Das Trans-Dilemma
In einer freiheitlichen Gesellschaft sollten Transmenschen nicht ausgegrenzt werden, die Toleranz muss aber auch jenen gelten, die dem Phänomen skeptisch gegenüberstehen.
Als Transgender — früher auch als Transsexuelle bezeichnet — verstehen sich Personen, die sich nicht oder nicht voll mit dem bei ihrer Geburt festgestellten Geschlecht identifizieren können und deswegen unter einem mehr oder weniger starken Leidensdruck stehen. Es gibt allerdings keine einheitliche Definition des Begriffs Transgender, weshalb er oft — entsprechend den unterschiedlichen Lebensumständen und Erfahrungen der betreffenden Menschen — auf eine vielfältige Weise verwendet wird. So dient er mitunter als Selbstbezeichnung einzelner Transmenschen. Daneben wird er aber auch als Sammelbegriff verwendet, als eine Zusammenfassung von Menschen, die den üblichen Geschlechterrollen nicht entsprechen oder die sich nicht in das klassische Modell von den zwei Geschlechtern (natürliche Binarität der Geschlechter) einordnen lassen wollen. Dabei sollte garantiert werden, dass in einer freien Gesellschaft jeder Mensch so leben kann, wie er es möchte. Einschränkungen kann es nur geben, wenn dadurch die Rechte anderer verletzt werden oder anderen damit Schaden zugefügt werden kann. Der Schutz des Einzelnen vor jeder Art von Diffamierung, Ausgrenzung, Diskriminierung und Verächtlichmachung muss deshalb immer gewährleistet und dann auch entsprechend durchgesetzt werden. Es muss grundsätzlich gelten und auch gesetzlich sichergestellt werden, dass Menschen mit einer alternativen Lebensweise nicht von anderen aus der Gesellschaft ausgeschlossen oder irgendwie benachteiligt werden können. Diese grundsätzliche Position sollte allerdings ein kritisches Hinterfragen und eine dementsprechende Sicht auf einzelne gesellschaftliche Entwicklungen nicht behindern oder gar verbauen. Der Schutz vor Diffamierung und Ausgrenzung muss auch in diesem Falle gelten und durchgesetzt werden.
Das Transsexuellengesetz von 1980
Am 1. Januar 1981 trat in Deutschland mit dem Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz — TSG) eine gesetzliche Regelung in Kraft, die es Transgender-Personen unter bestimmten Bedingungen ermöglicht, eine nachträgliche Änderung des Vornamens und des im Geburtenregister eingetragenen Geschlechts vornehmen zu lassen (1). Unterschieden wird dabei zwischen einer sogenannten „kleinen Lösung“ (Änderung des Vornamens) und der „großen Lösung“ (Änderung des Vornamens sowie Änderung der Geschlechtszugehörigkeit und damit des Personenstandes). Die entsprechenden Verfahren dazu finden vor den zuständigen Amtsgerichten statt.
Für die Änderung des Vornamens ist es erforderlich, dass sich die antragstellende Person „auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben“. Auch müsse mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ angenommen werden, „dass sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird“ (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 TSG). Dem Antrag nach § 1 TSG darf vom Gericht aber nur stattgegeben werden, „nachdem es die Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt hat, die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut“ und dabei unabhängig voneinander tätig geworden sind (§ 4 Abs. 3 TSG).
Bei der „kleinen Lösung“ wird also nur der Vorname geändert; rechtlich gesehen wird das bereits in der Geburtsurkunde festgeschriebene Geschlecht beibehalten. Eine Änderung der registrierten Geschlechtszugehörigkeit und damit des Personenstandes findet nicht statt. Die Entscheidung des Gerichts über die Änderung des Vornamens kann jedoch aufgehoben werden, wenn sich der Antragsteller später „wieder dem in seinem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht als zugehörig empfindet“ (§ 6 Abs. 1 TSG).
Eine personenstandsrechtliche Anerkennung des empfundenen Geschlechts setzt — zusätzlich zu den in § 1 genannten Erfordernissen — noch voraus, dass die antragstellende Person „dauernd fortpflanzungsunfähig ist und sich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist“ (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 TSG). Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Forderung („große Lösung“) „sind bei einer Mann-zu-Frau Transsexuellen die Amputation des Penisschaftes und der Hoden sowie die operative Bildung der äußeren primären weiblichen Geschlechtsorgane erforderlich; bei Frau-zu-Mann Transsexuellen die operative Entfernung der Gebärmutter, der Eierstöcke und des Eileiters sowie oftmals eine Brustverkleinerung“ (2).
Das Bundesverfassungsgericht erhebt Einwände
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt mit dem Transsexuellengesetz befasst, wobei die ursprüngliche gesetzliche Regelung durch mehrere Entscheidungen des Gerichts modifiziert und in Teilen als verfassungswidrig bezeichnet wurde. So erklärten die Karlsruher Richter im Januar 2011, dass die personenstandsrechtliche Anerkennung des empfundenen Geschlechts nicht von Voraussetzungen abhängig gemacht werden könne, „die schwere Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit bedingen und mit gesundheitlichen Risiken verbunden sind“ (3). Es sei deshalb „unzumutbar, von einem Transsexuellen zu verlangen, dass er sich derartigen risikoreichen, mit möglicherweise dauerhaften gesundheitlichen Schädigungen und Beeinträchtigungen verbundenen Operationen unterzieht, wenn sie medizinisch nicht indiziert sind, um damit die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit seiner Transsexualität unter Beweis zu stellen und die personenstandsrechtliche Anerkennung im empfundenen Geschlecht zu erhalten“ (4).
Damit bewerteten die Verfassungsrichter — mit einer Entscheidung von „6:2 Stimmen“ — den Operationszwang zur personenstandsrechtlichen Anerkennung des empfundenen Geschlechts von Trans-Menschen als mit dem Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar und erklärten „§ 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 TSG bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung für nicht anwendbar“ (5).
Im Juni 2012 veröffentlichte ein bundesweiter Arbeitskreis zur TSG-Reform, an dem sich Inter- und Trans-Verbände sowie Organisationen und Einzelpersonen aus dem gesamten Bundesgebiet beteiligten, ein „Forderungspapier zur Reform des Transsexuellenrechts“. Der Arbeitskreis verständigte sich dabei auf einige zentrale Forderungen, wie die „Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes von Trans‐Personen durch Abschaffung der Begutachtung und des gerichtlichen Verfahrens“ oder die gesetzliche Verankerung der „Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen“ (6).
Sämtliche Reformvorhaben der Bundesregierungen scheitern
Auch sollte das Gesetz laut Koalitionsvertrag der von 2009 bis 2013 amtierenden Bundesregierung aus CDU, CSU und FDP noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode reformiert werden. Im Koalitionsvertrag findet sich dazu folgende Aussage:
„Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir werden das Transsexuellengesetz deshalb unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf eine neue zeitgemäße Grundlage stellen, um den betroffenen Menschen ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen“ (7).
Bei dieser Ankündigung blieb es jedoch. Aus der geplanten Reform wurde nichts. Die nächsten beiden Bundesregierungen, bestehend aus CDU, CSU und SPD, verzichteten dann von vornherein schon auf eine konkrete Aussage zur Reform des Transsexuellengesetzes. Im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode von 2013 bis 2017 stand nur allgemein, dass man die sexuelle Identität respektiere und entschieden gegen Transphobie vorgehen wolle (8). Im folgenden Koalitionsvertrag (Legislaturperiode 2017 bis 2021) hieß es zumindest: „Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verurteilen wir und wirken jeder Diskriminierung entgegen. Wir werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hierzu umsetzen“ (9).
In der Folge kam es zwischen den Regierungsparteien zu neuen Verhandlungen über eine Reform des Transsexuellengesetzes. Im Mai 2019 legten das Bundesinnenministerium und das Bundesjustizministerium dann auch einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Transsexuellenrechts vor. Von den Trans-Verbänden sowie den Oppositionsparteien — Grüne, Linke und FDP — wurde der Entwurf jedoch scharf kritisiert und als nicht ausreichend abgelehnt (10). Es kam wieder zu keiner neuen gesetzlichen Regelung. Anfang April 2021 informierte die Berliner Zeitung schließlich, dass die SPD-Fraktion „das jahrelange Ringen um eine Reform des Transsexuellengesetzes (TSG) für beendet“ erklärt habe. Der Grund „hierfür seien entgegengesetzte Vorstellungen über die Ausgestaltung einer Beratung für Betroffene gewesen“. Auch warf die SPD-Fraktion dem Koalitionspartner CDU/CSU „absurde Missbrauchsbefürchtungen zu ‚Geschlechterhopping‘ vor“, da Betroffene – mit der gewünschten neuen Regelung – ihr Geschlecht beliebig oft hätten ändern können (11).
Die Ampelregierung will die Gesetzesreform schnell umsetzen
Erst mit der Regierungsübernahme der Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Dezember 2021 kam wieder Bewegung in die Bestrebungen der Bundesregierung nach einer grundlegenden Reform des Transsexuellenrechts. Im Koalitionsvertrag hieß es entsprechend:
„Wir werden das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote. Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der GKV übernommen werden“ (12).
Die Erwartungen an die rasche Vorlage und Umsetzung des von der neuen Regierung in Aussicht gestellten Gesetzes waren dann auch bei den direkt davon Betroffenen außerordentlich hoch. Hatten doch Grüne und Liberale bereits schon im Juni 2020 — als Oppositionsparteien — eigene Entwürfe für ein Selbstbestimmungsgesetz in den Bundestag eingebracht, die dann aber im Mai 2021 bei einer Abstimmung am Verhalten der damaligen Regierungsparteien scheiterten (13). Es handelte sich dabei um sehr weitreichende Entwürfe, nach denen es sogar möglich sein sollte, dass zukünftig „auch Minderjährige ihr Geschlecht ändern können“, ohne die für sie oft peinlichen Fragen von Gutachtern erdulden zu müssen (14).
Im Januar 2022 wurde mit Sven Lehmann, parlamentarischer Staatssekretär im Familienministerium, auch der erste Queer-Beauftragte der Bundesregierung ernannt. Lehmann sprach danach von einem „echten Aufbruch für Vielfalt, Selbstbestimmung und gleiche Rechte von LSBTIQ+-Menschen“, der durch das neue Amt und den „ambitionierten Koalitionsvertrag“ geschaffen wurde. Es vollziehe sich gerade „eine queerpolitische Revolution, auf die so viele Menschen in Deutschland lange gewartet haben“, sagte Lehmann. Am dringlichsten sei für ihn dabei die Abschaffung des Transsexuellengesetzes, weshalb die Realisierung dieses Vorhabens auch „ganz oben auf der Liste“ stehe.
Mit einem neuen Gesetz soll es transgeschlechtlichen Menschen dann künftig einfacher gemacht werden, „ihren Personenstand und Vornamen selbstbestimmt zu ändern“, so Lehmann (15). Zunächst schien es mit dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz der Ampelkoalition tatsächlich schnell voranzugehen. Schon im Februar 2022 — einen Monat nach seiner Berufung zum Queer-Beauftragten — kündigte Sven Lehmann „gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio an, dass noch vor der parlamentarischen Sommerpause die Eckpunkte des Selbstbestimmungsgesetzes stehen sollen“ (16).
Im Juni 2022 stellten der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und die Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) dann auch gemeinsam ein von ihren Ministerien formuliertes Eckpunktepapier vor (17). Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung nannte es einen „Meilenstein“ und sprach von einem „historischen Tag“. Das Gesetz müsse jetzt „möglichst schnell“ zur Beschlussfassung geführt werden. So soll es nach der Sommerpause „einen Referentenentwurf geben, danach eine breite Beteiligung, das Kabinett soll dann im letzten Quartal 2022 beschließen. Ziel sei, dass das Gesetz dann schließlich Mitte 2023 in Kraft tritt“, fügte Lehmann nach einem Bericht der Zeitung Tagesspiegel noch hinzu (18).
Die Gesetzesreform verzögert sich erneut
Im Dezember 2022 erschien dann in der gleichen Zeitung ein Kommentar unter der Überschrift „Kein Gesetzesvorhaben verabschiedet. Queerpolitische Ampel-Bilanz — Wo bleibt der Aufbruch?“. Der Autor des Artikels vermerkte dabei kritisch, dass ein queerpolitischer Aufbruch versprochen worden sei, aber im gesamten ersten Regierungsjahr „kein einziges Gesetzesvorhaben aus dem queerpolitischen Aufbruch verabschiedet“ wurde (19).
Ende Dezember teilte Lehmann dann auf Twitter mit, dass die „Klärung einiger Fachfragen etwas länger als geplant“ dauere, doch 2023 werde „das Jahr, in dem wir das Transsexuellengesetz endlich durch ein #Selbstbestimmungsgesetz ersetzen!“ (20) Eine Sprecherin der Bundesfamilienministerin sagte gegenüber dem Tagesspiegel, man arbeite „daran, dass es hier schnell vorangeht und das Selbstbestimmungsgesetz vor der parlamentarischen Sommerpause in 2023 beschlossen wird“ (21). Doch auch daraus sollte wieder einmal nichts werden.
Am 6. Januar 2023 antwortete Bundesjustizminister Marco Buschmann in einem Zeitungsinterview auf die Frage, warum das mit dem Selbstbestimmungsgesetz alles so lange dauert: „Wir haben wahrgenommen, dass es Sorgen gibt, die sich auf die Rechtsfolgen des Geschlechtswechsels beziehen.“ Diese Folgen müsse man „sauber regeln“, was wiederum „technisch anspruchsvoll“ und „gründlich erarbeitet sein“ muss. Als Beispiel nannte er in diesem Zusammenhang den Schutz der Intimsphäre von Kundinnen in einer Frauensauna, wenn zukünftig Trans-Männer dort Einlass begehrten und sich dieses Recht mit einer Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auch erzwingen könnten. Betreiber solcher Einrichtungen sollten aber — seiner Ansicht nach — einem solchen Risiko nicht ausgesetzt werden und zum Schutz der Intimsphäre ihrer Besucherinnen auch „an die äußere Erscheinung eines Menschen“ anknüpfen können (22).
Damit würden sie Trans-Frauen mit männlichen Genitalien den Eintritt in eine solche Einrichtung auch verweigern können, ohne dabei mit einer Klage oder Verurteilung rechnen zu müssen. Das Beispiel macht deutlich, welch weitreichende rechtliche Folgen es auf den verschiedenartigsten gesellschaftlichen Gebieten nach sich ziehen könnte, wenn das Geschlecht eines Menschen zukünftig allein durch eine einfache persönliche Erklärung frei bestimmt und danach beliebig wieder gewechselt werden kann.
Eine Neuregelung des Transsexuellengesetzes ist notwendig. Das Finden einer zufriedenstellenden Lösung, die jedwede Diskriminierung oder Benachteiligung von Trans-Menschen ausschließt und ihnen ein Leben nach ihren Bedürfnissen, Wünschen, Gefühlen und Interessen ermöglicht, gleichzeitig aber die Rechte und moralischen Empfindungen anderer Menschen und Personengruppen nicht beeinträchtigt oder verletzt, scheint doch wesentlich schwieriger zu sein als zunächst gedacht.
Anfang Februar 2023 sprach Buschmann dann von Detailfragen, die noch geklärt werden müssten. Ansonsten seien die Arbeiten am Selbstbestimmungsgesetz „weitgehend abgeschlossen“ (23). Ende März des gleichen Jahres wurde von Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Marco Buschmann verkündet, dass die noch offenen Fragen nunmehr geklärt seien und der seit Monaten angekündigte Gesetzentwurf „nun ‚sehr schnell‘ noch vor Ostern kommen“ soll (24). Das Internetportal Queer.de hatte Bundesjustizminister Buschmann jedoch schon wenige Wochen zuvor „eine mangelnde Eignung beim Thema“ attestiert und sogar behauptet, er gefährde damit Trans-Personen (25).
Der Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes wird veröffentlicht
Am 9. Mai 2023 wurde dann der Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes veröffentlicht (26). In einer Pressemitteilung erklärte Buschmann, dass die nun vorgenommene „Besserstellung von Personen, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweicht“ überfällig gewesen sei und dabei „nicht zu Lasten anderer Menschen“ gehe. Außerdem wahre der Entwurf „Hausrecht und Privatautonomie“ und lasse „Raum für sachgerechte Differenzierungen.“ Bundesfamilienministerin Lisa Paus erklärte in der gleichen Pressemitteilung, man gebe den Betroffenen durch das Gesetz „einen Teil ihrer Würde zurück, die ihnen von Staats wegen jahrzehntelang vorenthalten wurde“. Auch sei „mit der nun eingeleiteten Verbändeanhörung (…) die Möglichkeit gegeben, die Stellungnahmen aus der Community einzuholen“ (27).
Noch am Tag der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs meldete sich die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, zu Wort. Sie nannte es „gut, dass jetzt das Selbstbestimmungsgesetz kommt und das verfassungswidrige Transsexuellengesetz ablöst“. Aus ihrer Sicht müsse der Gesetzentwurf allerdings noch an einigen Stellen nachgebessert werden, da er „ungewöhnlich ausschweifend“ auf Argumente eingehe, „die sich gegen die Akzeptanz geschlechtlicher Vielfalt wenden“ (28).
Wenige Tage später schrieb Sven Lehmann, der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, in einer Stellungnahme, dass der Gesetzentwurf an einigen Stellen „dringend einer Überarbeitung“ bedarf. Dem erklärten Ziel des Gesetzvorhabens würden „einige Passagen im Normtext sowie vor allem in der Begründung“ entgegenstehen, welche „unnötigerweise den Geist des Misstrauens atmen“ und bei den Betroffenen Ängste auslösen. Am Schluss seiner Stellungnahme bittet er die zuständigen Ministerien noch darum, seine „Anmerkungen zu berücksichtigen“ und ihn „in der weiteren Ressortabstimmung vor Kabinettbeschlussfassung einzubeziehen“ (29).
Kämpferisch hatte sich Lehmann schon zu Beginn des Jahres gezeigt. So schrieb er am 8. Januar auf Twitter:
„Die Bundesregierung wird sich daran messen lassen müssen, dass ein #Selbstbestimmungsgesetz Diskriminierung abbaut und nicht neue aufbaut. Das ist doch wohl hoffentlich klar. Darauf werde ich als Queer-Beauftragter achten“ (30).
Noch einen Schritt weiter in der Kritik am Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes ging die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti). Ihr erschien der Entwurf so, „als wären genderkritische Narrative unreflektiert in den Gesetzesentwurf aufgenommen worden“. Auch halte dieser „an einigen Stellen an einem menschenrechtlich nicht mehr akzeptablen binären Verständnis von Geschlecht fest“. Verglichen mit den „im Sommer 2022 vorgestellten Eckpunkten“ sei der Entwurf „leider an mehreren Stellen zurückgefallen“, was unter Umständen sogar eine Verschlechterung „gegenüber dem TSG und dem bisherigen Abstammungsrecht bedeuten“ kann, so die Aussagen der dgti (31).
Anfang Juni 2023 teilte Buschmann der Presse dann mit, dass über Details des Selbstbestimmungsgesetzes noch geredet werden könne, er aber „für eine grundlegende Anpassung (…) keinen Anlass“ sehe. Auch würde das Gesetz nur dann „ein Erfolg, wenn es breite gesellschaftliche Akzeptanz findet“ (32).
Am 21. Juni 2023 schrieb Sven Lehmann zur neuerlichen Verzögerung bei der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag, dieser werde erst „dann im Kabinett aufgesetzt, wenn er zwischen allen Ressorts geeint ist. Das Ziel war, ist und bleibt, ihn vor der Sommerpause im Kabinett zu beschließen“ (33). Die Sommerpause des Bundeskabinetts begann am 8. Juli. Das Selbstbestimmungsgesetz war bis dahin nicht in den Bundestag eingebracht worden.
Kritik an ideologiegesteuerter Geschlechtsbestimmung
Kritik am vorliegenden Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes kam jedoch auch aus ganz anderer Richtung, verbunden mit einer völlig anderen inhaltlichen Schwerpunktsetzung. So besteht für die Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht der ideologische Hintergrund des Gesetzes eben genau darin, „das Geschlecht als biologische Tatsache zu leugnen und es zu einer Frage der Gemütsverfassung zu machen“. Dies sei jedoch „absurd“.
Sie halte „das für eine von Ideologie getriebene Politik“. Zudem könne mit dem Gesetz „jeder nach Laune einmal im Jahr seinen Geschlechtseintrag ändern lassen“, sagte Wagenknecht (34). Ähnlich argumentierte die Initiative Geschlecht zählt. Auch für sie beruht der Gesetzentwurf — wie schon dessen Begründung — „auf einer geschlechtsverleugnenden Ideologie“. So werde mit dem Begriff der „Geschlechtsidentität“ die Übereinstimmung mit einem selbstempfundenen Geschlecht beschrieben, welches nicht mehr mit dem angeborenen Geschlecht identisch zu sein braucht. Das biologische Geschlecht des Menschen wird auf diese Weise durch eine gefühlsmäßig zu bestimmende Geschlechtsidentität ersetzt, die beliebig ist und sich auch beliebig oft wieder ändern lässt. Zudem sei nicht klar, was beispielsweise ein Mann, „mit Penis, Hoden und Prostata, meint, wenn er per Eigenversicherung erklärt, er ‚empfinde sich als Frau‘“ (35).
Eine im Focus erschienene Analyse beschreibt den „Kerngedanken“ des Selbstbestimmungsgesetzes mit folgenden Worten:
„Man soll sein Geschlecht frei wählen können. Biologische Fakten zählen nicht mehr. Frau oder Mann ist, wer sagt, dass er es ist. Aus ‚Geschlecht‘ wird ‚Geschlechtsidentität‘.“
Auf diese Weise werde „neu definiert, was eine Frau und was ein Mann ist“. Auch wirke das Gesetz, „unter dem Deckmantel der Toleranz gegenüber einer sexuellen Minderheit, bevormundend“. Verlangt es doch „bei Strafe“, dass sich eine große Mehrheit der Bürger der „Sicht einer Minderheit von rund einem halben Prozent anschließt. Und das macht seine toxische Mechanik aus“ (36), resümiert der Autor des Artikels. Die frauenpolitische Aktivistin und Wissenschaftlerin Monika Barth stellt in ihrer Stellungnahme fest, dass das Geschlecht eines Menschen ein biologisches Faktum sei. Es gebe zwei Geschlechter, Männer und Frauen, zwischen denen ein Geschlechtswechsel nicht möglich ist. Sie nennt es einen politischen Fehlschluss, wenn „die gefühlte Geschlechtsidentität juristisch über das biologische Geschlecht“ erhoben wird.
Selbstbestimmung suggeriere zwar „Freiheit und Modern-Sein“. Das Gesetz banalisiere aber das biologische Geschlecht und entspreche „einem unkritischen Umgang mit menschlichen Machbarkeitsphantasien“. Abschließend weist sie noch darauf hin, dass „ein verantwortungsvoller Respekt gegenüber biologischen Zusammenhängen“, entscheidend dafür sein werde, „wie sich Demokratien weiterentwickeln“ (37).
So geht der Versuch einer Neudefinition dessen, was ein Mann beziehungsweise eine Frau ist, weit über das selbstgesteckte Ziel hinaus, den eigentlich vom Gesetz betroffenen Menschen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Wie schon im Transhumanismus soll durch eine Zurückdrängung der biologischen Wurzeln des Menschen und einer Erweiterung der Grenzen des scheinbar Möglichen und Machbaren die Vision eines völlig neuen, selbstbestimmten Menschseins geschaffen werden. Dabei handelt es sich um eine grundsätzliche und folgenschwere Korrektur dessen, was bisher unter dem Geschlecht eines Menschen verstanden wurde. Von den Bestimmungen des Gesetzes sind damit nicht mehr nur Transgender-Personen, sondern alle Menschen direkt betroffen.
Der Gesetzentwurf sollte deshalb nicht nur im Bundestag und in der Transgender-Community, sondern auch innerhalb der gesamten Gesellschaft zur Diskussion gestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die großen Medien ausführlich über den Inhalt des Gesetzes informieren, ist dieser doch bei einem nicht unbeträchtlichen Teil der Bevölkerung bisher kaum bekannt. Das Ziel wäre es, endlich eine Lösung zu finden, die den Bedürfnissen und Interessen der unter ihrem angeborenen Geschlecht leidenden Menschen besser als bisher gerecht wird, die aber auch von einer Mehrheit innerhalb der Gesellschaft mitgetragen und unterstützt werden kann.
Quellen und Anmerkungen:
(1) Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG).
https://www.gesetze-im-internet.de/tsg/BJNR016540980.html
(2) Bundesverfassungsgericht: Voraussetzungen für die rechtliche Anerkennung von Transsexuellen nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 Transsexuellengesetz verfassungswidrig. Pressemitteilung Nr. 7/2011 vom 28. Januar 2011.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/bvg11-007.html
(3) Bundesverfassungsgericht: Beschluss des Ersten Senats vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3295/07 - Rn (1 - 82), S. 13.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2011/01/rs20110111_1bvr329507.pdf?__blob=publicationFile&v=1
(4) Ebd., S. 18.
(5) Ebd., S. 22.
(6) Forderungspapier zur Reform des Transsexuellenrechtes des bundesweiten Arbeitskreises TSG‐Reform vom 1. Juni 2012.
https://regenbogen.verdi.de/++file++52f89a7b6f684457110000e4/download/Forderungspapier-zur-Reform-des-Transsexuellenrechts.pdf
(7) Wachstum. Bildung. Zusammenhalt: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP. 17. Legislaturperiode. Berlin, 26. Oktober 2009, S. 108.
https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=83dbb842-b2f7-bf99-6180-e65b2de7b4d4&groupId=252038
(8) Deutschlands Zukunft gestalten: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 18. Legislaturperiode, S. 105.
https://www.fidar.de/webmedia/documents/Koalitionsvertrag.pdf
(9) Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 19. Legislaturperiode. Berlin, 12. März 2018, S. 21.
https://www.bundestag.de/resource/blob/543200/9f9f21a92a618c77aa330f00ed21e308/kw49_koalition_koalitionsvertrag-data.pdf
(10) Klein, Dennis: Unmut über Regierungsentwurf zur Reform des Transsexuellengesetzes. Queer.de, 9. Mai 2019.
https://www.queer.de/detail.php?article_id=33556
(11) Studnik, Joane: Transsexuellengesetz: SPD lässt Verhandlungen mit CDU platzen. In: Berliner Zeitung, 01.04.2021.
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/transsexuellengesetz-spd-laesst-verhandlungen-mit-cdu- platzen-li.150113
(12) Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit: Koalitionsvertrag 2021-2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP), S. 119.
(13) https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw25-de-transsexuellengesetz-698668
(14) Studnik, Joane: Transidentität. Ein Gesetz, das Menschen krank macht. In: Berliner Zeitung, 08.02.2021. https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/transidentitaet-ein-gesetz-das-menschen-krank-macht-li.138062
(15) Die Bundesregierung: „Ein echter Aufbruch für Vielfalt“. Interview mit dem Queer-Beauftragten der Bundesregierung Jens Lehmann, 22. Februar 2022.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/queer-beauftragter-2006890
Der Begriff Queer wird als eine Art Sammelbezeichnung für Menschen mit einer von der heterosexuellen Geschlechternorm abweichenden und damit nicht der Tradition entsprechenden sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität verwendet.
Die Abkürzung LGBTIAQ+ steht dabei für Lesben, Schwule (Gays), Bisexuelle, Transgender, Intersexuelle, Asexuelle und Queers. Das mitunter verwendete Sternchen oder Plus-Zeichen im Kürzel weist auf die Einbeziehung weiterer, nicht benannter Identitäten sowie auf Menschen hin, die sich mit den dort genannten Bezeichnungen nicht identifizieren können, sich aber trotzdem als queer betrachten.
(16) Frühauf, Sarah: Selbstbestimmung soll Gesetz werden. In: tagesschau.de, Stand: 23.02.2022.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/selbstbestimmungsgesetz-101.html
(17) Eckpunkte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz zum Selbstbestimmungsgesetz, Juni 2022.
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/Artikel/220630_Eckpunkte_SelbstbestimmungsG.pdf?__blob=publicationFile&v=2
(18) Warnecke, Tilmann: Update / Aus für das Transsexuellengesetz. Künftig soll der Geschlechtseintrag einfach geändert werden können. In: Tagesspiegel, 30.06.2022.
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/queerspiegel/kunftig-soll-der-geschlechtseintrag-einfach-geandert-werden-konnen-5150017.html
(19) Casdorff, Stephan-Andreas: Kein Gesetzesvorhaben verabschiedet. Queerpolitische Ampel-Bilanz – Wo bleibt der Aufbruch? In: Tagesspiegel, 08.12.2022.
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/queerspiegel/queepolitische-ampel-bilanz-wo-bleibt-der-aufbruch-8997289.html
(20) https://twitter.com/svenlehmann/status/1607679376824455174?ref_src=twsrc%5Etfw
(21) Warnecke, Tilmann: Familienministerium stellt klar. Selbstbestimmungsgesetz soll bis Sommer verabschiedet werden. In: Tagesspiegel, 02.01.2023.
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/queerspiegel/familienministerium-stellt-klar-selbstbestimmungsgesetz-soll-bis-sommer-verabschiedet-werden-9114127.html
(22) Buschmann, Marco: „Wenn sich die Welt verändert, muss sich auch die Politik verändern“. Interview mit Hannah Bethke und Lisa Caspari. In: Zeit-Online, 6. Januar 2023.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-01/marco-buschmann-selbstbestimmungsgesetz-atomkraft-silvesternacht-interview
(23) Höhne, Valerie; Schulze, Lea: Justizminister Marco Buschmann „Der Staat muss die geschlechtliche Realität respektieren“. Interview mit Marco Buschmann. In: Tagesspiegel, 04.02.2023.
https://www.tagesspiegel.de/politik/justizminister-marco-buschmann-der-staat-muss-die-geschlechtliche-identitat-respektieren-9288621.html
(24) Warnecke, Tilmann: Selbstbestimmungsgesetz. Regierung einigt sich bei vereinfachter Änderung des Geschlechtseintrags. In: Tagesspiegel, 25.03.2023.
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/queerspiegel/selbstbestimmungsgesetz-regierung-einigt-sich-bei-vereinfachter-anderung-des-geschlechtseintrag-9560960.html
(25) Klein, Jeja: Buschmann fehlt die Eignung, das Selbstbestimmungsgesetz auszuhandeln. In: Queer.de, 4. März 2023.
https://www.queer.de/detail.php?article_id=44860
(26) Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz: Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften.
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_Selbstbestimmung.pdf?__blob=publicationFile&v=4
(27) Bundesministerium der Justiz: Änderung des Geschlechtseintrags: eine Erklärung beim Standesamt soll künftig reichen. Pressemitteilung, 9. Mai 2023.
https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0509_Selbstbestimmung.html
(28) Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Ataman: Selbstbestimmungsgesetz ist überfällig, muss aber nachgebessert werden, 09.05.2023. https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/aktuelles/DE/2023/20230509_Entwurf_Selbstbestimmungsgesetz.html
(29) Lehmann, Sven: Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz, 19. Mai 2023.
https://www.sven-lehmann.eu/wp-content/uploads/2023/05/Stellungnahme-des-Queer-Beauftragten-zum-Entwurf-Selbstbestimmungsgestz-1.pdf
(30) https://twitter.com/svenlehmann/status/1612010526371975174
(31) Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.: Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz. Mainz, 30. Mai 2023, S. 6f.
https://dgti.org/wp-content/uploads/2023/05/dgti__Stellungnahme_SBGG_Referentenentwurf_dgti.pdf
(32) Buschmann will Selbstbestimmungsgesetz nicht ändern. In: FinanzNachrichten.de.
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2023-06/59266975-buschmann-will-selbstbestimmungsgesetz-nicht-aendern-003.htm
(33) https://twitter.com/svenlehmann/status/1671487772874481664
(34) „Von Ideologie getriebene Politik“: Wagenknecht hält neues Selbstbestimmungsgesetz für „absurd“. In: Tagesspiegel, 16.06.2023.
https://www.tagesspiegel.de/politik/von-ideologie-getriebene-politik-wagenknecht-halt-neues-selbstbestimmungsgesetz-fur-absurd-9998650.html
(35) Stellungnahme der Initiative „Geschlecht zählt“ zum Selbstbestimmungsgesetz – Entwurf, 27. Mai 2023.
https://geschlecht-zaehlt.de/stellungnahme-zum-selbstbestimmungsgesetz-entwurf/
(36) Reitz, Ulrich: Was ist eine Frau? Das neue Trans-Gesetz geht viel weiter, als Sie denken. In: Focus-online, 21.06.2023.
https://www.focus.de/politik/meinung/analyse-von-ulrich-reitz-was-ist-eine-frau-das-neue-trans-gesetz-geht-viel-tiefer-als-sie-denken_id_197015730.html
(37) Barz, Monika: Stellungnahme zum Referentenentwurf des SBGG, 22. Mai 2023. https://lasst-frauen-sprechen.de/wp-content/uploads/2023/03/Stellungnahme-SBGG-230523_MonikaBarz.pdf