Die deutsche Tradition

Zu den historischen Vorläufern des bayerischen Psychiatriegesetzes.

Am 11. Juli 2018 wurde im bayerischen Landtag das nur unzureichend entschärfte neue Psychiatriegesetz angenommen (1). Und dies nicht ausschließlich mit den Stimmen der CSU. Auch SPD und Freie Wähler arrangierten sich „mit einem halbgaren Gesetz (…), das immer noch psychisch kranke Patienten den Behörden und der Polizei melden will, (…) egal ob sie vom Arzt als geheilt entlassen worden sind“ (2). Der Schulterschluss zwischen SPD und CSU erinnert daran, dass die Diskriminierung von Menschen mit seelischen Problemen in Deutschland eine lange Tradition hat, die schon früh eine Brücke schlug zwischen „links“ und „rechts“.

Was sind „Geisteskrankheiten“?

Trotz aller Vorformen gilt erst „das ausgehende 18. Jahrhundert als die Geburtsstunde der abendländischen Psychiatrie“ (3). 1845 schrieb der Berliner Arzt Wilhelm Griesinger: „In den psychischen Krankheiten (haben wir) jedesmal Erkrankungen des Gehirns zu erkennen“, schränkte allerdings ein, dass „die inneren Vorgänge des Vorstellens“, „Wollens“ und „Empfindens“ nicht „aus der Organisation des Gehirns zu begreifen“ seien. 1868 ergänzte er, dass „Geisteskranke hirn- und nervenkranke Individuen sind“ (4). „Geist“ und „Seele“ gelten seither als legitimer Tummelplatz von Nervenärzten – unbeschadet der Tatsache, dass bis heute weder Geist noch Seele im Gehirn geortet werden konnten:

„Wie aus dem Zusammenwirken von Neuronen, Aktionspotentialen und Neurotransmittern die Qualität des Denkens entspringen soll, bleibt weiter rätselhaft.. (...) alle Versuche, den Geist aus der Nervenzelle heraus zu erklären, verunglücken letztlich in abenteuerlichen Theorien und wilden Spekulationen“ (5).

Oder, wie es der Philosoph Günter Schulte formulierte: Dass es einen objektiven, materiellen Ursprung der Gedanken gibt, ist noch immer „nichts weiter als ein Gedanke“ (6).

Auf ähnlichen Überlegungen basierend, beantwortete der US-amerikanische Psychiater und Psychiatrie-Kritiker Thomas Szasz die Frage, „ob es so etwas wie eine Geisteskrankheit überhaupt gibt“, mit einem klaren Nein.
Nachweisbare körperliche Schädigungen des Gehirns oder der Nerven müssen auch als neurologische Störungen – und nur als solche – bezeichnet werden, stellte Szasz klar.

In diesem Fall sprechen die Mediziner ja auch nicht von „Geisteskrankheiten“, sondern ausschließlich dann, wenn sie sich „auf Äußerungen eines Patienten über sich selbst, über andere oder über seine Umwelt beziehen. So hält er sich etwa für Napoleon oder sieht sich überall von Kommunisten verfolgt.“ Aber: „Solche Mitteilungen gelten nur dann als Symptome geistiger Verwirrung, wenn der Beobachter den Patienten in der Tat nicht für Napoleon hält beziehungsweise davon überzeugt ist, daß jener nicht von Kommunisten verfolgt wird.“

Wobei letzteres schon schwerer zu überprüfen ist als die behauptete Identität mit einem verstorbenen französischen Kaiser. Und was ist, wenn zum Beispiel jemand von ständigen Ängsten gequält wird, dass ein Atomkrieg oder eine ökologische Katastrophe bevorstehen oder er sich von Geheimdiensten überwacht fühlt?

Weiter mit Thomas Szasz: „Die Feststellung ‚X ist das Symptom einer geistigen Störung‘ bedeutet somit ein Urteil. Hinter diesem Urteil verbirgt sich ein Vergleich beziehungsweise eine Gegenüberstellung der Ideen, Vorstellungen und Überzeugungen des Patienten mit denen des Beobachters und der Gesellschaft, in der beide leben“ (7).

Szasz bestritt nicht, dass Menschen, die sich zu Unrecht für Napoleon halten, schwerwiegende Lebensprobleme haben können und vielleicht auch Hilfe brauchen – aber sicher nicht in der traditionellen psychiatrischen Form: Psychopharmaka, Anstaltseinweisungen, Elektroschocks oder gar Lobotomie. Und von konkreten Problemen, Äußerungen oder Verhaltensweisen auf einen allgemeinen „Geisteszustand“ zu schließen, ist schlicht eine Anmaßung.

Was ist also gemeint, wenn das Wort „geisteskrank“ auftaucht, egal ob in ärztlichen Diagnosen oder in der öffentlichen Meinung? Nichts Medizinisches, sondern etwas Moralisches, Ethisches, Politisches oder Leistungsbezogenes. Das Etikett „geisteskrank“ bezeichnet daher nicht mehr und nicht weniger als eine Abweichung von den gerade herrschenden gesellschaftlichen Normen.

Dass „Geisteskrankheiten“ – oder, moderner ausgedrückt: schwere psychische Störungen – vielfach nichts anderes sind als nachvollziehbare Resultate unterdrückender Sozialisation, wird dabei ausgeblendet. Ganz zu schweigen davon, dass es innerhalb einer krankmachenden Gesellschaft gesünder sein kann, wenigstens mit „Störungen“ zu reagieren, als die soziale Misere scheinbar problemlos zu ertragen und zu verdrängen. Völlig zu Recht stellte der Psychoanalytiker Erich Fromm auf diesem Hintergrund fest, dass in einer „kranken Gesellschaft“ – wie wir sie auch heute erleiden – die „Normalen“, tadellos Funktionierenden, perfekt Angepassten in Wirklichkeit am kränksten sind:

„Die Normalsten sind die Kränkesten. Und die Kranken sind die Gesündesten. (…) Der Mensch, der krank ist, zeigt, dass bei ihm gewisse menschliche Dinge noch nicht so unterdrückt sind, so dass sie in Konflikt kommen mit den Mustern der Kultur und durch diese Friktion Symptome erzeugen. Das Symptom ist ja wie der Schmerz nur ein Anzeichen, dass etwas nicht stimmt.
Glücklich der, der ein Symptom hat. Wie glücklich der, der einen Schmerz hat, wenn ihm etwas fehlt! Wir wissen ja: Wenn der Mensch keine Schmerzen empfinden würde, wäre er in einer sehr gefährlichen Lage. Aber sehr viele Menschen, das heißt, die Normalen, sind so angepasst, (…) so entfremdet, so sehr Instrumente geworden, so roboterhaft, dass sie schon gar keinen Konflikt mehr empfinden.“

So gesehen, fragt es sich auch, wer gestörter ist: Jene, gegen die sich das bayerische Psychiatriegesetz richtet – oder jene, die es beschlossen haben… Neu ist die in diesem Gesetz zum Ausdruck kommende Einstellung freilich nicht.

Medizinische Visionen – ein Blick zurück

Um die Wende zum 20. Jahrhundert hat vor allem der deutsche Psychiater Emil Kraepelin die „einheitliche Sprachregelung unter den Psychiatern“ (8) aufgestellt, der die Schulpsychiatrie noch immer weitgehend anhängt.

Laut Kraepelin sind alle psychischen Auffälligkeiten (einschließlich der Verhaltensweisen von „Triebmenschen, Verschrobenen, Antisozialen, Prostituierten“) erblich bedingt und daher an sich unheilbar, jedenfalls solange, bis die moderne Naturwissenschaft eine fassbare biologische Ursache dafür gefunden haben werde. Bis dahin müsse die Psychiatrie notwendigerweise eingesetzt werden „gegen die ‚genetischen Degenerationen‘ des Volkes, gegen die ‚psychopathisch Minderwertigen‘, gegen die Gefahr der ‚moralischen Entartung‘, gegen die ‚geborenen Verbrecher‘ und gegen die sozialen Störer“ (9).

1895 veröffentlichte der Arzt Alfred Ploetz, auf den der Begriff „Rassenhygiene“ zurückgeht, sein Buch „Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen“. Gemeint war da noch die Gesamtheit der „menschlichen Rasse“. Ploetz plädierte dafür, dass einem „schwächlichen oder mißgestalteten“ Neugeborenen „von dem Ärzte-Kollegium, das über den Bürgerbrief der Gesellschaft entscheidet (!), ein sanfter Tod bereitet wird, sagen wir durch eine kleine Dosis Morphium.“ „Die Eltern,“ so fabulierte er weiter, „erzogen in strenger Achtung vor dem Wohl der Rasse, überlassen sich nicht lange rebellischen Gefühlen, sondern versuchen es frisch und fröhlich ein zweites Mal, wenn ihnen dies nach ihrem Zeugnis über Fortpflanzungsbefähigung erlaubt ist“ (10).

Etwa zur gleichen Zeit bemühte sich der schweizer Psychiater August Forel darum, dass „Schwächliche und Mißgestaltete“ erst gar nicht zur Welt kamen. Nicht nur „an einem psychisch kranken Scheusal“ (11) wendete er die Sterilisation an: „Ich ließ auch ein hysterisches 14-jähriges Mädchen kastrieren, deren Mutter und Großmutter Kupplerinnen und Dirnen waren“ – mit dem erklärten Ziel, „die defekten Untermenschen allmählich (...) zu beseitigen und dafür bessere, sozialere, gesündere und glücklichere Menschen zu einer immer größeren Vermehrung zu veranlassen“ (12).

Kraepelin, Ploetz und Forel standen mit ihrer Auffassung nicht allein: „Fast alle maßgeblichen Psychiater dieser Zeit machten sich zu Verteidigern der bestehenden Ordnung und forderten Maßnahmen gegen ihre Patienten: lebenslange Haft, Zwangsarbeit, Unfruchtbarmachung, Heiratsverbot, ‚Ausmerzung‘“ (13).

„Erbgesundheitslehre“, auch „Eugenik“ genannt, und soziale Unterdrückung waren frühzeitig verbrüdert.

Mit Sicherheit trug diese Haltung dazu bei, dass während des Ersten Weltkrieges „überdurchschnittlich viele Insassen psychiatrischer Anstalten Deutschlands“ starben, „insbesondere durch Unterernährung und mangelnde Pflege“ (14). Ganz im Gegensatz zu diesem Sachverhalt verbreiteten sich nach Kriegsende Auffassungen, die ein Euthanasie-Fanatiker so auf den Punkt brachte: „Für mich ist die Vorstellung untragbar, daß beste blühende Jugend an der Front ihr Leben lassen muß, damit verblödete Asoziale und unverantwortliche Antisoziale in den Anstalten ihr gesichertes Dasein haben“ (15).

Einer der jungen Kriegstoten von 1918 war der Sohn des Psychiaters Alfred Hoche. Hoches 1920 gemeinsam mit dem Juristen Karl Binding veröffentlichte Schrift „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form“ enthielt juristische und medizinische Argumente, die nach Meinung der beiden renommierten Hochschulprofessoren für die Euthanasie sprachen. Das Dasein der „geistig Toten“, der „Ballastexistenzen“, hieß es dort, sei „absolut zwecklos (...). Für ihre Angehörigen wie für die Gesellschaft bilden sie eine furchtbar schwere Belastung. Ihr Tod reißt nicht die geringste Lücke“ (16).

Eine nicht zuletzt gegen „Geisteskranke“ und vermeintlich „Asoziale“ – also Normabweichler – gerichtete Vernichtungsideologie gab es also in der Medizin, speziell in der Psychiatrie, bereits vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten. Aber diese wurde nicht nur von Medizinerkreisen gespeist.

„Selektion“ als Gesellschaftsutopie

1859 erscheint „in London in einer Auflage von 1.250 Stück ein Buch, das noch am selben Tage vergriffen ist […]: ‚Die Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtwahl oder Die Erhaltung der begünstigten Rassen im Kampf ums Dasein‘. Sein Autor: Der Naturforscher und Weltumsegler Charles Darwin.“ Laut seiner Theorie „werden die schlecht Angepaßten durch ‚natürliche Auslese‘, durch ‚Selektion‘ ausgemustert. Die Tüchtigen setzen sich durch.“

Allerdings: „Darwin spricht 1859 nicht von Menschen, sondern von Stechpalmen und Stiefmütterchen, Purzeltauben und Misteldrosseln, von Pflanzen und Tieren also“ (17).

Andere waren weniger zurückhaltend. Bald nach Veröffentlichung des Buches begann dessen Vereinnahmung durch die „Sozialdarwinisten“, die das Wirken jener Gesetze auch unter Menschen und ganzen Völkern zu entdecken glaubten. Gerade durch den Fortschritt in der Medizin, so schien es ihnen, handelten die Menschen diesen natürlichen Gesetzmäßigkeiten zuwider und setzten somit ihre eigene Höherentwicklung aufs Spiel.

Statt nun mittels ärztlicher Kunst die „siechen Existenzen“ künstlich zu verlängern, sollten beispielsweise nach Meinung des berühmten Zoologen Ernst Haeckel „hunderttausende von unheilbaren Kranken, namentlich Geisteskranke, Aussätzige, Krebskranke“ lieber „durch eine Morphium-Gabe von ihren namenlosen Qualen“ befreit werden (18). Haeckel wollte aber wenigstens nicht auf das Einverständnis der Patienten verzichten, die noch geistig zurechnungsfähig waren.

Überhaupt wurden viele der Sozialdarwinisten weniger von bewusster Menschenverachtung angetrieben als vielmehr von der Begeisterung darüber, dass sich die ganze Welt anscheinend nach erkennbaren Naturgesetzen richte, die auch konsequent angewandt werden sollten, damit sich die „Gesunden“ gegenüber den „Kranken“ durchsetzen.

Dabei griffen sie auch auf den Philosophen Friedrich Nietzsche, der „die Heraufkunft der Herrenrasse und des Übermenschen“ gepredigt hatte (19), zurück. Da dieser seine letzten Lebensjahre in einem Dämmerzustand verbrachte, taugte er zwar eigentlich nicht als Idol der Eugenik-Jünger. Doch das folgende Nietzsche-Zitat ließ sich gut verwenden:

„Zu einem Heiligen trat ein Mann, der ein eben geborenes Kind in seinen Händen hielt. ‚Was soll ich mit dem Kinde machen?‘ fragte er, ‚es ist elend, mißgestaltet und hat nicht genug Leben, um zu sterben.‘ ‚Töte es‘, rief der Heilige mit schrecklicher Stimme (...) viele tadelten den Heiligen, weil er zu einer Grausamkeit geraten hatte (...). ‚Aber ist es nicht grausamer, es leben zu lassen?‘, sagte der Heilige“ (20).

Diese und ähnlich gelagerte Auffassungen sollten bald selbst die Grenzen politischer Lager überwinden.

Konsensfähige Diskriminierung

Psychiatrieprofessor Alfred Hoche war – wie viele andere Euthanasie-Befürworter – nationalistisch-konservativen Kreisen zuzurechnen. Dennoch gehörte er zu den wenigen Hochschullehrern, die 1933 freiwillig auf ihren Lehrstuhl verzichteten (21). Hoche einfach als „Nazi“ abzutun, wäre offenkundig falsch. Alfred Ploetz war nicht nur ein Freund August Bebels, des Mitbegründers der deutschen Sozialdemokratie, sondern zugleich selbst Sozialdemokrat, ebenso wie der österreichische Anatom und „Rassenhygieniker“ Julius Tandler (22) oder der Arzt Alfred Grotjahn, der noch in der Weimarer Republik „die Lebensuntüchtigen sogar auf ein Drittel aller Lebenden“ schätzte (23).

Der schweizer Psychiater August Forel trat hervor als engagierter Sozialreformer, Pazifist, Internationalist – und war ebenfalls Sozialdemokrat. Und die folgenden Sätze, 1910 veröffentlicht, stammen von Karl Kautsky, einem der damals führenden Sozialdemokraten:

„Die menschliche Technik zerstört das Gleichgewicht in der Natur, mindert die Anforderungen im Kampf ums Dasein und erleichtert damit körperlich und geistig minderwertigen Individuen nicht bloß die Erhaltung, sondern auch die Fortpflanzung (…). So wird der Sozialismus (...) auch Gesundheit und Kraft bringen und die Krankheit als Massenerscheinung ausrotten. Ein neues Geschlecht wird entstehen, stark, schön und lebensfroh wie die Helden der griechischen Heroenzeit, wie die germanischen Recken der Völkerwanderung“ (24).

Sicher hatte Kautsky nicht die Art und Weise im Sinn, wie das NS-System Jahrzehnte später Zielvorstellungen zu realisieren begann, die seinen nahe kamen. Aber seine Zukunftsvision war anschlussfähig für Vertreter ganz anderer Weltanschauungen.

Auch die Anschauungen mancher in deutschem Kaiserreich und Weimarer Republik einflussreicher Christen standen den radikalsten Psychiatern kaum nach, wenn es um „Geisteskranke“ ging. So lehnte es der Religionspädagoge Karl Ernst Thrändorf ab, „wenn man leistungsfähige Menschen zugunsten völlig leistungsunfähiger Menschen verkommen lasse (...). Der Berliner Theologieprofessor (Arthur) Titius (...) befindet es für richtig, die ‚Idioten‘ ebenso zu beseitigen, ‚wie irgendwelche sonstige, die Aufgabe störende Naturkeime‘. Der Heidelberger Theologieprofessor Ludwig Lemme meint, der einzelne Christ dürfe nicht töten, eine Staatsbehörde habe aber das Recht, (...) ‚unterwertiges‘ Leben (...) auszulöschen“, macht allerdings „die Tötung der Geisteskranken davon abhängig, ob die Auszumerzenden ein Seelenleben haben, das zur Religiosität fähig ist“ (25).

Zwei Jahre vor der NS-Machtübernahme forderte dann der Leiter des Bielefelder „Hauses für Nerven- und Gemütsleiden”, Pastor Fritz von Bodelschwingh, ein Sterilisations-Gesetz für seine Schutzbefohlenen und begründete dies damit, dass andernfalls die „Zerstörung des Königreiches Gottes“ drohe und Sterilisation „mit dem Willen Jesu konform“ sei (26). Die Liste ähnlicher Zitate ließe sich fortführen.

Nachdem so viele Autoritäten aus Medizin, Politik, Religion, Wissenschaft und Rechtsprechung über Jahrzehnte hinweg solche Ideen verbreiteten – von denen auch nach 1945 in beiden deutschen Staaten nicht konsequent abgerückt wurde (27) – ist es also nicht verwunderlich, wenn sich hierzulande noch immer ein breiter Konsens findet für die Diskriminierung von Menschen mit erkennbaren seelischen Problemen. Der grassierende „Neoliberalismus“ ist sozialdarwinistischen Auffassungen nahe verwandt und tut ein Übriges dazu.


Quellen und Anmerkungen:

(1) https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/sitzungen/aus-dem-plenum/psychisch-kranken-hilfegesetz/
(2) https://www.change.org/p/13128689/u/22996679?utm_medium=email&utm_source=petition_update&utm_campaign=375408&sfmc_tk=oY4Bw3D7JuXuiwSneRDk9fHSvUSSwf8hS%2bxahUtPeLTq2Pqah%2b5ZhK4vhCJoWvcO&j=375408&sfmc_sub=150031764&l=32_HTML&u=64540078&mid=7259882&jb=19
(3) Ch. Lichtenthaeler: Geschichte der Medizin, Köln 1987, S. 466.
(4) Schott, Heinz/ Tölle, Rainer: Geschichte der Psychiatrie. Krankheitslehren, Irrwege, Behandlungsformen, München 2006, S. 70ff.
(5) Th. Hardtmuth: Denkfehler – Das Dilemma der Hirnforschung, Heidenheim 1996, S. 22.
(6) G. Schulte: Neuromythen. Das Gehirn als Mind Machine und Versteck des Geistes, Frankfurt a. M. 2000, Rückumschlag. Vgl. http://www.guenter-schulte.de/materialien/neuromythen/neuromythen.pdf
(7) Th. S. Szasz: Recht, Freiheit und Psychiatrie. Auf dem Weg zum „therapeutischen Staat“?, Frankfurt a.M. 1980, S. 23ff.
(8) H. G. Güse, N. Schmacke: Psychiatrie und Faschismus, in G. Baader, U. Schultz: Medizin und Nationalsozialismus. Tabuisierte Vergangenheit - Ungebrochene Tradition?, Frankfurt a.M. 1989, S. 90.
(9) Ebd., S. 92.
(10) A. Trus: ... vom Leid erlösen, Frankfurt a.M. 1995, S. 32.
(11) Zitiert in K. Dörner: Tödliches Mitleid. Zur Frage der Unerträglichkeit des Lebens, Gütersloh 1993, S. 31.
(12) Ebd, S. 32.
(13) Güse/Schmacke, in Baader/Schultz 1989, S. 93.
(14) A. Trus 1995, S. 35.
(15) R. J. Lifton: Ärzte im Dritten Reich, Stuttgart 1988, S. 70.
(16) U. Schultz: Soziale und biographische Bedingungen medizinischen Verbrechens, in: Baader/Schultz 1989, S. 191.
(17) E. Klee: „Euthanasie“' im NS-Staat. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, Frankfurt a.M. 1994, S. 15.
(18) Trus 1995, S. 30 ff.
(19) Ebd., S. 98.
(20) Klee 1994, S. 16.
(21) Ebd., S. 25.
(22) M. Kappeler: Verstrickung und Komplizenschaft – die Beteiligung von Jugendverbänden an der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik 1933–1945, Vortrag zur Eröffnung der Ausstellung „Wir hatten noch gar nicht angefangen zu leben“ im Landesjugendamt Brandenburg am 15.8.1995, S. 4–8.
(23) Zitiert in Dörner 1993, S. 46.
(24) Ebd., S. 3f.
(25) Klee 1994, S. 26.
(26) http://www.bpe-online.de/1/buck-wpa-2007.pdf, S. 1f.
(27) Ernst Klee, Irrsinn Ost – Irrsinn West, Frankfurt a.M. 1993, insbesondere S. 103–127.