Der Fake-Antifaschismus

Die Antifa in Deutschland schikaniert friedliche Bürger und wird so dem, was sie zu bekämpfen meint, immer ähnlicher.

Die roten Linien verschwimmen. Wenn es gegen ein wie auch immer geartetes „Rechts“ geht, erscheint der sich selbst „Antifa“ nennenden Gruppe jedes Mittel recht zu sein. Zumindest in Deutschland. Gewalt stellt für die Antifa ein probates Mittel der Umerziehung dar. Wenn dann die Justiz gegen derlei Brutalität vorgeht, sehen sich die schwarz Vermummten in der Opferrolle. Der das Klassenungleichgewicht konservierende Staat würde nun politisch motiviert gegen sie vorgehen. Dass sie, die Mitglieder der Antifa, selbst einer politischen Verblendung anheimgefallen sein könnten, kommt ihnen gar nicht mehr in den Sinn. Selbst wenn sie gegen friedliche Bürger vorgehen, die ganz offensichtlich keine „rechten“ Absichten verfolgen, wähnen sie sich immer noch im Kampf gegen die verbliebenen Schergen des Dritten Reichs. Selbst die Antifa im Ausland blickt mittlerweile kopfschüttelnd auf ihre pervertierten deutschen Ableger und warnt, dass sich eine derartige Fehldeutung der antifaschistischen Grundüberzeugung nicht durchsetzen dürfe.

von Detlef Belau

Graf Öderland zieht mit der Antifa-Fahne durch Stuttgart. Im Interesse der Freiheit, authentisch Max Frisch, bedroht er nun alle, die eine Gegenmeinung vertreten und sich seinem Absolutheitsanspruch entgegenstellen. Wer an Querdenken-Demos teilnimmt, läuft Gefahr, attackiert und verprügelt zu werden. Hier wacht die Antifa über die Einhaltung des ideologischen Reinheitsgebots. Mittlerweile verlieren die linguistischen Blockwarte jede moralische Hemmung.

Unterwegs zu einer Querdenker-Demo am 16. Mai 2020 in Stuttgart überfallen „konsequente Antifas“ aus einer etwa vierzig Mann starken Gruppe, vermummt, bekleidet mit Sturmmaske und Schal, ausgerüstet mit Schlagringen, Flaschen und Pfefferspray, drei Bürger. „Im Stechschritt formiert“, sah eine Zeugin sie im Vorfeld der Cannstatter Wasen kommen, so zeit.de vom 26. April 2021. Einer wird durch Faustschläge und Tritte gegen den Kopf lebensgefährlich verletzt und liegt danach im Krankenhaus lange Zeit im Koma. Der Zweite erleidet Verletzungen, sodass er auf einem Auge fast erblindet. Der Dritte kommt mit Prellungen davon.

Nicht zufällig agieren die Akteure der Antifa-Szene häufig aus organisierten Schlägertrupps heraus. Aus der quantité négligeable, dem unbedeutenden Einzelnen, wächst der Held.

Im Einzelnen steigt das Gefühl „unüberwindbarer Macht“ auf. Er kann, beobachtete Gustave Le Bon, seinen Trieben frönen, „die er für sich allein notwendig gezügelt hätte“. Vergemeinschaftet entsteht etwas Geselligkeit, es macht Spaß, die Konkurrenz auszuschalten. Der Einzelne unterliegt in der Masse der „suggestibilité“, der Beeinflussbarkeit, was seinen Willen schwächt und die Gefahr der Verführbarkeit erhöht.

Gewalt zwischen Bürgern ist Ausdruck von Versagen!

Der „konsequente Antifa“ glaubt an nichts mehr als an den Erfolg durch Gewalt. In diesem Sinne erklären ihre Anhänger am 27. Mai 2020 „Zum antifaschistischen Angriff am 16. Mai Stuttgart“: „Es geht uns mit körperlichen Angriffen darum, das öffentliche Auftreten der Faschisten soweit wie möglich zu unterbinden. Wir treiben den gesundheitlichen Preis, organisatorischen und materiellen Preis in die Höhe. Sie sollen mit Schmerzen, Stress und Sachschaden rechnen und dadurch möglichst isoliert, gehemmt, desorganisiert und abgeschreckt werden.“

Film-Dokumentationen reüssieren beim Zuschauer mit der Erzählung, dass die Faschos die Schwierigkeiten, die ihnen die Antifas bereiten, fürchten und deshalb aufgeben. Wenn die Umschulung durch Züchtigung und Demütigung nicht klappt, dann soll der Feind zumindest aus der Öffentlichkeit verbannt werden. Imposant hieran das mechanische Weltbild. „A“ erscheint als Ursache für Wirkung „B“. Die einfache Handhabung von Gewalt und ihre vermeintlich exzellente therapeutische Wirkung macht sie so attraktiv.

Julie Zeh demonstriert dem Leser in ihrem Roman „Unter Leuten“ aus dem Jahr 2016 exemplarisch die befreiende Wirkung von Gewalt und lässt ihn nachdenklich zurück. Es ist die Szene, in der Gerhard Fließ endlich zu seinem Nachbarn rübergeht, dem „Ureinwohner“ und sonderbaren Schrotthändler Schaller, welcher Reifen anzündet. Als sich im Streit sein Verstand vom Körper ablöst, erschlägt er ihn mit den Schraubenschlüsseln. Fließ hatte damit gerade „eines der großen Rätsel der Menschheit gelöst, nämlich die Frage, warum es so viel Gewalt auf der Welt gab. Die Antwort lautete: Weil Gewalt verdammt einfach war“.

Das neue Feindbild

Durch eine interessengesteuerte und total-politisch kollektive Realitätskonstruktion erweitern die „konsequenten Antifas“ gegenwärtig ihr Feindbild. Richtete sich einst ihr Zorn vor allem gegen Nazis, Antisemiten und Fremde, geraten jetzt immer mehr angebliche Verschwörungstheoretiker, Querdenker, Freunde des Diesels, Anhänger des „Verbrenners“, Corona-Leugner, Esoteriker und Klimafaschisten in ihr Visier. mdr.de rapportiert am 12. November 2020 über einen „antifaschistischen Martinsumzug“ in der Stadt Jena.

Im Frühjahr 2021 operieren in Berlin einige „Kämpfer gegen den Faschismus“ unter der Losung „Wir impfen Euch alle“.

Gewalt scheint allgegenwärtig, ob als sexuelle Belästigung, säuglingsfressende Zombies in Computerspielen oder im Fußballstadion, wenn die Fans rufen „Fresse polieren“ oder „Hau ihn um“. In der Corona-Krise verrohte die öffentliche Sprache weiter. Es muss jetzt „aus allen Rohren gefeuert werden“ mischt im August 2021 die Vorsitzende des Ethikrates gegen die Impfskeptiker auf.

Offenbar ernährt die Antifa der Glaube, der Faschismus, nationalistische oder rassistische Einstellungen würden den Köpfen entspringen und man bräuchte sie dort nur herauszuprügeln. 1947 beschrieb der Soziologe Talcott Parsons in einer Studie die wesentlichen Ursachen und Formen der Aggressivität in der Sozialstruktur westlicher Industriegesellschaften. Er beobachtete, dass die Erfordernisse des wirtschaftlichen Wettbewerbes mit dem individuellen Bedürfnis nach vorsorgender Lebensgestaltung kollidieren. Fortschreitende Rationalisierung und die Überproduktionskrise treffen die Beschäftigtengruppen unterschiedlich.

Arbeitslosigkeit und Armut verunsichern die Menschen, bedrohen große Teile der arbeitenden Klasse in ihrer sozialen Existenz. Erwerbslose, Ausgegrenzte und Randgruppen fühlen sich zurückgesetzt und gedemütigt. Zerwürfnisse in den Partnerschaften und Familien häufen sich, sie halten den Konflikten nicht stand. Ein enormes Aggressivitätspotenzial entsteht.

„Immer mehr Menschen mit Zeitarbeitsverträgen stehen Managern gegenüber, die Bezüge im zweistelligen Millionenbereich bekommen.“ „Es wird knallen“, warnt der ehemalige Daimler-Chef Edzard Reuter im September 2017 in der Süddeutschen Zeitung, „wenn wir nicht endlich aufwachen!“— Es knallte bereits: 2019/20 Ausschreitungen in der Connewitzer Silvesternacht, im Juni darauf Plünderungen und Angriffe auf Polizisten in der Stuttgarter Krawallnacht oder die gemeldeten „Stampftritte“ gegen Köpfe vermeintlicher „Querdenker“.

Verbindung gekappt und entfremdet

Während der Covid-19-Pandemie 2020/21 traf man die Antifas in Schwaben häufiger bei den Foren der „Querdenker“, meist etwas seitlich vom Versammlungspulk, in unverfänglicher Entfernung stehend, grölten sie Parolen in die Menschenmenge, die mit deren politischen Auffassungen und mit Faschismus schon dreimal nicht das Geringste zu tun haben. So kommunizieren Bürger, wenn sie jede Verbindung untereinander kappen wollen. Jede Resonanz wird zerstört und an ihre Stelle tritt Entfremdung, die jeden Tag als „Spaltung“ ausgeklingelt wird.

„Eine kleine, aggressive und vermummte Antifa-Gruppe“ nahm am 21. Februar 2020 den Spitalhof von Reutlingen in die Zange, wo eine Versammlung stattfand. Kreisrat Harald Rinderknecht, der seit vergangenem Jahr für die AfD im Kreistag sitzt, berichtet Carola Eissler auf www.swp.de, hat es dabei „schlimm erwischt“. „Beim Versuch, in den Spitalhof zu gelangen, wurde er massiv getreten.“ Gewalt bringt die schnuckeligen „Omas gegen Rechts“ nicht aus der Fasson. Anders dagegen Doktor Boris Niclas-Tölle. Er verwahrte sich für die SPD-Reutlingen bereits 2016 entschieden gegen „das aggressive Auftreten der Antifa“ in der Stadt.

Demonstrationsrecht als amnestische Episode

Für die Antifa gleichsam paradigmatisch ist ihr Umgang mit den wenigen hundert Demonstranten der Ortsgruppe des Elternnetzwerks Tübingen, Reutlingen und Nürtingen, die sich am 12. März 2021 in Tübingen zur Demonstration verabredeten. Auf ihrem Weg von der Neckarinsel zur Mühlstraße tragen sie Plakate „Frieden, Freiheit, Demokratie“, „Wo ist deine Grenze?“ oder „Lasst die Kinder wieder Kinder sein“. Zur Gegendemonstration tritt das Offene Treffen gegen Faschismus und Rassismus (OTFR) aus Tübingen an, verstärkt mit Personal von ROSA, Kulturnetzwerk Zelle und „Omas gegen Rechts“ — alle Reutlingen. „Querdenken tötet“, warnen sie auf ihren Transparenten, ein ideologisches Derivat des Slogans „Nazis töten“, das „Die PARTEI“ in Bielefeld und anderen Städten schon vor einiger Zeit angeschlagen hatte. Wobei man die Variante „Hier könnte ein Nazi hängen“ in erweiterter Sinngebung auch an Laternenpfählen sah.

Wütend und denunziatorisch, begleitet von routiniertem Rempeln, Drücken und Drängeln, erklang der Ruf: „Polizisten schützen die Faschisten.“ Die Gegendemonstranten stoppten den kleinen Zug und beendeten den Protest. An sich schon eine klare Verletzung des Demonstrationsrechts. Blockierer dürfen nach herrschender Rechtsauffassung die Demonstration letztendlich nicht gefährden. So war es, bevor in der Stadt der Kampf gegen Rechts begann.

Jetzt gilt dies nicht mehr. Max, der sich der Reporterin vom Schwäbischen Tagblatt als Antifaschist vorstellt, ordnet die Demonstranten als „rechtsoffen und chauvinistisch“ ein. Woher weiß er das? — fragt man sich unwillkürlich, wenn doch die Plakate und Demosprüche etwas ganz anderes sagen? Könnte er sich irren? Als im Antifa-Prozess vor dem 3. Strafsenat des Landgerichts in Stuttgart-Stammheim am 13. Oktober 2021 das Urteil gesprochen wurde, schreibt die taz zu den Tätern: „Sie hatten Andersdenkende als vermeintliche Faschisten bekämpft.“

Ohne jede rechtspolitische Ambition beerdigt das Schwäbische Tagblatt mit der eingeübten Raffinesse das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit in einer amnestischen Episode. Die journalistische Großtat ist vollbracht, jetzt steht in der Zeitung: „In Tübingen nicht geduldet. ,Elternnetzwerk‘ musste Gegendemonstranten weichen.“ Warum setzt sich die Presse nicht für die Wahrung der Grundrechte ein? „Der wirkliche Schutz der Demokratie ist zur gleichen Zeit auch der Schutz der Minderheiten, und zwar selbst der Minderheiten, die unpopuläre politische Meinungen vertreten“, lehrt die „Verfassungslehre“ (2000, 351) von Karl Loewenstein.

Das Verhalten des ORTF (Offene Treffen gegen Faschismus und Rassismus) nennt Birgit Ziegler am 18. März 2021 in einem Leser-Brief an das Schwäbische Tagblatt anti-demokratisch. Und sie wiederholt nochmal den Standpunkt der Demonstranten: „Die abgebildeten Plakate sind doch nicht rechtslastig!“

Die Unterstützerszene

Angriffe und Schmähungen der „konsequenten Antifa“ werden oft toleriert und die strafrechtliche Relevanz betreffender Handlungen weggeblinzelt. Wenn der Stadtgesellschaft der Sinn für Recht und Gerechtigkeit verloren geht, droht ein abgrundtiefer moralischer Absturz.

Hoch oben auf der Barrikade gegen die Repressionsbehörden kämpft das Zentralorgan der schwäbischen Antifa-Unterstützerszene beobachternews.de aus Rudersberg. Die Flanken sichert das Antifaschistische Aktionsbündnis Stuttgart & Region (AABS) und die Interventionistische Linke, die am 13. Oktober 2021 erklären: „Wir solidarisieren uns mit ‚Jo’ und ‚Dy’ und stehen an ihrer Seite. Wir fordern die sofortige Freilassung.“ Alle zusammen demonstrierten bereits am 2. Juli 2021 auf dem Rotebühlplatz in Stuttgart unter der Losung „Antifaschisten bekunden Solidarität mit Tatverdächtigen“.

Kristian Stemmler von der „Roten Hilfe“ geht, ohne den strafrechtlichen Inhalt der Taten zu erwähnen, noch weiter und formuliert in der jungen Welt vom 17. April 2021 ein krasses Urteil: „Das Verfahren ist schon der Fehler an sich.“

Als Sprecher der Solidaritätskampagne „Antifaschismus bleibt notwendig“ erklärt Marius Brenner am 14. April 2021: „Für uns sind das Verfahren und die Ermittlungen absolut politisch motiviert und zielen auf die Spaltung und Kriminalisierung der gesamten antifaschistischen Bewegung ab“, so auf freiheit-fuer-jo.org. Der Vorwurf ruht auf der schlichten Überzeugung von der Unterdrückung durch die Klassenjustiz und den Repressionsstaat.

Szenetypische ideologische Scheuklappen schränken hier das politische Sehfeld ein. Die Antifas anerkennen nicht, dass sich die bürgerliche Gesellschaft zu ihrer Organisation unterschiedliche Klassen von juristischen Gesetzen gegeben hat.

Große Gruppen der Stadtgesellschaft, aktiv in Gewerkschaften, SPD, Die Linke und VVN-BdA, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes — Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, verleugnen und verdrängen den strafrechtlichen Gehalt der Antifa-Aktionen.

Anstatt klarer rechtspolitischer Aussagen im Sinne des Grundgesetzes organisieren sie mit aufgeblasenen medialen Scheingefechten die Gestanksverdrängung. Trickreich verschieben einige Linkspolitiker durch öffentliche Stellungnahmen und Interviews den Mittelpunkt der Ereignisse. Wenn die Suche nach den Tätern auf vollen Touren läuft, erste Hausdurchsuchungen durchgeführt werden, heißt es: „Herr Innenminister, wo bleibt Ihre Entschuldigung für die Ermittlungsarbeit der Polizei?“

Von Ausnahmen abgesehen, unterstützt Die Linke auf den verschiedensten Organisationsebenen die „konsequente Antifa“. Demonstrativ äußerte am 26. September 2019 die Bundestagsabgeordnete Martina Rennert von der Linkspartei vor dem Hohen Hause: „Danke, Antifa!“ Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) reagierte auf den Antifa-Anstecker der Abgeordneten mit dem Hinweis auf die Gewalttätigkeit der Organisation und ihre undemokratischen Ambitionen.

Unfairness als Markenzeichen

Nach dem Überfall vom 16. Mai 2020 beruhigte die Stuttgarter Antifa ihre Anhänger mit: „Da wurden nicht irgendwelche Leute angegriffen.“ Der Sprecher der Solidaritätskampagne „Antifaschismus bleibt notwendig“ verteidigt die Tat vor Gericht.

Seit Jahren propagieren sie im Anflug von politischem Leichtsinn, bar allem Rechtsgefühl den Topos: Nazis darf man nicht die demokratischen Rechte gewähren, die sie abschaffen wollen. 1947 warnte Eugen Kogon (1903 bis 1987) in seinem Aufsatz „Der Terror als Herrschaftssystem“, dass die Relativierung und Leugnung der Rechte, die aus der Achtung und Würde des Menschen abgeleitet sind, die ideelle Grundlage für Terror und Massenverbrechen bilden.

Ohnehin verraten die Antifa-Parolen zu Klassenjustiz, Repressionsstaat und Zersetzung des staatlichen Gewaltmonopols eine erschreckende Unkenntnis zum Verhältnis von Staat und Recht.

Vielleicht erklärt es ein wenig, warum in ihren Aktionen immer stärker historische Parallelen zu den dunklen Zeiten der deutschen Geschichte hervortreten. 2016 wetterte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow gegen die Antifa, weil sie „Hausbesuche“ bei einem AfD-Politiker ankündigt und damit den Mahnwachen der NSDAP vor den Häusern ihrer politischen Gegner nachfolgt. Bis heute arbeiten die Komitees für Hausbesuche weiter. mdr.de meldet am 13. März 2020, dass Soko LinXin Eilenburg ermittelt, weil Antifas einem politischen Gegner in dessen Wohnung die Gelenke kaputt schlugen.

Der AfD-Politiker Martin Hebner starb am Ammersee an einem Hirntumor, berichtet am 8. Juli 2021 focus, München. Er lag todkrank darnieder, da heftete der Schwarze Block Zettel mit dem Spruch „Warm anziehen“ an sein Haus, siehe derwesten.de vom 9. Juli 2021.

Wohl räumt die „konsequente Antifa“ zur Gewalttat im Vorfeld der „Querdenkerdemo“ in Stuttgart am 16. Mai 2020 ein, dass es „nicht sportlich und fair“ war, stellt klar, das „sollte aber auch nicht der Charakter einer ernsthaften antifaschistischen Intervention sein.“

Ihre Anhänger kennen keinen Maßstab für Fairness, nicht in der direkten physischen Auseinandersetzung, nicht im Einsatz der Mittel. Damit verabschiedet man sich von Anstand und Achtung im Umgang mit anderen Bürgern. Verstörend hieran wirken die moralische Selbstentpflichtung zur Menschlichkeit und die gnadenlose Selbstgefälligkeit.

Fairness, das sei nicht ihre Sache, verkünden sie öffentlich. Währenddessen rüsten sie den Feind-Begriff auf, treiben ihn aufs Äußerste, bis der Gegensatz selbst zur Voraussetzung des Politischen wird. Der „konsequente Antifaschist“ ist das Gegenteil vom Feigling und Verräter, das Pendant zum Kompromissler, dem Unpolitiker. Mit diesem Freund-Feind-Schema bekämpfte Carl Schmitt den Liberalismus und entwarf ein auf den Führer zugeschnittenes Recht.

Erhard Korn, Vorsitzender des Vorstandes der Rosa-Luxemburg-Stiftung Baden-Württemberg, fällt in Auswertung der Landtagswahlen 2016 auf, dass die Antifa einen „platten Antifaschismus“ pflegt, der sich auf die Etikettierung der AfD und Blockadeaktionen konzentriert.

Angesichts des omnipotenten Wahrheitsanspruchs der deutschen Antifa warnt eine Gruppe der französischen Linken im April 2021 vor der „Absurdität der deutschen ,Antifa‘“:

„Sie missbrauchen die Antifa-Flagge für Werte, die sie nicht vertreten würde, wenn sie wirklich eine Antifa wären. Wenn sich das ausbreitet, kann es die Antifa-Bewegung gefährden …“

Ihre uniformierten und militanten Auftritte erinnern in unguter Weise an aggressive Formationen früherer Epochen. Befremdlich, abstoßend und undemokratisch. Sie tummeln sich in ideologischen Grabenkämpfen, scheuen aber die informierte Debatte, wähnen sich nicht als Partner im politischen Dialog, sondern als Zensurinstanz.

Solidarische Prozessgestaltung

Eine Demo jagt die andere. Motto: „Freiheit für Dy und Lina!“, so am 20. März 2021. Aus der Umgebung eilen sie herbei, schwarz gekleidet, Kapuzen, Mützen tief in die Stirn gezogen, darunter die Hygiene-Maske. Rauchfahnen zünden, hoch die Transparente und die Farbbeutel fliegen gegen die Repressionsbehörden.

Jetzt beginnt, bekannt aus „Lingua Tertii Imperii“ von Victor Klemperer, das alte Spiel mit dem Pejorativum. Hinaus mit den Parolen! Nur abfällig, abschätzig und abwertend müssen sie sein. Immer öfter jetzt anmaßende generalisierende Sprüche, zum Beispiel: „Hass, Hass, Hass wie noch nie! Ganz Stuttgart hasst die Polizei!“ Alles Rituale, um sich als Gemeinschaft zu empfinden und nach außen abzugrenzen, was der kollektiven Wirklichkeitsrekonstruktion besonders dienlich ist. Das Gesamtkunstwerk segmentiert die Antifa marketingtechnisch unter der Losung „Nazis aufs Maul und Repressionen ins Leere laufen lassen!“ als „solidarische Prozessbegleitung“.

Waren die feindseligen Affekte „Blut und Splitter! Antifa Gewitter!“ oder „Hammer, Sichel und Gewehr! Nazis jagen ist nicht schwer!“ einmal gesetzt, hemmt die Angst vor dem Gegner die Aggression nicht mehr. Um die Hemmung endlich auszulösen, bleibt, stellt der Reform- und Jugendpädagoge Siegfried Bernfeld 1925 fest, nur die Angst vor anderen Folgen dieser Hemmungslosigkeit.

Am 26. April 2021 beginnt in den Räumen des Oberlandesgerichts in Stuttgart Stammheim der Prozess gegen die Angeklagten Joel P. und Diyal A. Umgehend ruft die Solidaritätskampagne „Antifaschismus bleibt notwendig!“ zu einer Kundgebung auf. Aus dem Repertoire des szenischen Straßentheaters wird das Stück „Nicht leicht war es, zu tun was richtig war“ inszeniert. Vor dem Gerichtsgebäude, gesichert von einem beeindruckenden Polizeiaufgebot, finden sich, ohne besonders aufzufallen, die Freunde und Kollegen der Geschädigten ein.

Ungleich mehr Platz beanspruchen die rumorende Antifa und mit ihr sympathisierende Gruppen, die ihren Gegnern das Plakat „Zentrum Automobil zerschlagen“ entgegenhalten. Wer hier reinkommt, bestimmen wir, signalisiert die Antifa. Dazu hantieren sie raumgreifend mit einem übergroßen Plakat, bedrängen und schubsen in peinlichen Szenen unbeteiligte Personen. Im Rahmen eines etwas geänderten polizeilichen Sicherheitskonzepts könnte man das unterbinden.

Ein älterer, etwas verwirrt wirkender Herr, aufwendig verkleidet wie ein Papst für einen UFA-Kostümfilm, schreitet aus 150 Meter Entfernung ganz gemächlichen Schritts auf das Gerichtsgebäude zu. Eine surrealistische Atmosphäre, viele Blicke richten sich auf ihn, als er in Urbi-et-orbi-Manier die Botschaft überbringt: „Gottlose Querdenker sind Querschläger, Amen.“

Das Gericht steht vor einer schweren Aufgabe. Antifa und Kombattanten beanspruchen für sich ein Ausnahmerecht, indem sie erstens die dem Wohl aller Bürger dienenden moralischen Normen und Konventionen missachten. Zweitens richtet sich ihr Protest in unbilliger Weise gegen das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz. In ihrer Selbstgerechtigkeit droht ihnen drittens der Maßstab für das Gute und Schlechte verlorenzugehen.

Sie dürfen alles: Das Bürgerliche Gesetzbuch schleifen, Gesetze verletzen, Menschen körperlich quälen und einschüchtern. Die Angriffe der „konsequenten Antifas“ auf das Gewaltmonopol des Staates und Desavouierung des natürlichen Gerechtigkeits- und Rechtsbewusstseins nehmen gegenwärtig gefährliche Formen an.

Alles keine günstigen Voraussetzungen für die Tätigkeit des Gerichts. Viele hegten deshalb Zweifel, ob dieser Antifa-Prozess gelingen kann. Jetzt durfte der politische Bürger gespannt sein, wie die regionale Presse das Ereignis aufbereitet und präsentiert. Journalisten leuchten den Prozess gern im Rechts-Links-Schema aus. Bei der Gelegenheit erfuhr man einiges über die Tätigkeit des Opferanwalts Dubravko Mandic und ihn im Gerichtssaal zuzuordnenden symbolischen Handlungen. Kaum berührt wurde die Tätigkeit der Verteidiger von Joel P. und Diyal A.

Über die Angeklagten erfuhr der Bürger aus den etablierten Medien wenig. „Schweigen ist manchmal Gold“, kommentiert ihr Verhalten am 6. Oktober 2021 Anna Hunger von Kontext Stuttgart. Nur einmal, als Joel P. zum sozialistischen Manifest greift, ist er zu hören: Die Nazis müssen immer mit Widerstand rechnen, wenn sie die Straße betreten. Der faschistische Staat verfolgt die Antifaschisten und macht sie zu politischen Gefangenen. Dann der Schlussstein: „Hoch die internationale Solidarität!“

Warum erkundigen sich Kontext: Wochenzeitung oder die Stuttgarter Nachrichten nicht bei den Angeklagten, ob sie sich bemühen wollen, den Schaden wiedergutzumachen? Das Gericht wüsste es bei der Strafzumessung gemäß Paragraf 46 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs zu würdigen. Freilich, der Weg dorthin wäre steinig. Gilt doch allein der Prozess den „konsequenten Antifas“ als institutionalisiertes Unrecht und das zu erwartende Urteil als Sanktion der „Klassenjustiz“.

Für sie ist es ein „Gesinnungs-Prozess“, der den Opfern huldigt und die Antifaschisten knechtet. Hingegen bleiben für die Rechtsprechung das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz und das Bedürfnis des Bürgers auf Schutz ihres Lebens die gültige Erkenntnisperspektive. Eine Sicht, der sich die „konsequenten Antifas“ verweigern.

Kurz vor Urteilsverkündung im Oktober 2021 fragt Kontext: Wochenzeitung aus Stuttgart: „Darf man Nazis verprügeln?“ Weiter argumentiert die Autorin Anna Hunger: „Wann schlägt man einem Nazi die Fackel aus der Hand?“ „Wenn er den Plan hegt, ein Asylbewerberheim anzuzünden oder wenn das Haus brennt?“ Welchen Ideen soll hier der Weg gebahnt werden? Die Einführung einer Art „Schutzhaft“?

Von eben dieser gefährlichen Ungeduld und der weit verbreiteten Vorstellung, man könnte unerwünschte Erscheinungen mit Gewalt aus der Gesellschaft eliminieren, schien 2019 eben wieder ein Politiker der Linken gepackt, der öffentlich den Vorschlag der zentralisierten Unterbringung von Neonazis unterbreitete, damit jene, die in Frieden und Toleranz leben wollen, nicht länger von ihnen gestört werden.

Obwohl die deutsche Geschichte genügend Stoff zum exemplarischen Lernen bietet, fällt es gegenwärtig offenbar schwer, die Tiefen- und Langzeitwirkung von Gewalt zu verstehen.

Je nach Plan und Situation dient Gewalt der Erziehung, Rache, dem Angriff, Schutz und zur Verteidigung. Am 5. November 1929 propagiert die „Rote Fahne“ der KPD „Schlagt die Faschisten, wo ihr sie trefft … “.

Die Nachwirkungen des berüchtigten Polizisten-Mords auf dem Berliner Bülowplatz im August 1931 reichen bis in das Jahr 1993. Im Gedächtnis bleiben die unzähligen Aktionen des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold in Mitteldeutschland, um die Bürger vor den gewalttätigen Erziehungsmaßnahmen der NSDAP-Sturmabteilung (SA) zu schützen. Georg Elser unternimmt mit dem Bombenanschlag am 8. November 1939 im Münchner Bürgerbräukeller den Versuch eines Tyrannenmordes, der angesichts massenhafter Verletzung der Menschenrechte durch die Nazis legitim war.

Gegenstand des Antifa-Prozesses Stuttgart sind in Gesetzen kodifizierte Moralnormen, die zum menschlichen Wohlergehen aller gebieten, einander keinen körperlichen Schaden zuzufügen und das Leben des anderen zu achten. Wie soll sich die Gesellschaft gegenüber denjenigen verhalten, die diese Gesetze und Regeln bewusst missachten? Das leitet zur Frage der Gerechtigkeit vor Gericht über. Es muss nach dem Regelverstoß die Gerechtigkeit unter strikter Anwendung des Gesetzes wiederherstellen, was Momente des Zwangs einschließt. Gemäß dem Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz dürfen die rechtsanwendenden Organe dabei keine Unterschiede machen, die das anzuwendende Recht nicht kennt.

Am 12. Oktober 2021 bricht der 20. Verhandlungstag vor dem Landgericht Stuttgart an. Staatsanwältin Silke Busch beantragt für die Angeklagten wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung sowie Landfriedensbruchs in besonders schwerem Fall jeweils fünf und sechs Jahre Gefängnis. Nebenklageanwalt und CDU-Landtagsabgeordneter Reinhard Löffler schließt sich dem Antrag an.

Tags darauf verkündet der Vorsitzende Richter am Landgericht Dr. Johannes Steinbach das Urteil. Nach einem schwierigen juristischen Akt der Vermittlung von Schuld der Täter, Strafe und Strafrahmen ergeht das Urteil: Viereinhalb Jahre wegen Landfriedensbruchs und vorsätzlich schwerer Körperverletzung für Joel P. und fünfeinhalb Jahre Gefängnis für Diyal A. Die Angeklagten hatten „Andersdenkende als vermeintliche Faschisten bekämpft“, so die taz vom 13. Oktober 2021.

„Wer sich friedlich gegen Rassismus, Diskriminierung und nationalsozialistisches Gedankengut einsetzt“, legt noch am selben Tag Peter Stolterfoht in der Stuttgarter Zeitung dem Bürger als Schlussfolgerung nahe, „der sollte sich von der Antifa-Bewegung allerspätestens von nun an fernhalten  …“ Diametral dazu formuliert Anja Sommerfeld von der „Roten Hilfe“ am 13. Oktober 2021: „Dass die Staatsanwaltschaft jetzt dermaßen hohe Haftstrafen fordert, passt genau in dieses Schema einer Gesinnungsjustiz, die sich bewusst gegen linke und fortschrittliche Kräfte richtet.“ Beobachternews.de aus Rudersberg bewertet die Haftstrafen als rein politisch motiviert.

Verantwortung

Der Antifa-Prozess Stuttgart wurde zunächst sprachlich als „Wasen-Prozess“ eingeführt, ein Zeichen, dass er nicht als politischer Prozess adressiert war. Folglich wollte und brauchte man die technischen Möglichkeiten der Beweiserhebung nicht auszuschöpfen. Das deutet auf einen Kompromiss hin, den das Gericht der Politik darbrachte, um sie in Zeiten des Transformationsprozesses der Automobilindustrie, der wachsenden Geldentwertung, Energiewende und Corona-Krise nicht zu überfordern. Schlichter ausgedrückt, um den Skandal hinauszuzögern, der hier über Jahre heranwächst. Außer Frage steht wohl, dass der Antifa-Überfall im Vorfeld der Querdenken-Demo am 16. Mai 2020 nicht als individuelle- oder Einzeltat beschrieben werden kann.

„Die IG Metall Stuttgart soll durch ,Hetze‘ den Angriff auf die drei Männer verursacht haben“, präsentiert am 3. Juli 2021 Marleen van de Camp auf www.bw24.de. „Rechtsextreme brachten in Stuttgart auf dem Vordach der DGB-Zentrale ein Banner an „DGB hat mitgeschossen“. Erst tags zuvor rechtfertigte das Netzwerk revolutionaere-aktion.org den Überfall als gemeinsamen Kampf von Gewerkschaften und antifaschistischer Bewegung mit dem Argument: „Faschismus ist keine Meinung, Faschismus ist ein Verbrechen. Und dieses Verbrechen darf niemals wieder zugelassen werden.“ Damit legitimiert die Antifa permanent ihr Handeln.

Obwohl die Öffentlichkeit mit dem Netzwerk aus Gewerkschaften, der Partei Die Linke, dem Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) und den verschiedenen Abteilungen der „konsequenten Antifa“ in Städten wie Stuttgart, Schorndorf oder Tübingen konfrontiert ist, wird die Motivation der gemeinschaftlichen Handlungsweisen mit ihren Hintergründen nicht ausgeleuchtet.

Bekanntlich fühlt sich die Antifa oft berufen, in Versammlungen anderer Gruppen einzugreifen. In der politischen Kommentierung des Prozesses spielt aber die Versammlungsfreiheit gemäß Artikel 8 des Grundgesetzes keine Rolle.

Dabei war doch die Störung der Querdenker-Versammlung am 16. Mai 2020 ihr Plan. Weder die Stuttgarter Presse noch die bekannten deutschen Leitmedien oder das Magazin für politische Bewegung im Südwesten, beobachternews.de aus Rudersberg, beziehen zu diesem Konfliktfeld einen Standpunkt.

In einer Replik legt Richter Dr. Johannes Steinbach zum Ende des Prozesses dar, dass die Angeklagten ein Opfer der ideologischen Verblendung geworden sind. Am extrem dogmatischen und unhistorischen politischen Weltbild infolge von Indoktrinierung besteht kein Zweifel. Es schränkt die politische Orientierung und Autonomie des Denkens in gefährlicher Weise ein.

Was wird aus „Jo“ und „Dy“?

Wo sind ihre Mentoren, die sie bestärkten, Regeln zum gegenseitigen Wohlergehen zu missachten, Menschlichkeit auf Klassenkampf einzudampfen, Rechtspflege als Klassenjustiz zu verhunzen? Wo sind ihre Lehrer, die ihnen als „konsequente Antifaschisten“ im Glauben an das Gute der Tat gebieten, die Fairness zu verachten? Wann endlich übernehmen sie Verantwortung dafür?


Quellen und Anmerkungen: