Demagogie 2.0

Die AfD schafft sich ihre Bedrohungsszenarien selbst. Exklusivabdruck aus „Rechtspopulisten im Parlament“.

Statt des Motivs und der Prävention beim Thema „Kriminalität“ interessiert die AfD sich vielmehr für die ethnische Herkunft der Täter. Projekte gegen die extreme Rechte werden von der AfD unter „Linksextremismus“-Verdacht gestellt, zivilgesellschaftliche Gruppen, die konträr zur AfD stehen, als Feinde markiert und kriminalisiert. So entpuppt sich die Innenpolitik der AfD als das, was sie für die Ultrarechte immer war: ein Mittel zur innerstaatlichen Feinderklärung, zur Spaltung sowie zur Formierung eines Sicherheits-, Gewalt- und Überwachungsstaates.

Die Innenpolitik ist ein weiterer thematischer Strang, den die AfD-Fraktionen systematisch behandeln. Bis zur parlamentarischen Sommerpause 2018 hatte die AfD bereits 41 kleine Anfragen und acht Anträge bzw. Gesetzentwürfe aus diesem Themenfeld in den Bundestag eingebracht und damit diesem Politikbereich nach ihrem Schlüsselthema „Migration und Flucht“ die zweitgrößte Aufmerksamkeit gewidmet.

Vor dem Hintergrund ihrer generellen Ausrichtung auf eine ausgrenzende, nationalistische Politik ist das nicht weiter verwunderlich, bildet die Innenpolitik doch den Ort, an dem Repression und autoritäre Politikvorstellungen am besten umgesetzt werden können. Zudem ist das Migrationsthema eng mit der Innenpolitik verbunden, weil hier die Waffen der nationalen, aber auch der europäischen Abschottungspolitik geschmiedet werden. Da die AfD Flüchtlingsbewegungen und Zuwanderung vor allem als Bedrohung begreift, ist die Innenpolitik ein wichtiges Feld der parlamentarischen Arbeit ihrer Fraktionen.

Dabei sind vor allem drei Themenkomplexe für die innenpolitischen Initiativen der AfD-Fraktionen in den Landtagen und im Bundestag zentral: Bedrohungsszenarien durch (islamistischen) Terrorismus, die Gefährdung durch allgemeine und besonders migrantische Kriminalität sowie die Diskreditierung aller Projekte bzw. Initiativen gegen Rechtsextremismus und Rassismus.

Die gezielte Verstärkung vorhandener Angst- und Bedrohungsgefühle gehört zum Kerngeschäft der Ultrarechten in all ihren Schattierungen. Für die Rechtspopulisten in Europa ist die angebliche Bedrohung ihrer Nationalstaaten durch (Flucht-)Migration aus anderen „Kulturkreisen“ das Kernproblem.

Angeknüpft wird hier an vorhandene Bedrohungsgefühle in Teilen der Bevölkerung, die jedoch in einem weiten Sinne vor allem sozial begründet sind und mit den durch die Globalisierung bzw. die neoliberale Modernisierung verbundenen Unsicherheiten zusammenhängen. Die Rechte lenkt diese größtenteils berechtigten Ängste und Sorgen gezielt auf die Migrant(inn)en als Personifizierung massiver Veränderungen in den europäischen Gesellschaften.

Es kann in Reaktion auf eine solche Politik der AfD also nicht darum gehen, Bedrohungen und Ängste generell zu negieren, es muss vielmehr darum gehen, deren wirkliche Gründe und Hintergründe zu benennen und glaubwürdige Lösungsangebote zu präsentieren.

Erfolgreich kann die AfD mit ihrer Thematisierung der Bedrohungsängste nur sein, weil sie an reale Erfahrungen anknüpft. So ist der islamistische Terrorismus tatsächlich eine Bedrohung und keine Erfindung des Rechtspopulismus. Der AfD geht es jedoch darum, diese Bedrohung allen Migrant(inn)en zuzurechnen, um so ihre Politik der generellen Abgrenzung zu legitimieren. Diese spezifische Form der Thematisierung von Gefahren richtet sich zwar in erster Linie, aber nicht nur gegen die Zugewanderten. Sie dient der AfD auch zur Markierung ihres innenpolitischen Feindes.

Alle politischen Entscheidungsträger, die real oder vermeintlich gegen die Politik der AfD sind, werden von ihr als „Feinde des deutschen Volkes“ angesehen, mit denen man auch entsprechend verfahren muss. So finden sich in den Reden von AfD-Politiker(inne)n häufig Formulierungen, mit denen die politische Konkurrenz kriminalisiert bzw. ihr mit einer Anklage oder Gefängnis gedroht wird.

Damit knüpft die AfD an Formen der politischen Feindmarkierung an, wie sie im latenten Bürgerkriegsklima der Weimarer Republik üblich und im Faschismus der Freibrief für die Einkerkerung, Folterung und physische Vernichtung politischer Gegner/innen waren.
Die seit Jahren bekannte Lücke zwischen realen Gefahren durch Straftäter und den subjektiven Bedrohungsgefühlen in weiten Teilen der Bevölkerung missbraucht die AfD, um die Kriminalitätsfurcht zu schüren und sie vor allem gegen Migrant(inn)en zu lenken (1).

Nach konservativer „Law and Order“-Manier wird Repression als einziges probates Mittel des Staates betrachtet; Prävention und Ursachenbekämpfung werden demgegenüber als schwächliche Mittel rot-grüner „Gutmenschen“ bewertet. Anknüpfen kann die AfD dabei an autoritäre Einstellungsmuster in Teilen der Bevölkerung, die sich vor allem gegen schwache, aber auch delinquente Gruppen richten (2) „Sicherheit und Ordnung“ ist das Versprechen einer autoritären Politik, deren Vertreter/innen die sozialen Ursachen verbreiteter Unsicherheiten nie analysieren. In diesem Sinne ist der Politikansatz der AfD durchaus funktional und systemstabilisierend.

Schließlich bekämpft die AfD in aggressiver Form alle Varianten des Widerstandes gegen die angestrebte rechte Diskursverschiebung und Gesellschaftsentwicklung. In den Fokus geraten dabei parlamentarisch vor allem Projekte und Initiativen, die sich mit dem Rassismus und der Ultrarechten in all ihren Schattierungen beschäftigen, also auch das völkische Denken in der AfD thematisieren.

Ungefähr seit der Jahrtausendwende ist ein inzwischen bundesweites Netz von staatlich geförderten Initiativen entstanden, die sich als mobile Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus, als Unterstützungseinrichtungen für die Opfer rassistischer Angriffe sowie in zahlreichen Modellprojekten und lokalen Initiativen für Demokratie bzw. gegen rechte und rassistische Tendenzen einsetzen. Die AfD versucht, solche Projekte generell zu kriminalisieren und nach dem Motto „Wer gegen Rechtsextremismus engagiert ist, muss selbst Linksextremist sein“ unter Extremismusverdacht zu stellen.

Das Bedrohungsszenario des (islamistischen) Terrorismus

Die wachsende Terrorgefahr durch Islamisten wird von der AfD in mehreren Landtagen thematisiert. Häufig handelt es sich darum, welche Maßnahmen die jeweilige Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung ergreift, sowie um die Aufforderung, vermeintlich terroristische Bestrebungen in dem betreffenden Bundesland zu unterbinden.

Die Thüringer Landtagsfraktion der AfD etwa will die Landesregierung dazu bewegen, auf Bundesebene für eine generelle Verschärfung aufenthaltsrechtlicher Regelungen aktiv zu werden. So soll das Abschiebeverbot, welches Menschen davor schützt, in Länder mit menschenrechtlich bedenklichen Gesetzgebungen abgeschoben bzw. direkter Bedrohung für Leib und Leben ausgesetzt zu werden, generell gelockert werden. Begründet wird das mit der Behauptung einer Gefährdung, die von diesen Personen ausgehe.

Die ohnehin juristisch unbestimmte Kategorie des „Gefährders“ wird von der AfD geradezu grotesk ausgeweitet. So sollen auch „illegale Einreise“, „Straftaten gegen das Eigentum“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ ausreichen, um den Schutz vor Abschiebung zu verlieren. Das heißt: Der „illegale“ Grenzübertritt, einfacher Ladendiebstahl oder die Nichtbefolgung polizeilicher Anweisungen könnten dazu führen, dass Asylsuchende auch in Länder zurückgeschickt werden, in denen ihnen Verfolgung oder Tod drohen (3).

Abschiebehaft ohne Altersbegrenzung und die Ausweitung von „DNS-Analysen auf alle technisch möglichen und ermittlungstaktisch sinnvollen Merkmale“ sind weitere Forderungen der AfD (4).

Terrorismus und Kriminalität werden von dieser Partei miteinander verbunden und in einen logischen Zusammenhang mit der Migration gebracht: „Auch Thüringen steht im Fadenkreuz des internationalen islamistischen Terrorismus und der grenzüberschreitenden sowie durch illegale Migration induzierten Kriminalität.“ (5). Jener „homgrown terrorism“, der in Fällen spektakulärer Anschläge in Frankreich und anderen Ländern auf die Radikalisierung eigener Staatsbürger/innen zurückging, ist für die AfD eine spitzfindige Ablenkung, denn ihrer Ansicht nach ist entscheidend, dass der Täter einem anderen „Kulturkreis“ entstammt und damit als Gefährder zu betrachten ist.

Eine „fremde“ Kultur bzw. die muslimische Religion gilt prinzipiell als Bedrohung, weshalb die AfD eine „Deutschpflicht“ für Predigten in Moscheen fordert. Hass und Abgrenzung werde in vielen Moscheen gepredigt, wovon die breite Öffentlichkeit aufgrund des „Gebrauchs einer Fremdsprache wie des Arabischen oder Türkischen“ nichts erfahre (6).

Unklar bleibt, woher die AfD von diesen Inhalten, die es vermutlich gibt, erfahren haben will, wenn die fremde Sprache ein Erkennen unmöglich macht. Offenbar geht es weniger um Gefahrenabwehr, die den Behörden über V-Leute zweifellos möglich wäre, als um einen symbolischen Zwang zur Assimilation, durch die neben der „fremden“ Kultur und Religion auch die „fremde“ Sprache zum Verschwinden gebracht werden soll.

Die AfD-Bundestagsfraktion hat die Initiativen aus den Ländern aufgenommen und einen Gesetzentwurf zum „Schutz der Bevölkerung vor ausländischen Gefährdern“ eingebracht. Zwar liegt die Kompetenz der Gefahrenabwehr zunächst bei den Bundesländern, aber natürlich wollte sich die AfD die große Bühne bei diesem Thema nicht nehmen lassen. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes durch Einführung einer Meldepflicht für all jene Migrant(inn)en, gegen die eine Ausweisungsverfügung oder Abschiebeanordnung vorliegt.

Weiter soll „bei Ausländern, von denen eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit oder für Leib und Leben Dritter ausgeht“, die Möglichkeit der Haft geschaffen werden, die so lange andauern kann, „bis die Ausweisung vollzogen wurde“ (7).

Asylbewerber ohne Bleibeperspektive gelten der AfD generell als potenzielle Straftäter. In der Begründung des Antrags heißt es, „dass Ausländer, die mit Ausweisung bedroht sind, keinen Grund mehr haben, sich rechtstreu zu verhalten, und insofern leichter in Gewalttätigkeiten abgleiten können. Daraus folgt, dass die Gewaltdelikte durch Ausländer weiter zunehmen werden, da die Gruppe jener, die asylberechtigt sind, klein ist.“ (8).

Geflüchtete, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, sollen nach dem Willen der AfD mit einer Meldepflicht belegt werden und potenziellen Gefährdern soll eine Haft von unbegrenzter Dauer drohen, denn die Zeit bis zu einer möglichen Abschiebung kann sich über Jahre hinziehen. Hinter dem Begriff „Gefährder“ verbirgt sich eine vage, auf Vermutungen und nicht auf Tatsachen beruhende Einschätzung der Sicherheitsbehörden gegenüber potenziellen Straftätern, mit der die unbegrenzte Haft nach dem Willen der AfD begründet wird. Ohne Tat und Tatnachweis soll so eine Form der Präventivhaft implementiert werden, die sich jedoch nur gegen „ausländische Gefährder“ richtet.

Den Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit eines solchen Vorschlags konterte der AfD-Abgeordnete Roman Reusch, der im Bundestagsplenum zu dem Gesetzentwurf sprach, mit einer Relativierung der Bedeutung des Grundgesetzes: „Müssen wir die Leute einsperren? Wenn man das nicht will, zieht man immer sofort das Totschlagargument: verfassungswidrig.“ (9).

Die von der Verfassung gezogenen Grenzen sind für die AfD demnach nicht verbindlich.

Deutlicher als in den schriftlich formulierten Anträgen und den Gesetzentwürfen wird die AfD, wenn sie ihre Absichten im Plenum begründet. Zu dem Gesetzentwurf „Umfassende Grenzkontrollen sofort einführen – Zurückweisung bei unberechtigtem Grenzübertritt“ (10) hielt der Abgeordnete Gottfried Curio eine Rede, die alle Elemente der von der AfD propagierten Bedrohungsszenarien beinhaltete und Geflüchtete als eine homogene Gruppe krimineller Subjekte erscheinen ließ:

„Ist aber der Schleuser kriminell, so ist es auch sein Auftraggeber. Wer sich schleusen lässt, will betrügen. (…) Die Asylbehaupter hier aufzunehmen, die Urlaubsreisen zu ihren Familien machen, ist auch kein Akt der Humanität. (…) Dem [der behaupteten Unterstützung ‚offener Grenzen‘ durch die Bundesregierung; Ch.B./G.H./G.W.] dient die Duldung des massenhaften Identitätsbetrugs durch weggeworfene und gefälschte Pässe, dem dient die bewusste Fehlbezeichnung ‚Flüchtling‘ für Sozialmigranten. (…) Integration ist gescheitert, schon wegen der schieren Menge. Sie wird von den Migranten selbst auch nicht gewünscht, die ihre eigene Kultur leben wollen – nach den gesetzwidrigen Regeln der Scharia. (…) Sie [die Bundesregierung; Ch.B./G.H./G.W.] hat massenhaft archaische, frauenfeindliche Gewalttäter ins Land geholt – ohne Not –, aber immerhin doch auch Fachkräfte importiert: für Messerattacken.“ (11).

Immer wieder finden sich in Reden von AfD-Abgeordneten pauschale Formen der Kriminalisierung aller Geflüchteten, verbunden mit einer Kriminalisierung der politisch Verantwortlichen. Noch einmal sei Curio zitiert:

„Wer illegal die Grenze übertritt, ist Betrüger; wer ohne Papiere kommt, will das deutsche Volk betrügen. Dieser Betrug ist Raub, ist Gewalt, ist Kriminalität. Und wer Leute ohne Papiere reinlässt, leistet Beihilfe, ist Mittäter. (…) Da wird ein Millionenheer archaisch geprägter junger Männer ins Land gelassen, denen Frauen als Schlampen und Übergriffsobjekte gelten, wenn sie sich nicht der islamischen Unterdrückungskultur anbequemen. Gelernte Frauenverachtung aber ist programmierter Frauenmord.“ (12).

Grenzübertritte, die ob der Abschottungspolitik der EU generell ohne Schleusung nicht möglich sind, erklärte Curio zu einem kriminellen Akt. Angeblich werden Not und Verfolgung nur „behauptet“, während es aus AfD-Sicht um die betrügerische Erschleichung deutscher Sozialleistungen geht, womit Migrant(inn)en der Arbeitswille pauschal abgesprochen wird.

Als homogene Masse ohne Individualität wollen die Migrant(inn)en laut Curio eine fremde und gesetzeswidrige Kultur in Form der Scharia ausleben. Schließlich wird diese ununterscheidbare Masse als Ansammlung von Vergewaltigern und Messerstechern, mithin als alltägliche Bedrohung für die Bevölkerung dargestellt. Die Verantwortlichen einer solchen Politik sind für die AfD ausnahmslos „Verräter am deutschen Volk“ und Angela Merkel gilt ihr als „Kanzlerin der Ausländer“, die nicht auf die Regierungsbank, sondern eher „auf die Anklagebank“ gehöre. (13).

Diese Form der vor allem emotionalisierenden Rede soll das ohnehin vorhandene Bedrohungsgefühl in Teilen der Bevölkerung weiter steigern. Ganz in diesem Sinne wurde das von der AfD geforderte „Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum“ mit scheinbar frauenrechtlichen Argumenten und mit dem Sicherheitsaspekt gerechtfertigt. Burka und Niqab seien „Uniformen des Salafismus und Islamismus“, hieß es. (14). Zudem beeinträchtige die „Vollvermummung im öffentlichen Raum“ die innere Sicherheit: „Gesichtsverschleierung macht Videoüberwachung wertlos und begünstigt terroristische Vorhaben.“ (15).

Aus den Opfern des frauenverachtenden Islam werden so schnell Täterinnen des Islamismus. Und sogleich erfolgte die Ausweitung der Bedrohung auf die gesamte Gesellschaft, als Curio in seiner Rede zu dem oben genannten Antrag ausführte:

„Wenn jetzt wegen verfehlter Zuwanderungspolitik unsere Frauen bald einer Mehrheit von jungen Männern aus archaischen, frauenfeindlichen Gesellschaften gegenüberstehen: Sollen Frauen dann erst auf kurze Röcke verzichten, dann besser ihre Haare mit einem Kopftuch verhüllen, um am Ende in einer Burka eingesperrt herumlaufen zu müssen? Sollen angstfreie Räume Mangelware werden und abendliches Joggen eine Mutprobe? Dahin darf es nicht kommen.“ (16).

Ganz offensichtlich benötigt die AfD das Bedrohungsszenario des Islamismus, um ihre entgrenzte Form repressiver Sicherheitspolitik zu legitimieren.

Das Bedrohungsszenario der (Ausländer-)Kriminalität

Der repressive Sicherheitsstaat ist das Leitbild einer konservativen und reaktionären Politik. Insofern setzt die AfD eine Linie fort, die auch bei CDU und CSU existiert. Für die AfD spielt jedoch die Zuordnung der Kriminalität zum Feindbild „(Flucht-)Migranten“ eine besondere Rolle. Man könnte auch von einem Ethnisierungsprozess im Rahmen des Kriminalpopulismus sprechen.

Die AfD nutzt den Anteil von Migrant(inn)en an bestimmten Straftaten, um ihnen Kriminalität wesenhaft zuzuordnen und diese nicht aus der spezifischen Situation einer sozial und ökonomisch randständigen Gruppe heraus erklären zu müssen (17). Letztlich geht es der Partei überhaupt nicht um die Verhinderung oder Eindämmung von Kriminalität durch Prävention, sondern um die Stigmatisierung ganzer Bevölkerungsgruppen, denen jede Form der Legitimität abgesprochen werden soll.

Zentral für die Erfassung von Kriminalität ist für die AfD die Rückführung auf die (ethnische) Herkunft der Täter/innen. „Entwicklung der Kriminalität im Hinblick auf Täterherkunft“ hieß ein im Landtag von Baden-Württemberg eingereichter AfD-Antrag (18). Die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt forderte in einem Antrag, die Fahndung nach Tätern und die Identifizierung von Opfern dadurch zu erleichtern, dass die DNS-Merkmale forensisch ermittelt werden (19). In Abänderung der bestehenden Gesetzeslage sollen mittels DNA-Spuren neben einer „Feststellung der Abstammung“ potenzieller Täter auch „äußerlich erkennbare Merkmale“ bestimmt werden.

Fragt man sich nach der praktischen Auswirkung solcher Auswertungen, wird schnell klar, in welche Richtung der AfD-Vorstoß zielt: Blond-braunes Haar und helle Haut dürften wohl kaum zur Beschleunigung der Fahndung führen. Ganz anders sieht es dagegen aus, wenn von dunkler Haut und schwarzen, krausen Haaren gesprochen werden kann. Es geht der AfD offenbar darum, neue Fahndungsmöglichkeiten zu etablieren, mit deren Hilfe man vor allem die migrantische Bevölkerung genauer in den Blick nehmen und unter Generalverdacht stellen kann. In scheinheiliger, aber gleichwohl entlarvender Weise schreibt die AfD: „Zudem könnten auch mögliche voreilige Verdächtigungen gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen verhindert werden.“ (20).

Das ist nur perfide zu nennen: Erst befördert man rassistische Ressentiments, um sie anschließend als Grund dafür zu nennen, warum ihnen durch eine erweiterte DNA-Analyse womöglich der Boden entzogen werden kann.

Gewalt an Schulen ist ein Problem, das viele Eltern besorgt. Von der AfD wird es konsequent in einen Zusammenhang mit Zuwanderung gebracht. In Sachsen-Anhalt hat die AfD einen Antrag mit dem Titel „Null Toleranz für ausländische Gewalttäter an Schulen des Landes“ eingebracht (21).

Unwillkürlich fragt man sich, ob gegenüber inländischen Gewalttätern mehr Toleranz geübt werden soll – warum sonst gibt es diese Spezifizierung? Bei einer genaueren Lektüre wird deutlich, dass es gar nicht um Gewalt an Schulen generell geht, sondern dass die AfD nur auf strafbare Handlungen von „ausländischen Gewalttätern“ schaut. So will sie eine statistische Erfassung speziell für die „tätliche Beteiligung ausländischer Schüler“ einführen und ein landesweites Beratungsteam zur Unterstützung betroffener Opfer einrichten lassen, das „in Fällen ausländischer Schulhofgewalt umgehend aktiv wird“.

Den polizeilichen Einsatzkräften möchte die AfD ermöglichen, „ausländische Schulhofgewalt ohne falsche Hemmschwelle zu unterbinden“. In der Begründung des Antrags wird der spezifische Blick auf „ausländische Gewalttäter an Schulen des Landes“ gerechtfertigt, indem man diese Gewalt wesensmäßig „den Ausländern“ zurechnet: „In der medialen Berichterstattung werden von Flüchtlingen und Migranten verübte Gewalttaten nicht selten zu ‚Einzelfällen‘ deklariert. Diese Bezeichnung ist jedoch irreführend, da bereits ihre relative Häufigkeit als Kennzeichen eines typologischen Musters verstanden werden kann.“ Ob kulturell oder biologisch begründet – es handelt sich um eine Form rassistischer Zuschreibung, die Gewalttätigkeit „den Ausländern“ als Eigenschaft zurechnet.

Nicht Tatmotivation und Möglichkeiten der Prävention sind für die AfD beim Thema „Kriminalität“ entscheidend, vielmehr interessiert sie die ethnische Herkunft der Täter.

In Baden-Württemberg fragte die Fraktion denn auch in einem Antrag mit dem Titel „Innere Sicherheit – Entwicklung der Kriminalität in Hinblick auf Täterherkunft“ explizit, wie sich „die Anteile der Täter in Hinblick auf Nationalität, Religion und Aufenthaltsstatus“ verteilen (22). Ziel der AfD-Politik im Bereich der Innenpolitik ist es augenscheinlich, vorhandene Unsicherheitsgefühle in der Bevölkerung gezielt zu verstärken und sie gegen Geflüchtete und Ausländer/innen zu wenden. Doch nicht „nur“ Ausländer/innen werden von der AfD unter den Generalverdacht der Kriminalität gestellt, sondern auch Menschen mit einem deutschen Pass, die möglicherweise oder tatsächlich einen Migrationshintergrund haben.

Nicht umsonst will die AfD in Baden-Württemberg die Religion als ein Erfassungskriterium der Statistik einführen. Unausgesprochen geht es dabei um die in der AfD vertretene These, wonach Menschen mit muslimischem Hintergrund kulturell besonders fremd und (deshalb) auch besonders kriminalitätsanfällig sind.

Die Aufwertung und Ausweitung der Polizeiarbeit sowie die Aufstellung von Bürgerwehren ist eine Antwort der AfD auf die von ihr geschürten Unsicherheitsgefühle. Auch der alte Plan von Teilen der Union, die Bundeswehr im Inneren einzusetzen, wird von der AfD aufgegriffen. In den Thüringer Landtag brachte sie einen Antrag mit dem Titel „Personalnotstand der Landespolizei beseitigen – Feldjäger und Informatiker für unsere Polizei“ ein.

Die Feldjäger sollten für eine „Stabilisierung der Sicherheitslage“ sorgen, ganz so, als ob diese in Thüringen außer Kontrolle geraten sei (23). In Berlin trat die AfD für die „Einführung eines freiwilligen Polizeidienstes“ ein und behauptete, dieser würde vor „unkontrollierten Bürgerzusammenschlüssen – wie Bürgerwehren“ schützen; sie will aber genau diese institutionell fördern (24). Zu den Formen des repressiven Staates, die von der AfD in die Debatte eingeführt wurden, gehören außerdem – ebenfalls in Berlin – die Erlaubnis zu einem „finalen Rettungsschuss“, die Aufhebung des Jugendstrafrechts für Heranwachsende oder der Passentzug für Pädophile (25), womit die Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt ein klassisches Kampagnenthema der NPD übernahm.

Die AfD steht in der erzkonservativen Tradition eines repressiven und strafenden Staates, geht darüber jedoch in Bezug auf die systematische Kriminalisierung von Migrant(inn)en noch deutlich hinaus. Ziel dieser Politik ist die gesellschaftspolitische Diskursverschiebung nach rechts. Folgerichtig betrachtet die AfD alle gesellschaftlichen Gruppen und Initiativen als ihre Feinde, die einer solchen Entwicklung und einer Verrohung der Sprache im Weg stehen.

Feindmarkierungen

Seit 2001 ist als Reaktion auf eine Welle von rassistischen Anschlägen ein mit Bundes- und Landesmitteln gefördertes Netzwerk von Projekten und Beratungseinrichtungen entstanden, das sich mit der extremen Rechten im kommunalen Raum, mit der Unterstützung von Opfern rechter und rassistischer Gewalt, mit Antisemitismus und mit weiteren Formen gruppenbezogener Ausgrenzung befasst.

Wegen ihrer Verteidigung von rechten Gewalttätern angegriffener Menschen und zentraler Verfassungswerte sind diese Initiativen auch als Demokratieprojekte zu verstehen, deren Hauptaugenmerk der Lage und Situation von Minderheiten gilt. Neben der Arbeit zur traditionellen extremen Rechten haben sie in den vergangenen Jahren auch vermehrt den gesellschaftlichen Rechtstrend, die zunehmenden Angriffe auf Geflüchtete und die Rechtspopulisten der AfD, aber auch von PEGIDA, zum Thema gemacht. Die AfD reagiert darauf – wie eigentlich auf jede Form der Kritik und des Widerspruchs – mit einer Selbstinszenierung als Opfer politischer und medialer Stigmatisierung, mit aggressiver Polemik und dem Versuch der Kriminalisierung ihrer Gegner/innen.

In mehreren Landesparlamenten stellte die AfD frühzeitig Anfragen zu den besagten Projekten, in Sachsen-Anhalt gleich mit 236 Fragen in einer Großen Anfrage zum Verein Miteinander e.V. und zur Demokratieförderung durch das Land (26). Mit solchen Anfragen soll die Notwendigkeit einer Arbeit gegen Rechts in Frage gestellt werden.

Ziele sind weiterhin die Behauptung eines Missbrauchs staatlicher Mittel, die Unterstellung einer Kooperation der Projekte mit „linksextremistischen“ Organisationen und der Vorwurf des politischen Missbrauchs dieser Projekte vor allem durch SPD, LINKE und Bündnisgrüne im Kampf gegen die AfD. Ein wesentlicher Grund für diese Feindmarkierung liegt sicherlich darin, dass die AfD und mit ihr verbundene bzw. sympathisierende Organisationen wie PEGIDA oder die Identitäre Bewegung von diesen Demokratieprojekten zum Gegenstand der Beobachtung gemacht werden.

Für die Frühwarnprojekte zur Aufklärung der Öffentlichkeit über Gefahren von Rechts gehört diese Beobachtung jedoch ohne Zweifel zu den Kernaufgaben, denn selbst das zu Recht häufig gescholtene Bundesamt für Verfassungsschutz konstatierte in seinem Jahresbericht 2016, dass ein immer breiteres und unklares Übergangsfeld von der extremen Rechten über den Rechtspopulismus zur bürgerlichen Mitte existiert (27).

Man bestreitet seitens der AfD generell die Notwendigkeit einer Arbeit gegen die extreme Rechte. So hieß es in einem Antrag der baden-württembergischen Landtagsfraktion, dass die „Zahl der Rechtsextremen stagniert bis gesunken ist und (…) offenbar kein ‚Nachwuchs‘ bei den Rechtsextremen feststellbar ist, der noch angesprochen werden könnte“ (28). Vor dem Hintergrund einer Welle rassistischer Übergriffe in den Jahren 2015 bis 2017 (29), von der auch Baden-Württemberg betroffen war, und angesichts einer rechtsterroristischen Gewalt, wie sie nicht bloß die mehr als ein Jahrzehnt lang unaufgeklärten NSU-Morde darstellten, handelte es sich um eine sehr gewagte Behauptung.

Die AfD setzt bei ihrer Bekämpfung der Demokratieprojekte vor allem auf eine Kriminalisierung derselben, die mittels des Extremismus-Ansatzes erfolgt.

Projekte gegen die extreme Rechte werden von der AfD grundsätzlich unter „Linksextremismus“-Verdacht gestellt. Daher fordert die Partei die Rückkehr zu jener „Demokratieerklärung“ bzw. „Extremismusklausel“, die unter der konservativen Bundesfamilienministerin Kristina Schröder im Jahr 2011 eingeführt worden war, um den Projekten ein Bekenntnis zur „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ und zu den Zielen des Grundgesetzes abzuverlangen – ein paradoxes Ansinnen für Projekte, die gerade zentrale Verfassungswerte gegen Rechts verteidigen (30). Bei der Forderung nach Wiedereinführung dieser Klausel, die 2014 aufgrund massiver zivilgesellschaftlicher Proteste wieder abgeschafft worden ist, geht es in erster Linie darum, die Projekte unter Extremismusverdacht zu stellen.

In einem Antrag der AfD-Bundestagsfraktion zum selben Thema hieß es: „Kein auch noch so ehrenwert klingender Zweck, welchen Extremisten stets vorgeben zu verfolgen, kann die rechtswidrigen Mittel, die sie anwenden, legitimieren. Methoden wie beispielsweise Einschüchterung, Gewalt und Terror müssen von allen Demokraten ohne Wenn und Aber geächtet – und nicht gefördert – werden.“ (31). Damit sollte der Eindruck erweckt werden, über die vom Staat unterstützten Projekte würden „Einschüchterung, Gewalt und Terror“ gefördert.

Die Realität sieht aber ganz anders aus, denn auf Nachfrage der Linksfraktion antwortete die Bundesregierung, dass es trotz – heimlicher und skandalöser – Überprüfung der Projektträger in keinem Fall zu inhaltlichen Beanstandungen oder finanziellen Rückforderungen gekommen sei (32).

Je nach Ausrichtung der betreffenden AfD-Fraktion fällt die Diktion in den Anträgen und Anfragen zu den Demokratieprojekten mehr oder weniger aggressiv aus. Von den ideologisch und teilweise auch personell der extremen Rechten nahestehenden Fraktionen im Thüringer Landtag und im Landtag von Sachsen-Anhalt wird die Antifa schon mal zu einer „terroristischen“ bzw. „kriminellen Vereinigung“ erklärt, deren sofortiges Verbot man fordert (33).

Genauso wie politische Entscheidungen kriminalisiert werden, zu denen die AfD in scharfer Opposition steht („Merkel auf die Anklagebank!“), werden auch zivilgesellschaftliche Gruppen, die konträr zur AfD stehen, als Feinde markiert und kriminalisiert. So stellt sich die Innenpolitik der AfD als das dar, was sie für die Ultrarechte immer war: ein Mittel zur innerstaatlichen Feinderklärung, zur Entfernung alles Abweichenden aus dem „homogenen Volkskörper“ sowie zur Formierung eines Sicherheits-, Gewalt- und Überwachungsstaates.


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Exklusivabdruck aus „Rechtspopulisten im Parlament. Polemik, Agitation und Propaganda der AfD“ von Christoph Butterwegge, Gudrun Hentges und Gerd Wiegel, 256 Seiten, Westend Verlag 2018


Quellen und Anmerkungen:
(1) Symptomatisch für diese Strategie war die Kommentierung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017 durch die AfD-Bundestagsfraktion: Obwohl die Gesamtzahl der beschuldigten Personen so niedrig wie seit 1992 nicht mehr war, schürte die AfD Ängste mit Verweis auf den hohen Anteil von Migrant(inn)en (vgl. http://www.tagesschau.de/inland/pks-kriminalstatistik-101.html und https://youtu.be/CPUcSmh2UWA; 11.05.2018).
(2) Vgl. dazu: Wilhelm Heitmeyer (Hg.), Deutsche Zustände, Bd. 1-10, Frankfurt am Main bzw. Berlin 2002–2012
(3) Vgl. Für ein sicheres Thüringen: Unsere Heimat vor Kriminalität und Terrorismus schützen. Antrag der Fraktion der AfD, Thüringer Landtag, Drs. 6/3783 v. 26.04.2017
(4) Siehe ebd.
(5) Ebd.
(6) Siehe Freiheitliche demokratische Grundordnung durchsetzen – Verfassungswidrige Bestrebungen in Moscheen unterbinden, Deutschpflicht einführen. Antrag der Fraktion der AfD, Thüringer Landtag, Drs. 6/3912 v. 18.05.2017
(7) Siehe Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor ausländischen Gefährdern. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD, BT-Drs. 19/931 v. 26.02.2018, S. 2
(8) Ebd., S. 5
(9) Roman Reusch (AfD), in: Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll der 17. Sitzung, 1. März 2018, S. 1406
(10) Vgl. Umfassende Grenzkontrollen sofort einführen – Zurückweisung bei unberechtigtem Grenzübertritt. Antrag der AfD-Fraktion, BT-Drs. 19/41 v. 13.11.2017
(11) Gottfried Curio (AfD), in: Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll der 21. Sitzung, 16. März 2018, S. 1745
(12) Ders., in: Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll der 40. Sitzung, 15. Juni 2018, S. 4009
(13) Siehe ebd.
(14) Siehe Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum. Antrag der AfD-Fraktion, BT-Drs. 19/829 v. 21.02.2018, S. 2
(15) Ebd.
(16) Gottfried Curio (AfD), in: Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll der 14. Sitzung, 22. Februar 2018, S. 1112
(17) So gibt es auf den ersten Blick einen überproportionalen Anteil von Migrant(inn)en an bestimmten Formen der Kriminalität. Der Grund liegt aber darin, dass es sich bei den Geflüchteten sehr häufig um junge Männer handelt, die in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik generell dominierend sind. Vergleicht man die Geflüchteten mit entsprechenden Gruppen deutscher junger Männer – und nicht mit der Gesamtbevölkerung –, so ergeben sich keine gravierenden Unterschiede.
(18) Siehe Entwicklung der Kriminalität im Hinblick auf Täterherkunft. Antrag der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Drs. 16/1524 v. 30.01.2017
(19) DNS-Merkmale forensisch ermitteln – Fahndung nach Tätern und Identifizierung von Opfern erleichtern. Antrag der AfD-Fraktion, Landtag von Sachsen-Anhalt, Drs. 7/1301 v. 26.04.2017
(20) Ebd., S. 1 f.
(21) Vgl. Null Toleranz für ausländische Gewalttäter an Schulen des Landes. Antrag der Fraktion der AfD, Landtag von Sachsen-Anhalt, Drs. 7/2095 v. 15.11.2017. Die folgenden Zitate finden sich ebd., S. 1 f.
(22) Siehe Innere Sicherheit – Entwicklung der Kriminalität in Hinblick auf Täterherkunft. Antrag der AfD-Fraktion, Landtag von Baden-Württemberg, Drs. 16/1524 v. 30.01.2017, S. 1
(23) Siehe Personalnotstand in der Landespolizei beseitigen – Feldjäger und Informatiker für unsere Polizei. Antrag der AfD-Fraktion, Thüringer Landtag, Drs. 6/4366 v. 22.08.2017
(24) Siehe Einführung eines freiwilligen Polizeidienstes. Antrag der AfD-Fraktion, Abgeordnetenhaus Berlin, Drs. 18/0069 v. 04.01.2017, S. 6
(25) Siehe Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwangs bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Bln). Antrag der Fraktion der AfD, Abgeordnetenhaus Berlin, Drs. 18/0763 v. 16.01.2018; Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende aufheben. Antrag der AfD-Fraktion, Landtag von Sachsen-Anhalt, Drs. 7/483 v. 20.10.2016; Passentzug für Pädophile. Antrag der AfD-Fraktion, Landtag von Sachsen-Anhalt, Drs. 7/1859 v. 18.09.2018
(26) Vgl. Fördermittelvergabe an den „Verein Miteinander e.V.“ und angeschlossene Projekte im Rahmen der sogenannten „Demokratieförderung“ des Landes Sachsen-Anhalt. Große Anfrage der AfD-Fraktion, Landtag von Sachsen-Anhalt, Drs. 7/2247 v. 20.12.2017
(27) Bundesministerium des Inneren (Hg.), Verfassungsschutzbericht 2016, Berlin o.J., S. 55 f.: „Im Streben nach gesellschaftlicher Akzeptanz versuchen Rechtsextremisten in Teilen Anschluss an sogenannte rechtspopulistische Zusammenhänge zu finden. Diesen gelingt es – im Gegensatz zu vielen Rechtsextremisten – trotz radikaler Standpunkte, ein bürgerliches Erscheinungsbild beizubehalten und somit nicht (sofort) gesellschaftlich ‚geächtet‘ zu werden. Rechtsextremisten finden hier ideologische Anknüpfungspunkte, zum Beispiel hinsichtlich der in beiden Bereichen vorherrschenden Elitenfeindlichkeit sowie im Politikstil (‚Wir da unten gegen die da oben‘). Ferner bietet das sogenannte rechtspopulistische Spektrum für Rechtsextremisten zumindest potenziell eine bürgerliche Camouflage für tatsächlich rechtsextremistische Argumentationslinien, um diese sukzessive in breitere Gesellschaftsschichten einsickern zu lassen.“
(28) Siehe Beabsichtigt die Landesregierung die Gründung einer BIG LEX? – Antrag der Abg. Daniel Rottmann u.a. (AfD) und Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration, Landtag von Baden-Württemberg, Drs. 16/2543 v. 17.08.2017, S. 1
(29) Vgl. Mut gegen rechte Gewalt, Chronik flüchtlingsfeindlicher Vorfälle (https://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/service/chronik-vorfaelle; 20.07.2018); Pro Asyl, 2015: Dramatischer Anstieg von Gewalt gegen Flüchtlinge, News v. 13.01.2016 (https://www.proasyl.de/news/2015-dramatischer-anstieg-von-gewalt-gegen-fluechtlinge/; 20.07.2018)
(30) Vgl. Friedrich Burschel/Uwe Schubert/Gerd Wiegel (Hg.), Der Sommer ist vorbei … Vom „Aufstand der Anständigen“ zur „Extremismus-Klausel“. Beiträge zu 13 Jahren „Bundesprogramme gegen Rechts“, Münster 2013
(31) Extremismus ächten, nicht fördern – Demokratieklausel einführen. Antrag der Fraktion der AfD, BT-Drs. 19/592 v. 31.01.2018, S. 1
(32) Vgl. Überprüfung der Demokratieprojekte durch Sicherheitsbehörden des Bundes. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, BT-Drs. 19/2086 v. 11.05.2018
(33) Siehe Terror von links verhindern und verfolgen. Antrag der AfD-Fraktion, Thüringer Landtag, Drs. 6/4210 v. 10.07.2017, S. 2; Extremistische Strukturen bekämpfen – Kriminellen Recherchenetzwerken das Handwerk legen. Antrag der AfD-Fraktion, Landtag von Sachsen-Anhalt, Drs. 7/1858 v. 18.09.2017, S. 1