Musik in Freiheit
Kulturschaffende wollen nicht länger Handlanger der Politik sein, um einen Teil ihres Publikums auszugrenzen, und haben eine Initiative gestartet.
Kunst sollte nicht nur von Freiheit singen, sondern tatsächlich auch frei sein und frei lassen. In jüngster Zeit jedoch muss die Kultur gleichsam in Fesseln tanzen. Künstlerinnen und Künstler wurden für über ein Jahr fast aller Möglichkeiten beraubt, ihren Beruf öffentlich auszuüben. Jetzt, da Auftritte teilweise wieder möglich sind, sehen sie sich in eine eigentlich unzumutbare Rolle gedrängt: Sie müssen von der Regierung erlassene Hygieneregeln gegen ihr Publikum durchsetzen und Teile ihrer Zuhörerschaft — oftmals treue Fans — von ihren Konzerten ausschließen, wenn diese nicht der „3G“-Norm entsprechen. Dies widerspricht eklatant der Menschenwürde, wie sie unter anderem in einer Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PVER) vom 27. Januar 2021 definiert worden ist. Diese beinhaltet eine absolute Freiheit der Impfentscheidung jedes Einzelnen. Mehrere hundert Künstlerinnen und Künstler wollen sich nicht länger als Repressionshilfskräfte der Politik einspannen lassen und haben deshalb ein Manifest verfasst, das jeder unterschreiben und weiterverbreiten kann.
„Musik ist die Sprache der Seele“ (Hazrat Inayat Khan). Ihr Wesen ist Grenzen überschreitend, verbindend — ganz einfach frei. Sie vermittelt geistige, emotionale und ästhetische Werte.
Als professionelle Musiker sind wir sowohl freischaffend als auch in Festanstellung in Deutschland sowie international tätig. Wir sind Angehörige renommierter Orchester, Bands und Ensembles, Solisten, Musikschaffende und Lehrende aus allen musikalischen Genres.
Unser Schaffen als Musiker basiert auf universellen und grundlegenden Werten wie gegenseitigem Respekt, Empathie, Mitgefühl und Toleranz. Wir sehen jeden Menschen als einzigartiges Individuum, das auf Grundlage seiner Lebenserfahrung eigenverantwortliche Entscheidungen trifft.
Musik kann ihre Kraft nur dann entfalten, wenn alle Menschen freien Zugang zu Konzertveranstaltungen haben, unabhängig von Bedingungen und Einschränkungen, jeder Einzelne frei entscheiden kann, unter welchen Umständen ein Konzertbesuch verantwortungsvoll möglich ist, und Künstler ihre Kunst ungehindert ausüben können.
Seit Beginn der Lockdowns und der folgenden Deklaration der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gibt es politische und gesellschaftliche Entwicklungen, die wir unter anderem als Konformitätsdruck mit der Impfung gegen COVID-19 als pauschal angenommene Grundlage zur Aufhebung der Freiheitseinschränkungen für alle wahrnehmen.
Den Menschen ist das gemeinsame Musizieren und das gemeinsame Erleben von Musik in weiten Teilen verfassungswidrig verboten worden.
Unser so wesentliches, impulsgebendes, gesellschaftliches Wirken musste in der Vergangenheit weitestgehend ausbleiben und ist durch restriktive Maßnahmen weiterhin massiv eingeschränkt (3G-/2G-Regelung). Für viele Musiker bedeutet dies bereits jetzt den Verlust ihrer wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Darüber hinaus werden angehende Musiker an ihrer Ausbildung gehindert. Nachwuchssorgen nehmen in verschiedenen Regionen teilweise stark zu; unser kulturelles Erbe kann so nicht mehr adäquat an zukünftige Generationen weitergegeben werden.
Mit den aktuellen Maßnahmen und Regeln verbreitet sich darüber hinaus in unseren Augen ein Menschenbild, das jeden Mitmenschen als einen potenziellen Gefährder ansieht. Dieser Angriff auf die Würde des Menschen ist gesellschaftszersetzend — nicht nur räumlich, sondern auch rechtlich, persönlich und emotional.
Wir Musiker weisen, mit Bezug auf die Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PVER) Nr. 2361 vom 27. Januar 2021, darauf hin, dass die Impfung eine ureigene Entscheidung jedes Einzelnen ist. Es darf in der Schlussfolgerung niemand zu einer Impfung genötigt oder im Falle einer Ablehnung der Impfung diskriminiert, erpresst, bedroht, diffamiert, verfolgt, stigmatisiert, isoliert oder in anderer Weise benachteiligt werden; sei es durch den Staat, die Wirtschaft oder gesellschaftliche Mehrheiten.
Das muss gerade dann gelten, wenn es sich bei dem Impfstoff um einen derart neuen handelt, dass die Zulassung lediglich unter der Bedingung erteilt wird, dass Forschungsergebnisse nachgeliefert werden. Besagte Resolution gilt für alle Bereiche des Daseins und für das friedliche, gesellschaftliche Zusammenleben und wurde vom Europarat, dem unabhängigen Hüter der Menschenrechte in Europa, am 27. Januar 2021 beschlossen. Sie steht für sich als Mahnung an die verantwortlichen Vertreter aller europäischen Staaten.
Wir Musiker möchten uns nicht in eine Position gedrängt fühlen, in der wir gezwungen werden, die staatlicherseits auferlegten 2G- beziehungsweise 3G-Regeln für den Zugang zu Kunst und Kultur anerkennen zu müssen und hierdurch eine Kluft zwischen uns und unserem liebgewonnenen Publikum, unseren Fans und Freunden aufzureißen.
Es steht uns in keiner Weise zu, derartige Gesundheitsdaten abzufragen. Hierbei handelt es sich um eine Aufgabe, die, wenn überhaupt, ausschließlich durch den Staat durchgeführt werden darf.
Wir Musiker schließen uns der obigen Mahnung des Europarats an und fordern alle Menschen auf, ebenfalls dafür ihre Stimme zu erheben. Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung sowie auf die Ausübung seiner Grund-, Abwehr-, Freiheits- und Menschenrechte gegenüber dem Staat. Niemand hat das Recht, uns Menschen davon abzuhalten, miteinander und füreinander zu musizieren oder Menschen von kulturellen Veranstaltungen auszuschließen.
Wir Musiker fordern hiermit, der Musik und der Kunst im direkten Austausch mit allen Menschen ihren dringend notwendigen, gewohnten, diskriminierungsfreien und freiheitlichen Raum zurückzugeben. Wir erkennen, dass uns allen eine der wichtigsten Quellen für Lebenskraft genommen wird. Wir Musiker stehen ein für Musik in Freiheit!
Die Erstunterzeichnerliste sowie weitere Informationen zur Aktion können Sie der Webseite des Netzwerks „Musik in Freiheit“ entnehmen.