Die Abrichtung der Wehrlosen
Wir leben in einer Epoche der legitimierten Kindesmisshandlung, betrieben von Politikern, Bürokraten, Pädagogen, Ärzten, Juristen und Eltern.
Kinder werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine schwere Viruserkrankung erleiden oder andere damit anstecken. Warum fokussiert sich die Politik dennoch so penetrant auf die Impfung der Jüngsten? Warum werden sie im sensiblen und prägenden Alter einem erbarmungslosen Regiment unterworfen, das ihren offensichtlichsten Bedürfnissen nach Nähe, Bewegung und Unbedarftheit Hohn spricht? Und warum agieren Eltern willig als verlängerter Arm dieses Systems — gegen die vitalen Interessen der kleinen Menschen, die sie angeblich lieben? Totalitäre Regime haben immer in der Geschichte den Zugriff auf Heranwachsende gesucht. Wer noch nicht lange lebt und sich kaum an freiere Zeiten erinnern kann, dem geht die Unfreiheit in Fleisch und Blut über. Ein Regime, das sich heute die Kinder unterwirft, wird später über einen großen Pool devoter Erwachsener verfügen.
Die legitimierte Kindesmisshandlung beschreibt nicht jene Fälle der anerkannt rechtswidrigen körperlichen, sexuellen, sprachlichen, seelischen Gewalttaten, die Tag für Tag weltweit täglich millionenfach verübt werden. Dieser Begriff meint auch nicht die tägliche Hungerfolter und den Mord an Millionen Kindern in der Welt, denen wir Nahrung und Wasser versagen, während wir ihnen aber die „erlösende Spritze“ kaufen, jene Flüssigkeit, die wir „Impfstoff“ nennen sollen.
Eltern, Betreuer und „Pädagogen“ exekutieren in der gemachten Krise die Verordnungen von Dr. Angela Merkel und der Landesfürsten an ihren Kindern und Schutzbefohlenen. Folgsam quälen sie ihre und unsere Kinder, statt aufzubegehren: Giftige, unnütze und sauerstoffreduzierende Masken werden ihnen aufgezwungen, hochgiftige Tests von nicht ausgebildetem Personal angewendet, Kinder werden diskriminiert, Atteste nicht anerkannt, Kontakt untersagt, der Sport unterbunden, das Herumtollen verboten, Kinder sehen das vollständige Antlitz der Mitschüler und Lehrer nicht mehr, sie werden im Zuhause eingesperrt und mit „Homeschooling“ medial weiter verblödet und erneut auf digitale Konditionierung geeicht.
Kinder wurden vorsätzlich in Angst und Schrecken versetzt
Nicht nur den Erwachsenen, auch den Kindern wurde vorsätzlich furchtbar viel Angst gemacht. Angst vor „der Krankheit“, die sie gar nicht betrifft; Angst aber auch vor der ihnen aufgebürdeten „Verantwortung“, die die Bundesregierung als manipulatives Element erfunden hat und als Höllenszenario medial verbreiten ließ. Im „Panik-Papier“ des Bundesinnenministeriums lauteten die Anweisungen zur Bedrohung der Kinder, dass Folgendes verbreitet werden soll:
„Kinder werden sich leicht anstecken, selbst bei Ausgangsbeschränkungen, z.B. bei den Nachbarskindern. Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, Schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann.“
Die Systemmedien verbreiteten diese nachweislich falschen Botschaften willfährig in unablässigem Stakkato. Nach wenigen Monaten hatten sich die Schreckensszenarien in die Köpfe der Kinder und Eltern eingebrannt.
Es geht nicht um Gesundheit. Es ist eine Dressur.
Dass Kinder so sehr im Fokus der Maßnahmen stehen, hat keine gesundheitlichen Gründe. Denn Kinder sind weder selbst gefährdet, noch relevant an irgendwelchen infektiösen Geschehnissen beteiligt. Aber für die gewollten Systemänderungen müssen auch oder gerade die Kinder die Unterwerfung üben, denn sie sind die „neue“ Zukunft. Und niemand lernt die Anpassung schneller als ein Kind — das ist Teil seines Repertoires der Anpassung zum schlichten Überleben als soziales Wesen.
Deshalb werden sie mit absurden und sinnfreien Maßnahmen überzogen und erzogen. Denn dies schafft die Voraussetzung dafür, auch künftig Unsinniges zu akzeptieren und den gesteuerten Dingen ihren Lauf zu lassen, dem System und seinen Komponenten zu vertrauen. Es ist keine Prävention — es ist eine Dressur. Maske, Abstand, Isolation, Tracking, Testen, „Impfen“, Digitalisierung sind die Schule zur Vorbereitung der „neuen Normalität“. Zugleich ist es das Verfestigen der Bereitschaft zur Anpassung. Aus den Verordnungen entsteht ein Gruppenzwang, der Konformität fordert und erreicht. Kinder (und Erwachsene), die lieber ihrem Verstand und Gefühl folgen, als dem von Angst getriebenen Massenwahn, haben es sehr schwer, dauerhaft die Isolation auszuhalten.
Kinder sehnen sich nach Anerkennung und Integration
Das macht sich das System auch bei Thema „Impfen“ zu nutze. Die in den Kindern und Jugendlichen verankerte Sehnsucht nach Anerkennung und Aufnahme in der Gruppe (als Notwendigkeit zum Überleben) bei gleichzeitig fehlender Fähigkeit, die Risiken der Injektion zu überblicken, begünstigt die „Impfbereitschaft“.
Zugleich verkauft man ihnen die Injektion als einen Akt der Solidarität oder Souveränität und stimuliert dabei einen besonders ansprechbaren Nerv in diesem Entwicklungsalter der Kinder und Jugendlichen. Und überdies können sie sich — dank Erlaubnis des Systems — gegen ihre Eltern durchsetzen — welch eine Freude in der Pubertät!
In der aktuellen „Impfkampagne“ indes geht es nicht mehr um die Oma oder die eigene Gesundheit. Neben einem irrwitzigen Solidaritätsargument („Ich muss mich eincremen, damit mein Nachbar keinen Sonnenbrand bekommt!“) geht es vor allem um die „Wiedererlangung“ von Freiheiten — Kino, Disko, Reise, Sport aber auch um das hippe Gefühl, Teil einer Bewegung zu sein — eine Art „Impf-Community“.
Wir kennen die Grundbedürfnisse von Kindern sehr gut. Sie sind — wie alles Wesentliche — sehr klar und einfach und fundamental menschlich: Nähe, Geborgenheit, gute Nahrung, Begegnung, soziale Integration, Spiel, Bewegung, frische Luft. Solange Kinder nicht in der Lage sind, langfristige Konsequenzen ihrer Handlungen zu überblicken oder komplexe Sachverhalte zu verstehen, sind die Eltern Sachwalter der Interessen des Kindes. Sie haben die Pflicht und das Recht, darüber zu wachen, dass ihr Kind ein Leben führen kann, in welchem sein Wohl gesichert ist und seine Bedürfnisse Geltung haben. In komplexen Fragen entscheiden sie im Interesse ihres Kindes.
So ist es selbstverständlich, dass Kinder unter 16 Jahren keinen Alkohol kaufen dürfen. Sie müssen abends ab zehn Uhr zuhause sein. Mädchen dürfen sich ohne Zustimmung der Eltern erst ab 16 Jahren die Pille besorgen. Auch das Wahlrecht ist entsprechend beschränkt und sieht die Erreichung des 18. Lebensjahres vor. Die damit einhergehenden Beschränkungen der Entscheidungsfreiheit des Kindes dienen seinem Wohl, da das Kind erst nach und nach die geistige und sittliche Reife entwickelt, die es ihm ermöglicht, autonom Entscheidungen zu treffen und dabei deren langfristige Konsequenzen abzuschätzen.
Bier? Nein! Zigaretten? Nein! Teilnahme am gentechnischen Experiment? Ja!
Bei der Verabreichung des „Impfstoffes“ ist dies gänzlich anders. Hier sollen Kinder schon ab etwa 14 Jahren eigenständig entscheiden dürfen, ob sie sich einen Schuss setzen lassen oder nicht. Vergessen wir nicht, dass es sich bei der „Impfung“ nicht um ein erprobtes und mit einer ordentlichen Zulassung versehenes Verfahren handelt. Es ist ein gentherapeutischer und experimenteller Eingriff in den menschlichen Organismus mit unbekannten Folgen.
Die „Impfstoffe“ sind noch in der Erprobung. Wer sie erhält, ist Teil eines medizinischen Experimentes. Im Fall der Flüssigkeit von Pfizer/Biontech läuft die Studie bis April 2023.
Aufgrund der fehlenden Informationen über die Haupt- und Nebenwirkungen der Gentherapeutika ist eine Einwilligung in die Injektion als gefährliche Körperverletzung nicht rechtswirksam möglich. Im Klartext: Einwilligungen in die Verabreichung des gentechnischen Therapeutikums sind nicht rechtswirksam, weil weder Ärzte in der Aufklärung und damit noch die Spritzenempfänger in der Einwilligung ausreichende Informationen über Nutzen und Risiken haben.
Rechtswirksame Einwilligung in gentechnisches Experiment?
Die erforderliche Einwilligungsqualität hat der BGH definiert:
„Eine wirksame Einwilligung setzt [daher] voraus, dass der Patient Wesen, Bedeutung und Tragweite des ärztlichen Eingriffs, insbesondere den Grad der Gefährlichkeit in seinen Grundzügen erkannt hat“ (BGH, Urteil vom 05.12.1958, Az. VI ZR 266/57).
Da niemand weiß, wie gefährlich der „ärztliche Eingriff“ bei der Injektion der Flüssigkeit ist, kann niemand „Wesen, Bedeutung und Tragweite des ärztlichen Eingriffs, insbesondere den Grad der Gefährlichkeit in seinen Grundzügen“ erkennen. Dies gilt für Erwachsene — mehr noch aber für Kinder, denen wir absprechen, eigenständig ihren Alkoholkonsum zu gestalten, weil wir die bekannten Gefahren dieser Droge abschätzen können — die Kinder jedoch nicht.
Jenseits der perversen politischen Forderung nach „Kinderimpfungen“, die diametral den Empfehlungen der Stiko und der Medizinwelt gegenüberstehen, ist die Verabreichung der Spritze für den „impfenden“ Arzt in jedem einzelnen Fall eine gefährliche Körperverletzung ohne rechtswirksame Einwilligung der „Patienten“. Dies ist in der Praxis sehr leicht zu überprüfen: man fordere einen „impfenden“ Arzt auf, zu erklären, dass die Flüssigkeit
- gegen einen Infekt immunisiert,
- die Weitergabe von Erregern unterbindet,
- dass sich nach der Injektion andere Infekte nicht schlimmer auf den Körper auswirken können,
- dass in der Folge der Gentherapie keine Krebserkrankungen ausgelöst werden können und
- die „Impfung“ für den Empfänger keine kurz- mittel- und langfristigen gesundheitlichen Risiken birgt. Kein Arzt würde das unterschreiben — weil er diese Zusicherung nicht geben kann — weil er es nicht weiß.
Und wenn er keine ausreichende Kenntnis hat, kann er eben auch nicht über die Risiken aufklären. Aber genau diese sorgfältige Aufklärung ist die Voraussetzung für eine rechtswirksame Einwilligung in die Körperverletzung.
Menschen zwischen 0 und 39 Jahren sterben zu 99,9998% nicht an Covid19
Impfende Ärzte haften vollumfänglich für Impffolgen
Bei der Aufarbeitung der Ereignisse im Zuge der inszenierten Pandemie werden sich die „impfenden“ Ärzte verantworten müssen. Einerseits strafrechtlich, wenn sie ohne wirksame Einwilligung massenhaft gefährliche Körperverletzungen begangen haben, andererseits zivilrechtlich — für die wirtschaftlichen und sonstigen Folgeschäden ihrer Handlungen. Das ist den „impfenden“ Ärzten scheinbar nicht bewusst. Sie handeln entweder aus Dummheit, gutem Glauben oder stumpfer Habgier bei der Verabreichung der experimentellen Flüssigkeit.
Mit der Einführung der „freien Impfentscheidung“ für Kinder ist der politisch unterstützten Pharmaindustrie ein wertvoller Coup gelungen, der den Absatzmarkt für ihre gentechnischen Experimentaldrogen erweitert und zugleich wertvolle Informationen über die Wirkung der mRNA-Cocktails auf gesunde Kinder liefern wird.
Die Eltern sind verantwortlich — und schuldig
Und hier zeigt sich das Dilemma der Eltern: sie sind schuldig, wenn sie die dauerhafte körperliche und seelische Misshandlung ihrer Kinder zulassen und erst recht, wenn sie sich nicht für das Wohl ihrer Kinder einsetzen. In der gemachten Krise erleben wir eine echtes Drama, eine Groteske, eine brutale Inszenierung, in welcher unter der Behauptung, das Kindeswohl zu schützen, eben jenes Kindeswohl nicht nur gefährdet, sondern aktiv und gezielt zerstört wird. Zweifelsohne erfüllen die Foltermaßnahmen, die der Staat über Kinder und Jugendliche verhängt, die Definition der Kindesmisshandlung.
Der Deutsche Bundestag definierte Kindesmisshandlung:
„Kindesmisshandlung ist eine nicht zufällige (bewusste oder unbewusste) gewaltsame körperlich und/oder seelische Schädigung, die in Familien oder Institutionen (z.B. Kindergärten, Schulen, Heimen) geschieht und die zu Verletzungen, Entwicklungsverzögerungen oder sogar zum Tode führt u. die somit das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht.“
Vergegenwärtigen wir uns, dass Kinder und Jugendliche weder von Covid-Erkrankungen bedroht sind, noch eine besondere Rolle in der Ausbreitung von Atemwegsinfekten spielen. Dennoch waren und sind sie im Fokus staatlicher Misshandlungsanordnungen, welche bereitwillig von weiten Teilen der Gesellschaft umgesetzt wurden und werden — einschließlich jener Menschen, die durch den Beruf (Lehrer, Betreuer) oder die familiäre Stellung als Eltern verpflichtet sind, das Wohl des Kindes zu sichern. Und nun sollen sie noch am größten gentechnischen Experiment teilnehmen und sich die Flüssigkeit spritzen lassen, die für sie gefährlicher ist als die vermeintliche Erkrankung.
Eltern sind Täter und Mittäter und opfern ihre Kinder auf dem Altar des moralisch induzierten Konformismus.
Redaktionelle Anmerkung: Dieser Text erschien zuerst auf laufpass.com.