Ein Meister aus Deutschland
Ostermarsch-Rede vom 31. März 2018.
Der ehemalige Luftwaffenoffizier, Mitglied im Vorstand des „Darmstädter Signal(s)“, zeigt in dieser Rede eindrucksvoll auf, wohin Deutschland außen- und sicherheitspolitisch geraten ist, seit die Kultur der Zurückhaltung der Vorwendezeit mit Beginn der 1990er Jahre aufgegeben wurde, und die Bundeswehr verfassungswidrig in einem historischen Rückschritt zu einem normalen Instrument der Durchsetzung von Interessen, nicht nur eigener, umgebaut wurde. Er zeigt jedoch auch Wege auf, wie unser Land zu einer Politik zurückkehren könnte, die einst Friedenspolitik hieß (1).
Sehr geehrte Versammelte, liebe Friedensfreundinnen und Friedensfreunde!
Es freut mich sehr, dass Sie heute hier so zahlreich erschienen sind, um für den Frieden auf der Welt zu demonstrieren. Wie es aufrechten Demokraten wohl ansteht, bekunden wir frei und öffentlich unsere Kritik an der Schande, dass von deutschem Boden wieder Krieg ausgeht, obwohl das vereinigte Deutschland den Völkern der Welt feierlich geschworen hatte, dass es – außer zur Verteidigung – keine seiner Waffen jemals einsetzen würde.
Solcherart Beliebigkeit im Umgang mit den Verpflichtungen, die uns unser Grundgesetz sowie das Völkerrecht auferlegen, demonstriert nur allzu gut, wie weitgehend sowohl der politischen Nomenklatura als auch den militärischen Führungskadern dieser Republik Rechtsbewusstsein und Gesetzestreue sowie Anstand und Moral abhanden gekommen sind.
Nicht zuletzt dies markiert die Tragik der Demokratie unserer Tage, denn die überwältigende Mehrheit der Bürger und Bürgerinnen unseres Landes fordert eine völlig andere, nämlich auf Frieden und Gerechtigkeit ausgerichtete Politik.
1. Deutsche Soldaten in Globalisierungskriegen
Doch stattdessen geht von deutschem Boden wieder Krieg aus – ein Skandal, dem Paul Celan, der Dichter der berühmten Todesfuge, brisante Aktualität verleiht, denn heutzutage ist erneut der „Tod ein Meister aus Deutschland“. Bedeutungslos und vergessen ist der pazifistische Grundkonsens, zu dem die Bonner Republik nach dem Grauen des Zweiten Weltkrieges gefunden hatte, der da lautete: „Nie wieder Auschwitz, nie wieder Krieg!“.
Vergessen ist mittlerweile die einstmals emphatisch betonte „Kultur der Zurückhaltung“ als Konsequenz aus den Lektionen einer in der Katastrophe kulminierten deutschen Politik mit kriegerischen Mitteln. Vergessen ist offenbar auch, was der ehemalige Bundespräsident Gustav Heinemann der Bundeswehr – und jenen, die über ihren Einsatz zu entscheiden haben! – dereinst ins Stammbuch geschrieben hatte, nämlich: „Ich sehe als erstes die Verpflichtung, dem Frieden zu dienen. Nicht der Krieg ist der Ernstfall, (...) sondern heute ist der Frieden der Ernstfall, in dem wir alle uns zu bewähren haben. Hinter dem Frieden gibt es keine Existenz mehr.“
Und längst endgelagert in den untersten Flözen des Schutthaufens der Geschichte ist der von Franz Josef Strauß mit triefendem pazifistischen Pathos hingeheuchelte Schwur aus den Gründertagen der Bundesrepublik, dass jedem Deutschen, sollte er jemals wieder ein Gewehr anfassen, der Arm verdorren möge.
Stattdessen gab der SPD-Kanzler Gerhard Schröder mit typischem Aplomb seine Latrinenparole von der „Enttabuisierung des Militärischen“ aus, gemäß der dann die Bundeswehr seit dem Ende des Kalten Krieges entsprechend den Vorgaben der NATO – präziser: auf Kommando der US-amerikanischen Imperialmacht – ganz zielgerichtet einem sogenannten „Transformationsprozess“ unterzogen und zur „Einsatzarmee“ umgebaut wurde, wie der orwellsche Neusprech der Bellizisten euphemistisch lautet. Im Klartext heißt das, Deutschland hat sich Interventionsstreitkräfte zugelegt, die direkt (wie in Jugoslawien 1999 oder Afghanistan 2001) oder indirekt (wie im Falle des völkerrechtlichen Verbrechens gegen den Irak und seine Menschen 2003) auch für völkerrechts- und grundgesetzwidrige Angriffskriege Gewehr bei Fuß stehen.
Unter den Vorzeichen der sogenannten „Normalisierung der deutschen Außenpolitik“ ist die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an kriegerischen Interventionen mittlerweile zur Regel geworden, feiert der aus der Hochzeit wilhelminischer Weltmachtpolitik nur allzu gut bekannte Wahlspruch „Germans to the Front!“ hierzulande wieder fröhliche Urständ.
Damit einhergehend wurden die in der Charta der Vereinten Nationen kodifizierten Einschränkungen des Rechts zur militärischen Gewaltanwendung immer weiter ausgehöhlt – mit tatkräftiger Unterstützung durch das Bundesverfassungsgericht, wie betont werden muss!
Gerade die in der NATO verbündeten westlichen Demokratien missbrauchen seit dem bejubelten Sieg im Kalten Krieg ihre Streitkräfte immer häufiger für Einsätze, die mangels völkerrechtlicher Mandate entweder keine hinreichende oder gar keine Rechtsgrundlage haben. In besorgniserregender Weise entwickelte sich ein global ausufernder militärischer Interventionismus, der in Deutschland mit der Rhetorik von der „Normalisierung der deutschen Außenpolitik“ legitimatorisch unterfüttert wird. Nahezu unisono konstatiert die politische Klasse dieser Republik – konterkariert allenfalls von der oppositionellen Linkspartei –, dass Deutschland „keinen Sonderstatus“ mehr beanspruchen könne.
Von der Nation werde fortan erwartet, vermehrt „internationale Verantwortung“ zu übernehmen. Darüber hinaus wird proklamiert, dass eine solche „Friedensmacht, die seit langem für Ausgleich und internationale Hilfe“ sorge, historisch nunmehr als unbelastet zu gelten habe. Man ist halt wieder wer.
Derlei Worthülsen, mit denen versucht wird, die unrühmlichen Etappen vor allem der jüngeren deutschen Vergangenheit hurtig zu entsorgen, gehören heute zum Dummdeutsch der politischen Klasse in diesem Lande. In ihnen reflektiert sich eine Art pubertärer Unbefangenheit der Berliner Republik.
Die Geschichte wird dabei geklittert, wie man sie gerade braucht. Doch kann die Bundesrepublik Deutschland nur im Bewusstsein der deutschen Geschichte ihrer internationalen Verantwortung gerecht werden. Eine Erkenntnis, die wiederum zwingend eine „Kultur der Zurückhaltung“ beim militärischen Agieren in der internationalen Politik fordert.
Indes hat sich – diesem Imperativ diametral entgegengesetzt – in Politik und Armee in geradezu atemberaubender Weise ein fundamentaler Paradigmenwechsel der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik vollzogen. Galt zu Zeiten des Kalten Krieges die Parole „Frieden schaffen mit weniger Waffen“, so handeln die schwarz, rot, grün und manchmal gelb gewandeten Hohepriester des globalen Interventionismus getreu der Maxime: Frieden schaffen mit aller Gewalt.
Propagandistisch verbrämt wird diese Politik mit ideologischen Kampfbegriffen wie „Politischer Pazifismus“, „Krieg gegen den Terrorismus“, „Humanitäre Intervention“ oder auch „Responsibility to Protect“. De facto handelt es sich bei derlei militärischen Aktivitäten jedoch lediglich um ordinäre Globalisierungskriege im Interesse des Clubs der Reichen.
2. Deutsche Waffen für Angriffskriege und Völkermord
Seit nahezu zwanzig Jahren tritt die Bundesrepublik Deutschland mit vielen Tausend ihrer Bundeswehrsoldaten und -soldatinnen als bedeutender militärischer Gewaltakteur in der internationalen Politik auf. Aber damit nicht genug: Unterfüttert wird diese Politik des „enttabuisierten Militärischen“ durch den massiven Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern.
Als der verflossene Außenminister Sigmar Gabriel noch SPD-Vorsitzender und in der Opposition war, bezeichnete er es völlig zu Recht als „eine große Schande“ für Deutschland, dass dieses Land zu einem der größten Rüstungsexporteure der Welt geworden und die Regierung ein „Helfershelfer für die Aufrüstung von Diktaturen“ geworden sei.
Was ihn indes nicht daran hinderte, später als Vizekanzler in der Großen Koalition und Wirtschaftsminister selbst dafür zu sorgen, dass das Multi-Milliarden-Geschäft für die Rüstungsindustrie munter weiter brummte. Dabei verbietet das Kriegswaffenkontrollgesetz den Export von militärischer Ausrüstung und Waffen in Krisen- und Kriegsgebiete. Was freilich diverse Bundesregierungen, die seit langem getreu dem Motto „legal-illegal-scheißegal“ hemmungslos am Grundgesetz und Völkerrecht vorbei agieren, nicht im geringsten davor zurückschrecken ließ, nicht nur massenhaft Pistolen, Sturmgewehre, Maschinenpistolen und -gewehre bis hin zu Mörsern und Panzerabwehrlenkraketen sowie Kampfpanzer und modernste Artilleriegeschütze aus deutscher Produktion weltweit an Abnehmer auch in Krisen- und Kriegsgebieten zu verteilen.
Nein, selbst Atomwaffenträgersysteme in Gestalt deutscher U-Boote werden bedenkenlos in das nahöstliche Kriegsgebiet – konkret nach Israel – geliefert, obwohl keine Kriegswaffen in Länder geliefert werden dürfen, die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder in denen der Export eventuelle Konflikte verschärfen könnte. Offiziell gilt im Ausfuhrkontrollrecht zudem die Einschränkung, dass die Rüstungsexporte in Krisengebieten „weder konfliktverstärkend wirken noch zu internen Repressionen oder anderen erheblichen Menschenrechtsverletzungen beitragen“ dürfen.
Indes ist den Regierungsverantwortlichen in Berlin offenbar völlig entgangen, dass beispielsweise in Saudi-Arabien politische Repression sowie schwerste Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind, und dass es sich bei diesem weltweit größten Sponsor des internationalen Terrorismus‘ um den eigentlichen „IS“, den sogenannten „Islamischen Staat“ handelt, aus dem Millionensummen an Abu Bakr al-Baghdadi und seine Kalifatsbanditen geflossen sind. Aber im Kanzleramt betrachtet man ungeniert die Menschenrechtsverbrecher und Terrorunterstützer in Riad als strategisch wichtige Verbündete, mit denen man sich gerne ins versiffte Bett legt, wenn dies nur möglichst viele Arbeitsplätze und dicke Konzernprofite garantiert.
Nun aber hat eines der höchsten Gerichte hierzulande, nämlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, bereits vor Jahren geurteilt, dass die Beteiligung an einem völkerrechtlichen Delikt wiederum selbst ein völkerrechtliches Delikt darstellt. Analog hierzu lässt sich schlussfolgern, dass, wer sich mit einer feudalistisch-islamistischen Verbrecherbande in Riad verbündet, selbst kriminell ist – in diesem Falle: regierungskriminell.
Dies erweist sich auch an einem weiteren hochaktuellen Fall unserer Tage, nämlich dem völkermörderischen Angriff des islamo-faschistoiden Führerstaates am Bosporus auf die kurdische Bevölkerung im Norden Syriens und Iraks. Tag für Tag beweisen hier Spitzenprodukte der deutschen Rüstungsindustrie, vom Kampfpanzer Leopard II der Firma Krauss-Maffei-Wegmann bis zum berühmten Sturmgewehr G3 von Heckler & Koch, ihre beeindruckende Leistungsfähigkeit und bescheren solchermaßen dem Tod aus Deutschlands Waffenschmieden reiche Ernte.
Aber der strategisch unverzichtbare NATO-Partner Türkei steht natürlich jenseits aller Kritik, was einen glasklar völkerrechtswidrigen Angriffskrieg anbelangt – wiewohl frei nach Kurt Tucholsky, Deutschlands scharfsinnigstem und spitzzüngigstem Militärkritiker, mit Fug und Recht zu konstatieren ist: Türkische Soldaten sind Mörder! Sagte ich Mörder? Ja, denn jeder Soldat, der in einem bewaffneten Konflikt ohne die zwingend erforderliche völkerrechtliche Grundlage andere Menschen tötet, tut dies illegal, und letzteres wiederum nennt man gemeinhin Mord.
Dass deutsche Waffen äußerst effektiv den systematisch betriebenen Mord am kurdischen Volk unterstützen, entspricht langbewährter bundesdeutscher Tradition. Bereits in den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts dienten Rüstungsgüter aus deutscher Produktion dazu, Abertausende kurdischer Dörfer im Osten Anatoliens dem Erdboden gleichzumachen, Hunderttausende Kurden aus ihrer angestammten Heimat zu vertreiben, Tausende kurdischer Männer, Frauen und Kinder zu verstümmeln und zu ermorden, während die NATO-Strolche in Brüssel mit ohrenbetäubendem Schweigen diesem Treiben zusahen.
In den neunziger Jahren dann ergänzten Beutewaffen aus NVA-Beständen das Arsenal der Völkermörder in Ankara, während wiederum alle Proteste einer entsetzten und angewiderten Öffentlichkeit an deren Unterstützern auf den Regierungssesseln hierzulande abprallten.
Angesichts einer solch atemberaubenden Praxis fortgesetzten Rechtsbruchs muss es nachgerade als Hohn erscheinen, wenn im aktuellen „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ zu lesen ist, dass „die Proliferation von Kleinwaffen auf globaler Ebene bekämpft werden (soll)“ und dass „(wirksame) Rüstungskontrolle, Transparenz und Vertrauensbildung sowie eine restriktive Rüstungsexportpolitik Voraussetzung, Mittel und Grundlage friedlicher Streitbeilegung und Abrüstung (bleiben)“.
3. „Gezieltes Töten“ mit deutscher Beteiligung
Als wären deutsche Soldaten und deutsche Waffen für die Kriege der Welt nicht schon genug, illustriert noch ein weiteres Handlungsfeld den erbärmlichen Zustand bundesdeutscher Friedenspolitik, nämlich die Beteiligung unseres Landes am sogenannten „Krieg gegen den Terror“, zu dem der vormalige US-Präsident George W. Bush im Jahre 2001 aufgerufen hatte. Seitdem stellt neben den Killerkommandos des „Joint Special Operation Command‘s“ der massenhafte Einsatz von Morddrohnen das längst nicht nur von der „einzigen Weltmacht“ präferierte Instrument im sogenannten „Global War on Terror“ dar. Dabei liefert der aus fernab des Kriegsschauplatzes in den USA gelegenen, unangreifbaren Gefechtsständen gesteuerte, feige und verheerende Drohnenkrieg ein schlagendes Beispiel dafür, wie hoffnungslos kontraproduktiv sich der Versuch auswirkt, Frieden statt mit immer weniger Waffen mit aller Gewalt schaffen zu wollen, indem er sich nämlich nachgerade als „Terrorzuchtprogramm“ manifestiert.
Auch nach dem Amtsantritt des neuen US-Präsidenten Donald Trump hat sich am Grundprinzip des „Targeted Killing’s“, des „gezielten Tötens“, nichts Wesentliches geändert – im Gegenteil: „Eine neue Leitlinie unter Präsident Donald Trump besagt, daß die USA – am Boden und aus der Luft – öfter und härter zuschlagen sollen.“
An diesem sogenannten „Krieg gegen den Terror“ beteiligt sich nota bene auch die Bundesrepublik Deutschland von deutschem Territorium aus unter fortwährendem Bruch des Grundgesetzes teils mittels stillschweigender Duldung, teils auch mittels aktiver Unterstützung.
Zum einen betrifft dies den unter demokratiepolitischen Aspekten skandalösen und völlig inakzeptablen Einsatz des „Kommandos Spezialkräfte (KSK)“ der Bundeswehr, welcher der vom Bundesverfassungsgericht in seiner fundamentalen Entscheidung vom 12. Juli 1994 obligatorisch geforderten wirksamen Kontrolle durch das Parlament und erst recht durch die Öffentlichkeit praktisch entzogen ist, wodurch dieser Teil der vorgeblichen Parlamentsarmee de facto zur Exekutiv- oder vielmehr noch zur Exekutions-Truppe der Bundesregierung mutiert.
Zum anderen bestehen keinerlei Zweifel mehr daran, dass die Bundesrepublik Deutschland, wie die Bundesregierung sich aufgrund bohrender Nachfragen im Bundestag mittlerweile genötigt sah einzuräumen, auch den von den USA weltweit geführten Drohnenkrieg auf vielfältige Weise unterstützt. Den diesbezüglichen Sachverhalt auf den Punkt gebracht hat der vormalige Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Hans-Christian Ströbele, mit seiner Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe. Darin heißt es: „(Wegen) Mitwirkung – auch durch strafbares Unterlassen – oder sonstige Beteiligung an der Steuerung des tödlichen Einsatzes von US-Kampfdrohnen in asiatischen, afrikanischen und arabischen Ländern aus und über den US-Stützpunkt in Ramstein erstatte ich Strafanzeige wegen aller in Betracht kommenden Delikte, insbesondere Tötungsdelikte, gegen alle in Frage kommenden Tatverdächtigen aus den USA und Deutschland.“
Den seiner Anzeige zugrundeliegenden Sachverhalt erläuterte der Abgeordnete folgendermaßen: „Die USA lassen mithilfe ihrer Militär-Basis in Ramstein Pilotenteams von Armee und CIA Kampfdrohnen steuern. Die Verantwortlichen haben so bei weltweiten Angriffen z.B. in Afghanistan, Pakistan, Somalia, Jemen, Libyen und Mali bereits Hunderte Menschen gezielt oder vorsätzlich – weil deren Tod billigend in Kauf nehmend – getötet. Die US-Basis Ramstein in Deutschland ist aus verschiedenen Gründen wichtig für diesen Drohneneinsatz (…).“
In seiner Anzeige benannte Ströbele den US-Drohnenpiloten und Whistleblower Brandon Bryant, der ein Jahr zuvor, am 15. Oktober 2015, im NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages gehört worden war, als einen zentralen Zeugen. Bryant hatte ehedem mehr als fünf Jahre lang von einer Militärbasis in den USA aus mehr als 1.400 Drohneneinsätze gesteuert und war hierfür von der U.S. Air Force ausgezeichnet worden.
Schon anderthalb Jahre früher hatte er in diversen Interviews zur Rolle der U.S. Air Base im pfälzischen Ramstein seine Erfahrungen mit den Worten zusammengefasst: „Ramstein ist absolut zentral im US-Drohnenprogramm. Alle Informationen und alle Daten gehen durch Ramstein. Für alle Operationen weltweit. Auch für die CIA-Einsätze.“ Auf den Punkt gebracht lautete seine Konklusion: „Es ist ganz einfach. Ohne Deutschland wäre der gesamte Drohnenkrieg des US-Militärs nicht möglich.“
Freilich beharrt die deutsche Bundesregierung ungeachtet ihrer ans Licht gekommenen Verwicklung in die völkerrechtsverbrecherische US-Politik des „gezielten Tötens“ auf absolut intransigente Weise auf ihrer Position, die sich wie folgt auf den Punkt bringen lässt:
- Die USA befinden sich in einem bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerrechts, den sie gegen den internationalen Terrorismus führen;
- die Bundesrepublik Deutschland nimmt als Verbündeter der USA an deren Seite an diesem Krieg teil;
- in einem bewaffneten Konflikt gelten die Regeln des Humanitären Völkerrechts, die innerhalb dieses Rahmens auch das „gezielte Töten“ von Gegnern erlauben;
- im Hinblick auf die Nutzung militärischer und geheimdienstlicher Einrichtungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland behaupten die USA, dass sie sich uneingeschränkt an die geltenden Normen des Völkerrechts hielten;
- die Bundesregierung schenkt dieser Zusicherung vorbehaltlos Glauben und sieht demzufolge keinerlei Anlass für weitere Ermittlungen und Maßnahmen;
- desgleichen sieht die Bundesregierung nicht die geringste Veranlassung für eine Änderung ihrer bisherigen Politik der Teilhabe am „gezielten Töten“.
Solange die Verantwortlichen rechtliche Konsequenzen für ihre regierungskriminellen Machenschaften aufgrund der spezifischen Konstitution des bundesrepublikanischen Justizsystems nicht zu gewärtigen haben, wird das völkerrechts- und zugleich verfassungswidrige „Targeted Killing“ auch von deutschem Boden aus also weitergehen.
4. Forderungen an eine zukunftsweisende Friedenspolitik
Aus der verheerenden friedenspolitischen Bilanz der Außen- und Sicherheitspolitik unseres Landes seit dem Ende des Kalten Krieges gilt es die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Zuallererst muss eine Rückbesinnung auf das Friedensgebot im Grundgesetz und die bewährte „Kultur der Zurückhaltung“ beim militärischen Agieren in der internationalen Politik erfolgen – die Welt erwartet von Berlin anderes als den Marschtritt deutscher Soldatenstiefel auf sämtlichen Kriegsschauplätzen dieser Erde.
Und was sie, zweitens, auch nicht erwartet, sind deutsche Waffen, die weltweit Tod und Vernichtung säen. Deshalb muss Schluss sein mit den uferlosen Rüstungsexporten an jeden, der zahlt oder angeblich strategisch unverzichtbar ist. Wenn sich schon nicht sämtliche Rüstungsexporte verhindern lassen, weil heutzutage komplexe Waffensysteme oftmals multinational entwickelt und produziert werden, ist zumindest auf strikten Endverbleibsklauseln und Auflagen für den vertragskonformen Einsatz der gelieferten Rüstungsprodukte zu bestehen.
Drittens muss die als NATO bekannte transatlantische Allianz von Interventions- und Angriffskriegern umgehend – besser gestern als morgen – auf dem Schutthaufen der Geschichte entsorgt werden. Wie man in Europa angesichts der geostrategischen und geoökonomischen Interessenlagen der USA, die Trump sei Dank nunmehr auch für habituelle politische Blindgänger immer klarer erkennbar geworden sind, auch nur ansatzweise auf die Schnapsidee kommen kann, sich mit der hohlen Phrase einer vorgeblichen „Interessen- und Wertegemeinschaft“ an ein mehr als „obsoletes“ Militärbündnis mit einem derartigen Schurkenstaat, der mittlerweile protofaschistische Züge aufweist, zu klammern, muss völlig schleierhaft erscheinen.
Allerdings mangelt es in deutschen Landen keineswegs an transatlantischen Zwergen, welche die langen Schatten, die ihre strategische Unfähigkeit in der tiefstehenden Sonne sicherheitspolitischer Kultur wirft, als vermeintlichen Beleg von Kompetenz missdeuten. Freilich ist denen, die heutzutage immer noch nicht begreifen wollen oder können, dass ein Fortbestand des anachronistischen Militärbündnisses mit den USA im Rahmen der NATO in der momentan gegebenen Form weder im deutschen noch im europäischen Interesse liegt noch mit dem Wertenexus unseres Grundgesetzes vereinbar ist, in der Tat nicht mehr zu helfen!
Schlussendlich muss angesichts des im Rahmen der Europäischen Union beschlossenen Projektes einer „Europäischen Verteidigungsunion“ – welches grundsätzlich im existentiellen Interesse Europas liegt, da es gilt, eine tragfähige sicherheitspolitische Alternative gegen die US-amerikanische Form von Amok-Politik zu entwickeln – Sorge dafür getragen werden, dass daraus nicht wiederum eine verengte militärische Sichtweise entspringt, die in der Folge nach dem Muster USA jedes politische Problem als Nagel definiert, bloß weil Europa nun über einen schlagkräftigen militärischen Hammer verfügt.
Deshalb gilt es besonderes Augenmerk auf die traditionellen Stärken der Europäischen Union zu richten, nämlich geduldige Diplomatie, multilaterale Konfliktlösung, Stärkung der Vereinten Nationen, kurzum: mühsame Friedensarbeit.
Die unabdingbare materielle Unterfütterung derartiger Friedenspolitik vermag das erhebliche ökonomische Potential zu leisten, das die Europäische Union hierzu in die Waagschale werfen kann und das den Vergleich mit demjenigen der USA mitnichten zu scheuen braucht. Nicht die „Enttabuisierung des Militärischen“ ist in diesem Kontext demnach gefragt, sondern die Rückbesinnung auf eine der Vernunft und der Humanität verpflichtete „Kultur der Zurückhaltung“, gerade was die Anwendung militärischer Macht angeht.
Dies wiederum bedingt zwingend, dass die Europäische Union als Völkerrechtssubjekt den völkerrechtlichen Status der Neutralität erklärt und einnimmt. Für eine auf den Status „immerwährender Neutralität“ verpflichtete „Europäische Verteidigungsunion“ kann somit lediglich ein militärisches Residualpotential als legitim erscheinen.
Aus bitterer historischer Erfahrung klug geworden hat das alte Europa vor allem der Maxime zu folgen: „Frieden schaffen mit möglichst wenigen Waffen“. Wenn der deutschen und der europäischen Öffentlichkeit an einem solchermaßen konzipierten Projekt einer neutralen und unparteiischen Friedensmacht Europa gelegen ist, die sich auf den langen Marsch zu einem demokratischen, sozialen und ökologischen Universalismus begibt, so scheint sie zweifelsohne gut beraten, die Vision einer „Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion“ ständig kritisch, fast möchte man sagen: misstrauisch zu begleiten.
Quellen und Anmerkungen: