Gefahrgut Buch

Unter dem Vorwand, den Bürger zu schützen, gelten in der EU zukünftig für Bücher strengere Regulierungen und Kennzeichnungspflichten als bei manchen Nahrungsmitteln.

Bücher konnten schon immer Gefahr für Leib und Leben bedeuten. Vorrangig betraf dies Autoren, wenn deren Druckschriften den Mächtigen missfielen. Allerdings drohte auch immer wieder Ungemach für Käufer und Leser verbotener Bücher. Jetzt hat die Europäische Union das Gefahrenpotenzial von Büchern entdeckt und diese anders als medizinische Produkte und Nahrungsmittel nicht von der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988 ausgenommen. Schäden für Konsumenten sollen bei Büchern wahrscheinlicher sein als bei dem, was wir essen oder uns die Medizin zumutet. Unklar bleibt bislang, ob das Risiko für Buchkäufer in der Hardware oder den Inhalten verortet wird. Werden „Desinformationen“ als ansteckend eingestuft oder liegt es eher daran, dass Bücher als Wurfgeschosse oder Schlagwaffen missbraucht werden können? Oder vielleicht an den Gesundheitsgefahren durch Papier und Druckerschwärze, da geächtete Bücher immer wieder auch verspeist wurden, um Belastungsmaterial dem Zugriff der Behörden zu entziehen? Sicher ist nur, dass ab dem 13. Dezember 2024 jedes in Umlauf gebrachte physische Buch auf den Produzenten rückführbar sein muss. Daher müssen ab diesem Datum auf dem Umschlag Name, Postanschrift, Handelsname und E-Mail-Adresse desjenigen erscheinen, der das Buch in Umlauf gebracht hat. Dies betrifft auch bereits gedruckte Exemplare. In den Lagern der Verlage und Antiquariate sind Orgien mit Klebeetiketten vorgezeichnet. Für zukünftige Exemplare wird es nötig, die Umschlagdaten aller Verlagstitel in den PDF-Dateien für einen Nachdruck anzupassen. Zeit, Kosten und die damit verbundene Umweltbelastung scheinen unerheblich zu sein. Die großen Buchhandelsunternehmen haben den Verlagen bereits angedroht, ein Delisting aller Bücher vorzunehmen, die die neuen sogenannten GPSR-Bestimmungen („General Product Safety Regulations“) nicht erfüllen.

Eigentlich ist die erweiterte Kennzeichnung des Umschlags überflüssig. Auf dem Cover jedes Buches steht immer der Verlag und im Innenteil finden sich im Impressum alle relevanten bibliographischen Daten. Die Anforderung, weitere Urheberinformationen auf den Umschlag übernehmen zu müssen, scheint auf schnelle Auffindbarkeit und Eliminierung von Büchern durch Lagerroboter abzuzielen. Titel, denen man Verstöße gegen irgendeine Vorschrift bescheinigt, sollen dadurch möglichst schnell und umfassend aus dem Verkehr gezogen werden können.

Niemand hat die Absicht, gedruckte Bücher zu verbieten. Es wird nur einfach so passieren, wenn die jetzt um 1 Jahr verschobene EU-Verordnung EUDR - EU 2023/1115 für „entwaldungsfreie Bücher“ und weitere Auflagen zur vermeintlichen Nachhaltigkeit und Verbrauchersicherheit umgesetzt werden. Die darin geforderte Nachweispflicht der Geodaten des für die Papierherstellung verwendeten Holzes steht in krassem Widerspruch zu den Auflagen für Lebens- und Futtermittel. Im Supermarkt reicht es aus, dass ein Produkt zum Beispiel „für Lidl hergestellt“ wurde und dessen Zutaten „aus Ländern der EU und Nicht-EU“, mithin von diesem Planeten, stammen.

Nur der kleinste Teil der Holzernte wird überhaupt in Papier für Buchseiten verwandelt. Die Masse wird zu Werbeblättern, Wegwerfzeitungen und Verpackungsmaterial. 80 Prozent des Holzes für Papier stammen sowieso aus den bekannten Baumplantagen in Schweden und Finnland. Das bei uns inzwischen massenweise anfallende Totholz wird — anstatt es für Buchpapier zu verwenden — energieintensiv exportiert und verheizt oder zu Pressholzplatten.

Die vergangenen 500 Jahre seit der Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern hatten eigentlich gezeigt, dass Bücher vielleicht indoktriniertes Denken gefährden, aber hinsichtlich Ressourcenverbrauch und gesundheitlicher Benützungsrisiken kein gesellschaftliches Problem darstellen.

Europäische Wälder sind für den Schiffbau und die Salzproduktion, aber nicht für Bücher abgeholzt worden. Angesichts der Umwelt- und Gesundheitsgefahren anderer menschlicher Aktivitäten gilt dies heute umso mehr.

Jede dieser und noch zu erwartender Auflagen für die Herstellung und Verbreitung von gedruckten Büchern kann nur einem Zweck dienen: dem Ersatz physischer Bücher durch elektronische Ausgaben. Wenn die unbelehrbaren Leser weiterhin zu 95 Prozent ihre Bücher nicht auf einem Monitor lesen möchten, dann muss Gedrucktes eben verschwinden. So wie Brücken und Straßen so lange und so oft gesperrt werden, bis die Menschen begriffen haben, dass sie in ihren 15-Minuten-Communities bleiben sollen. Digitalversionen sind nun einmal einfacher zu überwachen, zu zensieren und bei Bedarf ins Nirwana zu befördern.

Und dann stehen digitale Texte noch leichter jedem Missbrauch durch KI-Systeme offen. Wenn die KI die Bücher eines Autors ausgewertet hat, kann sie ohne Probleme daraus einen neuen Text mit einem beliebigen Verfasser generieren. Schöne Neue Zukunft der „Bücher“ in den Datenwolken. Dies ist keineswegs ferne Zukunftsmusik. Die Vertretungsorganisation für die Rechte der Autoren VG Wort hat bereits eine entsprechende „KI-Lizenz“ für Firmen und Behörden beschlossen, die Texte zum „Training“ von KI-Systemen vorerst nur zur unternehmensinternen Verwendung nützen wollen. Die Autoren sollen diese Unterwanderung des Urheberrechtsschutzes bis zum 27. November 2024 mit der vagen Aussicht auf Erlöse abnicken.


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