Die Geheim-Justiz
Mit allen Mitteln schützen Gerichte die Kriegstreiber im Land.
Die Berichterstattung zur unglaublichen Geschichte um das für Kriegspropaganda missbrauchte siebenjährige Mädchen Bana Alabed aus Syrien zieht Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen nach sich. Richter weigerten sich, die eingereichten Dokumente zu lesen, Beweise spielen laut Gericht keine Rolle und dem Autor wurde zwei Mal in Abwesenheit der Prozess gemacht — ohne ihn, den Angeklagten, überhaupt über diese beiden ersten Gerichtsverhandlungen am Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg zu informieren. Erstmalig Kenntnis von den Verhandlungen erhielt er durch Zustellung des Urteils der zweiten Verhandlung.
Das Bundesverfassungsgericht hat meine Verfassungsbeschwerde gegen das Vorgehen des Oberlandesgerichts Hamburg (OLG Hamburg) unter dem Vorsitzenden Richter Andreas Buske sowie des ihm untergebenen Hamburger Landgerichts (LG Hamburg) unter Richterin Simone Käfer in den von Stern-Journalist Marc Drewello gemeinsam mit seinem Vorgesetzten Andreas Petzold sowie dem Stern-Magazin des Verlages Gruner+Jahr der Bertelsmann Media Group angestrengten Prozesse ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen (1-15). Damit werden sich die Gerichtsverhandlungen gegen Marc Drewello und den Bertelsmann-Konzern im Propagandafall Bana Alabed über Jahre hinziehen (16-18).
Bild 1: Auszug aus dem Urteil der 2. Kammer des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichtes, Richter Masing, Paulus und Christ. Zitat: „Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar“.
Mein Anwalt hat etliche Kilogramm an Unterlagen an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe gesandt. Die Karlsruher Verfassungsrichter Masing, Paulus und Christ haben keine Begründung für die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde gegeben. Eine solche Ablehnung zu begründen wäre auch schlicht unmöglich angesichts der Faktenlage sowie der eklatanten Verstöße gegen juristische Grundprinzipien durch die Hamburger Richter.
Da die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen wurde, muss ich auf den nächsten Gerichtstermin am OLG Hamburg warten, um dann irgendwann in der nächsten Instanz am Bundesgerichtshof Recht zu bekommen. In einem anderen Fall mit dem einschlägig bekannten Hamburger Richter und OLG-Vorsitzenden Andreas Buske, dessen Entscheidungen regelmäßig vom Bundesgerichtshof wieder einkassiert werden müssen, vergingen zwischen zwei Verhandlungsterminen an den Hamburger Gerichten mehr als fünf Jahre (49).
In den Gerichtsverfahren behaupten Stern und Co. bis zum heutigen Tag, dass es sich bei der Bana-Alabed-Geschichte um die reine Wahrheit handele. Die Hamburger Richter weigerten sich teilweise öffentlich in den Verhandlungen, die von meinem Anwalt und mir zuvor eingereichten Dokumente überhaupt zu lesen. Bei der dritten Verhandlung — der ersten, über die ich überhaupt von den Hamburger Gerichten informiert wurde — hatten die Hamburger Richter noch keine einzige Stellungnahme von mir und meinem Anwalt gelesen, wie sich während der Verhandlung herausstellte.
Die Richter argumentierten mehrfach auf meine entsprechenden Nachfragen — sehr zur Überraschung der Anwesenden im Gerichtssaal —, dass in diesem Fall Beweise keine Rolle spielten. Entscheidend sei, dass Stern-Journalist Marc Drewello im Moment des Schreibens seiner Bana-Alabed-Geschichte an diese geglaubt habe — Drewellos Artikel im Stern ist immer noch online. Das heißt, man hätte ihn quasi fragen müssen, ob er lüge, um dann erst bei einer zustimmenden Antwort Drewellos schreiben zu dürfen, dass seine Geschichte nicht korrekt sei (19).
Ob die Story tatsächlich wahr sei oder nicht, spiele keine Rolle. Kritik zu äußern, es handele sich hier um Falschnachrichten oder Fake News, sei daher genauso wenig zulässig wie die Aussage, es handele sich um die Verbreitung von Propaganda beziehungsweise einer Lügengeschichte. Eine völlig neue Rechtsprechung, die die Hamburger Richter hier etablieren wollen.
Kein Problem für die Verfassungsrichter Masing, Paulus und Christ war offenbar auch, dass ich über die ersten zwei Gerichtsverfahren gegen mich noch nicht einmal informiert worden war. Ich erfuhr von den Prozessen erst, als mir das Urteil zur zweiten Verhandlung zugestellt wurde — das Urteil des ersten Termins hatte ich nicht einmal erhalten — und ich konnte/musste/durfte dann einen dritten Termin anstreben. Das LG Hamburg und das OLG Hamburg haben — gemeinsam mit dem Anwalt von Stern/Drewello/Bertelsmann/Gruner+Jahr — in den ersten beiden Gerichtsterminen verhandelt, ohne mir Bescheid zu geben. Geheimverhandlungen ohne den Angeklagten. Auch das ein völlig neues „rechtsstaatliches Prinzip“ in Deutschland, jetzt abgesegnet von den Verfassungsrichtern Masing, Paulus und Christ.
Kein Problem für die Hamburger Richter war zunächst auch, der Eingabe des Stern Folge zu leisten und mich wegen meines Impressums zu belangen — in Absprache mit meiner Familie hatte ich die Adresse wegen Morddrohungen im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise herausgenommen. Das Impressum rechtlich bemängeln darf aber nur ein direkter Konkurrent im Wettbewerbsverhältnis, ansonsten ist so etwas Sache der Staatsanwaltschaft.
Mein Anwalt musste die drei Richterinnen des LG Hamburg in der dritten Verhandlung darauf hinweisen, dass ich kein Medienkonzern oder Großverlag bin und dass das Vorgehen des Stern und der Hamburger Gerichte daher nicht rechtmäßig war. Zuvor hatten die Richter des LG und des OLG Hamburg mich aber — entsprechend den Wünschen des Bertelsmann-Konzerns — als Konkurrent eingestuft und in den beiden Geheimverhandlungen entsprechend wegen Impressumsverstößen zusätzlich verurteilt. Mit großen Augen nahmen sie dann während der dritten Verhandlung „zur Kenntnis“, dass ich „nur“ ein normaler Mensch bin, kein Konzern, und fragten sicherheitshalber direkt bei mir nach, ob das auch zutrifft. Zu diesem Zeitpunkt der Verhandlung stellte sich endgültig heraus, dass sie die Eingaben meines Anwaltes nicht gelesen hatten. Mein Anwalt schreibt dazu (5):
„Alles in allem also eine erstaunlich inkompetente Entscheidung, denn von derart hochgestellten Richtern hätte man Kenntnis etwa vom zuletzt am 24.02.2016 geänderten § 3a UWG erwarten dürfen. Das evident fehlende Wettbewerbsverhältnis hätte von professionellen Juristen nicht übersehen werden dürfen. Wäre das eine Klausur, wäre sie mit ,nicht bestanden‘ zu bewerten.
Noch erstaunlicher aber ist, dass diese Problematik dem Landgericht Hamburg in der Widerspruchsverhandlung völlig neu war. Denn ich hatte hierzu in der Widerspruchsbegründung breite und in einem aktuellen Schriftsatz kurze Ausführungen hierzu gemacht. Die Unkenntnis des Gerichts lässt nur einen Schluss zu: Das Gericht hat unsere Schriftsätze gar nicht gelesen. Man hat sich damit begnügt, dass das unfehlbare Oberlandesgericht ex Cathedra gesprochen hat. Was der Betroffene und sein Anwalt zu sagen haben, interessiert nicht.
Man muss sich das mal vorstellen: Man bekommt einen Monat lang in Abwesenheit den Prozess gemacht, ohne dass einem das Prozessgrundrecht des rechtlichen Gehörs gewährt wird. Dann erfährt man vom Ergebnis, das dann aus Prinzip verteidigt wird, und das Landgericht Hamburg liest keine weiteren Schriftsätze mehr.
Derartiges habe ich in 15 Jahren Anwaltspraxis nicht erlebt.“
In dem Urteil zum zweiten Geheimverfahren haben die Richter des OLG Hamburg den ohnehin schon vom Stern-Drewello-Anwalt hoch angesetzten Streitwert und vom LG Hamburg im ersten Geheimverfahren auf 56.000 Euro etwas reduzierten Streitwert wieder und aus freien Stücken auf 100.000 Euro erhöht (20).
Das waren nur einige Dinge, über die Jura-Erstsemester als Übungsaufgabe gerne sinnieren können, warum es sich bei diesen Vorgängen nicht um Rechtsbeugung oder Ähnliches handelt und warum hier alles mit rechten Dingen zuging. Die vom Stern-Anwalt eingereichten Beweismittel beziehungsweise Kopien davon — CDs et cetera — wollte man uns übrigens auch nicht zukommen lassen. Die Hamburger Richter weigerten sich. Dies sei nicht nötig und dieses Vorgehen auch kein Formfehler. Schriftliche Belege über die ersten beiden — geheimen — Verhandlungen zwischen dem Stern und den Hamburger Gerichten gegen mich gibt es übrigens nicht — außer dem Urteil. Man hat telefonisch verhandelt.
Die Verhandlungen in Hamburg finden am Mediensenat statt. Das heißt, es handelt sich um medienrechtliche Verfahren, nicht um eine strafrechtliche Beleidigungsklage. Eine Beleidigungsklage — eigentlich der rechtlich „härtere“ Fall — hätte ich mit Sicherheit gewonnen, vergleicht man meinen Fall beispielsweise mit dem Prozess „Süddeutsche Zeitung gegen Rationalgalerie“ in München, bei dem der Betreiber der Rationalgalerie möglicherweise berechtigterweise eine deutlich heftigere Wortwahl gegenüber einem SZ-Journalisten an den Tag legte (21).
Und natürlich wäre ein Beleidigungsverfahren auch nicht bei Richter Andreas Buske gelandet, der für Medienrecht zuständig ist, aber nicht für Beleidigungen und Strafrecht. Und die Zurkenntnisnahme von Beweisen und anderen Dokumenten durch Richter hätte bei einem Beleidigungsverfahren wohl nur ungleich viel schwerer bis gar nicht verhindert werden können.
All der Aufwand, damit die tolle Geschichte der kleinen, damals siebenjährigen Bana Alabed weiterhin als „die Wahrheit“ gelten soll. Bana rief damals, angeblich mitten aus dem Krieg in Syrien, aus Aleppo, den Westen via Twitter zu Bombardierungen und zum Dritten Weltkrieg auf, dies unter dem Motto „Nie wieder Holocaust“ in bestem Englisch — nicht ihre Muttersprache. Dabei zitierte sie die Friedenspoetin Joan Baez — „We shall overcome“ — und US-Präsident Barack Obamas „Yes, we can“-Wahlkampfslogan aus seinem ersten Präsidentschaftswahlkampf 2008 — das heißt bevor Bana geboren wurde (22, 42-44, 48).
Bana Alabed ist die Tochter eines Jihadistenführers aus Aleppo (23). Ihr Vater ist ein bewaffneter Kämpfer und war ranghohes Mitglied des Al-Qaida-geführten „Stadtrates“ in den von den Jihadisten besetzten Gebieten im Osten von Aleppo. Nach der Kapitulation dieser Kämpfer wurde die Alabed-Familie vom türkischen Präsidenten Erdogan „aufgenommen“ (24-26).
Die Bana-Alabed-Story erinnert etwas an die Brutkastenlüge aus dem Irak-Kuweit-Krieg, bei der die Tochter des kuwaitischen Botschafters in den USA als kuwaitische Krankenschwester ausgegeben wurde, die angeblich mit angesehen habe, wie beim Einmarsch der Iraker in Kuwait irakische Soldaten neugeborene Babys aus Brutkästen genommen und getötet hätten. Diese Propagandalüge ist allgemein bekannt und wird auch nicht mehr bestritten. Kriegspropaganda mit Frauen und insbesondere kleinen Mädchen zieht aber immer, dachte man sich wohl auch im Falle Bana Alabed (27).
Heute muss das für Kriegspropaganda missbrauchte kleine Mädchen weiter durch die Welt reisen, mit Menschen wie der ehemaligen US-Außenministerin Madelaine Albright auftreten und sich die Freiheitsmedaille des Atlantic Council anheften lassen (28-32).
Albright ist bekannt für ihre Aussage zu Sanktionen gegen den Irak, als sie in einem Interview meinte, eine halbe Million tote Kinder im Irak allein durch Sanktionen seien „den Preis wert“ gewesen (33, 34). Den gleichen Freedom Award wie Albright und Bana Alabed bekamen 2016 übrigens die Weißhelme, welche auch mal ein Kind vor laufender Kamera töten, um „authentische“ Propagandavideos für den Syrienkrieg herzustellen (35-38).
Der Stern sowie die anderen selbsternannten Qualitätsmedien weigerten sich übrigens interessanterweise von Anfang an, über ihre „Triumphe“ in den Bertelsmann-Stern-Drewello-Prozessen zu berichten, während sie auf der anderen Seite kein Problem mit dem „Relotius-Skandal“ hatten (45-47). Es gibt sozusagen eine Nachrichtensperre (39, 40). Warum das so ist, kann sich jeder leicht denken. Das Motto ist offenbar „Regimekritiker heimlich verrecken lassen“.
Für die Gerichtsverhandlungen und die damit verbundenen Kosten kann gespendet werden. Ich bitte um Ihre Unterstützung: Spendenkonto Gerichtsverfahren gegen Bertelsmann (41).
Bild 2: Tweets von Bana Alabed sowie ein Bild von Anne Frank, welches als Vorlage für ein Bana-Alabed-Foto genommen wurde, mit dem ein optisches Signal für den Propaganda-Frame „Aleppo-Holocaust“ gesetzt werden soll, mit welchem wiederum die Bekämpfung der vom Westen eingesetzten Jihadisten durch die syrische Regierung mit dem Holocaust gleichgesetzt wird — begleitend etablierten zahlreiche Journalisten und Politiker das Holocaust-Motiv, allerdings im Gegensatz zum ähnlichen Vorgehen beim Angriff auf Jugoslawien Ende der 90er Jahre nur mäßig erfolgreich. Die einzelnen im Bild gezeigten Twitter-Mitteilungen „Bana Alabeds“ lauten:
„Putin and Bashar al Asad bombed my school, killed my friends & robbed my childhood. It’s time to punish the killers of children in Syria.“
„‚demand justics for the children‘ @AlabedBana ‚heart-breaking truth this little girl’s plea will not be heard‘ @MatthewRycroft1 #Syria UNSC“, Retweet eines Tweets des britischen Außenministeriums
„.@MatthewRycroft1 — the heartbreaking truth is that the plea of @AlabedBana for justice is not being heard in this Chamber. Not by #Russia.“, Retweet eines Tweets der britischen UN-Gesandtschaft bezüglich einer Entscheidung des UN-Sicherheitsrates.
„My name is Bana. I’m 7 years old. I’m talking to the world now live from East #Aleppo. This is my last moment to either live or die — Bana“
„I take a mission to save as many lives as I can. It’s my duty. It’s everyone’s duty. Wake up & do something today“
„Dear children, Never loose hope. You are future of this world, we suffer now but we shall overcome. We are weak now but we shall be stronger“
„Dear @potus, @putin @assad can you please work hard to stop the killing of Aleppo people before we are finished off? Bana, Aleppo. “
„Dear world, can we stop killing each other and Instead love each other? YES WE CAN. “
„Dear world, it’s better to start 3rd world war instead of letting Russia & assad commit #HolocaustAleppo“
Quellen und Anmerkungen:
(1) http://blauerbote.com/2017/08/03/gerichtsverfahren-gegen-stern-und-marc-drewello/
(2) https://www.heise.de/tp/features/Grenell-macht-den-Grinch-4259354.html
(3) https://kanzleikompa.de/2017/07/16/stern-und-marc-drewello-blauer-bote-1/
(4) https://kanzleikompa.de/2017/07/17/stern-und-marc-drewello-blauer-bote-2/
(5) https://kanzleikompa.de/2017/07/18/stern-und-marc-drewello-blauer-bote-3/
(6) https://kanzleikompa.de/2017/07/20/stern-und-marc-drewello-blauer-bote-4/
(7) https://kanzleikompa.de/2017/07/24/stern-und-marc-drewello-blauer-bote-5/
(8) https://kanzleikompa.de/2017/07/26/stern-und-marc-drewello-blauer-bote-6/
(9) https://kanzleikompa.de/2017/07/31/stern-und-marc-drewello-blauer-bote-7/
(10) https://kanzleikompa.de/2017/08/02/stern-und-marc-drewello-blauer-bote-8/
(11) https://kanzleikompa.de/2017/10/10/stern-und-marc-drewello-blauer-bote-9-deutscher-presseunrat/
(12) https://kanzleikompa.de/2018/03/15/stern-und-marc-drewello-blauer-bote-10/
(13) https://kanzleikompa.de/2018/04/15/das-oberlandesgericht-hamburg-im-syrienkrieg-stern-und-marc-drewello-blauer-bote-11/
(14) https://uebermedien.de/17878/bana-alabed-die-unwiderstehliche-geschichte-vom-twitternden-maedchen-aus-aleppo/
(15) https://deutsch.rt.com/inland/65969-stern-geht-weiter-gegen-blog/
(16) http://blauerbote.com/spendenkonto-fuer-gerichtsverfahren-gegen-den-stern/
(17) http://blauerbote.com/2016/12/03/bana-alabed-aleppo-propaganda-mit-siebenjaehrigem-maedchen/
(18) http://blauerbote.com/2017/07/12/bana-alabed-das-syrische-twittermaedchen/
(19) https://www.stern.de/politik/ausland/aleppo–twitter-konto-von-siebenjaehriger-bana-al-abed-geloescht-7224862.html
(20) https://kanzleikompa.de/2017/07/17/stern-und-marc-drewello-blauer-bote-2/
(21) https://www.rationalgalerie.de/home/sueddeutsche-prozess-verloren.html
(22) http://blauerbote.com/2017/03/09/bana-alabed/
(23) http://blauerbote.com/wp-content/uploads/2017/07/alabed_terror.png
(24) http://blauerbote.com/2017/07/05/bana-alabed-aus-aleppo/
(25) https://de.sputniknews.com/panorama/20161223313903793-bana-terroristen-hilferufe/
(26) https://twitter.com/AlabedBana/status/811542255286808576/photo/1
(27) https://www.heise.de/tp/features/Geleaktes-CIA-Dokument-belegt-Kriegspropaganda-3373777.html?seite=all
(28) https://twitter.com/kosh_1/status/1011003975385124864
(29) https://www.youtube.com/watch?v=fvLaSnPod7E
(30) https://twitter.com/walid970721/status/1011210850760355840?lang=de
(31) http://www.dumont-buchverlag.de/verlag/aktuelles/detail/2018-freedom-award-fuer-madeleine-albright/
(32) https://www.atlanticcouncil.org/events/freedom-awards/2018-honorees
(33) http://blauerbote.com/2018/06/23/missbrauchtes-maedchen-wird-in-berlin-zur-schau-gestellt/
(34) https://www.youtube.com/watch?v=UOgU05nIlUo&feature=youtu.be&t=2m40s
(35) https://www.atlanticcouncil.org/events/freedom-awards/past-honorees
(36) https://www.rubikon.news/artikel/die-kriegslugner
(37) http://blauerbote.com/2018/09/15/der-kindermord-skandal/
(38) http://blauerbote.com/2019/02/19/bbc-journalist-enttarnt-weisshelme/
(39) http://blauerbote.com/2017/08/10/nachrichtensperre-zum-bana-alabed-medienskandal-des-stern/
(40) https://www.neues-deutschland.de/artikel/1058759.twitter-maedchen-aus-aleppo-bauchredner-aus-syrien.html
(41) http://blauerbote.com/spendenkonto-fuer-gerichtsverfahren-gegen-den-stern/
(42) http://blauerbote.com/2019/03/16/ueberfall-auf-jugoslawien/
(43) https://www.nachdenkseiten.de/?p=26380
(44) http://blauerbote.com/2017/07/09/missbrauch-von-holocaust-und-anne-frank-durch-bana-alabed-propaganda/
(45) http://blauerbote.com/2018/12/21/claas-relotius-spiegel-fake-news-vs-marc-drewello-stern-qualitaetsnews/
(46) https://www.heise.de/tp/news/Die-Aufregung-um-Claas-Relotius-ist-Heuchelei-4258079.html
(47) http://blauerbote.com/2018/12/22/doppelter-spiegel-relotius-medienskandal/
(48) https://www.bild.de/politik/inland/anne-will/aleppo-debatte-bei-anne-will-48214634.bild.html
(49) https://kanzleikompa.de/2018/01/09/dr-nikolaus-klehr-klagen-bis-der-arzt-ging/