Gefahr aus der Spritze
Die Anti-Corona-Impfstoffe können die Gesundheit von Frauen gefährden, warnen Ärzte und Wissenschaftler.
Unfruchtbarkeit auf unbestimmte Zeit — auf diese bisher kaum bekannte Folge der Impfstoffe gegen das neue Coronavirus machen Mediziner und Wissenschaftler aufmerksam. Diese Nachwirkung sei beim Zulassungsverfahren nicht ausgeschlossen worden. Aus diesem und weiteren Gründen fordern die Experten, den begonnenen Einsatz des Impfstoffes von Pfizer/BioNTech zu stoppen.
Ärzte und Wissenschaftler, darunter Wolfgang Wodarg und Michael Yeadon, fordern in einer Petition vom 1. Dezember 2020 an die European Medicines Agency (EMA) die sofortige Einstellung sämtlicher SARS-CoV-2-Impfstudien in ihrer jetzigen fehlerhaften Form sowie die Einstellung von Studien, die zum Nachweis einer Infektion den fehlerhaften und dafür ungeeigneten PCR-Test nutzen (1).
Die Unterzeichnenden weisen auf eine Reihe von Nebenwirkungen und kritischen Punkten hin (2). Dazu gehören die antikörperabhängige Verstärkung (ADE) mit Todesfolge im Tierversuch, Antikörperreaktionen auf Polyethylenglykol bis hin zur Todesfolge bei den mRNA-Genimpfstoffen oder diverse Spätfolgen und deren völlig unrealistische Abschätzung aufgrund der kurzen Studiendauer.
Hochbrisant — und bisher kaum bekannt — ist dabei, dass Corona-Impfstoffe auch Unfruchtbarkeit von unbestimmter Dauer bei Frauen auslösen könnten. Dies wurde offenbar bisher im Rahmen des Zulassungsverfahrens nicht ausgeschlossen und ist mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine der Nebenwirkungen, die erst nach der Notfallzulassung eines Impfstoffes beobachtet und gemeldet werden. In der Petition an die EU-Arzneimittelagentur heißt es zu der entsprechenden Thematik:
„Von mehreren Impfstoffkandidaten wird erwartet, dass sie die Bildung von humoralen Antikörpern gegen Spike-Proteine von SARS-CoV-2 induzieren. Syncytin-1 (siehe Gallaher, B., ‚Response to nCoV2019 Against Backdrop of Endogenous Retroviruses‘), das von humanen endogenen Retroviren (HERV) abstammt und für die Entwicklung einer Plazenta bei Säugetieren und Menschen verantwortlich ist und damit eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Schwangerschaft darstellt, findet sich auch in homologer Form in den Spike-Proteinen der SARS-Viren.
Es gibt keinen Hinweis darauf, ob Antikörper gegen Spike-Proteine von SARS-Viren auch wie Anti-Syncytin-1-Antikörper wirken. Sollte dies jedoch der Fall sein, dann würde dies auch die Bildung einer Plazenta verhindern, was dazu führen würde, dass geimpfte Frauen im Wesentlichen unfruchtbar werden. Meines Wissens hat Pfizer/BioNTech noch keine Muster der schriftlichen Materialien, die den Patienten zur Verfügung gestellt werden, veröffentlicht, so dass unklar ist, ob und welche Informationen über (potenzielle) Fertilitätsrisiken, die durch Antikörper verursacht werden, enthalten sind.
Gemäß Abschnitt 10.4.2 des Studienprotokolls von Pfizer/BioNTech ist eine Frau im gebärfähigen Alter (WOCBP) zur Teilnahme berechtigt, wenn sie nicht schwanger ist oder stillt und eine akzeptable Verhütungsmethode, wie im Studienprotokoll beschrieben, während des Interventionszeitraums benutzt (für mindestens 28 Tage nach der letzten Dosis der Studienintervention). Dies bedeutet, dass es relativ lange dauern könnte, bis eine nennenswerte Anzahl von Fällen von Unfruchtbarkeit nach der Impfung beobachtet werden könnte.“
Die Petition vom 1. Dezember 2020 richtet sich insbesondere gegen den Impfstoff BNT162b mit der EudraCT-Nummer 2020-002641-42 von Pfizer/BioNTech, der bereits am 2. Dezember in Großbritannien zugelassen wurde (3). Wenige Tage später sprachen die britischen Aufsichtsbehörden eine Warnung für den Corona-Impfstoff von Pfizer/BioNTech für Allergiker aus (4, 5).
Im Zusammenhang mit dieser Impfung und ihren unerforschten Nebenwirkungen – normalerweise ein absolutes Unding bei der Zulassung von Arzneimitteln und Impfstoffen – sei auf die gültige ethische Richtlinie „Nürnberger Kodex“ verwiesen (6):
„Der sogenannte Nürnberger Kodex ist eine zentrale, aktuell heute angewandte ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen. Er gehört seit seiner Formulierung in der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess (1946/47) insbesondere zu den medizinethischen Grundsätzen in der Medizinerausbildung (ähnlich wie das Genfer Gelöbnis). Er besagt, dass bei medizinischen Versuchen an Menschen ‚die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist).
Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können‘.
Anlass für den Nürnberger Kodex waren die während der Zeit des Nationalsozialismus im Namen der medizinischen Forschung begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere ‚verbrecherische medizinische Experimente‘ und Zwangssterilisationen.“
Ende November war der Marburger Virologe Professor Dr. Stefan Becker zu Gast im Heute-Journal des ZDF (7). Es ging um die Frage, was eine Notfallzulassung des fraglichen BNT162-Impfstoffes bedeutet. Zu den Ausführungen Beckers hatte der ZDF-Moderator eine Nachfrage zur Auswertung des Nebenwirkungsprofils:
„Aber erst während das Ganze läuft quasi. Also wir verabreichen die Impfung und gucken dann während sie läuft, ob es noch weitere Nebenwirkungen geben könnte?“
Professor Becker bejahte:
„Ganz genau. Das ist der Sinn von einer solchen Notfallzulassung.“
Quellen und Anmerkungen:
(1) https://www.wodarg.com/app/download/9033912514/Wodarg_Yeadon_EMA_Petition_Pfizer_Trial_FINAL_01DEC2020_signed_with_Exhibits_geschwa%CC%88rzt.pdf?t=1606870652
(2) https://2020news.de/dr-wodarg-und-dr-yeadon-beantragen-den-stopp-saemtlicher-corona-impfstudien-und-rufen-zum-mitzeichnen-der-petition-auf/
(3) https://www.4investors.de/nachrichten/boerse.php?sektion=stock&ID=148245
(4) https://www.4investors.de/nachrichten/boerse.php?sektion=stock&ID=148462
(5) https://www.tagesschau.de/ausland/allergien-corona-101.html
(6) https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Kodex
(7) https://corona-transition.org/notfallzulassung-fur-biontech-pfizer-impfstoff-in-den-usa-beantragt