Der Betrug mit der epidemischen Lage
Jeder Krieg basiert auf einer fundamentalen Lüge — auch der gegen das Coronavirus.
Fundamental sind solche Lügen deshalb, weil sie so stark in den Köpfen der Menschen verankert sind, dass sie als nicht mehr zu hinterfragende Wahrheiten hingenommen werden. Das ist umso erstaunlicher, als diese Lügen — aus einer nicht verstrickten Perspektive betrachtet —, doch absolut offensichtlich sind und in der Regel vor Widersprüchen nur so strotzen.
Noch verrückter: Diese Lügen müssen nicht einmal mehr wiederholt werden. Sie schwingen bei allem, was auf der Lüge aufbaut, unbewusst mit. Was die Vorgänge um das Coronavirus betrifft, ist es jene Lüge auf der unmittelbar die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ aufsetzt.
Derzeit werkelt ein immer mehr außer Kontrolle geratender Machtfilz interessengeleitet an der weiteren Ausgestaltung des sogenannten Infektionsschutzgesetzes. Nach der Lesung am Montag, dem 11. Mai ist die Abstimmung im Bundestag für den 14. Mai und die Vorlage zur Wirksamkeit beim Bundesrat am Folgetag geplant. Bereits Mitte Juni soll das Gesetz rechtskräftig werden (1 bis 4).
Zwar werden hier die Normen des demokratischen Rechtsstaates angewandt. Doch ändert das nichts daran, dass wir es hierbei mit kriminellem Handeln zu tun haben. Denn das Gesetz gereicht jetzt bereits der Gesamtbevölkerung zum Schaden und untergräbt massiv die Grundsätze, die dem Staatswesen durch das Grundgesetz auferlegt werden.
Solchen Gesetzen ist niemand verpflichtet, Folge zu leisten. Machtmissbrauch ist nicht zu unterstützen oder zu dulden. Niemand, auch nicht in Behörden, Polizei und weiteren Sicherheitsorganen kann sich vor der Verantwortung, nicht zum Schaden seiner Mitmenschen zu handeln, drücken, in dem er meint, „nur seine Pflicht zu tun“. Denn die von den Verfassern als faktisches Naturgesetz bestimmte Grundlage des Gesetzes ist eine Lüge, die auf perfide Art und Weise mit den Ängsten der Menschen spielt.
Epidemien beschrieben in der Vergangenheit nicht nur Ansteckungen, welche landesweite Infektionen von Menschen durch bestimmte Erreger beschrieben. In früheren Zeiten waren epidemische Ausbrüche mit Krankheit und Tod verbunden. Es gibt also eine tiefe emotionale Bindung zwischen Epidemie — respektive Pandemie — und Gefahr. Gerade Pandemien, welche das Infektionsgeschehen zu einem weltweiten Phänomen machen, verstärken diese Emotion noch.
Der Ausruf einer Pandemie war früher auch von der Definition her an Krankheit und Tod gebunden, was durch die WHO im Laufe der Zeit verändert wurde (5). Seitdem genügt die Feststellung eines globalen Infektionsgeschehens, um eine Pandemie ausrufen zu können. Diese Feststellung ist also nicht mehr zwingend mit einer besonderen Gefährdung durch den erkannten Erreger verbunden. Allein dessen ansteckende Wirkung — beruhend auf Tests, deren Seriosität hier nicht weiter besprochen werden soll — ist also ausreichend, um einen Notstand auszurufen.
Wem nützt so etwas?
So begründet letztlich auch die Deutsche Regierung die Ausrufung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Sie beruft sich auf den Ausruf einer Pandemie durch die inzwischen vorrangig privat finanzierte und damit gesteuerte Weltgesundheitsorganisation (WHO, 6). Damit rechtfertigt sie — und mit ihnen viele andere Regierungen — einen „Krieg gegen das Virus“. Vor allem bauen auf diesem Narrativ alle Maßnahmen auf, die geeignet sind, den demokratischen Rechtsstaat durch eine Diktatur abzulösen.
Was kommt letztlich bei den Behörden in Ländern und Kommunen an? „Wir müssen die Infektionsketten unterbrechen!“ Machthabende wiederum pflegen mit Hilfe der Massenmedien diesen Spin, indem sie Infektionsschutzgesetze propagieren und schließlich durchdrücken.
Bei all dem ist den Menschen nicht bewusst, dass der Krieg gar nicht gegen das Virus geführt wird, sondern gegen sie selbst: die Menschen. Das Virus ist das Feindbild, um die Menschen in Angst zu bringen. Was stört es schon, dass die Gefährlichkeit dieses Virus bis zum heutigen Tage überhaupt nicht nachgewiesen wurde. Dieser Nachweis kann und will ja auch gar nicht erbracht werden, man verhindert ihn sogar aktiv. Weil dieser Nachweis nicht erbracht werden darf. Würde doch mit der Offenlegung das sorgfältig gepflegte Feindbild zusammenbrechen.
Nur in Angst sind allerdings Menschen auch benutzbar, steuerbar.
Dass sie nun das Feindbild Coronavirus annehmen, beruht auf der tief verankerten Sicht, dass Erreger und damit Infektionen prinzipiell als gefährlich eingeschätzt werden müssen. Diese Sicht ist völlig verdreht, denn umgekehrt wird ein Schuh draus: Erreger und Infektionen sind zwingend notwendig, damit wir gesund bleiben!
Alles was dahinter kommt, so skandalös es auch im Einzelnen sein mag, kann nur deshalb durchgesetzt werden, weil die Menschen zuvor mit einer fundamentalen Angst geradezu durchseucht wurden. Was Erreger und Infekte angeht, hat man deren Zerrbild als Feinde des menschlichen Organismus über Jahrzehnte intensiv gepflegt.
Das sogenannte Infektionsschutzgesetz kann einen Sinn dort haben, wo Erreger in Massen auftreten und besondere, kritische Verhältnisse gegeben sind. Das gilt im Besonderen für den intensivmedizinischen Bereich. Bezeichnenderweise gilt es auch für die Intensivtierhaltung und das Schlachtwesen. Im Alltag aber hat dieses Gesetz keinerlei Berechtigung. Dort ist es ausschließlich dafür da, zu normieren, zu disziplinieren, zu reglementieren und letztlich einzuschüchtern. Im Alltagsbereich erfüllt es eine ähnliche Rolle wie das Seuchengesetz im Dritten Reich.
Um das zu erfassen, muss uns davor natürlich klar geworden sein, dass man Infektionen nicht bekämpfen sollte. Sie sind ein völlig normales Phänomen des Austauschs von Erregern — von vielen, vielen tausend Erregern, die wir zum größten Teil noch nicht einmal kennen.
Dafür brauchen wir nur in den Klinikbereich schauen. Dort gelten die strengsten Infektionsschutzmaßnahmen. Dort wird rege desinfiziert. Trotzdem sind dort Infektionen am gefährlichsten, weil nämlich das natürliche Milieu der Erreger — das ein gewisses Gleichgewicht zwischen ihnen herstellt — in diesen Kliniken nicht mehr existiert. Stattdessen haben sich in einem Prozess natürlicher Auslese Keime durchgesetzt, die gegen Desinfektionsmittel und Antibiotika resistent geworden sind und so aufgrund fehlender Konkurrenz beste Bedingungen zur Vermehrung vorfinden.
Wenn wir aber zum Beispiel der ARD-Tagesschau zuhören, erfahren wir immer und immer wieder die eine grundsätzliche Botschaft: „Wir müssen die Infektionsketten unterbrechen“.
Wir, die wir Tag für Tag mit Tausenden von Erregern konfrontiert werden und diese unsererseits weitergeben, ohne dass wir dies überhaupt mitbekommen, sollen plötzlich diesen natürlichen Vorgang unterbrechen. Das kann nur durchgesetzt werden, wenn ein lügendes Narrativ mit dem mächtigen Gefühl der Angst gekoppelt wird. Das Problem dabei ist leider, dass wir uns damit auf lange Sicht tatsächlich krank machen.
Worauf man erneut fragen kann: Wem nützt das?
Ich meine, dass dies eines der wichtigsten Argumente dieser Tage sein kann, um Menschen Ängste zu nehmen: Sie darüber aufzuklären, dass Infektionen nicht gefährlich sind, auch nicht gefährlich für unsere Eltern und Großeltern. Das lässt sich schlüssig begründen, man muss nur ein klein wenig Wissen über das Funktionieren unseres Immunsystems sammeln. Wenn Menschen es aus der alles vereinnahmenden Angst herausgeschafft haben, werden sie das weitere in Selbstverantwortung angehen (7).
Fassen wir das bisher Gesagte zusammen:
Das Infektionsschutzgesetz wird wesensfremd auf unser Alltagsleben angewendet, obwohl in diesem Infektionen gut und richtig sind. Der Entwurf, um dieses Gesetz zu verschärfen, hat zwei grundsätzliche Tendenzen, die man auch in den Massenmedien, ganz besonders in der ARD-Tageschau-Berichterstattung wiederfindet: Aufbauend darauf, dass Infektion, also Ansteckung nur gefährlich sein kann, macht es die Infektionsrate zum Maß der Dinge und beschwört mit dieser eine Gefahr der Überlastung des Gesundheitswesens.
Das ist einfach Quatsch, weil Infektionen als Maß für so etwas überhaupt nicht taugen. Wir wissen bis zum heutigen Tag nicht annähernd, wie oft und mit was wir uns anstecken, was übrigens auch nicht schlimm ist. Es geschieht ständig und wir sind es nicht nur gewohnt, sondern wir brauchen es sogar, um gesund zu bleiben. Genau dagegen geht man im Infektionsschutzgesetz vor. Man verteufelt die Ansteckung und steckt alle Bemühungen in eine Unterbrechung der Infektionsketten — aller Infektionsketten wohlgemerkt!
Auf diesem Kalkül bauen nun die mit behördlicher Willkür durchgesetzten, geradezu irrsinnigen Vorschriften zur Abstandswahrung und zum Maskenzwang auf.
Das wird die Immunsysteme jener Menschen zuerst aushebeln, die aus biologischen Gründen auf diesem Gebiet keine Höchstleistungen (mehr) erbringen können. Das sind die Menschen, die man lautstark vorgibt, schützen zu müssen. Es sind jene, die man entmündigt und gängelt. Es sind die alten Menschen. Alte Menschen, die zum Schaden ihres Immunsystems auch noch permanent gestresst werden (8). Das Infektionsschutzgesetz ist ein starker Pfeiler, um alte Menschen früher ins Grab zu bringen.
Dazu kommt nun noch, dass im Entwurf des „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite“ sage und schreibe 41 mal Begrifflichkeiten im Kontext des Impfens aufgeführt werden (9).
Während also das Gesetz Infektionen dämonisiert und mit haarsträubenden Vorschriften dazu beiträgt, bevölkerungsweit die Immunsysteme zu schwächen, wirbt es unverfroren wie unwissenschaftlich mit der Lösung, der Rettung. Aber, dass Impfen geschwächte Immunsysteme „retten” kann, wurde niemals bewiesen.
Wem nützt so etwas? Warum schwächt man über per Gesetz verordneten Infektionsschutz Immunsysteme, um dann mit der rettenden Nadel zu winken? Erkennen Sie die tiefe Unredlichkeit in diesem Ansatz? Das Vorantreiben und weitere Ausformen dieses Gesetzes zeigt sehr gut, wie man die Strukturen eines Rechtsstaates für kriminelles Handeln ausnutzen kann, wenn die Beteiligten ausreichend tief im Sumpf ihres Opportunismus feststecken.
Es gilt die alte Regel von Macht und Herrschaft, zu der auch die des Geldadels gehört: Schaffe ein Problem und biete dann die Lösung an, DEINE Lösung, die Du sehr vorausschauend bereits VOR dem Auftreten des Problems in der Schublade hattest.
Dem Pharmasektor nützt es also jetzt schon und die Kosten dafür soll die getäuschte und belogene Allgemeinheit tragen (10). Aber auch die großen Internetkonzerne reiben sich bereits die Hände und das bildet sich — ganz sicher nicht zufällig — ebenso eindrucksvoll im „Zweiten Gesetz …“ ab. Beachten wir: Die Ausgestalter des Gesetzes geben zwar vor, die Interessen der Mehrheit zu bedienen, doch sind sie unredlich. Sie bedienen die Interessen von Minderheiten — zum Schaden der Mehrheit.
Die Stellungnahme Ulrich Kelbers, des Bundesbeauftragten für den Datenschutz erhielt der Deutsche Bundestag bereits am 30. April des Jahres und in dieser wird höchst dringlich auf die unklare Datenlage und die Gefährdung des Rechtsstaates hingewiesen (11,12). Die Abgeordneten des Hohen Hauses werden diese Mahnungen erhören? Auf wen hören diese Abgeordneten überhaupt? Dieser Experte, der ein bedeutend größeres Bild der Gesellschaft im Auge hat, als die sich wie Fachidioten gebenden Lothar Wieler und Christian Drosten, wird kaum gehört — auch nicht in den Medien:
„Grundsätzlich ist festzustellen, dass bezüglich der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie fehlende belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse zu Infektionsweg und –gefahr, Erkrankungswahrscheinlichkeit und Wiederansteckungsgefahr, zielführender medikamentöser Behandlung sowie (möglicherweise unter Umständen) mangelnde Behandlungskapazitäten nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in der Regierung große Unsicherheit auslösen. Dieser Unsicherheit soll nun offenbar mit umfassender Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten begegnet werden. Das hierbei nötige Augenmaß lässt der Gesetzentwurf leider vermissen“ (13i).
Der Datenschutzbeauftragte hat ohne Wenn und Aber auf die Gefahr des umfassenden Machtmissbrauchs mit Wirksamwerden des Gesetzes hingewiesen:
„Im Gesetzentwurf werden die Meldepflichten im Infektionsschutzgesetz erheblich ausgeweitet. Abgesehen von der (berechtigten) Aufnahme von der COVID-19-Erkrankung beziehungsweise des SARS-CoV-2-Virus in die Listen der meldepflichtigen Erkrankungen bzw. Krankheitserreger, wird nun für neue bedrohliche Krankheiten die Meldepflicht bereits auf den Verdacht ausgeweitet. Unter welchen Voraussetzungen ein solcher Verdacht gegeben ist, wird jedoch nicht festgelegt. Diese Unklarheit ist problematisch, da dieser Verdacht bereits eine namentliche Meldepflicht auslöst und Grundlage für behördliche Maßnahmen sein kann“ (13ii).
Sind das tatsächlich unsere Volksvertreter, die ja bereits die erste Änderung des Infektionsschutzgesetzes durchwinkten? Noch immer ist ein Großteil der Bevölkerung in Angst gefangen und ahnt daher nichts von der Ungeheuerlichkeit geplanter Maßnahmen, die sich an auf das geänderte Gesetz berufen möchten:
„Zudem soll durch eine ergänzende Regelung der Impfpass um den Immunstatus erweitert werden. Damit ändert sich dessen Charakter: Bisher waren die Eintragungen auf die Dokumentation einer vorgenommenen Impfung beschränkt. Nun sollen medizinische Bewertungen bzw. Befunde, nämlich der Serostatus bzw. die Immunität gegen eine Krankheit, dort aufgenommen werden können“ (13iii).
Der Datenschutzbeauftrage ist unmissverständlich deutlich und er weiß, dass es hier auch um die Ausnutzung von Ängsten geht. Nur dass er dies mit Verunsicherung umschreibt:
„Aufgrund der aktuellen Lage der Verunsicherung muss ich befürchten, dass eine solche Dokumentation zu einer missbräuchlichen Verwendung verleiten könnte. Ich weise daher mit Nachdruck darauf hin, dass es sich bei diesen Informationen um Gesundheitsdaten handelt, deren Verarbeitung nach Artikel 9 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) grundsätzlich untersagt und nur unter den in Artikel 9 Absatz 2 DSGVO genannten Voraussetzungen ausnahmsweise zulässig ist“ (13iv).
Jedem Leser sei empfohlen sehr gründlich den Bericht des Datenschutzbeauftragten zu lesen und sich dabei bewusst zu machen, dass dieser ungeheuerliche Rechtsbruch auf der Erzeugung und Wirksamkeit existenzieller Ängste beruht.
Menschen, die auf diese Art und Weise ihre Vorstellungen von einer besseren Welt durchzudrücken versuchen, sind wahnhaft, egoistisch, ja krank.
Machen Sie, so weit das möglich ist, Ihre Mitmenschen mit den monströsen Vorhaben, die mit den Umsetzungen des Infektionsschutzgesetzes verbunden sind, vertraut. Versuchen wir, Ängste aufzulösen, in dem Sie auf die Natürlichkeit, ja Notwendigkeit von Infektionsketten hinweisen. Das kann nur gelingen, wenn wir unsererseits mutig und positiv denken und handeln.
Bitte bleiben Sie schön aufmerksam.
Quellen und Anmerkungen:
(1) 05.05.2020; Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite
(2) Bekanntmachung des Bundestages; Anhörung zum Bevölkerungsschutz bei einer epidemischen Lage; 11.05.2020; abgerufen: 08.05.2020
(3) 07.05.2020; Gesetzesinitiativen der Koalitionsfraktionen
(4) aok-bv.de; entnommen: 09.05.2020
(5) 10.06.2010; who.int
(6) 09.05.2019; Voluntary contributions by fund and by contributor, 2018; WHO
(7) 25.03.2020; Ellis Huber; urania.de
(8) kollateral.news: 09.05.2020
(9) siehe (3)
(10) aok-bv-de; entnommen: 09.05.2020
(11) 30.04.2020; bfdi.bund.de
(12) 03.05.2020; Ethikrat soll Stellung zu Corona-Immunitätsausweis nehmen
(13i-13iv) 30.04.2020; bfdi.bund.de