Die Nazi-Inszenierung
Die Medien überlassen die Suche nach geeigneten Reichsbürgern und Nazis unter regierungskritischen Demonstranten mitunter nicht dem Zufall.
Hunderttausende demonstrierten am 1. August 2020 in Berlin für Grundrechte und gegen „Corona-Maßnahmen“. Dem Medientenor zufolge waren dies „20.000 Nazis und Wahnsinnige“. Offenbar erwies sich das Auffinden selbst einer handvoll Rechtsradikaler in der großen bunten, friedliebenden Menschenmenge als schwer. Einer der Demonstranten bekam wohl Mitleid, so dass er extra für das ZDF eine Kaiserreichsflagge zusammenbastelte und medienwirksam schwenkte.
Der YouTuber Lars Töpfer liefert in einem kurzen Video Indizien und Belege dafür, dass die so gut sichtbaren „3 Nazis“ unter der riesigen Menge an Demonstranten am 1. August bei „Das Ende der Pandemie. Tag der Freiheit“ womöglich Statisten des ZDF waren (1). Sollten sie das nicht gewesen sein, wurden sie aber zumindest für die Herstellung eines völlig falschen Zerrbildes der Demonstration(en) in Berlin benutzt.
Wer an dieser Stelle denkt, dass unsere Top-Journalisten Probleme mit einer solchen Vorgehensweise haben und dazu gezwungen werden müssen, der sollte sich einmal den privaten Instagram-Kanal der ZDF-Journalistin Dunja Hayali anschauen, die in Berlin prominent im Einsatz war (2, 3). Dort heißt es:
„dunjahayali #demo #berlin
machen sie sich ihr eigenes bild...#B0108 #covid19 #corona #impfgegner #verschwörungsideologien #rechtsradikale #yogisten #sonnenanbeter #linksaußen #freiheitsrechte #diktatur #grundgesetz #maskenpflicht #abstandhalten #reichsbürger #qanon #esoteriker und viele mehr. den tag der freiheit — zu sehen donnerstag 22.15 uhr #dunjahayali“
Ich möchte diesen Beitrag der ZDF-Journalistin Hayali an dieser Stelle nicht weiter kommentieren, sondern ihm lediglich Paragraph 130 — Absatz 1, Nummer 2 — des Strafgesetzbuches gegenüberstellen und im Anschluss daran einige Videos zu den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort posten (4-9):
„§ 130 Volksverhetzung
1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, (...)
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Quellen und Anmerkungen:
(1) https://www.youtube.com/watch?v=tJgXYXPQJ24
(2) https://www.instagram.com/p/CDWiV-oqlDG/
(3) http://blauerbote.com/2020/08/02/volksverhetzung-dunja-hayali-soll-demonstranten-als-nazis-markieren/
(4) https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
(5) https://www.youtube.com/watch?v=4qDftjOZgXE
(6) https://www.youtube.com/watch?v=gKuGWFeQCN4
(7) https://www.youtube.com/watch?v=htDrDieOgh0
(8) https://www.youtube.com/watch?v=fOkQi19QffU
(9) https://www.youtube.com/watch?v=m4nwVnvexc8