Geistige Lösungen für materielle Armut
Die Rückbesinnung auf die drei Glieder des Sozialen — Freiheit, Gleichheit und Geschwisterlichkeit — wäre ein vielversprechender Ansatz zur Überwindung der weltweiten Armut. Teil 2 von 2.
Die heutigen politischen Systeme sind nicht dazu geeignet, die schweren sozialen Verwerfungen zu beseitigen, zu denen auch Armut gehört. Man könnte vielmehr den Eindruck gewinnen, dass sie die Probleme mitverursachen. Vor dem Hintergrund einer schweren Geisteskrise dienen sie nicht der Weiterentwicklung der menschlichen Gemeinschaft. In Fortführung des ersten Teils soll die Idee der „Dreigliederung des sozialen Organismus“ (1), die grundsätzliche Änderungen bewirken könnte, vertieft werden. Ein Text zur Sonderausgabe „Armut in Deutschland“.
Vom Gegeneinander zur Liebe
Sozialpolitische Strukturen sollen den Weg zu Freiheit und Selbstbestimmung des Menschen ermöglichen. Innere Freiheit, die auf Vernunft und individueller Ethik aufbaut, entwickeln wir im Beziehungsnetz zwischen Ich und Du und als Teil des vielschichtigen Wir, das sich, in konzentrischen Kreisen nach außen, zugleich in der Partnerschaft bis hin zur ganzen Menschheit manifestiert.
Die heute im Westen, vor allem auch in Deutschland, deutlich sichtbaren Zustände von Armut, politischer Bevormundung, dreistem Missbrauch politischer und ökonomischer Macht und so weiter sind auf die Ausbreitung des Individualismus zurückzuführen. Dieser konfrontiert uns neuerdings, quasi als Durchgangsstation auf dem Freiheitsweg, mit extremen Formen von Egoismus, Asozialität und Bosheit, schlussendlich der Abwesenheit von Liebe. Rudolf Steiner dazu:
„Die soziale Frage (…) wird für jeden Augenblick der weltgeschichtlichen Entwickelung neu gelöst werden müssen. Denn das Menschenleben ist mit der neuesten Zeit in einen Zustand eingetreten, der aus dem sozial Eingerichteten immer wieder das Antisoziale hervorgehen lässt. Dieses muss stets neu bewältigt werden.“(2)
Steiner weiter in einem seiner Vortragszyklen:
„Indem der Mensch einfach ein denkendes Wesen ist, ist er ein antisoziales Wesen. (…) Aber nun liegt — man mag ja sagen: unglückseligerweise, aber der Erkennende sagt: notwendigerweise — die eigentümliche Tatsache vor, daß wir ein regelrechtes Verhältnis von Mensch zu Mensch nur im Schlafe entwickeln. (…) In dem Augenblicke, wo Sie aufwachen, beginnen Sie durch das Vorstellen, durch das Denken antisoziale Impulse zu entwickeln.“ (3)
Diese seelischen Grundgestimmtheiten sind als Status anzuerkennen und dürfen bei der Neuschaffung politischer Gefäße nicht ausgeblendet werden. Das Mischmasch des heutigen Einheitsnationalstaates auf dem Hintergrund eines maßlosen Konsums, „züchtet“ diese menschlichen Abgründe geradezu, entsprechend haben wir Interessenskonflikte, wie sie in Teil 1 angedeutet wurden, auf die „antisoziale“ Natur des Menschen zurückzuführen (4).
Die Erlangung innerer Freiheit geht entsprechend einher mit einem Prozess der Überwindung antisozialer Kräfte, wodurch allmählich die Verwirklichung von Liebe zu allen Lebewesen möglich wird.
Die soziale Frage
Der Bundestagsabgeordnete des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) Andrej Hunko zielt mit seinem Hinweis, dass es „eine konsequente Erneuerung der Positionen der Vernunft und der Gerechtigkeit braucht“ (5), in die richtige Richtung. Die „Soziale Frage“, wie sie auch Rudolf Steiner in seinen „Kernpunkten“ in Bezug auf die „Dreigliederung“ des Sozialen stellt, verlangt erstens nach einer gesunden, das heißt vor allem eigenständigen Gestalt des Geisteslebens. Zweitens muss eine Antwort darauf gefunden werden, wie das Arbeitsverhältnis richtig, in das Gemeinschaftsleben eingegliedert wird, und drittens wird es sich ergeben, wie das Wirtschaftsleben im sozialen Leben wirken soll (6).
Grundsätze
„Nach der Dreigliederung dieses Organismus weist die Richtung der Entwicklungskräfte der neueren Menschheit. Solange das gesellschaftliche Leben im Wesentlichen durch die Instinktkräfte eines großen Teils der Menschheit sich führen ließ, trat der Drang nach dieser entschiedenen Gliederung nicht auf. In einer gewissen Dumpfheit des sozialen Lebens wirkte zusammen, was im Grunde immer aus drei Quellen stammte“ (7).
Der Konsum nimmt auf Grund der Stärke unserer egoistisch-materiellen Bedürfnisse viel Raum im Leben der meisten Menschen ein. Entsprechend besteht ein Zusammenhang zwischen unserem unausweichlichen Konsumbegehren und wirtschaftlicher Macht. Der Wirtschaftsbereich konnte sich aufgrund seiner garantierten Machtfülle mit den supranationalen Organisationen, für viele Menschen immer noch unerkannt, immer mehr zu einem „Tyrannen“ umbilden, indem er auch Rechtsgrundlagen zu seinen Zwecken missbraucht (8).
Dieser „Wirtschafts-Staatstyrann“ muss zerlegt, Großkonzerne müssen verkleinert und die geistigen Gebiete befreit werden. Dazu ist ein freier politischer Prozess „von unten“ erforderlich, der die sozialen Wirkkräfte in drei Bereiche differenziert:
Das Wirtschaftsleben mit Geschwisterlichkeit als Grundwert, das freie Geistesleben — der Einfachheit halber spreche ich von „Geistesleben“ — mit dem der Freiheit und das Rechtsleben, das alle Aktivitäten von Staat und dessen Verwaltungen einschließt, mit dem der Gleichheit. Freiheit, im Sinne der „natürlichen Freiheit“ von Adam Smith, hat nichts mehr im engeren Tätigkeitsfeld des Produzierens/Konsumierens und Verteilens zu suchen, weil sie aufgrund der antisozialen Natur des Menschen nicht selten in Freibeuterei ausartet.
Diese drei Glieder sollen „in sich zentralisiert sein; und durch ihr lebendiges Nebeneinander- und Zusammenwirken kann erst die Einheit des sozialen Gesamtorganismus entstehen“, schreibt Rudolf Steiner. Mit Verweis auf Teil 1 ist hinzuzufügen: Mit dem alleinigen Pochen auf Demokratie werden wir scheitern und ebenfalls mit dem Glauben, dass sich korrupte Wirtschafts- und Politikmacht aus eigener Einsicht ändern werden. Das gleicht jenem „Warten auf Godot“.
Das Rechtsleben im Gesamten wie auch innerhalb der Systeme selbst spielt eine vermittelnde Rolle: Es begrenzt das Wirtschaftsleben so, wie die Naturgrundlage, das heißt Klima, geographische Beschaffenheit des Gebietes, Bodenschätze, alle mit der Natur in Verbindung stehenden Ressourcen, aus denen zuletzt Konsumgüter erzeugt werden, diesem in natürlicher Weise ebenfalls Grenzen setzt. Im Wirtschaftsleben wird gewachsen und geschrumpft im Einklang mit der Naturgrundlage und den tatsächlichen Bedürfnissen, die den Waren den Wert geben, was auch zu nachhaltigem Umweltschutz führen wird (9). In Bezug auf das Geistesleben soll das Rechtsleben aber unendliches Wachstum ermöglichen. Das Geistesleben benötigt Raum zur Entfaltung, das Wirtschaftsleben Führung und Eingrenzung. Das Wirtschaftsleben ist seiner Natur nach nur dienend, das Geistesleben impulsierend, (er)zeugend und kreativ nachschaffend.
Jeder dieser Bereiche wird seine eigenen Verwaltungsorgane haben und sich selbst die Gesetze und Regeln geben, die auf die eigenen Tätigkeitsfelder bezogen sind; der prinzipielle gesetzliche Rahmen wird durch staatliche Organe gesetzt. Die Zusammenarbeit der getrennten Glieder sowie aller Unterglieder wird geregelt erstens durch neutrale Organe/Körperschaften/Gremien und zweitens unter Anwendung des Prinzips der Subsidiarität, indem Aufgaben, die auf einer unteren Ebene nicht erledigt werden können, konsequent an eine höhere Ebene delegiert werden (10). Die unteren Ebenen sind dann aber nicht von Gnaden der oberen, wie die oberen nicht allein Erfüllungsgehilfen der unteren sein dürfen. Es könnte dabei das auf Rotation beruhende Delegiertenprinzip durch Laien vollzogen werden. Drittens sollen Männer und Frauen auch getrennt tagen dürfen, die unterschiedlichen Perspektiven, die sich aus einem gegliederten Konsens ergeben, sind dem Ganzen sicher förderlich (11).
Kapitalerzeugung und -Verbrauch sind nicht mehr alleine wirtschaftliche Themen, sondern geschehen unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten der Mitarbeitenden und der Rechtsbildung, die basisdemokratisch erfolgen muss.
Das Zusammenwirken von Kapital und Arbeit beruht auf einem sozialen Verhältnis, Privatbesitz von Kapital zur unrechtmäßigen Machtentfaltung, eingeschlossen Grund, Boden und Naturressourcen, wird abgeschafft.
Im gegliederten Organismus wird freier Initiative aufgrund individueller Fähigkeiten Raum gegeben, damit sich diese zum Wohl einer Gemeinschaft in allen Bereichen auswirken kann. Das bedeutet: Eine Bank, der die Geldeinlagen ohnehin nicht gehören, gibt Kredite nicht aufgrund ökonomischer Erfolge oder Kapitalbesitz, sondern aufgrund der Fähigkeiten des Kreditnehmers, mit dem Geld etwas Sinnvolles anfangen zu können; die Sicherheiten sind im Vertrauen in die Menschen gegründet, auch wenn es einmal schief gehen sollte. Die Beurteilung der individuellen körperlichen und geistigen Fähigkeiten können aus diesem Grund nur unabhängige Organe des Geisteslebens, nicht die kreditgewährende Bank, die ja nur in Waren-Kategorien denken kann, vornehmen. Für dieses Prozedere müssen im Rechtsleben entsprechende gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, welche die Ressource „Individuelle Fähigkeiten“ schützen und fördern.
Jeder Mensch wird mit seinem Leben in jedem der drei Glieder wurzeln, er wird die drei Glieder verbinden.
Das freie Geistesleben
„Im geistigen Gebiet waltet eine über das materielle Außenleben hinausgehende Wirklichkeit, die ihren Inhalt in sich selber trägt.“ (12)
Das Geistesleben bezieht sich auf unser geistig-produktives Verhältnis zur seelischen Innenwelt, die Kräfte zugunsten der Entwicklung des Großen-Ganzen birgt. Hinter allem Handeln des Menschen, seinem Denken und Fühlen waltet sein Geist als Ich, das Träger von Begabungen ist, die im Bildungssystem zu individuellen Fähigkeiten entwickelt werden sollen. Individuelle Fähigkeiten sind die Ressourcen des Geisteslebens, während Naturressourcen die Grundlagen des Wirtschaftslebens sind und diese „Rohstoff“-Quellen speisen den Fluss der menschlichen Kultur. Die Natur als uns tragende muss, wie die kostbaren geistigen Ressourcen, durch das Rechtsleben geschützt werden.
Das Geistesleben fristet bis heute ein Schattendasein im Rahmen ökonomischer Sachzwänge oder staatlicher Gleichmacherei. Es war noch nie frei.
In „Wirtschafts“-Schulen werden geistige Impulse tendenziell zur Warenerzeugung vereinseitigt und innerhalb des Rechtsleben im Kontext von „Staats“-Schulen zu einer grauen, gleichmacherischen Durchschnittskraft eingeebnet, die scheinbar immer mehr dem Zweck zu dienen haben, eine gehorsame „kompetente“ Schafherde zu „züchten“, die einzig dem Wirtschafts-Staatstyrannen zur Schaffung wirtschaftlicher Macht zu dienen hat. In beiden Fällen verlieren sie ihre „Zündkraft“. Es bedarf deshalb der Schaffung freier Institutionen, die losgelöst vom Rechts- und Wirtschaftsleben diese „Zündkraft“ entfalten können. Bildungsanstalten, alle Schulen, Medien, Kunst, medizinische und religiöse Institutionen, sowie alle Einrichtungen zur Forschung müssen daher vollständig von ökonomischen und staatlichen Eigenschaften und Eingriffen unabhängig werden, dann erst können wir von einem „freiem“ Geistesleben reden. Rudolf Steiner zum Geistesleben:
„Alles was beruht auf der natürlichen geistigen und physischen Begabung der einzelnen, menschlichen Individualität“ (13)
Im Geistesleben soll das Wir einem Ich Vertrauen schenken, sodass es zum Wohl Aller seine Fähigkeit frei entfalten kann: WIR > ICH.
Sowohl die Strukturideen, auf denen das Rechtsleben beruht, als auch die technischen Ideen, die das Wirtschaftsleben voranbringen, brauchen den freien Zufluss aus dem Geistesleben, damit immer wieder Erneuerung stattfinden kann.
Das Geistesleben ist als Privatangelegenheit der Stärkung des Gemeinwohls verpflichtet. Es will universell werden, wie das Wirtschaftsleben als Gemeinwohlangelegenheit dem privaten Sein die Existenz sichert. Es strebt nach Kleinräumigkeit.
Geistige Tätigkeit bedarf auch der freien Empfänglichkeit eines Individuums. Beides beruht auf der Ausbildung tieferer Empfindungen, die dem moralisch-sittlichen Leben des Menschen entstammen: Ich kann feinsinnige Ideen nur verstehen, wenn mein „Empfänger“ entsprechend fein genug „eingestellt“ ist. Die Entfaltung dieser Kräfte geschieht durch Erziehung und im Rahmen von Pädagogik in freien Schulen und Bildungsanstalten. Tiefen-Empfindungen zu wecken, ist ebenso wichtig, wie das Erlernen der vier Grundrechenarten oder anderer Kulturtechniken. Das Streichen künstlerischer Fächer in den Schulen, die den Menschen sozial und geistig sensibilisieren, arbeitet dieser Forderung diametral entgegen.
Für die Erbringung einer geistigen Leistung muss zuweilen der Mut aufgebracht werden, gegen den Strom zu schwimmen. Sei es politische, unternehmerische oder künstlerische Initiative: In diesen Bereichen findet der Egoismus sein natürliches Entfaltungsgebiet. Indessen herrscht auch im Geistesleben ein Geben und Nehmen: Geistige Fähigkeiten sind immer auch ein Ergebnis des historischen Zusammenwirkens über politische Grenzen hinweg, die hier keine Bedeutung haben dürfen. Ideen beruhen immer auch auf bereits Geleistetem anderer Impulsgeber: Jemand übernimmt den Stab und reicht ihn weiter.
Freie Schulen, Universitäten und medizinische Einrichtungen erhalten ihre finanziellen Zuwendungen direkt aus dem produktiven Wirtschaftsleben, ohne „Win-Win“-Erwartungen erfüllen zu müssen, denn Mitarbeiter bringen Fähigkeiten mit, die sie aufgrund ihrer Begabungen eben in diesen Einrichtungen gebildet haben, von denen der Unternehmer sofort profitiert, ohne etwas dafür aktiv getan zu haben; „Win-Win“-Erwartungen, die immer mit Egoismus zu tun haben, können dabei nicht verhindert, ihre schädliche Wirkung durch entsprechende Regelungen des eigenständigen Rechtslebens jedoch verunmöglicht werden, was ja gerade den Sinn der „Dreigliederung“ ausmacht. Der Unternehmer steht somit von Beginn an „in der Schuld“ der Mitarbeiter und muss nun seinerseits einen Teil seiner Gewinne ins Geistesleben, vor allem in die Bildung, Forschung und Medizin, also ins Heilwesen, einfließen lassen.
Kunst, Religion und Medien wiederum bedürfen der freien Geldzuwendung der Nutznießer oder Rezipienten, welche ebenso frei im Geben von Geld sind wie die „Geistesarbeiter“ der angesprochenen Kulturbereiche im Produzieren. Können diesen Tätigkeiten die Existenz nicht decken, muss die Sicherung im Bereich des Wirtschafts- oder Rechtslebens gesucht werden. Sachfremde Zuwendungen durch Steuern werden ausgeschlossen. Die Bereiche stehen in Konkurrenz zueinander, das Ich ist vollkommen frei, das Beste ist gerade gut genug. Einzig die Kosten des Rechtslebens selbst werden aus Steuern gedeckt. Für alle Geldtransfers ist ein gegliedertes Bankensystem einzurichten, das strengen Regeln des Rechtslebens unterliegen muss.
Das Rechts- und Staatsleben
„Dass Demokratie restlos das Leben der Menschen durchdringen muss, sollte eine selbstverständliche Erkenntnis für alle sein, die einen offenen Sinn für das geschichtlich Gewordene haben.“ (14)
Das Rechtsleben bezieht sich auf unser seelisches Verhältnis zur Außen- und Mitwelt. Es betrifft einerseits die Sphäre dessen, was man als richtig oder falsch erkennt, andererseits geht es um den Ausgleich menschlicher Interessen im Sinne der Gerechtigkeit, aufbauend auf dem Interesse zwischen Mensch und Mensch. Ohne reines zwischenmenschliches Interesse kann es kein gesundes Geistesleben oder Wirtschaftsleben geben.
Die „Dreigliederung“ lehnt staatliche Institutionen und Gewaltenteilung nicht ab. Doch es findet eine Anknüpfung an das sinnvoll Bestehende statt, das in konkreten Lebensrealitäten gegründet sein muss.
Hinter den Einheitsparlamentarismus in heutiger Form muss aber bereits ein Fragezeichen gesetzt werden: Ist es nicht eine Überforderung der Politiker, über alles Bescheid wissen zu müssen? Durch das Heer von Beratern, die gerne „bereit stehen“, — Stichwort: Lobbyismus — sind Korruption und Manipulation Tür und Tor geöffnet. Hier verweise ich auf die Ideen des Sozialphilosophen Johannes Heinrichs, der eine Gliederung der Parlamente zur Entlastung tendenziell überforderter Politiker durchdacht hat (15).
Rudolf Steiner zum Rechtsleben:
„Alles was sich aus rein menschlichen Untergründen heraus auf das Verhältnis von Mensch zu Mensch bezieht.“ (16)
Im Rechtsleben stehen sich Ich und Du individuell-menschlich und im institutionellen Rahmen auf gleicher Augenhöhe gegenüber: ICH > DU / DU > ICH.
Demokratie verwirklicht sich in diesem Lebensbereich, in dem Regeln und Gesetze beschlossen werden, die in existenzieller Weise alle betreffen. Aus diesem Grund muss auch allen eine Mitsprache eingeräumt werden und „alle“ bezieht sich auf das jeweilige Wir des Gemeinschaftsgebildes, das es umfasst. Das positive, durchsetzbare Recht, als Ausdruck der Bewusstseinssituation einer Zeit, muss dabei mit einem „Verfallsdatum“ versehen werden, um der Bewusstseinsentwicklung nicht im Wege zu stehen.
Allerdings: Demokratie für alle umfassend für alles verwirklichen zu wollen ist unsinnig. Man kann und soll zum Beispiel den Bau eines Brunnens, seine Finanzierung und die Wahl des Standorts, insofern Alternativen bestehen, demokratisch beschließen; die Planung und der Bau bedürfen aber des Fachwissens, in die Fachfremde nicht hineinzureden haben. Allenfalls gibt es Abstimmungsprozesse unter Fachleuten. Wie viel Ungutes das Wirken staatlicher Macht am falschen Ort bewirken kann, zeigt sich an der gegenwärtigen Tragödie der deutschen Bahn, wo Staat als Wirtschafter auftritt (17). Und es ließen sich unzählige Beispiele aufführen, warum Vergesellschaftungsprozesse generell fragwürdig sind.
Das Rechtsleben bildet einerseits das Rückgrat des sozialen Organismus und vermittelt andererseits zwischen dem Geistesleben und Wirtschaftsleben: Das Wirtschaftsleben begrenzend, das Geistesleben ermöglichend.
Das Ich ist zugleich Teil des Wir in verschiedenen Formen: der Familie, der mehr oder weniger lockeren Lebensgemeinschaft oder Nachbarschaft, der Gemeinde, dem Kreis, der Region, dem Bundesland/Kanton, der Nation als Sprachgemeinschaft, den über- und untergeordneten Allmenden, den Kontinenten und der Menschheit, die als geistige Gestalt jeweils in einem Rechtskörper „sichtbar“ werden. Auf jeder Ebene müssen demokratisch Vereinbarungen getroffen werden: auf der Lebensebene mit direkter Demokratie, repräsentativ, oder besser als rätedemokratisches Delegiertensystem mit gebundenem Mandat (11) gegen oben.
Falls ein Prozess zur Umgestaltung des politischen Systems in Gang kommen sollte, bin ich sicher, dass sich die zentrale politische Einheit allmählich vom National- und Machtstaat in die Regionen verlagern wird, denn wirkliche volldemokratische Teilhabe lässt sich niemals innerhalb eines zig-Millionen-Einwohner-Staates realisieren. Der Nationalstaat kann und soll dabei nicht abgeschafft werden, er wird aber als Machtstaat an Bedeutung verlieren und als Ebene im subsidiären System die Rechtsgrundlagen der Nation als Sprachgemeinschaft, Regionen und Allmenden regeln.
Das Verhältnis zwischen Mitarbeiter und leitender Kraft in jedem Unternehmen muss vom Wirtschaftsleben vollständig getrennt werden. Heute werden Löhne wie Waren gehandelt, denn alles, was das Wirtschaftsleben in sich aufnimmt, muss ja zur Ware werden — auch das Recht! Mit dem Lohn jedoch sichert ein Mensch seine Existenz. Es geht daher um ein existenzsicherndes Rechtsverhältnis, das ein völlig anderes ist als das Verhältnis, das durch gemeinsame Warenerzeugung besteht. Jeder Mensch hat im Rahmen der Menschenwürde und -rechte ein Recht auf Existenz und bei der Festlegung des Lohnes geht es um Gerechtigkeit nicht um Warenverteilung! Das heißt: Die Herstellung unterliegt einem Rechtsverhältnis zwischen Menschen mit ihren Bedürfnissen, nur die Rohstoffe, Halbprodukte, Produkte, Dienstleistungen selbst und so weiter gehören dem Wirtschaftsleben an. Mit Gesamtarbeitsverträgen und Tarifverhandlungen ist man heute bereits auf dem richtigen Weg. Nebenbei bemerkt wird ein Mitarbeiter mit Kindern bei gleichem Ausbildungsstand gegenüber einem Mitarbeiter ohne Kinder einen höheren Lohn beanspruchen dürfen.
Es geht bei der Lohnfestlegung um ein Teilungsverhältnis in Bezug auf das gemeinsam Geleistete, um die gerechte Sicherung der Anteile am Ertrag und entsprechend um Teilhaberverträge: Mitarbeitende werden Teilhaber für die Zeit ihrer Mitarbeit. Sie tragen Erfolg und Misserfolg mit, Löhne steigen und fallen mit den Erträgen, bei krisenhaften Entwicklungen müssen Überschüsse auf der einen Seite zum Ausgleich auf der anderen Seite führen. Die Verwaltung dieser Überschüsse geschieht durch ein neues, ebenfalls gegliedertes Bankenwesen im Wirtschaftsleben, das durch das Rechtsleben gesetzlich begrenzt wird (18).
Auch in Zusammenhang mit der ungelösten Grund- und Bodenfrage muss Machtmissbrauch ein Riegel vorgeschoben werden: Grund- und Boden als Kapital kann nur als Rechtsakt zur Verfügung gestellt werden, denn er ist keine produzierte Ware.
Das Wirtschaftsleben
„Nicht darauf kann das Bestreben gerichtet sein, den Wirtschaftsprozess so umzugestalten, dass in ihm die menschliche Arbeitskraft zu ihrem Rechte kommt, sondern darauf: Wie bringt man diese Arbeitskraft aus dem Wirtschaftsprozess heraus, um sie von sozialen Kräften bestimmen zu lassen, die ihr den Warencharakter nehmen?“ (19)
Das Wirtschaftsleben bezieht sich auf unser materielles Verhältnis zur Außen- und Mitwelt. Wirtschaftliches Handeln muss immer dienend bleiben, Impulse kommen vom Geistesleben und die Rahmensetzung geschieht durch das Rechtsleben.
Im Wirtschaftsleben soll das Ich seine Tätigkeiten und Besitzansprüche im Hinblick auf das Wir der gesamten Gemeinschaft ausrichten lernen: ICH > WIR
Rudolf Steiner zum Wirtschaftsleben:
„Alles was mit Herstellung, Konsum und Verteilung von Waren zu tun hat.“ (20)
Das Wirtschaftsleben ist weder auf das Führen von Schulen noch auf politisches Engagement ausgerichtet und das Ziel ist nicht Rendite, die in private Taschen fließt. Rendite ist immer das Ergebnis der Zusammenarbeit vieler Menschen auf der Basis von Fähigkeiten, sie gehört daher tendenziell allen am Prozess Beteiligten.
Mehrwerte, Kapitalüberschüsse, Gewinne müssen im Fluss bleiben, sie sollen durch einen Kreislauf der Mittel immer zum Wohl aller wirken. Sich festsetzendes Kapital ohne produktives Ziel blockiert schlussendlich die gesamte menschliche Gemeinschaft. Durch Maschinen oder anderweitig ermöglichte Mehrwerte und Überschüsse fließen daher in den Wohlstand aller und vor allem in die Tätigkeitsfelder des Geisteslebens. Das Geistesleben hat im Sinne des Wirtschaftslebens keine materiellen Erträge zu erwirtschaften. Das Geld, das sich dadurch entwertet — sterbendes Geld —, fließt, wie weiter oben angedeutet, in Bereiche entweder direkt aus dem Wirtschaftsleben in die Bildung, Wissenschaften und das Heilwesen, oder in freiem Geben der Rezipienten und Kultur-„Konsumenten“. Es versorgt den sozialen Organismus in allen drei Gliedern mit geistigen Produkten. Geistige Produktion muss immer schon da sein, damit wirtschaftliches Produzieren überhaupt stattfinden kann. Entsprechend muss Geld wie Produktion in einem Kreislauf verschiedene Formen annehmen können (21).
Ein befähigter Unternehmer muss aber über Produktionsmittel/Kapital verfügen dürfen: Entscheidend ist immer, dass es in der besten Art dem Wir dient, was einerseits der Kontrolle bedarf, durch das Rechtsleben, und andererseits Sache individueller Einsicht ist, die auf Mitempfindung und Gerechtigkeitssinn beruhen. Andernfalls müssen Produktionsmittel dem Machtmissbrauch entzogen werden können. Kapital wird einem Unternehmer als Nutzungsrecht nur so lange zugestanden, wie seine individuellen Fähigkeiten produktiv mit ihm verbunden bleiben. Endet diese Verbindung, geht das Kapital an einen anderen Unternehmer über. Vermögen, die ein unternehmerischer Mensch durch seine geistigen Leistungen und Fähigkeiten erwirtschaftet hat, bleiben bis zum Ableben in dessen Besitz, danach wird es in die Obhut produktiv Tätiger übergeben. Nur aus besonderen Fähigkeiten und Leistungen ist es zu rechtfertigen, dass ein Mensch ein größeres Vermögen besitzt als andere. Das „Mehr“, das auch durch das Tragen größerer Verantwortung gerechtfertigt sein kann, hat dem Wir bereits einen positiven Dienst geleistet.
Das Herauslösen der Arbeitskraft aus dem Wirtschaftsleben verhindert, dass Arbeitskraft Ware ist; insofern wird es auch keinen „Arbeitsmarkt“ mehr geben, der im Grunde immer noch auf der Versklavung unseres Körpers beruht.
Geld kann daher immer nur Gegenwert zu Produkten aber nie zur Arbeitsleistung sein. Das Geld selbst kann nur rechtmäßig im Besitz von jemandem sein, der an der Produktion in Höhe des entsprechenden Betrages mitgewirkt hat. Zinseszinsen und Renten aus unrechtmäßiger Verlängerung des Nutzungsrechts von Kapital dienen nicht dem Gemeinwohl. Geld muss universelles Tauschmittel, Wertmesser, sein, das sich im Umlauf entwertet. Diese Grundgedanken, die nicht neu sind, hat unsere Kultur wohl vergessen, aufgrund von Asozialität und grenzenlosen Egoismus haben wir merkwürdige Gewohnheiten angenommen.
Art und Maß der einzusetzenden Arbeitskraft sind abhängig von den Fähigkeiten der Mitarbeiter und den Bedingungen eines menschenwürdigen Daseins. Sie müssen in ein Verhältnis zum Ertrag gesetzt werden, der mit der Naturgrundlage zu tun hat. In einer gebirgigen Gegend kann die Produktion ein- und desselben Produktes unter Umständen aufwändiger sein als auf flachem Grund. Entsprechend sind Preise zu gestalten. Die Schaffung von kleineren Wirtschaftsgebieten wird es ermöglichen, Preise regional festzulegen.
Die Preisgestaltung geschieht in den Verwaltungskörperschaften von Assoziationen als Zusammenschlüsse von produzierenden und nichtproduzierenden Konsumenten unter Umständen mit gleichen Konsuminteressen. Produziert wird aufgrund von Bedürfnissen und nicht im Hinblick auf einen abstrakten, auf Quantitäten ausgerichteten Markt. Diese Assoziationen dürfen eine bestimmte Größe nicht überschreiten, was wieder auf den Regionalgedanken verweist.
Die Nachfrage bestimmt das Angebot. Sie beruht auf dem geistigen Wertesystem jedes Menschen. Nachfrage beruht auf einer Frage, die sich heute jedem denkenden und tiefer empfindenden Menschen aufdrängen muss: Was brauche ich wirklich zum Leben? Entsprechend darf sich eine Geldwährung immer weniger allein an der auf Konsum beruhenden Kaufkraft orientieren. Währungen werden neu in speziellen Organen des Wirtschaftslebens verhandelt.
Grundsätzlich hat die globale Wirtschaft ihre volle Berechtigung, wenn wir von „Menschheitsfamilie“ sprechen wollen, denn die gesamte Menschheit arbeitet in einem weltumspannenden arbeitsteiligen Prozess zusammen. Wesentlich dabei ist aber die Haltung jedes Einzelnen: Niemand arbeitet im Grunde für sich, sondern jeder arbeitet für die anderen und diese für mich. Es ist ein gewaltiger sozialer Prozess, der einer globalen Buchhaltung bedarf. So sicher es jedoch ist, dass bestimmte Rohstoffe und Produkte einer globalen Wirtschaft bedürfen, so sicher ist es auch, dass viele Produkte rein regional produziert werden könn(t)en und müss(t)en, davon abgesehen, dass Bedürfnisse und Ernährungsweisen auch kulturell unterschiedlich sind. Das Transport- und Verteilungswesen haben Formen der Zerstörung angenommen und verursachen Kosten, die auf diese Weise minimiert werden könn(t)en.
Die verschiedenen Ebenen des Wir von der globalen bis hinunter zur regionalen Ebene verlangen nach einer Vielfalt von Geldwährungen: Übergreifende Währungen und auch solche mit regionaler Gültigkeit, wenn zum Beispiel empfindliche Produktionsnischen mit spezieller Naturgrundlage zu schützen sind. Ein Rückfall in Kleinstaaterei muss dabei aber vermieden werden. Das breite Abstützen durch Währungsvielfalt verhindert Korruption und Manipulation und schützt vor zu großen, mächtigen Bankinstituten.
Ausblick
Alle diese Ideen mögen utopisch wirken, sie sind es aber nicht. Sie entspringen gewissen sozialen Grundgedanken, die wir schlicht vergessen haben. Das Befremden darüber verdeutlicht umso mehr die Geisteskrise, in der wir stecken. Es war nicht das Ziel dieser Darstellung, einen festen Entwurf einer neuen Gesellschaftsordnung vorzulegen in dem Glauben, die bestehende Ordnung einfach so umkrempeln zu können: Es müssen Anknüpfungen an das Bestehende gesucht werden. Es wäre jedoch eine Illusion zu glauben, dass sich die auftürmenden Probleme, darunter die Armut, innerhalb des Bestehenden lösen lassen. Mit dem Ansatz der „Dreigliederung“, die eine Entwicklungsoffenheit besitzt, wird das Ideal einer Neuordnung des Großen-Ganzen formuliert, auf das hin erste Schritte gemacht und neue Sensibilitäten ausgebildet werden sollen: Was ist der Unterschied der Interessenlage im wirtschaftlichen und staatlich-rechtlichen Bereich?
Warum braucht es diese Differenzierungen und weshalb ist es erforderlich, ein freies Geistesleben zu etablieren? Überhaupt: Was ist das „Ich“, was unterscheidet „Geist“ von Materie und was ist „Geist“?
Die Umgestaltung besteht in einem ersten Schritt in der Befreiung unseres Schulsystems aus dem Würgegriff des Wirtschaftslebens und der Gängelung durch das Rechtsleben; ohne diesen Schritt wird es ganz sicher keine positive Weiterentwicklung geben.
Weiterhin ist die allgemeine Bewusstseinslage heute durch ein materialistisches und linear-monokausales Denken als Ergebnis einseitiger wissenschaftlicher Forschung geprägt, die mehr denn je ökonomischen Sachzwängen unterworfen ist. Um die geistige Erstarrung wieder in Fluss zu bringen, muss wissenschaftliche Forschung allmählich aus dem Bereich der Ökonomie herausgenommen werden. Dann erst wird sie sich auch der Erforschung des Geistigen selbst widmen können und den Materialismus überwinden. Auch dieser zweifellos große Schritt, der nicht ohne Konflikte gemacht werden kann, ist zur Öffnung der menschlichen Evolution unerlässlich. Neben 1000 offenen und unbehandelten Fragen stehen wir vor einer spannenden Herkulesaufgabe!