Der illegale Krieg von Präsident Trump
Am Freitag, den 7. April 2017, um 03:40 Uhr Ortszeit griff US-Präsident Donald Trump als oberster Befehlshaber der US-Armee Syrien an. Dieser Angriff war illegal, weil Trump nicht über ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates verfügt.
Zwei amerikanische Kriegsschiffe im Mittelmeer feuerten 59 Marschflugkörper vom Typ Tomahawk des US-Rüstungskonzerns Raytheon auf den syrischen Militärflughafen al-Schairat ab. Die amerikanischen Erstschlagwaffen steuerten das vom Weißen Haus definierte Ziel in hoher Geschwindigkeit von 800 Stundenkilometern an und flogen auf nur geringer Höhe von 15 bis 100 Metern über den syrischen Boden bevor sie einschlugen und explodierten.
Illegaler Angriff ohne UNO Mandat
Die Charta der Vereinten Nationen billigt den Einsatz von Gewalt nur dann, wenn ein angegriffener Staat sich verteidigt oder der UN-Sicherheitsrat den Militärschlag genehmigt hat. In allen anderen Fällen verbietet die UNO Kriege.
Trotzdem ist es seit der Gründung der UNO 1945 wiederholt zu illegalen Angriffskriegen gekommen. In vielen Fällen, darunter Irak 2003, Afghanistan 2001, Serbien 1999, Vietnam 1964 und Kuba 1961, war das US-Imperium der Aggressor. Die UNO-Charta wurde immer wieder gebrochen, wie ich in meinem Buch "Illegale Kriege" zeige.
"Der US-Militärschlag gegen syrische Regierungstruppen war völkerrechtswidrig", schreibt Stefan Ulrich in der Süddeutschen Zeitung richtig. Und auch Luxemburgs Aussenminister Jean Asselborn erkannte, dass Trumps erster Krieg illegal ist: "Problematisch an dem Angriff der USA auf eine Luftwaffenbasis der syrischen Armee ist aber, dass solche Einsätze völkerrechtlich nur mit einer Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat erfolgen dürfen. Das war hier nicht der Fall", erklärte der Außenminister besorgt.
Konfrontation der Atommächte
Weil Russland an der Seite der syrischen Armee gegen die Terrormiliz IS in Syrien kämpft, birgt Trumps Angriff auf den Militärflughafen die Gefahr einer direkten Konfrontation der Atommächte USA und Russland. "Bisher galt, dass sich eine Atommacht wie die USA nicht dort militärisch engagiert, wo bereits eine andere Atommacht, in diesem Fall Russland, aktiv ist. Dieses Tabu ist heute gefallen", gab der EU-Abgeordnete Elmar Brok von der CDU zu bedenken.
Die von Trump illegal angegriffene Schairat-Basis beherbergte auch Gebäude für russische Soldaten und russisches Militärgerät. Kurz vor dem Angriff hatte Washington das russische Militär noch informiert, so dass die amerikanischen Tomahawks keine russischen Soldaten töteten.
Da in Syrien die russischen Luftabwehrsysteme S-300 und S-400 stationiert sind, bleibt die indirekte Konfrontation der Atommächte brandgefährlich und erinnert an die Kubakrise 1962. Ob die russischen Raketen am 7. April nicht in der Lage waren, die amerikanischen Tomahawks abzufangen, oder ob Moskau ganz bewusst eine direkte militärische Konfrontation mit den USA vermeiden wollte, ist ungeklärt.
Kreml-Sprecher Dimitri Peskow verurteilte den ersten illegalen Krieg Trumps mit deutlichen Worten: "Dieser Schritt Washingtons beschädigt signifikant die russisch-amerikanischen Beziehungen, die sich ohnehin in einem kläglichen Zustand befinden", so der Sprecher von Präsident Putin. Er verurteilte die "Aggression gegen einen souveränen Staat" und den Verstoß gegen die UNO-Charta scharf.
Giftgasangriff als Vorwand
Zwei Tage vor dem Angriff auf Syrien hatte die amerikanische UN-Botschafterin Nikki Haley den illegalen militärischen Alleingang angekündigt: "Wenn die Vereinten Nationen es anhaltend versäumen, ihrer Pflicht zum gemeinsamen Handeln nachzukommen, dann gibt es einen Zeitpunkt im Leben von Staaten, an dem wir gezwungen sind, unsere eigenen Aktionen zu ergreifen", hatte sie gewarnt.
Doch dieses Recht auf Angriffskriege hat keiner der 193 UN-Mitgliedstaaten, auch nicht das US-Imperium.
Dass Präsident Trump nach dem Abfeuern der Tomahawk-Marschflugkörper auf den ungeklärten Giftgasangriff von Chan Scheichun vom 4. April verwies, legitimiert keineswegs seinen Angriffskrieg auf Syrien. Es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Wer auch immer hinter dem hinterhältigen Einsatz von Giftgas steht: Dieses Verbrechen rechtfertigt keinen Völkerrechtsbruch durch die USA.
"Am Dienstag hat Syriens Diktator Baschar al-Assad furchtbare Chemiewaffenangriffe auf unschuldige Zivilisten gestartet und ein tödliches Nervengas benutzt", erklärte Trump vor den Medien und begründete damit seinen ersten Krieg.
Ob diese Behauptung von Trump der Wahrheit entspricht oder ob es sich hier um Fake News handelt und der Giftgasanschlag durch die Gegner Assads verübt worden war ist völlig unklar und müsste gründlich untersucht werden. Zu präsent sind noch die Kriegslügen von Präsident George Bush Junior, der 2003 mit Verweis auf ABC-Waffen seinen illegalen Angriffskrieg auf den Irak begründete.
Krieg schüren oder Frieden sichern?
Es ist bedenklich, dass in Deutschland Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) sich wie Vasallen sofort hinter den illegalen Angriffskrieg von Trump stellten. Noch bevor der Giftgasanschlag genau untersucht worden war, behauptete Merkel, Syriens Präsident Assad trage "die alleinige Verantwortung" für den Einsatz von Giftgas in Chan Scheichun. Da der UN-Sicherheitsrat durch ein russisches Veto "blockiert" werde, sei der Angriff von Trump auf Syrien "nachvollziehbar", ließ Regierungssprecher Steffen Seibert verlauten.
Wer die Missachtung der UN-Charta akzeptiert, muss davon ausgehen, dass Chaos und internationale Gewalt zunehmen. Dies ist nicht im Sinne der Friedensbewegung.
Ob die Gewalt weiter eskalieren und Trump den direkten Angriff auf Assad wagen wird ist offen. "Sollten die USA ohne eine Absprache mit Russland versuchen, die Absetzung von Assad militärisch durchzusetzen, dann könnte das verheerende Folgen für Syrien haben", warnt Nahost-Experte Günter Meyer von der Universität Mainz richtig.
Tatsächlich kann sich niemand ernsthaft eine direkte Konfrontation der Atommächte USA und Russland in Syrien wünschen. Ein Showdown zwischen Trump und Putin muss unbedingt vermieden werden. Was wir jetzt brauchen, sind Deeskalation sowie die Besinnung auf die Prinzipien der UNO-Charta.