Ersatzteillager Mensch

Vielleicht gilt auch bald in Deutschland: Wer zu Lebzeiten der Organspende nicht widerspricht, kann nach dem Tod von der Transplantationsindustrie unlimitiert ausgeweidet werden.

Wer würde bei einem Motorschaden seines Fahrzeugs einen Austauschmotor einbauen, der schon 250.000 km gelaufen ist? Oder bei einem Unfallfahrzeug die unbeschädigten Reifen demontieren, die kaum mehr Profil haben? Anders sieht es beim Ersatzteillager Mensch aus. Für die Organentnahme gibt es weder ein Mindest- noch ein Höchstalter. Der älteste Organspender hierzulande war 98. Dies sollte man bedenken, wenn man jetzt in Deutschland — und wahrscheinlich auch anderswo — die Plakate zur Neuregelung der Organspende kleben sieht. Wer nicht widersprochen hat, wird zum unlimitierten Ersatzteillager. Alter schützt nicht vor Wiederverwertung. Auch Opfer der Gengiftspritzen sind als Vorsichtsmaßnahme nicht davon ausgenommen. Deutschland ist das einzige EU-Land, in dem noch die sogenannte Entscheidungslösung gilt, also der Spender zu Lebzeiten seine Einwilligung für eine Organentnahme erteilen muss. In allen anderen Ländern können Organe entnommen werden, wenn kein Widerspruch vorliegt. Das gilt auch für Deutsche, wenn sie im Ausland versterben.

Mancher wird beschwichtigen, dass es ein Gebot der Nächstenliebe oder zumindest egal wäre, ob man verbrannt, von den Zersetzern im Erdreich pulverisiert oder wenigstens in Teilen wiederverwertet würde. Mitbekommen würde man davon ja ohnehin nichts. Nun, so sicher ist dies nicht. Der sogenannte Hirntod der Organspender ist ein völlig unwissenschaftliches Konzept, das anlässlich der ersten Herztransplantation, ganz schamlos mit kommerziellen Interessen begründet, mit heißer Nadel gestrickt wurde (1)! Genau genommen wurde es erst in die Welt gesetzt, als der südafrikanische Herzchirurg Christiaan Barnard 1967 bereits zur Tat geschritten war.

Ob das junge Unfallopfer tatsächlich kein lebenswertes Leben mehr hätte führen können, wird sich nicht mehr klären lassen.

Aber bleiben wir bei der Restlaufzeit transplantierter Organe. Das Transplantationsgewerbe verweist gerne darauf, dass das biologische Alter maßgeblicher als das kalendarische sei. Allerdings wird dieses biologische Alter der potenziellen Ersatzteile vor einer Organentnahme gar nicht durch irgendwelche Tests objektiviert.

Der Allgemeinzustand des Spenders nach Laborwerten und Vorgeschichte ist jedoch für ein bestimmtes Organ nicht repräsentativ. Trotz vitaler Erscheinung eines Menschen können Organe bereits Schäden aufweisen, die man allenfalls mit speziellen Funktionsprüfungen feststellen könnte. Routinemäßige Gewebeproben oder toxikologische Untersuchungen erfolgen nicht.

Und dann stellt sich seit dem Corona-Betrug noch die Frage, ob das Ersatzteil einem Körper entstammt, der mit Spike-Proteinen verseucht ist. Weder bei einer Bluttransfusion noch bei einer Organtransplantation stellt der Impfstatus eine Kontraindikation für eine Materialentnahme dar.

Wer sorgsam darauf geachtet hat, dass er seiner Biologie das Gift der Genspritzen erspart, kann also mit einem neuen Ersatzteil zum Impfopfer werden.

Davon abgesehen zeichnen sich unsere Gewebe allesamt dadurch aus, dass die Zahl der Zellteilungen auf etwa 50 bis 70 begrenzt ist. Diese sogenannte Hayflick-Grenze beruht auf der Verkürzung und Strukturänderung der Chromosomenenden (Telomere), die bei jeder Zellteilung ein bisschen an Teilungspotenzial verlieren. Wenn die normale Schleifenbildung der Telomere aufspringt, ist Schluss mit der Zellteilung und der biologische Tod unabwendbar. Nur fötale Zellen und Tumorzellen haben eine im Prinzip unbegrenzte Teilungsfähigkeit.

Der Transplantationsindustrie ist dies aber egal. Der Augenschein eines Organs, eine Ultraschalluntersuchung und einige Blutwerte reichen aus, um eine Transplantation durchzuführen. Die Restlaufzeit ist Sache des Organempfängers, der Operateur hat mit dem ordnungsgemäßen Einbau seine Schuldigkeit getan. Sollte in Kürze ein erneuter Organaustausch erforderlich sein, umso besser für das Geschäft.

Vertrauensseligkeit ist weder für Organempfänger ratsam noch für potenzielle Organspender. Kein Rentner oder Pensionist sollte sich in Sicherheit wiegen, dass er dieses Problem überlebt hätte.

Die Pflicht zum Widerspruch endet erst mit dem Herzstillstand. Es ist nie zu früh, aber manchmal zu spät ...


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