Die Verhandlung

In einem satirischen Kammerspiel steht der Corona-Skeptiker Dr. Wolfgang Wodarg vor Gericht.

Kläger finden sich zuhauf, auch ein Richter ist zur Stelle und eine passende Anklagschrift ist schnell erstellt. Nur das Recht auf Verteidung wird diesen Missetätern entgegen aller demokratischen Gepflogenheiten vorenthalten. Auf der Anklagebank sitzen Dr. Wolfang Wodarg und andere Wissenschaftler, die das herrschende Narrativ vom einzigartig gefährlichen Corona-Virus in Frage stellen. Auf dieses Vergehen steht die Höchststrafe: Rufmord, Spießrutenlaufen und Monate am medialen Pranger. Dieser Dialog ist fiktiv und entspringt der Fantasie des Autors. Woran man das erkennen kann? Nun, im Theaterstück findet ein fairer und sachlicher Prozess statt. Auf den kann Dr. Wodarg wohl in der Realität noch lange warten.

„Coronavirus: Zu schön, um wahr zu sein.“

So betitelte Christina Berndt ihren Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 24.03.2020, mit dem sie ihr sich als „linksliberal“ verstehendes, bildungsbürgerliches Lesepublikum zwar nicht in Verzückung, aber dafür, den heutigen Zeiten angemessen, in weitere Untergangspanik versetzen dürfte.

Dass die Süddeutsche Zeitung immer fleißig auf der Klaviatur des politischen und medialen Mainstreams spielt, also „neudeutsch“: tief embedded ist, dürfte für zumindest einigermaßen aufgeklärte Köpfe keine allzu große Neuigkeit mehr darstellen. So mutet ihr Umgang mit der sogenannten Coronakrise denn auch eher einer Berichterstattung an, die von Regierungsseite aus wenigstens wohlwollend goutiert werden kann. Wobei anzumerken ist, dass es sich weniger um eine Krise im Sinne eines vorübergehenden Ereignisses, sondern um eine echte Krise handelt, in der sich vom griechischen Wortsinn her etwas entscheidet, das nachhaltige Folgen haben wird. Weshalb gerade eine Krise kritischer, das heißt: unterscheidend-abwägender, rational nachvollziebarer Betrachtung bedarf.

So sind denn auch die Auswirkungen der über ein Jahrzehnt zurückliegenden „Finanzkrise“ nach wie vor spürbar und dass der rührige Heribert Prantl in solchen Situationen, wie schon des Öfteren zu beobachten, in Ansätzen bemüht ist, die SZ mit einem rechtsstaatlich intakten Outfit zu versehen (1), könnte ihm zur Ehre gereichen, wäre nicht zu befürchten, dass sich dahinter eine Redaktionslinie versteckt, die lediglich Bestehendes apologetisch zu affirmieren versucht (2).

An dieser Einschätzung dürfte auch der Beitrag des ehemaligen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Hans Jürgen Papier nichts ändern, wenn dieser im Selben Blatt kurzerhand zwar feststellen darf, dass „Selbst in Kriegszeiten […] die Grundrechte nicht angetastet [werden]“, an gleicher Stelle aber konstatiert, dass die derzeit getroffenen Maßnahmen zur „Eindämmung“ des Virus – not a bene ohne dass jemand wüsste, wie weit das Virus tatsächlich schon in der Bevölkerung verbreitet ist –, aktuell noch grundgesetzkonform (3) seien (4).

Der Fachmann staunt, und der Laie wundert sich, Herr Papier scheint, ebenso wie viele andere Befürworter der getroffenen Maßnahmen, die sich übrigens nicht nur durch die gesamten sogenannten Mainstreammedien, sondern auch durch das nahezu gesamt politische Spektrum ziehen, über medizinische verifizierte Kenntnisse zu verfügen, die der Öffentlichkeit bislang verborgen geblieben sind.

Oder handelt es sich hierbei einfach nur eine, in diesem wohl tatsächlich festzustellende, weit verbreitete Durchseuchung mit dem eher in der Psychologie als in der klassischen Medizin bekannten Bazillus Opportunissimus?

Wie auch immer, dafür es sich bei solchen Einschätzungen wie jener Papiers Et al. vor dem Hintergrund jeglicher fehlender medizinische Evidenz um einen vermutlichen Sein-Sollens-Fehlschluss handelt, verdichten sich die Zeichen immer mehr, und dass dieser Irrtum auch oder gerade einem ehemaligen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten unterläuft, dürfte kein Zufall sein, ist doch davon auszugehen, dass dieser als Bildungsbürger (siehe oben) regelmäßiger Rezipient eben der Medien sein dürfte, die uns tagein tagaus mit den neuesten Horrormeldungen über das „Wüten“ (5) des Virus beglücken.

Dass es eben diese Medien sind, denen nach wie vor, aus welchem genauen tiefenpsychologischen Grund auch immer, von einem Großteil der Bevölkerung nach wie vor ein besonderes Glaubwürdigkeitsprimat zugesprochen wird, hat erst vor kurzen der Vorstandsvorsitzende der Organisation von Transparency International Deutschland e.V., Hartmut Bäumers, eindrucksvoll bestätigt, indem er der das Ruhen der Funktionen des Mediziners und Kritikers des Umgangs mit Covid-19 Wolfgang Wodargs in eben diesem Vorstand und als sonstiges Vereinsmitglied damit begründete, dass Wodarg sich in Medien zu Wort gemeldet habe, „die regelmäßig mit Verschwörungstheorien, mit antidemokratischen sowie teilsantisemitischen Vorurteilen arbeiten und einige davon personell der AfD nahestehen“ und „[n]icht zuletzt deshalb“ „Wolfgang Wodarg selbst von vielen seriösen Blättern wie dem Tagesspiegel, der FAZ oder der Süddeutschen Zeitung den Verschwörungstheoretikern zugerechnet“ werden würden (6).

Dass diese Argumentation unter anderem deswegen als besonders zu perfide zu bezeichnen ist, weil zum einen die (Selbst)Einordnung dieser Medien in „gut“ und „böses“ völlig unreflektiert übernommen wird und dabei alternative Medien wie KenFM oder der Rubikon kurzerhand als „radikal“ kategorisiert werden, zum anderen aber auch, weil ein Kritiker wie Wodarg in diesen „seriösem Medien“ ohne Weiteres auf übelste verunglimpft werden darf, gleichzeitig aber selbst dort aber zu seiner Verteidigung nicht zu Wort kommt und somit nachgerade darauf angewiesen ist, sich auf anderen Plattformen Gehör zu verschaffen, hat Tobias Riegel auf den Nachdenkseiten sehr treffend herausgearbeitet (7).

Unabhängig von der insofern aktuell wohl nicht unbedingt zu beneidenden Person Wodrags bleibt festzuhalten, dass der oben genannte Fehlschluss im Hinblick auf die Gefährlichkeit des Virus Covid-19 nicht nur von den bereits benannten Personen, sondern auch von einer Vielzahl anderen Menschen, darunter und auch gerade Verfassungsrechtlern gezogen wird. Insofern wohl lediglich exemplarisch:

Prof. Dr. Christoph Möllers (Humboldt-Universität Berlin):

„Dazu gehört es auch, nicht zu kleinkariert mit der Bewertung politischer Entscheidungen umzugehen, die zur Abwendung einer existenziellen Krise geboten sein können“ (8).

Professor Dr. Carsten Bäcker (Universität Bayreuth):

„Es geht, in erster Linie, um die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems, und damit um den Schutz von Leib und Leben weiter Teile der Bevölkerung – nicht nur derjenigen, die an Covid-19 erkrankt sind und noch erkranken werden. Abstrakt sind diese Gegengründe äußerst gewichtig; die Bedrohungslage besteht auch sehr konkret und ist in der Summe der durch die rasante Verbreitung des Virus bedrohten Personen schwerwiegend. Nach den Erfahrungen in anderen Ländern dürfte die Prognose hoher Zahlen schwerer Verläufe bis hin zum Tod überdies nahezu sicher sein“ (9).

Dazu, und dies de facto noch viel relevanter, wird diese Sichtweise aber vor allem auch nach wie vor von der weit überwiegenden Mehrheit der sogenannten Entscheidungsträger, sei es in Parlamenten, Behörden oder auch in Gerichten geteilt. Wenn aber schon eine mutmaßlich unzutreffende Prämissensetzung, nämlich einer unbedingten Gefährlichkeit des Virus Covid-19 erfolgt, hat nahezu zwingend hieraus auch eine verfehlte (verfassungs-)rechtliche Schlussfolgerung zu resultieren.

Diese falsche Ausgangsbasis liegt aber nun wieder darin begründet, dass gerade von den benannten „seriösen“ wie auch von den sonstigen Massenmedien eine Szenario erzeugt wurde und täglich mit neuer Nahrung gefüttert wird, dass, zumindest demjenigen, der sich ausschließlich bis weit überwiegend über diese Quellen informiert, kaum eine andere Möglichkeit lässt, als eine entsprechende Gefahreneinordnung vorzunehmen.

Mit welcher zumindest Nachlässigkeit wenn nicht sogar eher Skrupellosigkeit (soll nicht fehlender Intellekt als Begründungsansatz herangezogen werden) in der Diskussion um den Umgang mit dem Virus von diesen medialen Akteuren Fakten bis zur Unkenntlichkeit verdreht werden, kann an dem oben genannten Artikel exemplarisch nachvollzogen werden, wenn in diesem die Autorin Christina Bernd umstandslos davon auszugehen scheint, das Virus Covid-19 als solches bereits eine tödliche Gefahr für mehr oder weniger alle darstelle, womit die getroffenen Schutzmaßnahmen automatisch als alternativlos und als in jeder Hinsicht gerechtfertigt suggeriert werden – und dies alles unter Absehung von deren höchstwahrscheinlich kaum beherrschbaren Konsequenzen: den noch unübersehbaren gesellschaftlichen Verwerfungen mit ihren individuell und kollektiv wirkenden Traumatisierungen (10) im Verlauf eines mehr oder weniger vollständigen wirtschaftlichen Zusammenbruchs (11).

Ob dreiste manipulative Absicht oder stromlinienförmiges Eintauchen in einen nicht hinterfragbaren Mainstream: der ohnehin verunsicherte Leser wird nicht zu kritischer Reflexion der Lage angeregt, sondern in seiner Verunsicherung bestätigt und gefangen gehalten – und zwar zunächst ganz unabhängig von Bildungsstand oder gesellschaftlichem Ansehen.

Auch wenn der Artikel Frau Berndts bereits vor einem Monat erschienen ist, dürfte er in seiner Machart weiter exemplarisch für eine Vielzahl von Berichterstattungen aus den Mainstreammedien stehen, so dass diesem Treiben hier mit einem kleinen Kammerspiel begegnet werden soll, das die Darstellungen und Vorwürfe der „Wissenschaftsredaktuerin“ (12) im Setting einer Gerichtsverhandlung kritisch untersucht und seziert. Wir sind gespannt, was von der Anklage der „seriösen Medien“ übrig bleibt:


Vorbemerkung:

Der Text der Autorin wird vollständig und in der Chronologie unverändert übernommen. Alle kursiv gehaltenen und dabei apostrophierten Textstellen sind Originalzitate aus dem oben genannten Artikel. Der Darstellungsform geschuldet sind lediglich einige kleine (grammatikalische) Anpassungsformen sowie die eingeschobenen Äußerungen der übrigen Protagonisten des Schauspiels, auf deren Positionen sich der Artikel bezieht. Der guten Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass die Regeln der Strafprozessordnung hierbei nicht streng eingehalten werden konnten.

Darsteller:

Das Gericht: Das Volk
Die Staatsanwältin (Dr. Christina Berndt)
Der Angeklagte 1 (Dr. med. Wolfgang Wodarg) > nicht anwesend da, zum Zeitpunkt der Verhandlung auf Kreta festsitzend)
Der Angeklagte 2 (Prof. John P.A. Ioannidis > nicht anwesend da in den USA)
Die Verteidigung (der Autor)

Das Gericht (tritt in den Gerichtsaal): Bitte nehmen Sie Platz.

Frau Staatsanwältin, in der Strafsache gegen die Angeklagten Wodarg und Ioannidis wegen vorsätzlicher Volksverdummung und Anstiftung zur Zersetzung der Volksgesundheit darf ich um Verlesung der Anklageschrift bitten:

Die Staatsanwältin (räuspert sich, fängt an zu lesen):

In der Schlange an der Supermarktkasse hört man sie jetzt ebenso wie am Telefon mit Freunden und auch in Foren von Scientologen, Reichsbürgern und Impfgegnern: die Meinung, es sei ja alles gar nicht so schlimm. Die Covid-19-Pandemie? Nicht schwerwiegender als die übliche Grippewelle, und wenn man nicht ständig Menschen mit dem leisesten Husten einem Test unterziehen würde, dann würde man gar nichts davon merken. Diese These wird verbreitet von Ärzten und Epidemiologen, zum Teil mit gewichtigen Titeln, ihre Texte und Videos werden im Netz hunderttausendfach geteilt. Besonders erfolgreich im deutschsprachigen Raum: Wolfgang Wodarg, gelernter Lungenarzt, Ex-SPD-Bundestagsabgeordneter und Transparency-Deutschland-Vorstand (13).

Die Botschaft ist ja auch zu schön, um wahr zu sein. Wer sie glaubt, kann beruhigt sein, er muss sich nur noch über die dummen Politiker aufregen, die den Menschen gerade unnötig das Leben schwer machen. […] Das Problem ist nur: Die Botschaft ist tatsächlich zu schön, um wahr zu sein. Nur leider muss man viel wissen, um die Fakten von den Mythen zu trennen. Zum Beispiel so viel wie der Virologe Georg Bornkamm, der bis zu seiner Emeritierung Professor am Helmholtz-Zentrum München war.

Verteidigung (ironisch): Eine sehr sachliche Anklage Frau Staatsanwältin. So wie es der Bedeutung der Thematik angemessen ist.

Das Gericht: Ruhe! Die Verteidigung kommt später zu Wort, wir hören nun erstmal die Zeugen.

Es erscheint im Zeugenstand der Zeuge Georg Bornkamm.

Das Gericht: Herr Bornkamm, Ihre Aussage bitte:

Der Zeuge Bornkamm: ‚Ich habe mich in den letzten Tagen intensiv mit Theorien wie denen von Wolfgang Wodarg auseinandergesetzt‘" […]. „‚Es ist gar nicht so einfach, die Fehler in deren Gedankengebäude zu fassen und zu widerlegen, denn sie bauen ein konsistentes Bild auf, für das sie zum Teil richtige Fakten verwenden, zum Teil aber auch völlig falsche.‘

Das Gericht: Macht nichts, Herr Zeuge, wer suchet, der findet. Bitte fahren Sie fort.

Die Staatsanwältin (wirft aufgeregt ein): Zum Beispiel: Coronaviren gab es schon immer, sie sind in jeder Grippesaison für einen Teil der Atemwegsinfektionen bis hin zur Lungenentzündung verantwortlich. So viel ist an Wodargs These richtig, sagt Bornkamm.

Das Gericht: In Ordnung, auch ein blindes Huhn beziehungsweise ein blinder Internist und Pneumologe findet mal ein Korn.

Der Zeuge Bornkamm: Aber das neue Coronavirus ist den bisherigen Viren keineswegs ähnlich.

Das Gericht: Hat das der Angeklagte Dr. Wodarg jemals behauptet?

Die Verteidigung (einwerfend): Nicht dass ich wüsste, und leider verrät uns das auch die Anklage nicht. Vielleicht allerdings auch deswegen nicht, weil gar nicht klar ist, wie „ähnlich“ in diesem Sinn überhaupt zu definieren ist.

Das Gericht: Ruhe!, Sie sind noch nicht dran!
(An den Zeuge Bornkamm und an die Staatsanwältin gewandt): Können Sie das vielleicht näher erläutern?

Die Staatsanwältin: Auch wenn alle Coronaviren zu einer Virenfamilie gehören, können sie sich voneinander unterscheiden wie ein Hai von einem Stichling, die beide Fische sind. Das neue Sars-CoV-2 sei genetisch nur ein entfernter Verwandter der anderen Coronaviren, deshalb könne es beim Testen auch nicht mit den älteren Viren verwechselt werden. Covid-19 komme also zu den üblichen Atemwegserkrankungen hinzu.

Der Zeuge Bornkamm: Die These, die Pandemie gebe es nur, weil getestet werde, ist absolut nicht haltbar […].

Die Verteidigung: Darf ich jetzt auch mal was sagen?

Das Gericht: Sie dürfen.

Die Verteidigung: Der Vergleich der Frau Staatsanwältin erscheint dem Fischliebhaber einleuchtend, erklärt aber noch immer nicht, was dies mit den Aussagen Dr. Wodargs zu tun hat, der weder behauptet, dass das „neue“ Coronavirus – woher wissen Herr Bornkamm und die Frau Staatsanwältin, dass dieses neu ist, vielleicht wurde es auch nur einfach jetzt erst entdeckt? – mit den bisherigen Viren identisch sei, noch dass es beim Testen zu Verwechslungen kommen könne.

Und ganz unabhängig davon sei die Frage erlaubt, was der Aspekt der Vergleichbarkeit von Covid 19 mit bisher bekannten Viren mit der Frage zu tun hat, ob das Virus eine Pandemie ausgelöst hat oder nicht?

Bevor sich das Gericht hier weit den Kopf weiter zerbricht, sei verraten: nichts, es besteht kein derartiger Zusammenhang.

Es spielt dann auch fast keine Rolle mehr, dass niemand, auch nicht der Angeklagte Wodarg, die völlig unsinnige These aufgestellt hat, eine Pandemie gebe es nur, weil getestet werde. Der Angeklagte kritisiert insofern lediglich, dass nach dem aufgeweichten Pandemie-Begriff der WHO Convid 19 wie auch viele anderen Virenerkrankungen unter diesen Terminus fallen, ohne dass dies etwas über die Besonderheit, geschweige denn die Gefährlichkeit dieses Virus aussagen würde (14).

Die Staatsanwältin (offensichtlich von der Schlagkraft der von ihr bisher vorgetragenen Argumente sehr überzeugt): Trotz solchen Gegenwinds fühlt sich Wolfgang Wodrag nur bestätigt statt widerlegt, seit er ein Video mit seinen Behauptungen vor einigen Tagen ins Netz gestellt hat. Am Telefon betont er erneut seine Schlussfolgerung, wonach man die Infektionen mit dem neuen Virus gar nicht zur Kenntnis nähme, wenn nicht gezielt danach gesucht würde; die Sterblichkeit sei selbst in Italien nicht höher als in anderen Wintern mit der normalen Grippe. ‚Wenn wir den Test nicht hätten, würden wir nichts merken.‘

Die Verteidigung: Sehr geehrte Frau Staatsanwältin: Hätten Sie Ihren eigenen Vortrag bis zu dieser Stelle gründlicher reflektiert, wäre Ihnen sicher aufgefallen, dass die von Ihnen erhobenen Vorwürfe bis hierhin ziemlich substanzarm sind. Eine dermaßen schwache Argumentationsbrise wird einen standhaften Norddeutschen wie den Angeklagten mit Sicherheit nicht aus den Latschen werfen, selbst wenn diese virenversucht sein sollten.

Das Gericht: Hmm, seltsam, aber mal schauen. Der Angeklagte Wodarg ist ja nicht alleine, es gibt auch noch ein paar andere Katastrophenszenarienverweigerer. Vielleicht ist da ja etwas mehr rauszuholen. Die Anklage bitte.

Die Staatsanwältin: Wodarg verweist auf einen bekannten Fachmann - John Ioannidis, einen streitlustigen Epidemiologen von der Stanford-Universität.

Das Gericht: Naja, das kann ja nichts werden, wenn der Herr schon streitlustig ist; immer diese Querulanten. Könnte man eigentlich jetzt schon verurteilen. Aber hören wir uns doch der Fairness halber an, was der gute Mann zu berichten hat. Soll uns ja keiner was nachsagen, Stichwort „Rechtsstaatlichkeit“. Die Anklage möge fortfahren.

Die Staatsanwältin: Ioannidis hat in der vergangenen Woche in einem viel beachteten Artikel infrage gestellt, ob es wirklich nötig ist, Millionen Menschen Hausarrest aufzubrummen und die Wirtschaft in eine Baisse zu treiben. Sein Fazit: Man weiß viel zu wenig über das neue Virus, um so drakonische Maßnahmen zu ergreifen. Womöglich würde sich kein Mensch für dieses Virus interessieren, wenn man nicht gezielt danach suchen würde, meinte Ioannidis, womöglich erledige sich die Epidemie sogar von selbst.

Deshalb tue man mit seiner Bekämpfung vielleicht mehr Schlechtes als Gutes. Wenn sich das Virus eines Tages als gar nicht so todbringend erweise wie befürchtet, dann wäre ein Elefant aus Angst vor einer Katze von der Klippe gestürzt. Schließlich haben die gegen die Ausbreitung der Pandemie getroffenen Maßnahmen zweifelsohne auch ungesunde Folgen. Gewiss werden Angsterkrankungen und Depressionen zunehmen, Patienten mit anderen Krankheiten, deren Behandlung jetzt aus Angst vor Corona verschoben werden, werden kränker oder versterben womöglich.

Das Gericht: Donnerwetter!, Das ist harter Tobak. Wie sagen Sie dazu, Frau Staatsanwältin?

Die Staatsanwältin: „Tatsache ist: Wie gefährlich Sars-CoV-2 ist, weiß momentan niemand.“

Das Gericht: Herr Bornkamm bitte wieder in den Zeugenstand! Was meinen Sie?

Der Zeuge Bornkamm: ‚Das Virus ist womöglich nicht so gefährlich, das mag stimmen‘ […] ,Die überwiegende Zahl der Infektionen verläuft milde, nur ein kleiner Teil der Betroffenen entwickelt sehr schwere Symptome.‘

Das Gericht: Sapperlott!, was faselt der Kronzeuge denn da?

Die Staatsanwältin: Das Problem entstehe vor allem dadurch, dass es bisher keine Immunität gegen das neue Virus gebe.

Das Gericht: Aha, endlich! Da haben wir es doch endlich; keine Immunität! Das Ding ist also doch gefährlich!

Die Verteidigung: Kein, jedenfalls uns bekannter, Mensch weiß, wann das Virus, wenn es den von einem Tier stammt, auf den Menschen übergesprungen ist und sich in der Folge verbreitet hat. Dieses Nichtwissen ist übrigens auch der Belastungszeugin Julia Merlot, ihres Zeichens Redakteurin bei SPIEGEL Wissenschaft, zu unterstellen, die allerdings dennoch einfach behauptet, dass das Virus im Dezember 2019 von einem Tier auf den Menschen übergesprungen sei (15). Oder war die Dame beim unterstellten Übersprung des Virus auf den ersten Infizierten live dabei?

Die Staatanwältin (winselnd): Aber nach dem Zeugen Borkamm „sei letztlich unklar, wie viele Menschen sterben müssen.

Die Verteidigung: Das gilt dann aber nun wohl für jede Krankheit, die, wie die beispielsweise die Influenza-Grippen Typ A und B, potentiell zum Tode führen kann.

Die Staatsanwältin (wieder Mut schöpfend und mit einem anschaulichen Beispiel aus der Welt des Tourismus konternd): Auf dem Kreuzfahrtschiff Diamond Princess etwa kamen in der Tat nur ein Prozent der - nicht eben jungen - Reisenden, die sich infizierten, zu Tode.

Das Gericht: Können Sie hier konkretere Zahlen nennen?

Die Anklage kann oder will offensichtlich nicht. Die Verteidigung hilft:

Die Verteidigung: Es sind, nach dem Tagesspiegel (16), genau sechs Verstorbene (bei mehr als 3700 Passagieren (17) (also eventuell ohne Crew); ein 87 Jahre alter Japaner und eine 84 Jahre alte Japanerin waren die ersten beiden Opfer (18). Zu dem Alter der anderen Opfer kann nichts gesagt werden, weil die Meldungen über die „Todesfalle“, so die Überschrift des oben genannten Tagesspiegelberichts, in den Medien recht schnell wieder eingestellt worden sind. Ob diese dann auch tatsächlich an Convid-19 oder „lediglich“ mit dem Virus gestorben sind, also mit diesem nur infiziert waren, sei dahingestellt.

Die Staatsanwältin (offensichtlich etwas durcheinander): In Deutschland liegt die Letalität derzeit bei geringen 0,4 Prozent der nachweislich Infizierten. Zwar läuft die Kurve der Todesfälle der Kurve der Infektionen um etwa 14 Tage hinterher - so lange dauert es im Mittel zwischen Infektion und Tod, sofern dieser eintritt. Doch gewiss gibt es eine hohe Dunkelziffer an Infizierten, die wegen eines milden Verlaufs niemals beim Test waren; dadurch erscheint die Tödlichkeit des Virus höher, als sie in Wirklichkeit ist. Und sicher wird nicht gut genug unterschieden, ob Menschen wegen des Coronavirus sterben oder nur mit ihm.

Das Gericht: Also wäre das Virus noch ungefährlicher? Und die Unterscheidung, ob Menschen an oder mit dem Virus gestorben sind, wird gar nicht vorgenommen? Frau Staatsanwältin Sie tragen vor und tragen vor, aber irgendwie bekommen ihre Erläuterungen einfach nicht die Kurve; was meint der Zeuge!?

Der Zeuge Bornkamm: ‚Man kann das Sterblichkeitsrisiko erst dann abschätzen, wenn man weiß, wie viel mehr Menschen als üblich am Ende gestorben sind‘ [...]

Die Verteidigung: Hat nie jemand etwas anderes behauptet.

Die Staatsanwältin: Insofern haben Kritiker der Maßnahmen gegen Sars-CoV-2 wie Ioannidis, Wodarg oder der Mainzer Mikrobiologie-Emeritus Sucharit Bhakdi…

Die Verteidigung (höhnisch): Den haben Sie wohl vergessen anzuklagen!?

Die Staatsanwältin: in einem Punkt zweifelsohne recht:

Die Verteidigung: Ich habe bis zu dieser Stelle schon vier Aussagen gezählt, die die Aussagen der Angeklagten bestätigt haben.

Die Staatsanwältin (unbeirrt): Es ist noch nicht viel über das Virus bekannt. Aber das ist nun einmal so bei einer nie da gewesenen Krankheit.

Die Verteidigung: Und gilt damit wohl für alle vorherigen bis dato unbekannten Krankheiten: Egal ob Vogelgrippe, Depression, Heuschnupfen oder von mir aus Latte-Machiatto-Unverträglichkeit.

Die Staatsanwältin (weiter unbeirrt): Und die Politik muss Entscheidungen treffen - heute, nicht nach Monaten intensiver, evidenzbasierter Forschung.

Die Verteidigung: Das heißt aber nicht, dass weitestgehend ins Blaue hinein die weit überwiegende Zahl der Grundrechte komplett ins Abseits gestellt und die Volkswirtschaft fast vollständig heruntergefahren wird, ohne dabei die dadurch entstehenden Risiken in eine Abwägung mit der derzeit tatsächlich festzustellenden Gefahr dieses Virus vorzunehmen.

Das Gericht: Hm, auf dieser Faktenlage scheint das schon etwas unverhältnismäßig. Frau Staatsanwältin Sie haben im Vorfeld einen weiteren Zeugen vernommen, den Zeugen Lipsitch. Können Sie dazu vielleicht kurz einleitend berichten?

Die Staatsanwältin: Es stimme natürlich, dass die Daten nicht ausreichen, schreibt der Infektionsepidemiologe Marc Lipsitch von der Harvard School of Public Health in einer Entgegnung auf Ioannidis.

Die Verteidigung: Wofür genau reichen die Daten nicht aus? Um etwas über die Letalität des Virus zu sagen oder nur über die Übertragbarkeit oder vielleicht auch nur über dessen Entstehung? Das ist weiter reichlich dünn, Frau Staatsanwältin.

Staatsanwältin (weiter unter Bezugnahme auf den Zeugen): Trotzdem seien zwei Dinge klar. Erstens: Die Zahl schwerer Fälle wächst beängstigend in jedem Land, in dem sich Covid-19 ungezügelt ausbreitet. Zweitens: Ohne Kontrollmaßnahmen wird die Epidemie entsetzliche Ausmaße annehmen.

Der Zeuge Lipsitch (nun selbst sich zu Wort meldend): ‚In Italien sammeln sich die Särge von Covid-19-Opfern in den Kirchen‘ […].

Die Verteidigung: Frau Staatsanwältin, sehr geehrter Zeuge. Bei allem Respekt und ohne die Situation in Italien verharmlosen zu wollen, darf ich auf zwei Dinge hinweisen. Weder sind „beängstigend“ noch „entsetzliche Ausmaße“ naturwissenschaftlich operable Maßstäbe. Diese können somit nicht zur Beurteilung der tatsächlichen Gefahrenlage durch das Virus damit auch nicht als justiziable Aspekte gegen die Angeklagten ins Feld geführt werden, solange sie nicht zahlenbasiert sind. Da hilft es auch nichts, dass sie den Zeugen mit seinem Bild von den Särgen in den Kirchen zitieren. Ich darf schon meine Verwunderung darüber zum Ausdruck bringen, dass dies alles sein soll, was der Zeuge, der immerhin Infektionsepidemiologe ist, in diesem Zusammenhang Ihnen gegenüber, Frau Staatsanwältin, geäußert haben soll.

Aber schauen uns wir und doch die Zahlen aus Italien mal etwas genauer an, die hier vielleicht zur Relativierung beitragen dürften. Diese stammen vom Instituto Superiore di Sanità (ISS) und sind vom 20.03.2020, also kurz vor dem Zeitpunkt der Anlage erhoben worden. Damals wurden in Italien circa 3.000 Tote als sogenannte Coronatote gezählt, bei welchen von 2000 eine Datenauswertung erfolgt ist. Im Hinblick auf die ermittelten Durchschnittszahlen und Prozentwerte kann man wohl davon ausgehen, dass diese Ergebnisse auch heute noch repräsentativ sind.

Zunächst ist insofern nochmal zu betonen, dass zu den sogenannten Coronatoten nach der Zählweise der italienischen Behörden alle untersuchten Verstorbenen gehören, die mit Covid-19 infiziert waren. Das ISS legt sich hierbei also bewusst nicht fest, ob der ausschlaggebende Grund Covid-19 für den Tod war. Genau genommen heißt das sogar, dass diese Menschen nicht mal an den Virus erkrankt gewesen sein müssen, da die Infektion mit einem Virus nicht automatisch zu dessen Ausbruch führt. Nun aber zu den Zahlen (19):

Durchschnittsalter der Verstorbenen: 79,5 Jahre, nur 0,8 Prozent der Verstorbenen ohne chronische Vorerkrankung, 48,5% davon mit drei oder noch mehr Vorerkrankungen (vor allem, Herzerkrankungen, Diabetes Krebs), bei den Todesopfern unter 40 Jahren handelte es ausschließlich um Männer mit schwerwiegenden Vorerkrankungen – etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Nierenleiden oder Diabetes.

Das Gericht: Frau Staatsanwältin, haben Sie dem etwas zu entgegnen?

Die Staatsanwältin (die Region wechselnd): [I]n Wuhan sei die Zahl kritischer Fälle so hoch gewesen, dass diese, auf die USA gerechnet, jedes Intensivbett füllen würden.

Die Verteidigung: Was soll uns das sagen? China hatte im Jahr 2018 eine Einwohnerzahl von rund 1,4 Milliarden Menschen (20), Tendenz steigend, wobei die Stadt Wuhan eine Einwohnerzahl von circa 11 Millionen Menschen (21) aufweist – und hier ist die Peripherie dieser Riesenstadt noch gar nicht eingerechnet – während für die gesamte USA im selben Jahr „lediglich“ 327,35 Millionen Einwohner gezählt wurden (22). Dementsprechend sind sowohl die Anzahl und Verteilung Versorgungszentren wie auch die mutmaßlichen Übertragungswege des Virus unterschiedlich zu beurteilen; Sie können diese Zahlen daher nicht einfach übertragen. Davon abgesehen ist zu berücksichtigen, wie sich das Verhältnis der Intensivstationsbetten zur vorhandenen Einwohnerzahl in einem Land gestaltet – alles andere ist schlichtweg unseriös. Und wie definieren Sie beziehungsweise der Zeuge überhaupt „kritische Fälle“, und warum nennen Sie keine konkreten Zahlen, beispielsweise auch die der Krankenhausbelegzahlen in Wuhan?

Die Staatsanwältin (weiter unter Berufung auf den Zeugen Lipsitch): Wer zu lange wartet, riskiere den Kollaps des Gesundheitssystems, und dessen Funktionieren sei essenziell, um die Sterblichkeit gering zu halten.

Der Zeuge Lipsitch: *Warten und auf ein Wunder hoffen ist keine Option.‘

Die Verteidigung: Die Frage ist doch, wer hier von wem zum „Warten und hoffen auf ein Wunder“ verdammt wird, wenn die Menschen jetzt alle zu Hause bleiben und eben warten sollen bis… Ja, bis was eigentlich? Eine Durchimmunisierung kann es ja nicht sein, wenn alle zu Hause bleiben steckt sich schließlich auch niemand an. Läuft wohl auf den „erlösenden“ Impfstoff hinaus. Man darf gespannt sein, woher der kommt.

Die Staatsanwältin (reüssierend): Wie Ioannidis heute denkt, eine Woche nach Erscheinen seines Artikels und den katastrophalen Entwicklungen in Italien, hat er der SZ bis Redaktionsschluss nicht verraten.

Die Verteidigung (an das Gericht gewandt): Ob die Anklage ihn insofern gefragt hat, verrät sie und ihrerseits allerdings leider auch nicht. Die Verteidigung hat die Frau Staatsanwältin diesbezüglich am 26.03.2020 angeschrieben, bis heute, also fast einen Monat später, allerdings noch keine Antwort erhalten.

Die Staatsanwältin: Lipsitch kommt zu dem Schluss, dass er nach einem Telefonat mit dem gerne provokativ auftretenden Ioannidis ‚mehr mit ihm gemeinsam hat‘, als er nach dem ersten Lesen seines Textes dachte. Dem Ruf nach bestmöglicher Evidenz könne er sich zumindest anschließen.

Das Gericht: Heißa!, dann herrscht ja Friede, Freude Eierkuchen.

Die Anklage zieht ihren letzten „Joker“, den im Vorfeld vernommenen Zeugen Dirnagl.

Die Staatsanwältin: Das sieht auch Ulrich Dirnagl so, der am Berlin Institute of Health eng mit Ioannidis zusammenarbeitet. Zwar hält er dessen These, dass sich ohne die Tests womöglich niemand für dieses Virus interessieren würde, mit Blick auf Italien für widerlegt. Umso wichtiger sei es nun, die Schaffung echter Evidenz voranzutreiben. ‚Nur dann kann die Politik sinnvoll entscheiden: Wann beenden wir die Maßnahmen, wie kommen wir da wieder raus?

Das Gericht: Ich denke, wir haben genug gehört. Die Plädoyers bitte.

Plädoyer der Anklage: Entfällt aufgrund hinreichender Substanz des bisherigen Vortrags.

Plädoyer der Verteidigung: Es ist der Verteidigung ein Rätsel, dass die Anklage der Auffassung ist, mit ihren zusammengeschusterten und ganz offensichtlich in weiten Teilen aus dem Kontext gerissenen Zeugenaussagen die Angeklagten des Tatvorwurfs der vorsätzlichen Volksverdummung überführen zu können. Sämtliche Vorwürfe haben sich, und zwar bereits qua eigenen Vortrags der Frau Staatsanwältin, als haltlos entpuppt. Dies gilt im Übrigen auch für die Behauptung des Zeugen Bornkamm, dass der Angeklagte Wodarg teilweise mit „völlig falschen“ Fakten arbeite – dieser Vorwurf ist an keiner einzigen Stelle belegt worden. Ein solches Verhalten erscheint doch äußert zweifelhaft, und es sei die Frage in den Raum gestellt, welche Interessen die Anklage, und auch der Zeuge, damit verfolgt.

Sie sollte sich in jedem Fall darüber im Klaren sein, dass alles, was sie in diesem Zusammenhang von sich gegeben hat, und dies vielleicht auch in Zukunft tun wird, früher oder später gegen sie selbst verwendet werden kann. Sei es, dass tatsächlich unabhängige Gerichte oder auch nur eine unvoreingenommene Geschichtsschreibung darüber urteilen werden.

Zumindest haben wir aber ein anschauliches Beispiel dafür erhalten, was unter Dialektik der Aufklärung zu verstehen ist. Der Anklage und Convid 19 sei Dank.

Zum Abschluss. Es gibt einen alten Grundsatz des Rechts: In dubio pro libertate. Dieser hat auch und gerade in vermeintlichen Krisenzeiten wie den hiesigen zu gelten.

Ich beantrage daher Freispruch und Rehabilitation der Angeklagten.

Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück. Der Vorhang fällt.


Quellen und Anmerkungen:

(1) Heribert Prantl, in der Süddeutschen Zeitung vom 20. März 2020, „Corona-Krise: Auch für die Not gibt es Regeln“, online abrufbar unter https://www.sueddeutsche.de/politik/corona-krise-recht-1.4851980?reduced=true, letzter Abruf am 23.04.2020).
(2) Als eine weitere (löbliche) Ausnahme ist allerdings auch der Beitrag von René Schlott in der Süddeutschen Zeitung vom 17. März 2020 „Corona-Krise: Um jeden Preis?“ (online abrufbar unter: https://www.sueddeutsche.de/leben/corona-rene-schlott-gastbeitrag-depression-soziale-folgen-1.4846867?reduced=true, letzter Abruf am 23.04.2020) zu sehen.
(3) Der Begriff der Verfassung wird hier bewusst nicht verwendet, vor dem Hintergrund, dass das Grundgesetz im Grunde genommen keine solche darstellt, da dieses ursprünglich nur als Provisorium konzipiert worden war und das Volk weder an dessen Inhalten mitwirken durfte, geschweige denn über dessen Verabschiedung hätten abstimmen dürfen.
(4) So jedenfalls noch Papiers Einschätzung am 01.04.2020, https://www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-grundrechte-freiheit-verfassungsgericht-hans-juergen-papier-1.4864792?reduced=true (letzter Abruf am 23.04.2020).
(5) Inga Barthels im Tagesspiegel vom 21.04.2020, In diesen Regionen wütet das Coronavirus besonders stark weiter, online abrufbar unter https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/tirschenreuth-heinsberg-potsdam-in-diesen-regionen-wuetet-das-coronavirus-besonders-stark-weiter/25755328.html (letzter Abruf am 23.04.2020); Lena Kampf / Sebastian Pittelkow / Nicolas Richter / Katja Riedel in der Süddeutschen Zeitung vom 22.04.2020, Die Brennpunkte der Pandemie: „In Seniorenheimen wütet das Virus besonders heftig. Bis zu 20 Prozent der Bewohner sterben nach der Infektion.“ Womit natürlich, und das dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben, in keiner Weise gesagt ist, dass diese infizierten Menschen dann auch an beziehungsweise aufgrund dieser Infektion gestorben sind (Anmerkung des Autors).
(6) Hartmut Bäumers (Vorsitzender von Transparency International Deutschland e.V.), Ruhen der Mitgliedschaft von Wolfgang Wodarg, in einem Brief vom 25.03.2020 an die Mitglieder von Transparency International Deutschland e.V.), online abrufbar unter https://www.transparency.de/fileadmin/Redaktion/Aktuelles/2020/20-03-25_Brief_Baeumer.pdf (letzter Abruf am 23.04.2020).
(7) Tobias Riegel auf den NachDenkSeiten vom 30.03.2020, Wodarg von „Transparency“ kaltgestellt – Die Begründung ist infam, online abrufbar unter https://www.nachdenkseiten.de/?p=59726 (letzter Abruf am 23.04.2020).
(8) Verfassungsblog vom 26.03.2020, Parlamentarische Selbstentmächtigung im Zeichen des Virus; online abrufbar unter https://verfassungsblog.de/parlamentarische-selbstentmaechtigung-im-zeichen-des-virus/ (letzter Abruf am 23.04.2020).
(9) Verfassungsblog vom 25.03.2020, Corona in Karlsruhe: online abrufbar unter https://verfassungsblog.de/corona-in-karlsruhe/ (letzter Abruf am 23.04.2020).
(10) Bulgan Molor-Erdene, Soziale Folgen des "Social Distancing" (online abrufbar unter https://www.heise.de/tp/features/Soziale-Folgen-des-Social-Distancing-4687769.html; letzter Abruf am 23.04.2020).
(11) Siehe nur Michael Maier, „Der große Kollaps: Wirtschaft der Welt bricht ein“, Berliner Zeitung vom 17.3.2020 (online abrufbar unter https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/der-grosse-kollaps-li.78807, letzter Abruf am 23.04.2020).
(12) Angaben nach der Webseite von Dr. Christina Berndt, online abrufbar unter http://christina-berndt.de/lebenslauf/ (letzter Abruf am 23.04.2020).
(13) Dies ist, wie bereits erwähnt, nicht mehr aktuell. Mit Beschlussfassung vom 25.03.2020 hat der Vorstand von Transparency International Deutschland e.V. im Rahmen einer außerordentlichen Vorstandssitzung angeordnet, die Mitgliedschaft und alle Funktionen Dr. Wodargs vorläufig ruhen zu lassen; https://www.transparency.de/fileadmin/Redaktion/Aktuelles/2020/20-03-25_Brief_Baeumer.pdf (letzter Abruf am 23.04.2020).
(14) So schon 2009, vgl. Dr. Wolfgang Wodarg, „Falscher Alarm: Die Schweinegrippe-Pandemie", online abrufbar unter file:///C:/Users/David/AppData/Local/Temp/%20-Falscher%20Alarm%20Die%20Schweinegrippe%20WW%20in%20BIG%20PHARMA.pdf (letzter Abruf am 23.04.2020).
(15) Julia Merlot in SPIEGEL Wissenschaft vom 20.03.2020, Die gefährlichen Falschinformationen des Wolfgang Wodarg, online abrufbar unter https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/coronavirus-die-gefaehrlichen-falschinformationen-des-wolfgang-wodarg-a-f74bc73b-aac5-469e-a4e4-2ebe7aa6c270 (letzter Abruf am 23.04.2020).
(16) Hermann Feldmeier in Tagesspiegel vom 25.03.2020, Wie die „Diamond Princess“ zur Todesfalle wurde, online abrufbar unter https://www.tagesspiegel.de/wissen/katastrophales-krisenmanagement-wie-die-diamond-princess-zur-todesfalle-wurde/25678546.html (letzter Abruf am 23.04.2020).
(17) Ebd.
(18) Ohne Autorenangabe, ZEITONLINE vom 20.02.2020, Zwei Passagiere der "Diamond Princess" gestorben, online abrufbar unter https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2020-02/coronavirus-diamond-princess-china-kreuzfahrtschiff-tote (letzter Abruf am 23.04.2020).
(19) Nachfolgende Angaben nach WELT (ohne Autor) vom 19.03.2020, Das ist über die Todesfälle in Italien bekannt, online abrufbar unter https://www.welt.de/wissenschaft/article206649557/Coronavirus-Das-weiss-Italien-ueber-die-Toten.html (letzter Abruf am 23.04.2020)
(20) Bruno Urmersbach auf statista vom 20.04.2020, China: Gesamtbevölkerung von 1980 bis 2018 und Prognosen bis 2024, online abrufbar unter https://de.statista.com/statistik/daten/studie/19323/umfrage/gesamtbevoelkerung-in-china/ (letzter Abruf am 23.04.2020).
(21) Ohne Autorenangabe, WELT vom 01.02.2020, Satellitenbilder zeigen Millionenstadt im Ausnahmezustand, online abrufbar unter https://www.welt.de/politik/ausland/article205528601/Coronavirus-Satellitenbilder-zeigen-Millionenstadt-im-Ausnahmezustand.html. (letzter Abruf am 23.04.2020).
(22) Bruno Urmersbach auf statista vom 20.04.2020, USA: Gesamtbevölkerung von 1980 bis 2018 und Prognosen bis 2024, online abrufbar unter https://de.statista.com/statistik/daten/studie/19320/umfrage/gesamtbevoelkerung-der-usa/ (letzter Abruf am 23.04.2020).