Grenzen setzen
Maßnahmen greifen so lange, wie wir sie dulden — mittlerweile gibt es Fälle aus der Praxis, in denen sich Menschen erfolgreich befreit haben.
Die Lüneburger Rechtsanwältin Karolin Ahrens unterstützt Menschen, die sich gegen die aktuellen Coronamaßnahmen zur Wehr setzen. In bewegenden Beispielen aus ihrer Praxis beschreibt sie Versuche, aus einem diskriminierenden, verfassungswidrigen und menschenverachtenden Apparat auszusteigen.
Ob negativ, positiv oder gar nicht getestet, ob geimpft, genesen oder gesund — das zum unsichtbaren Feind erklärte Virus ist nicht zu stoppen. Ansteckend ist weiterhin jeder. Hatte doch bereits das Bundesverfassungsgericht — derzeit offenkundig auf ideologischen Abwegen unterwegs — bereits festgestellt, dass die Ansteckungsgefahr mit einem Virus ein allgemeines Lebensrisiko darstellt (1). Diesem natürlichen unabdingbaren Gesetz zu Trotz werden mit 3G, 2G, 1G und bewusster Täuschung Spaltung und Impfpropaganda weiter vorangetrieben.
Die Justiz ist hierbei — von wenigen Ausnahmen abgesehen — verlässlich willfährig. Machtmissbrauch, übersteigertes Kontrollbedürfnis, Diskriminierung, Ausgrenzung und Abwertung sind jedoch nicht nur das Werk einzelner. Sie wohnen direkt unter uns: in unseren Köpfen, unseren Handlungen. Erst und allein durch unsere kollektive Gedankenlosigkeit — und Bequemlichkeit — ist das Böse in der Lage, seine toxische Wirkung zu entfalten. Doch es gibt auch Lichtblicke. Und sie werden heller. Denn ein Täter ist oftmals nur so lange ein Täter, bis ihm Grenzen aufgezeigt werden, er sich seiner Taten bewusst wird:
Lea und Jonas
„Am schlimmsten ist ja, dass uns die Kinder vertrauen und wir sie nicht beschützen können“, sagt sie, ihre Stimme belegt, während sie fortfährt: „und dass die Lehrer fast alle mitmachen. Sie drohen mit dem Jugendamt, mit Bußgeldern, obwohl die meisten bereits geimpft sind …“
An dem Verhalten der Lehrer zeigt sich tatsächlich die volle zerstörerische Wirkungskraft des Milgram-Experiments: Sie empfingen es nicht als Verbrechen oder moralisch verwerflich, den ihnen anvertrauten Schülern psychische und physische Schmerzen zuzufügen.
„Ich kann ein Rechtsmittel einlegen, das erst einmal aufschiebende Wirkung entfaltet, vielleicht einstweiligen Rechtsschutz beantragen, wenn es notwendig wird“ (2), versichere ich ihr, während wir beide ahnen, dass auf die Gerichte kein Verlass, aber umso mehr Verlass auf die Gehorsamsbereitschaft und Gegenwehr des Schulleiters sein wird. Jedenfalls könnten die Kinder dann erst einmal eine Zeitlang durchatmen. Von der stickigen Maske, die ihnen nicht nur die Luft zum Atmen, sondern Lea mittlerweile einen roten Gesichtsausschlag beschert hat. Die ständigen Ermahnungen der Lehrer — Abstand halten, lüften, Maske abnehmen nur an der „Sauerstofftankstelle“ —, die täglichen Tests im hinteren Nasenbereich. Ihr Bruder Jonas hatte schon zweimal Nasenbluten. „Nicht so schlimm“, sagt er dann immer, während seine Augen das Gegenteil behaupten. „Wir schaffen das schon “, kehrt der Kampfgeist der Mutter zurück. Ja, denke ich. Natürlich. Irgendwie.
Dennis
Eine leichte Unsicherheit in seinen Worten: „Ich habe mal richtig Scheiße gebaut, Drogen genommen, gestohlen und so …, aber das mache ich nicht mehr …“ Eine kurze Pause. Ich verurteile dich nicht, denke ich, während ich mich „Das freut mich für Sie“ sagen höre. Der Anrufer aus einer niedersächsischen Klinik für forensische Psychiatrie erzählt weiter:
„Wir sind nur noch drei, die sich nicht impfen lassen wollen. Bislang reichte ein Spucktest. Jetzt soll jeden Tag ein Test im hinteren Nasenbereich durchgeführt werden. Aber damit bin ich nicht einverstanden. Wir sollen uns unbedingt impfen lassen, aber das will ich auch nicht. Die anderen haben sich impfen lassen, weil ihnen Hafterleichterungen in Aussicht gestellt wurden. Natürlich nicht schriftlich, immer so unterschwellig. Keiner hat hier Angst vor dem Virus. Mit einem Pfleger kann ich gut reden. Er sagt auch, ich soll mich wehren.“
„Richtig so“, bestärke ich ihn, formuliere gedanklich schon das ersten Schreiben, was später in einen längeren Schriftwechsel münden wird. Die Geltung des Nürnberger Kodex, ärztliche Aufklärungspflichten, der Inhalt der EU-Zulassungsunterlagen der Impfstoffe. Auf dem letzten Brief der Klinik befindet sich keine Unterschrift mehr. Ein gutes Zeichen, bilde ich mir ein. Jedenfalls haben die Schikanen aufgehört.
Robert
Der Anteil narzisstischer und psychopathischer Führungskräfte liegt schätzungsweise zwischen [6 und 21 Prozent]. Glaubt man den Experten, bezeichnet dies eine schwere Persönlichkeitsstörung, die bei den Betroffenen mit dem weitgehenden oder völligen Fehlen von Empathie, sozialer Verantwortung und Gewissen einhergeht.
Psychopathen sind auf den ersten Blick mitunter charmant, sie verstehen es, oberflächliche Beziehungen herzustellen. Dabei können sie sehr manipulativ sein, um ihre Ziele zu erreichen. Sie erniedrigen und kritisieren andere, um ihre innere Leere zu füllen und sich aufzuwerten (3).
An diese Merkmale erinnere ich mich gleich bei den Schilderungen von Roberts Chef eines metallverarbeitenden Betriebs aus dem westlichen Niedersachsen: „Uns Ungeimpften wurden Schadensersatzansprüche angedroht, wenn wir uns nicht impfen lassen. Natürlich könne man niemanden zwingen, aber den Schaden müssten dann die Ungeimpften zahlen.“ Dieser psychische Zwang wurde dadurch verstärkt, dass er in Anwesenheit der anderen Mitarbeiter ausgesprochen wurde. „Unangenehm war das. Genauso, als mein Chef allen erzählt hat, dass ich eine Magen-Darm-Grippe habe und noch ‚ausscheißen‘ müsste ... Die PCR-Tests sollen wir auch selbst zahlen.“
Wie erwartet steigern meine anwaltlichen Schreiben noch die Aggression der Gegenseite und schaffen doch gleichzeitig etwas gefühlsmäßige Entschädigung. Wir haben gute Karten, meine ich. Vermeintlich wütende Psychopathen machen viele Fehler.
Die Antons
10 Tage Ostsee zur Erholung hatten sie gebucht. Stattdessen „müssen meine Eltern, 82 und 86 Jahre, jetzt jeden zweiten Tag zum Testzentrum und einen negativen Test nachweisen. Sie müssen das Taxi nehmen. Aber wer zahlt das denn? Vor der Reise hat das Hotel versichert, dass man nur Masken auf den Gängen tragen müsse. Jetzt haben sie den Hygieneplan für die Ungeimpften geändert.“
Es reicht glücklicherweise eine Nachfrage beim Hotel und kurze Klärung bei der Reiseleitung, um den Nachweis der Tests Geschichte werden zu lassen. Das Feilschen des Sohns um mein Anwaltshonorar ärgert mich ein bisschen. Im Hinblick auf die ersparten Aufwendungen und die Tatsache, dass ich den geringstmöglichen Betrag abgerechnet habe, ein etwas bitterer Nachgeschmack, auch wenn ich mich über die Erleichterung der Antons freue.
Bea
„Bea geht doch so gerne in die Stadt“, die Tränen in der Stimme der Schwester lauter als ihre Worte. Bea hat ein Downsyndrom, lebt in einer Behindertenunterkunft mit angeschlossener Arbeitsstätte. Seit einer Woche ist sie in Quarantäne. Ein Besucher wurde positiv getestet. Ihre täglichen negativen Tests zählen nicht laut Heimleitung. Alle müssen 14 Tage in Quarantäne. „Die bringen ihr das Essen dann mit einem Ganzkörperschutzanzug. Bea versteht das nicht. Vielleicht findet sie es auch schön, bedient zu werden. Bea ist ganz genügsam. Sie sitzt ganz ruhig in ihrem Zimmer und puzzelt oder malt.“
Die Fröhlichkeit und Zufriedenheit macht diese Menschen tatsächlich besonders wertvoll, denke ich. Laut Statistik haben auffallend viele Menschen mit Downsyndrom besondere Fähigkeiten im Bereich des Sozialverhaltens und der Emotionalität, die bereits im Kleinkindalter beobachtet werden können. Viele dieser Kinder haben deutliche Stärken im sozialen Funktionieren, haben öfter eine aufgeweckte Stimmungslage, sprechen mehr auf Musik an und sind weniger anstrengend als gleichaltrige andere Kinder (4). Die Lebenserwartung bei Menschen mit Downsyndrom dagegen ist verkürzt (5). Doch vielleicht verliert die Begrenztheit des Lebens ihre Bedrohlichkeit, wenn man ihr keinen Wert mehr beimisst. So wie Bea es kann.
Mittlerweile wird der vorgeburtliche Bluttest auf Trisomie 21 und andere Gendefekte unter gewissen Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Nach unterschiedlichen Quellen entscheiden sich circa 95 Prozent der Eltern/Mütter, die nach pränataldiagnostischem Befund ein Kind mit Downsyndrom erwarten, für einen Schwangerschaftsabbruch. Eine Vorstellung, die mich plötzlich sehr traurig stimmt.
„Das kann man doch nicht machen, gesunde Menschen vierzehn Tage in ein Zimmer einsperren“, sagt die Schwester. Ich bespreche den Fall später mit der Heimleitung, auch um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen. Der anschließende Dank durch den Telefonhörer tut gut. „Bea geht doch so gerne in die Stadt“, höre ich noch, während ich auflege.
Ein Täter ist oftmals nur so lange ein Täter, bis ihm Grenzen aufgezeigt werden, er sich seiner Taten bewusst wird. Jeder Mensch kann sich täglich entscheiden aus der Liebe heraus oder aus der Angst zu handeln. Denn letztlich dürfte es nur darum gehen, ein Übergewicht zu schaffen, das Böse in Schach zu halten. Wir sind auf einem guten Weg.
Quellen und Anmerkungen:
(1) Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19. Mai 2020, 2 BvR 483/20.
(2) Die Einlegung förmlicher Rechtsbehelfe bewirkt unter anderem, dass der Eintritt der formellen Rechtskraft der angegriffenen Entscheidung der Behörde gehemmt wird. Dadurch kommt unter anderem dem Widerspruch beziehungsweise der Anfechtungsklage [aufschiebende Wirkung] zu, also eine die Vollziehbarkeit des Verwaltungsakts aussetzende Wirkung. Dies bedeutet, dass der Betroffene — ungeachtet der Erfolgsaussichten seines Rechtsbehelfs — wieder die Rechtsposition vor Erlass des Verwaltungsakts einnimmt, da die Behörde für die Dauer der aufschiebenden Wirkung keine rechtlichen oder tatsächlichen Folgerungen aus dem angefochtenen Verwaltungsakt ziehen darf (BVerwG NJW 1986, 2267).
(3) Hare und Neumann: Psychopathy as a clinical and empirical construct. In: Annual review of clinical psychology. (2008) vol. 4, S. 217—246.
(4) Nadine Defiebre, Denis Köhler: Erfolgreiche Psychopathen? Zum Zusammenhang von Psychopathie und beruflicher Integrität. Verlag für Polizeiwissenschaft Professor Dr. Clemens Lorei, Frankfurt 2012, [ISBN 978-3-86676-238-1].
(5) https://www.dw.com/de/alt-werden-mit-down-syndrom/a-47991302