn und Italien gesprochen und Menschen seine Expertise im Zusammenhang mit der COVID-19-„Pandemie“ zur Verfügung gestellt.

Er ging aber noch darüber hinaus und stellte Atteste für Menschen aus, die keine Masken vertrugen, für ihn kein ungewöhnliches Verhalten. In den 53 Jahren, in denen er praktizierte, hat er sicher zigtausend Atteste ausgestellt. Er stand — wie er mir in einem früheren Gespräch sagte — nie im Fokus der Ärztekammer oder gar der Gerichtsbarkeit.

Das hat sich aufgrund der Corona-Zeit geändert. Auf ihn und seine kritischen Kollegen wurde erheblicher Druck ausgeübt. In öffentlich-rechtlichen Medien gab es eine umfangreiche Sendung, in der behauptet wurde, die Ärzte unterliefen das Gesetz. Damit begann der Kampf gegen kritische Ärzte wie Dr. Weikl, Dr. Jiang oder eben Dr. Weber.

Fast alle, die Atteste ausgestellt hatten, bekamen Hausdurchsuchungen, so auch Dr. Weber, der gleich zwei Mal entsprechenden Besuch bekam. Und das, obwohl er sich jederzeit an die Berufsordnung gehalten hatte.

Viele haben sich nicht mehr getraut, ihren Patienten durch ein Attest zu helfen, weil sie keine Hausdurchsuchung riskieren wollten. Die Ärzteschaft in Deutschland wurde damit faktisch mundtot gemacht.

Man will diesen 80 Jahre alten Mediziner aus Leidenschaft offensichtlich kriminalisieren. Er erhielt von der großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg eine „Vorladung zur Hauptverhandlung wegen Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ für den 6. Mai.

Insgesamt sind noch 17 weitere Verhandlungstage anberaumt. Juristisch vertreten wird er von Rechtsanwalt Sven Lausen und Rechtsanwalt Ivan Künnemann. Ich sprach mit Ivan Künnemann über seinen Fall.

Andrea Drescher: Können Sie die Anklagepunkte gegen Dr. Weber kurz zusammenfassen?

Ivan Künnemann: Gegenstand der Anklage ist, dass Dr. Weber durch das Erstellen von Maskenbefreiungsattesten angeblich unrichtige Gesundheitszeugnisse erstellt haben soll. Und das in mehreren Dutzend Fällen.

Um wie viele Fälle handelt es sich genau?

Die Zahl habe ich jetzt nicht im Kopf. Ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass die Anzahl der Fälle im Strafmaß nur eine beschränkte Rolle spielt.

Was heißt das?

Ich kenne ein Urteil, bei dem gab es bei über 4.000 Fällen zwei Jahre auf Bewährung. Bei einem anderen Urteil gab es bei rund 40 Fällen ein ähnliches Strafmaß.

Ist er „schuldig“?

Das, was ihm an Handlung vorgeworfen wird, ist unter § 278 a.F. StGB nicht subsummierbar — es erfüllt diesen Straftatbestand nicht. Denn es ist unklar, was ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ist. Es ist juristisch umstritten, was ein Gesundheitszeugnis ausmacht und ab wann dieses als unrichtig gilt. Es muss zur Vorlage bei Behörden oder Versicherungen gestellt worden sein, dann kommt der Vorsatz des Arztes dazu. Ging es bei den Attesten, die im Rahmen von Corona ausgestellt wurden, um Alltagsatteste zur Vorlage bei Dritten oder waren diese für Behörden oder bei Versicherungsgesellschaften bestimmt?

Laut einem aktuellen Urteil des OLG Bayern „setzt eine Strafbarkeit nach §278 a.F. StGB aber voraus, dass das Gesundheitszeugnis eine unwahre Aussage über den Gesundheitszustand als solchen enthält“. Oder einfach ausgedrückt: Unrichtig ist ein Gesundheitszeugnis nur, wenn unrichtige Diagnosen in dem Gesundheitszeugnis stehen. Das ist bei den Attesten von Dr. Weber nicht der Fall.

Haben Sie eine Idee, warum im Vorfeld so viele Verhandlungstage anberaumt wurden?

Das kann eine Sicherheitsmaßnahme der großen Strafkammer sein, wenn man den Umfang des Verfahrens nicht überblickt. Die Verteidigung hat ja das Recht, eigene Beweisanträge zu stellen. Da kann man mal Termine planen, ohne dass man bereits ein konkretes Programm für den Verfahrensverlauf vor Augen hat.

Was kommt an Kosten pro Versammlungstag auf Dr. Weber zu?

Es ist ein gewaltiger Brocken. Jeder, der sich solch einem umfangreichen Strafverfahren stellen muss, ist finanziell gefährdet. Ein guter Verteidiger verrechnet zwischen 200 bis 350 Euro die Stunde netto. Da kommt schnell pro Verhandlungstag ein vierstelliger Betrag zusammen, da die Anwälte an dem Tag ja nichts anderes machen können. Hinzu kommen die Gerichtskosten, die aber nur im Fall einer Verurteilung anfallen.

Unterstützen kann jeder

Dr. Weber bittet um zahlreiches Erscheinen bei der Verhandlung am 6. Mai, um 9.15 Uhr im Sitzungssaal 398 im zweiten Stock des Landgerichts Hamburg am Sievekingplatz 3.

Da eine derartig lange Verhandlung wie erwähnt erhebliche Kosten nach sich zieht, freut er sich über Unterstützung. Diese kann mit dem Betreff „Schenkung Dr. Walter Weber“ über den Förderverein Weißer Kranich (Ärztehilfswerk), IBAN DE56 7645 0000 0232 1701 91 geleistet werden.


Redaktionelle Anmerkung: Dieser Beitrag erschien zuerst unter dem Titel „„Schwerverbrecher“ vor Gericht: Wenn Ärzte dem Narrativ entgegentreten“ bei *tkp.