Die Rote Zone
Ein Ethnologe reiste im September 2020 durch das Europa im Bann der Pandemie.
Berufliche Auslandsaufenthalte führten den Ethnologen Andreas Schlothauer in den letzten zwei Jahrzehnten vor allem nach Brasilien, Uganda, Sri Lanka, Surinam, Marokko und Nordnorwegen. Bei ihrer Arbeit sind Ethnologen Gäste im Alltag anderer, sie sind teilnehmende Beobachter. In der mehr als 100-jährigen Geschichte der Feldforschung hat sich dabei eine Haltung des Verstehens und Beschreibens etabliert, die auch die Innenschau des eigenen Erlebens und der persönlichen Veränderung umfassen kann. Die Kritik und Bewertung des Handelns der Gastgeber gehört nicht dazu. Das gilt selbst dann, wenn die eigene europäische immer mehr zur fremden Kultur wird. Er beschreibt seine Eindrücke einer Reise im September dieses Jahres von Berlin nach Brüssel, weiter nach Frankreich und in die Schweiz und dann über Österreich, Bayern, Thüringen sowie Berlin zurück nach Schleswig-Holstein.
Ende August fanden sich Reisewarnungen für die Städte Brüssel und Paris auf der Internetseite des deutschen Auswärtigen Amtes. Es seien die Zahlen der Neuinfizierten beziehungsweise der positiv Getesteten gestiegen, wobei nicht von einer Zunahme der in Krankenhäuser eingelieferten Personen oder einem Ansteigen der Todesfälle die Rede war.
„Für alle Einreisen aus Gebieten mit hohem Infektionsrisiko innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, Schengen-Staaten und Großbritannien (= Rote Zone) gilt eine 14- tägige Quarantänepflicht und die Verpflichtung, einen COVID-19-Test durchzuführen“ (1).
Betont wurde aber auch, dass „Reisen zwischen Deutschland und Belgien grundsätzlich möglich“ sind. Aus beruflichen Gründen konnte ich meine Reise weder absagen noch verschieben.
Am 27. August verständigten sich 15 Bundesländer in einer „Videoschaltkonferenz mit Teilen der Bundesregierung und den Ministerpräsidentinnen der Länder darauf, ein Mindestbußgeld von 50 Euro festzulegen“. Die deutsche Bundeskanzlerin sagte in der anschließenden Pressekonferenz:
„Wenn wir die Quarantäne besser überwachen können, werden wir die Rückkehrer aus Risikogebieten möglichst ab etwa 1. Oktober auffordern, sich in Selbstisolation, also Quarantäne, zu begeben. (…) Für den nächsten Monat, für den September, bleibt alles, wie es ist.“
Und der bayrische Ministerpräsident sprach: „Wenn vorher lange angekündigt wird — „Das ist ein Risikogebiet“ — und Leute dorthin fahren, dann ist [es] auch ein Stück Eigenverantwortung“ (2).
In der zugehörigen Pressemitteilung appellierten „Bund und Länder mit Nachdruck an alle Reiserückkehrer, ihre Quarantänepflicht einzuhalten und damit ihrer Verantwortung“ für ihre Mitmenschen nachzukommen. In diesem Appell ist die Nachricht enthalten, dass eine lückenlose Kontrolle nicht möglich ist, und so folgte eine Drohung: „Die Länder werden dafür Sorge tragen, dass die Kontrolle der Quarantänepflichten vor Ort intensiv wahrgenommen wird und bei Pflichtverstößen empfindliche Bußgelder verhängt werden“ (3). Damit war auch gesagt, dass Ende August die Verordnungen noch nicht existierten und mit diesen erst ab Mitte September zu rechnen sein würde.
Mindestens im September würde ich also noch eigenverantwortlich handeln dürfen.
Brüssel — Anfang September 2020
„Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Hauptstadt Brüssel wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt“ (4).
Für Brüssel meldete das deutsche Auswärtige Amt in einer Reisewarnung: „Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich weiterhin relativ stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt in der Hauptstadt Brüssel bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Hauptstadtregion weiterhin als Risikogebiet eingestuft ist.“ Neben der „Abstandsregel von 1,50 Meter“ gilt in Brüssel „seit 12. August 2020 eine Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum“. Weiterhin müssen seit dem 1. August 2020 „alle nach Belgien Einreisenden 48 Stunden vor ihrer Einreise das Passenger Locator Formular ausfüllen und online absenden. Ausnahmen gelten für mit dem Auto reisende Personen, die weniger als 48 Stunden in Belgien bleiben wollen.“ Es wird auf eine „Geldbuße in Höhe von bis zu 250 Euro“ verwiesen (4).
Das Ausfüllen des Formulars war Ende August zwar möglich, aber das Absenden nicht. Auf meine Bitte hin versuchte es eine französische Kollegin — ebenfalls erfolglos. Eine weitere Möglichkeit sollte laut Internetseite darin bestehen, dasselbe auszudrucken, auszufüllen und in Brüssel bei sich zu tragen: Es sei bei möglichen Kontrollen den Polizeibeamten vorzulegen. Doch auch das Drucken dieses PDF-Dokuments gelang weder mir noch der Kollegin in Frankreich. Also schrieb ich das Formular ab und nahm das Provisorium mit. Da ich ohnehin wegen der zu transportierenden Zeitschriften mit dem Auto fahren musste, beschloss ich, die „48 Stunden“ einzuhalten. Somit plante ich eine Durchreise nach Paris. Das war ein Unterschied, denn:
„Die Durchreise durch Belgien ist grundsätzlich wieder ohne Grenzkontrollen möglich. Stichprobenartig kontrolliert die belgische Polizei an den Landgrenzen, ob das Public Health Passenger Locator Formular ausgefüllt wurde. Für Durchreisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, ist das Formular nicht verpflichtend“ (4).
Die Wälder und Dörfer neben der Autobahn auf dem Weg von Berlin nach Brüssel waren wie immer. Kühe grasten friedlich, Milan und Bussard kreisten, Traktoren kreuzten in den Äckern und vereinzelt waren Fahrradfahrer zu sehen. Auch an der deutsch-belgischen Grenze war alles Standard: keine Kontrollen. Beim Einchecken in mein Hotel fragte niemand nach dem Formular.
Ein erster Erkundungsspaziergang zeigte eine unveränderte Brüsseler Altstadt mit den schönen alten Häusern in der Umgebung des Grand Sablon und des Grand-Place. Und doch war das Straßenbild etwas anders als sonst: Männer und Frauen, ja selbst einige Kinder, verhüllten die untere Gesichtshälfte — nach den teilweise emotional geführten Verschleierungsdebatten der letzten Jahre ein Bild, das mich innerlich grinsen ließ. Viele trugen die aktuell massenhaft produzierten Modelle, aber auch Selbstgeschneidertes war häufig zu sehen. Seltener war das Modell, das ich vor der Reise erworben hatte: ein praktisches Stretch-Halsband, das um den Hals getragen diesen wärmt, und nach oben gezogen in beliebiger Höhe das Gesicht bedecken kann. Wenn es sein muss, sogar bis zur Stirn.
Nur selten war jemand „ohne“ zu sehen, durchaus häufiger fand sich dagegen die Variante, nur den Mund zu verstecken, aber die Nase frei zu lassen. Verständlich, denn den eigenen Atem bei ständigem Tragen wieder einzuatmen, ist unangenehm und mit Sicherheit auf Dauer ungesund. Einige der aktuell verkauften Varianten sollen irgendwelche Schadstoffe enthalten. Ob das stimmt, konnte ich nicht feststellen, allerdings behauptet derzeit auch niemand, dass für alle diese Produkte europäische Gesundheitsstandards eingehalten werden. Dicht ist keine dieser Abdeckungen, die Atemluft entweicht links und rechts, oben und unten.
Versuchsweise folgte ich den Sitten des Landes. Allerdings wurde bereits nach wenigen Minuten Fußmarsch das Atmen unangenehm und das Bedürfnis nach Sauerstoff stieg. Die Cafés und Restaurants um den Grand Sablon waren bei strahlender Sonne gut gefüllt. Dort waren alle „ohne“. Wer an den Tischen Platz nahm, entfernte seine Mund- und Nasenbedeckung. Eigenartig, denn hier saßen die Menschen viel enger, als sie sich auf der Straße begegnen würden. Da ich etwas Abstand bevorzugte, suchte ich mir einen freien Tisch.
Mein zu wässriger Espresso war wie stets Anlass, über die Brüsseler Fähigkeit, Kaffeebohnen zu ertränken, zu philosophieren. Nebenbei konnte ich das Gehen und Stehen beobachten. Selbst bei Unterhaltungen auf der Straße trugen die Menschen die „Masken“ und auch beim Betreten von Läden wurden diese nicht abgenommen. Selbst einige Fahrradfahrer radelten „mit“. Ganz „ohne“ waren die in kleinen Grüppchen stehenden, sich unterhaltenden Raucher und diejenigen, die im Gehen etwas tranken und aßen, zum Beispiel einen Apfel. Aber auch das Telefonieren schien „ohne“ erlaubt zu sein. Das gleiche Bild auf Stufen und Bänken: Wer saß, enthüllte sich. Entweder baumelten die Bedeckungen dann elegant an einem Ohrläppchen oder sie wurden als Kinnhalter getragen. Das Virus schien also von gehenden und stehenden Menschen verbreitet zu werden? Waren Sitzende nicht ansteckend?
Da ich kein Raucher bin, versuchte ich es ab jetzt im Gehen mit den anderen drei Varianten — essen, trinken, telefonieren. Etwaige mahnende Kontrollblicke blieben aus und so experimentierte ich auf leeren Straßenabschnitten mit der Variante „Tuch unter dem Kinn“. Ablehnende Reaktionen gab es auch damit nicht und so bewegte ich mich auf den halb leeren Straßen weitgehend frei atmend. Wenn mir auf dem Bürgersteig mal kleinere Gruppen entgegenkamen, wechselte ich die Straßenseite und beim Anblick von Polizei zog ich mein Tuch für kurze Zeit über die Nase.
Der Zweck meiner Reise, eine Art Messe, hatte sichtlich durch die Reisewarnungen gelitten. Wenn früher etwa 35 bis 40 Aussteller anwesend waren, so waren es dieses Mal deutlich weniger als die Hälfte. Verständlich, denn die Mehrzahl der Kunden kommt aus Frankreich, Deutschland, Nordamerika und Skandinavien. Wer zum Beispiel aus Paris einreisen würde, müsste in Brüssel eine zweiwöchige Quarantäne einhalten. Das wäre wenig sinnvoll, denn dann ist die Veranstaltung bereits vorbei. Die meisten Rückkehrer müssten im eigenen Land eine zweiwöchige Selbstisolierung einhalten, auch dieser Umstand dürfte sehr viele abgehalten haben.
Paris — zwei Tage später
„In zahlreichen französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris (…) sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet“ (5).
Gleichzeitig meldete das deutsche Auswärtige Amt für Frankreich: „Die Einreise aus Deutschland sowie aus allen EU-Staaten (…) ist uneingeschränkt möglich“ (5). Die Fahrt von Brüssel nach Paris war durch keine — auffindbare — Verordnung verboten und es war keine Quarantäne einzuhalten. Wie oben bereits erwähnt, galt das umgekehrt nicht; nach Brüssel einreisende Pariser hätten eine zweiwöchige Quarantäne beachten müssen. Bei einem Zwischenhalt in einer Kleinstadt etwa 70 Kilometer vor Paris zeigte sich, dass es den dortigen Einwohnern erlaubt war, sich auf den Straßen ohne Gesichtsbedeckung zu bewegen. Der Glaube, dass sich das Virus durch starke Winde über das ganze Land verbreiten würde, scheint also nicht vorhanden zu sein.
In Paris erwartete mich das von Brüssel her bekannte Straßenbild. Es dominierten die billigen Wegwerfprodukte vor Mund und Nase, Selbstgeschneidertes war seltener zu sehen. Etliche Fahrradfahrer waren „mit“ unterwegs. Auch hier war — wie in Brüssel –Rauchern, Essern und Trinkern erlaubt, sich demaskiert zu bewegen und zu stehen. Bei bestem Wetter waren die Cafés und Restaurants mehr als gut gefüllt, sodass die Abstände zwischen den unverhüllt Sitzenden hier so gering waren wie in alten Zeiten.
Mein anfangs noch hochgezogenes Halstuch bewegte sich bereits in den ersten Minuten wieder unter die Nase, denn die Straßen im beschaulichen Altstadtviertel Saint-Germain-des-Prés waren weitgehend leer. Trotzdem trugen die wenigen Passanten Gesichtsbekleidung.
Entgegenkommenden wich ich aus und niemand sprach mich in den folgenden drei Tagen auf der Straße auf meine nachlässige Entblößung an. Beim Betreten von Läden und Geschäften zog ich dann jeweils hoch und musste feststellen, dass, was in Deutschland und Belgien als „Maske“ akzeptiert ist, hier nicht überall geduldet war. In zwei Geschäften wurden mir freundlich, aber bestimmt zwei Industrieprodukte geschenkt. Dankend legte ich diese an und zog sie auf der Straße wieder aus. Als Souvenir nahm ich eines der Objekte mit nach Hause, denn ich schließe nicht aus, dass die Nachwelt diese typischen Zeugnisse des Jahres 2020 sehr speziell finden könnte. Während in den nächsten Jahren alle ihren „Mund-Nasen-Schutz“ entsorgen, wird mein Exemplar in einer Vitrine überlebt haben, um in einem Museum ausgestellt zu werden.
Es ist bemerkenswert, dass ausgerechnet in der Stadt der Revolution von 1789 die Menschen sich so bereitwillig Regeln unterwerfen, ohne empirische Nachweise zu fordern, dass diese eine entsprechende Wirkung haben. Die in der Zeit der industriellen Revolution gewachsene Ratio scheint im Computerzeitalter erneut dem Glauben zu weichen. Die Propaganda verbreitet: Wer eine Gesichtsmaske trägt, schützt andere. Wer dies nicht tue, sei respektlos und zeige damit, dass ihm/ihr die Gesundheit der Mitmenschen unwichtig sei. Doch wen könnten die Fahrradfahrer und die auf leeren Straßen und in Parks wandelnden Fußgänger schützen? Welcher Unterschied besteht für ein Virus zwischen einer Unterhaltung/Begegnung im Stehen und einer im Sitzen? Vielleicht glauben die Pariser, die gefühlte Elite Frankreichs, so dem Rest des Landes ihre Opferbereitschaft zu zeigen?
Die Regierenden appellieren an Fürsorgeinstinkte und installieren so die Basis für obrigkeitliche Folgsamkeit. Wer einen totalitären Staat erschaffen möchte, kann hier und heute studieren, wie es gehen könnte. Es reicht, wenn jeder den anderen kontrolliert und die Menschen gegenseitig das propagierte Verhalten anmahnen. Es reicht, wenn die wenigen Aufrührer durch die Androhung von Geldstrafen entmutigt werden, und wenn von der staatlichen Propaganda verbreitet wird, dass bereits mehrfach Bußgelder verhängt und eingetrieben wurden. Falls überhaupt noch nötig, sind die besonders Renitenten öffentlich und hart zu bestrafen. Dann noch gelegentlich polizeiliche Präsenz auf den Straßen und alle folgen den Vorgaben. Es wäre spannend, zu untersuchen, wie sich die im Lande als aufsässig geltenden Menschen in Marseille verhalten. Dort hat die Pariser Zentralregierung die gleichen Maßnahmen verhängen lassen.
Erst beim Verfassen dieses Textes stelle ich fest, dass das Auswärtige Amt auch vor der Kleinkriminalität in Paris warnt. Pech gehabt, da war mein Auto schon ausgeräumt. Zwei ältere Fotoapparate und ein neuerer sowie meine Dose mit Kleingeld sind weg. Kleider, Schuhe, meine Lebensmittelvorräte und meine Gitarre haben sie mir gelassen. Die wirklich wichtigen Dinge waren ohnehin im Hotel. Immerhin: Das Fenster meines Autos wurde so nach unten gehebelt, dass nichts beschädigt ist. Alles wurde systematisch durchsucht, jedoch nichts unnötig zerstört. Alle Achtung, ich schätze professionelle Arbeit: Die Diebe hätte ich gern auf eine Tasse Tee eingeladen.
Basel, Sankt Gallen, Zug — drei Tage später
Von Paris ging es weiter nach Basel. Die Internetseite des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit enthält für Reisende aus „Risikogebieten“ folgenden Hinweis:
„Sie müssen sich während 10 Tagen nach Ihrer Einreise in die Schweiz ständig in Ihrem Zuhause oder einer anderen geeigneten Unterkunft aufhalten“ (6).
In der Schweiz ist das Virus also nur 10 Tage übertragbar, in Deutschland sind es 14 Tage. Allerdings sind hier die Strafen höher, die „Übertretung“ kann „mit einer Busse von bis zu CHF 10.000 bestraft werden.“ Zuständig „für den Vollzug und die Überwachung der Einhaltung der Quarantänemaßnahmen“ sind in der Schweiz die kantonalen Behörden. Sie „führen Stichprobenkontrollen durch und erhalten dazu Kontaktdaten der quarantänepflichtigen Personen, die in die Schweiz eingereist sind. Diese Kontaktdaten stammen von wöchentlich zufällig ausgewählten Flügen beziehungsweise Busreisen“ (6). Und wie werden zum Beispiel Fußgänger, Radler, Motorrad- und Autofahrer an den Grenzen kontrolliert? Das wird schwierig sein, denn „aktuell sind Grenzgängerinnen und Grenzgänger von der Quarantänepflicht ausgenommen“ (6).
Ein schlechtes Gewissen muss ich allerdings nicht haben, denn ich bin ganz legal eingereist. Auf der besagten Internetseite heißt es: „Seit dem 7. September 2020 nicht mehr auf der Liste: Belgien“ (6). Paris und weitere Regionen Frankreichs sind ebenfalls nicht vermerkt. Dies sollte sich knapp zehn Tage später ändern: Ab dem 18. September erschien die Region „Ile de France“ auf der „Liste der Gebiete der Nachbarstaaten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko“ (6).
Das Dreiländereck bei Basel würde sich hervorragend für empirische Feldstudien zum Vergleich der Effizienz von Corona-Maßnahmen eignen. Allen drei Ländern ist gemeinsam, dass in den öffentlichen Verkehrsmitteln die Gesichtsbedeckungen zu tragen sind. Dann beginnen die Unterschiede. In Saint Louis — Frankreich — ist es wie in Paris, auch auf den Straßen dominieren die Maskenträger.
In Weil am Rhein — Deutschland — bedecken sich die Menschen nur beim Betreten von Geschäften und Gebäuden, während in Basel — Schweiz — auch beim Einkaufen etliche Freigesichtige zu sehen sind. Grenzübertritte gehören in der Region zum täglichen Leben: zum Essen nach Frankreich, dort gibt es die besseren Restaurants; zum Einkaufen nach Deutschland, hier ist es billiger; ins Museum und zum Baden nach Basel, dort ist das Kultur- und Freizeitangebot am vielfältigsten. Da sich alle täglich mischen, müsste das Virus folglich gleichmäßig verteilt sein. Was bringt die verschärfte Maskenpflicht im nahen Grenzgebiet Frankreichs? Ist dadurch auch die Zahl der positiv Getesteten am niedrigsten? Sterben hier noch weniger Menschen?
Von den etwa 288.000 Einwohnern des Kantons Baselland waren bis zum 10. September insgesamt 1.123 Personen positiv getestet worden. Von diesen waren 36 verstorben, davon 30 bis Ende April. Auf der Intensivstation lag aktuell niemand (7).
Es folgten kurze Aufenthalte in den Kantonen Sankt Gallen und Zug. Überrascht stellte ich fest, dass hier selbst beim Betreten von Innenräumen das Bedecken von Mund und Nase nicht vorgeschrieben war. Also fast alles wie gewohnt. Auch bei größeren Gruppen bis zu 100 Personen waren keine Masken verpflichtend. Meine Nachfrage ergab, dass dies immer dann möglich sei, wenn die Personen — auch in Räumen — die Abstandsflächen von 1,50 Meter einhalten könnten. Auf der Internetseite des Kantons Zug konnte ich dies später nachlesen. Bis zum 12. September waren von den circa 127.000 Bewohnern des Kantons knapp 400 positiv getestet worden. Insgesamt neun verstarben, davon acht im Zeitraum bis Ende April (8).
Ähnliche Maßnahmen galten auch im Kanton Sankt Gallen. Hier waren von den rund 511.000 Einwohnern bis zum 12. September knapp 1.400 Personen positiv getestet worden, von denen insgesamt 40 verstarben (9). Die Statistik war hier weniger exakt und die zeitliche Verteilung der Todesfälle nicht auffindbar. Verstarb auch hier die Mehrzahl in den Monaten März und April?
Beim abendlichen Besuch in Zürich hing an der Tür des Thai-Restaurants ein Hinweis auf die „Maskenpflicht“ und ich zog mein Halstuch über Mund und Nase. Hier reichte das jedoch nicht: Die nette Bedienung schenkte mir einen der industriell gefertigten Überzieher, den ich für etwa fünf Sekunden bis zum Tisch anzog. Sobald ich saß, durfte ich diesen wieder ablegen.
Berlin — 15. September 2020
Über Österreich kam ich nach Deutschland zurück. Beide Grenzen — von der Schweiz nach Österreich und von Österreich nach Deutschland — waren offen und es gab keine durch Kontrollen bedingte Staus. Vor meiner Einreise hatte ich noch einmal die Internetseite des Auswärtigen Amtes konsultiert und dabei einen wesentlichen Satz entdeckt:
„Einreisende, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem durch das Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, sind zur Durchführung eines Covid-19-Tests innerhalb von 14 Tagen nach Einreise nach Deutschland zur häuslichen Quarantäne und zur Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt verpflichtet. Transitreisende sind von dieser Regelung ausgenommen“ (10).
Nach einer Übernachtung in Gera erreichte ich Berlin am späten Abend des 15. September. Jetzt wurde es schwierig. Mit Hilfe meines Kalenders rekonstruierte ich. Mein Aufenthalt in Brüssel war bereits 14 Tage her, außerdem war ich dort nur auf der Durchreise — weniger als 48 Stunden. Da auch Paris als Risikogebiet gilt, begann meine theoretisch anzunehmende Quarantänepflicht am 6. September.
Da war ich in der Schweiz und musste entsprechend der dort geltenden Regeln keine machen. Auch der Transit durch Österreich und die Übernachtung in Gera war korrekt. Würden für mich die Schweizer Regeln gelten, dann hätte in der Nacht vom 15. auf den 16. September die 10-tägige Quarantäne geendet. Hier in Deutschland sind es jedoch 14 Tage. Wenn ich allerdings weniger als 48 Stunden in Berlin bleiben würde, dann wäre ich hier „Transitreisender“ und nach zwei weiteren Reisetagen, zum Beispiel im Bundesland Sachsen, hätte ich bei meiner Ankunft in Schleswig-Holstein — Wohnort — die 14-tägige Quarantäne beendet.
Am nächsten Tag studierte ich die vom Berliner Senat erlassenen Regelungen mit dem etwas sperrigen Namen „Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen gegen die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in Berlin“ (11). Unter „§ 8 Häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende; Beobachtung“ ist zunächst der erste Satz beruhigend: „Diese allgemeine Anweisung tritt am 16. September 2020 in Kraft“ (1). Konnte diese für mich, der ich am 15. angekommen war, gelten?
Theoretisch betrachtet, sind es drei Verstöße, wobei sich die Frage stellt, ob die Bußgelder kumulativ angewendet werden können. Wenn ja, dann ergäbe sich eine maximal mögliche Spannbreite zwischen 800 bis 7.500 Euro. Doch wovon hängt das ab? Wann ist zum Beispiel der Mindestsatz von 150 Euro und wann der Höchstsatz von 3.000 Euro fällig? Gibt es hierzu weitere Richtlinien oder ist dies dem Gutdünken einzelner Kontrollierender überlassen?
„Verstoß: Nichteinhaltung der Pflicht, sich unverzüglich auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere Unterkunft zu begeben, soweit keine Ausnahme nach § 9 Abs. 1 bis 4 vorliegt
SARS-CoV-2-InfektionsschutzV § 8 Abs. 1 Satz 1
Adressat des Bußgeldbescheids Ein- und Rückreisende/r
Bußgeldrahmen in Euro 150 bis 3.000
Verstoß: Nichteinhaltung der häuslichen Absonderung, soweit keine Ausnahme nach § 9 Abs. 1 bis 4 vorliegt
SARS-CoV-2-InfektionsschutzV § 8 Abs. 1 Satz 1
Adressat des Bußgeldbescheids Ein- und Rückreisende/r
Bußgeldrahmen in Euro 500 bis 2.500
Verstoß gegen die Pflicht zur Kontaktaufnahme mit der Behörde nach der Einreise und gegen die Pflicht, auf das Vorliegen der Verpflichtung zur Absonderung hinzuweisen, soweit keine Ausnahme nach § 9 Abs. 6 vorliegt
SARS-CoV-2-InfektionsschutzV § 8 Abs. 2 Satz 1
Adressat des Bußgeldbescheids Ein- und Rückreisende/r
Bußgeldrahmen in Euro 150 bis 2.000“
In Zukunft dürfte die Kontrolle, und damit die Durchsetzung der Bußgelder, mindestens bei Auto- und Motorradfahrern schwierig sein. Eine Gleichbehandlung aller Reisenden ist gar nicht möglich, denn hierfür müssten wieder Grenzkontrollen eingeführt werden. Aber auch bei den Flug-, Bus- und Bahnreisenden wird das Land Berlin vor einer übergroßen Aufgabe stehen. Vor allem die Berliner Zeitung berichtet regelmäßig über die unzureichende Personalausstattung der örtlichen Behörden. Vielleicht ist die Absicht, dass der größere Teil der Bürger aus Angst, einen Fehler zu begehen, dort bleibt, wo es scheinbar am sichersten ist: zu Hause.
Fazit
Während meiner Autofahrt — die Niederlande und Österreich eingeschlossen — hielt ich mich innerhalb von 14 Tagen in insgesamt sechs europäischen Ländern auf. Gegen belgische Verordnungen habe ich bei meiner Fahrt nach Brüssel nicht verstoßen, auch nicht gegen französische bei der anschließenden Fahrt nach Paris oder gegen Schweizer Regeln bei der Weiterreise nach Basel. Dort war bei meiner Einreise Brüssel gerade kein Risikogebiet mehr und Paris war es noch nicht. In der Schweiz galt für mich daher keine Quarantänepflicht. Bei meinem Aufenthalt konnte ich feststellen, dass die Regeln in den vier Schweizer Kantonen Basel, Sankt Gallen, Zürich und Zug recht unterschiedlich waren.
Mein dortiger Aufenthalt war bei meiner Rückkehr anzurechnen und so hatte ich bei meiner Ankunft in Deutschland 10 Tage Quarantäne hinter mir. In der Schweiz wäre ich somit nicht mehr ansteckend gewesen, in Deutschland aber schon noch. Bei meinen Zwischenstopps in Gera und in Berlin war ich „Transitreisender“ auf dem Weg nach Schleswig-Holstein. Als ich in Berlin am 15. September eintraf, war die Verordnung mit den angedrohten Strafen dort noch nicht in Kraft. Diese galt dann ab dem 16. September, konnte mich aber nicht mehr erreichen, da ich am 17. die Stadt verließ und zwei Tage nach Sachsen fuhr.
Beim Verfassen dieses Artikels habe ich drei Wochen lang nach weiteren Informationen gesucht und versucht, das Gewirr unterschiedlicher Regeln zu verstehen. Trotzdem ist zu erwarten, dass ich Fehler gemacht und gegen geltende Verordnungen verstoßen habe. Fakt ist, dass ich wie bei allen meinen Reisen sehr vorsichtig war, denn Krankheitssymptome zeigten und zeigen sich nicht. Auch ist seitdem keine von mir getroffene Person erkrankt. Angesichts des komplexen, grenzüberschreitenden Verordnungsgeflechtes bat ich einen befreundeten Rechtsanwalt um Rat, der leider bislang keine eindeutige Antwort geben konnte.
Die Aufgabe von Regierungen ist es, das Gemeinschaftsleben durch einfache und verständliche Verordnungen und Gesetze zu regeln. Die Bürger in Deutschland und in den meisten europäischen Staaten haben es schwer, wenn die Regelungen beinahe monatlich wechseln. Nur wer seine Wohnung nicht mehr verlässt, kann sicher sein, keinen Fehler zu begehen. Wer arbeiten muss, trägt das Risiko. Es ist nur eine Frage der Zeit, dass bei solchen Maßnahmen Teile der Wirtschaft kollabieren und dann die sozialen Probleme eine schwer kontrollierbare Welle erzeugen. Dies scheint mir die reale Gefahr zu sein. Erkennen dies die Politiker und die Menschen, welche die sogenannten Corona-Maßnahmen befürworten?
Quellen und Anmerkungen:
(1) Deutschland, Reisewarnung des Auswärtigen Amtes zu Belgien:
www.bruessel.diplo.de/be-de/-/2318032?openAccordionId=item-2320472-7-panel
(2) Deutschland, Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel nach der Videokonferenz mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder, 27. August 2020:
https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/pressekonferenz-mit-den-regierungschefinnen-und-chefs-der-laender-1780690
(3) Deutschland, PM 296/2020 zur Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 27. August 2020:
www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/telefonschaltko...finnen-und-regierungschefs-der-laender-am-27-august-2020-1780566
(4) Deutschland, Reisewarnung des Auswärtigen Amtes zu Belgien (13. September 2020):
www.bruessel.diplo.de/be-de/-/2318032?openAccordionId=item-2320472-7-panel
Belgien (13. September 2020):
https://dofi.ibz.be/sites/dvzoe/EN/Documents/BELGIUM_PassengerLocatorForm_ENG.pdf
(5) Deutschland, Reisewarnung des Auswärtigen Amtes zu Frankreich
www.gouvernement.fr/info-coronavirus/carte-et-donnees
(6) Schweiz, Bundesamt für Gesundheit, 18. September 2020:
www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/news/news-11-09-2020-2.html
Deutschland, Auswärtiges Amt zur Schweiz (13. September 2020):
www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/schweiz-node/schweizsicherheit/206208
(7) Schweiz, Corona-Statistik Baselland vom 23. September 2020:
www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/amt-fur-gesundheit/medizinische-dienste/kantonsarztlicher-dienst/aktuelles/covid-19-faelle-kanton-basel-landschaft
(8) Schweiz, Corona-Statistik Kanton Zug vom 23. September 2020:
www.zg.ch/behoerden/gesundheitsdirektion/statistikfachstelle/themen/gesundheit/corona?
www.zg.ch/behoerden/gesundheitsdirektion/amt-fuer-gesundheit/corona
(9) Schweiz, Corona-Statistik St. Gallen vom 23. September 2020:
www.sg.ch/ueber-den-kanton-st-gallen/statistik/covid-19.html
(10) Deutschland, Reisewarnung des Auswärtigen Amtes zu Belgien (13. September 2020):
www.bruessel.diplo.de/be-de/-/2318032?openAccordionId=item-2320472-7-panel
(11) Deutschland, Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen gegen die SARS-CoV-2- Infektionsschutzverordnung in Berlin (18. September 2020):
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/bussgeldkatalog/