Münchner Trans-Kindl
In den staatlichen Schulen Münchens hält sich die Transgender-Ideologie noch in Grenzen, während Kinder auf städtischen Schulen körperlich und geistig der Woke-Agenda schutzlos ausgeliefert sind und die Eltern außen vor gelassen werden.
Darf der dreizehnjährige Julius in der Schule verlangen, künftig Julia genannt zu werden? Und Lehrer dazu zwingen, ihn mit Wunschpronomen anzusprechen? Bekommt er dadurch das Recht, seinen Mitschülerinnen beim Umziehen zuzuschauen? Darf er gegen sie im Sport antreten? Werden die Eltern über den Wechsel seiner „Geschlechtsidentität“ überhaupt informiert? Werden sie gefragt, ob sie einverstanden sind? Das hängt in München ganz davon ab, an welche Schule das Kind geht, ob auf eine staatliche oder eine städtische.
Ein Gymnasium in München, Beton, Toiletten mit Sanierungsbedarf, bayerischer Lehrplan. Nur wenige Buchstaben unterscheiden eine städtische Schule von einer staatlichen. Im Zweifel ist es Eltern bei der Anmeldung egal, aus welchem Haushaltstopf die Mittel kommen. Vermutlich weiß weniger als die Hälfte der Eltern überhaupt, ob das Gymnasium ihres Kindes nun staatlich oder städtisch ist. Geht es aber um den Bereich „Trans“, könnten die Regelungen nicht unterschiedlicher sein.
Die Zahl transidentifizierter Jugendlicher hat in den letzten zehn Jahren um 4.500 Prozent zugenommen (1). Schulen werden immer häufiger mit dem Wunsch von Kindern und Jugendlichen konfrontiert, mit neuen Pronomen und Namen angesprochen zu werden. Parieren die Lehrer nicht, sehen sie sich schnell dem Vorwurf der Transfeindlichkeit ausgesetzt. Im Zweifel führt „Nein“ sagen zu sehr viel mehr Ärger, als einfach nachzugeben.
Deshalb brauchen Lehrkräfte, Direktoren und Beratungslehrer in dieser Situation Rechtssicherheit. Wie sollen sie damit umgehen, wenn sich ein Kind als trans outet? Welches Vorgehen findet der Dienstherr akzeptabel, wofür würde man Ärger bekommen? Dies wird über Leitfäden geregelt. Doch der Münchner Plan liest sich vollkommen anders als der bayerische.
Der Leitfaden für bayerische (also staatliche) Schulen stellt klar: Will ein Kind seine Geschlechtsidentität wechseln, so müssen klare Abläufe eingehalten werden. Es gibt keine Alleingänge von Lehrkräften, die das Kind mit Wunschpronomen ansprechen oder eben auch nicht. Zunächst wird der Beratungslehrer eingeschaltet, der anhand einer Checkliste den Sachstand klärt. Die Eltern werden informiert, ihr Einverständnis als Erziehungsberechtigte eingeholt. Es gibt einen runden Tisch, an dem neben dem Kind und dessen Eltern die Therapeuten, Beratungslehrer und auch die Schulleitung sitzt. Wird hier entschieden, dass das Kind seine Geschlechtsidentität an der Schule wechseln kann, werden die anderen Lehrkräfte sowie die Mitschüler informiert.
Was im bayerischen Leitfaden komplett fehlt, ist die Frage, wie man mit geschlechtergetrennten Bereichen umgeht. Schläft der transidentifizierte Junge auf der Klassenfahrt im Mädchenzimmer? Müssen sich Mädchen in den Umkleiden künftig vor dem biologischen Jungen ausziehen, um seine Integration nicht zu stören? Oder behalten sie ihr Recht auf Privatsphäre? Tritt der biologische Junge im Sport gegen die Mädchen an?
All diese Fragen werden im Leitfaden noch nicht einmal erwähnt.
Doch festzuhalten ist: Eifrige Lehrer dürfen keine Sonderwege gehen und Kinder mal eben sozial transitionieren. Die Eltern müssen informiert werden und zustimmen. Jungengruppen, die plötzlich lärmend auf dem Mädchenklo auftauchen, können nicht behaupten, sie hätten ein Recht darauf, weil sie sich heute weiblich identifizieren.
Bayerische Regelungen im Überblick:
- Das biologische Geschlecht existiert.
- Äußert das Kind einen Wunsch oder eine Frage zum Trans-Sein, wird ein runder Tisch eingerichtet, wo das Vorgehen besprochen wird.
- Eltern müssen informiert werden, wenn das Kind seine Geschlechtsidentität wechselt.
- Neue Pronomen werden nur benutzt, wenn das zuvor am runden Tisch so beschlossen wurde.
- Es gibt keine Regelungen zur Benutzung von geschlechtsgetrennten Bereichen.
Womit wir beim Vorgehen an städtischen Gymnasien wären. Dort wird schon in der Präambel festgestellt, Geschlecht sei ein tiefes Gefühl in uns. Von Biologie ist tatsächlich gar nicht die Rede. Jeder ist, was er fühlt zu sein. Entsprechend können Kinder selbst festlegen, welche Pronomen, Namen und Toiletten sie gerade benutzen wollen.
Wortwörtlich: Lehrkräfte haben sicherzustellen, „dass trans*, intergeschlechtliche und non-binäre Schüler*innen unbehelligt eine Toilette nach Selbstdefinition aussuchen dürfen“. Es ginge gar nicht, wenn Kinder oder gar aufsichtführende Lehrkräfte Transkindern den Zutritt zur gewünschten Toilette verwehrten.
Ein Junge darf also jederzeit die Mädchentoilette aufsuchen, solange er sagt, er fühle sich heute weiblich. Die Mädchen dürfen sich nicht beschweren und die Lehrkräfte nicht intervenieren.
Man solle im Gespräch mit Transkindern klären, welche Umkleide sie benutzen wollen.
Münchner Regelungen im Überblick:
- Das Geschlecht ist komplett unabhängig vom Körper, es geht ausschließlich um das Gefühl.
- Kinder werden mit den Pronomen und Vornamen angesprochen, die sie wählen.
- Äußert das Kind einen Wunsch oder eine Frage zum Trans-Sein, wird es darin bestärkt.
- Jungen und Männer haben das Recht, in Mädchenräume einzudringen.
- Mädchen dürfen sich darüber nicht beklagen.
- Eltern müssen nicht informiert werden, wenn das Kind seine Geschlechtsidentität wechselt.
- Kinder erhalten Beratungsadressen zum Geschlechtswechsel ohne Elterninfo.
Für geschlechtsspezifische Angebote — in der Regel sind das Sport und Sexualkunde — heißt es:
„Nehmen Sie die Selbstdefinition und die damit einhergehenden Bedürfnisse von trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären SchülerInnen als Grundlage für die Gruppeneinteilung bei geschlechtergetrennten Angeboten.“
Nie geht es bei den Fragestellungen um die Bedürfnisse der anderen Schüler, es werden ausschließlich die Bedürfnisse von Transkindern angesprochen.
Outet sich ein Kind als „trans“, gibt es keine runden Tische oder Ähnliches, wo die Sachlage geklärt wird.
Es gilt folgendes Vorgehen:
• Keine Informationen nach außen geben (also Eltern nicht in Kenntnis setzen)
• Das Vorgehen mit den Kindern selbst besprechen
• Beratungsstellen nennen und das Kind ermutigen, sich dorthin zu wenden
Der Münchner Leitfaden geht sogar noch einen Schritt weiter: Lehrer sollen immer ihre eigenen Pronomen nennen und Schüler dazu ermuntern, die ihren zu erforschen. Dabei sollen neben „weiblich“ und „männlich“ immer auch die Möglichkeiten „ohne Angabe“ und „divers“ erläutert werden.
Eltern wissen von diesen Leitfäden wenig. Sie melden ihre Kinder am nächstgelegenen Gymnasium an, ohne zu bedenken, dass ein Mädchen in einer Pubertätskrise möglicherweise dazu ermuntert werden könnte, ihre angeborene Weiblichkeit abzulehnen.
Sie haben keine Ahnung davon, dass im Münchner Leitfaden schriftlich niedergelegt ist, dass sie nicht einmal informiert werden müssen, wenn sich ihr Kind auf einen Weg begibt, der nicht selten mit Sterilität und kaputten Körpern endet.
Trans ist kein großes Wahlkampfthema, aber eines, wo die politische Ausrichtung eine enorme Auswirkung hat. Die Stadt München wird Grün-Rot regiert (mit der SPD als „Juniorpartner“) — entsprechend existiert dort per Anordnung kein biologisches Geschlecht mehr. Frauen und Mädchen werden nicht mehr geschützt, denn ihr Geschlecht existiert nur noch in der Realität. Und die interessiert nicht. Liest man den Leitfaden des Kultusministeriums — geführt durch die Freien Wähler —, so stellt sich das völlig anders dar, auch wenn diese sich um Aussagen zum Schutz von Mädchenräumen herumdrücken. Im Bayerischen Aktionsplan Queer wiederum— erstellt vom CSU-Frauenministerium — gilt die Steigerungsform: woke, woker, Bayerisches Frauenministerium. Ministerin Ulrike Scharf fragt ausschließlich Transaktivisten nach deren Wünschen und gibt sich größte Mühe, Grün-Rot auf der woken Spur zu überholen. Das dürfte allerdings schwierig sein: Überholen Sie mal den Weltmeister in Realitätsverweigerung im Fachgebiet Fiktionalität.
Für die Bundestagswahl befragt, können nur drei Parteien noch klar beantworten, was das überhaupt ist, eine Frau: ein erwachsener Mensch weiblichen Geschlechts.
In der CDU/CSU gibt es sie noch, die engagierten Frauenrechtlerinnen, aber sie sind klar in der Minderheit. Kommt man an die Ampel, so ist Geschlecht nur noch ein Gefühl, und jedes Kind, egal wie psychisch auffällig, muss unbedingt in seiner Geschlechtsidentität bestärkt werden. In jedem Alter. Gerne auch gegen den Willen der Eltern. So kann man es im Selbstbestimmungsgesetz nachlesen und so wird es auch an den Schulen durchgesetzt.