Das Totschlagargument
Wer die Verteidigung der Menschenrechte Antisemitismus nennt, entwertet den Begriff und leistet neuer Inhumanität Vorschub.
Der Antisemitismus ist auch 75 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz ein Motiv für Gewalt, wie es das Attentat von Halle im Oktober 2019 erneut drastisch offenbarte. Einer Umfrage des Jüdischen Weltkongresses zufolge hat circa jede/r vierte Deutsche antisemitische Vorurteile, also eine Voreingenommenheit gegen Menschen, weil sie Juden sind. Vor diesem Hintergrund ist es bedenklich, dass der Begriff „Antisemitismus“ von führenden PolitkerInnen nicht nur in Israel ausgedehnt und damit entkernt wird: KritikerInnen an der Politik der Netanjahu-Regierung Israels werden zu Antisemiten erklärt (1).
Die Novemberveranstaltung des Essener Friedensforums und der Volkshochschule Essen traf auf breites Interesse. Sie traf zudem einen Nerv der Zeit, da sie kurz vor Donald Trumps erneutem Völkerrechtsbruch stattfand, bei dem er als US-Präsident diesmal die militärische Eroberung des Gebietes eines Nachbarstaates unter Verweis auf die israelische Siedlungspolitik zu einem Vorgehen in Übereinstimmung mit dem Recht erklärte.
Die Essener Veranstaltung mit Andreas Zumach, dem bekannten UNO-Journalisten der Tageszeitung TAZ, unter dem Titel „Ein Abgrenzungsproblem: ‚Israelkritik‘ und ‚Kritik an der Regierung Israels‘“ mit über 200 TeilnehmerInnen war von der VHS und dem Essener Friedensforum mit hochaktuellen Worten angekündigt worden: „Die Missbilligung der fortdauernden Besetzung palästinensischer Gebiete durch Israel wird vermehrt als ‚antiisraelisch‘ oder gar ‚antisemitisch‘ gekennzeichnet“.
Es gab Versuche, diese Diskussion zu verhindern, etwa mit Facebook-Einträgen unter dem Titel „Die nächste BDS-Veranstaltung in den städtischen Räumen der VHS Essen“. Zitat: „Die neuen Judenhasser verkleiden sich gerne als ‚kritische Israelfreunde‘, hört man sie reden, fällt die Maske recht schnell. Diese Fixierung auf Israel ist obsessiv (...)“. Solcher Art waren die Begründungen für die Aufforderung an die Stadt Essen, die Veranstaltung zu verbieten (2).
Oberbürgermeister Thomas Kufen widersprach dieser Aufforderung. Er erklärte, das Essener Friedensforum sei ein „offenes, multikulturelles und überparteiliches“ Bündnis, das „Krieg, Ausbeutung und Gewalt als Mittel der Politik“ ablehne.
Auch beim Angriff auf den Referenten Andreas Zumach widersprach der Oberbürgermeister. Er schrieb, Herr Zumach sei ein Journalist, der weltpolitische Themen begleite und wichtige Konfliktlinien nachzeichne.
Genau dies geschah am 13. November 2019 in der VHS Essen: Andreas Zumach stellte klar, dass „Antisemitismus“ Judenfeindlichkeit bedeutet; es sei zu verurteilen, wenn jemand Menschen alleine aufgrund der Tatsache, dass sie Juden sind, ablehne. Weiter kritisierte er den oft benutzten Begriff einer „Staatsräson gegenüber Israel“, die laut Duden den Grundsatz beinhaltet, „nach dem der Staat einen Anspruch darauf hat, seine Interessen unter Umständen auch unter Verletzung der Rechte des Einzelnen durchzusetzen, wenn dies im Sinne des Staatswohls für unbedingt notwendig erachtet wird“ (3).
Staatsräson bedeutete ursprünglich, dass der Staat mit seinem Gewaltmonopol die Rechte der Menschen zu schützen hat. In diesem Sinne ging es nach dem Philosophen Thomas Hobbes um das Wohl des Staates, der mit seinem Gewaltmonopol den inneren Frieden zu bewahren hat (4). Später, im preußischen Staat, wurde daraus zunächst „Jemanden zur Räson bringen“, was eindeutig repressiv gemeint ist. Es ging allerdings um die Frage der Verantwortung und wie diese umzusetzen war. Diese Verantwortung ergibt sich aus der Shoa und ihren Folgen für die Überlebenden und ihre Nachfahren.
Andreas Zumach betonte, auf Israel bezogen müsse es darum gehen, eine unbedrohte Existenz des Staates sicherzustellen. Das wird nur dann gelingen, wenn die Menschenrechte universell gelten und die Rechte aller Bürger im Staat den gleichen staatlichen Schutz genießen.
Erste Bedingung der Konfliktlösung ist es, präzise zu reden. Eine ergänzende Bedingung der Friedenspolitik ist es, das Völkerrecht konsequent einzuhalten.
Dementsprechend hat, so Andreas Zumach weiter, der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich geklärt: Waren, die ihren Ursprung in den von Israel besetzten Palästinensergebieten haben, müssen speziell gekennzeichnet werden (5).
Diese Gebiete, die laut EuGH als besetzt gelten, sind laut Völkerrecht kein Staatsgebiet Israels. Israel nennt das EuGH-Urteil antisemitisch (6).
Als Argumentation dafür kann die Warnung des SPD-EU-Abgeordneten Dietmar Köster gelten, der zufolge eine gesonderte Kennzeichnung ,,für Kampagnen (...), die das Existenzrecht Israels infrage stellen“ instrumentalisiert werden kann (7). Die Bundesregierung spricht in diesem Zusammenhang von „umstrittenen Gebieten“ (8). Das ist der Versuch, den Völkerrechtsbruch aus der Aufmerksamkeit zu nehmen. Man konzediert gegensätzliche Ansichten, bewertet den Rechtsbruch und die Schädigung von Menschen aber nicht als solche.
Mit dieser unklaren Haltung korrespondiert die um sich greifende Vermengung zweier Positionen, die objektiv nicht eins sind: Wer die Politik der Regierung Israels kritisiert, stellt damit nicht automatisch die Legitimität des Staates Israels infrage, so oft das auch von offiziellen Seiten oder generell von GegnerInnen linker Positionen behauptet wird.
Diese Vermengung führt im nächsten Atemzug oft zur Unterstellung, die KritikerInnen seien Antisemiten. Klarheit in diesem Konflikt wird es nur mit klarer Sprache, mit Respekt und unter Berücksichtigung der UNO-Beschlüsse zu Israel geben können.
Die Resolution der UNO-Generalversammlung vom 29. November 1947 sieht vor, dass die Kolonialmacht Großbritannien ihr Mandatsgebiet Palästina räumt und dass dort ein jüdischer sowie ein palästinensischer Staat entstehen. Die Grenzen der Staaten regelt Abschnitt II, Teil A und B sehr genau (9).
Im weiteren Verlauf der Spannungen kam es zu Vertreibungen von Palästinensern aus Gebieten, die für sie vorgesehen waren, und von Juden, zum Beispiel aus dem Irak. Die kriegerischen Auseinandersetzungen endeten 1949 mit einem Waffenstillstandsabkommen, das Grenzen festlegte, die bis zum Krieg 1967 bestanden (10).
Die 1967 erfolgte Besetzung des Westjordanlandes und des ägyptischen Gazastreifens verurteilte der Weltsicherheitsrat in seiner Resolution 242 als völkerrechtswidrig (11). Für diese Resolution, die Völkerrecht ist, stimmten alle Mitglieder, auch die USA.
Die Besiedlung dieser Region mit aktuell circa 650.000 israelischen Siedlern ist völkerrechtswidrig. Die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) hat 1988 in Madrid die Grenzen, die bis 1967 standgehalten hatten, anerkannt.
So, wie sich die Region entwickelt hat, wäre ein gemeinsamer Staat, der säkular ist und die Menschenrechte einhält, eine Idee, aber eine Zweistaatenlösung erscheint immer noch vergleichsweise realistischer.
Die internationale Debatte und die darin zutage tretende Kritik führt dazu, dass Veranstaltungen, in denen Kritik an der Politik der Regierung Israels thematisiert wird, mit dem Vorwurf des Antisemitismus belegt werden.
2005 kam es zur Bildung der Kampagne „Boycott, Desinvest and Sanction“ (BDS) durch über 170 palästinensische Organisationen, deren Forderungen an Israel teilweise unklar gehalten sind, etwa in der Forderung nach Befreiung des besetzten arabischen Landes. Die Forderung nach einem Abriss der Trennmauer, die Israel entlang der von Palästinensern bewohnten Gebiete im Westjordanland aufgezogen hat, befindet sich in Übereinstimmung mit einem Urteil des Internationalen Gerichtshofes der UNO (12). Und die Forderung nach Anerkennung des Rechtes der Flüchtlinge und Vertriebenen ist ein Individualrecht des Völkerrechts, das nicht zur Disposition steht (13).
Allerdings fordert die BDS-Kampagne nicht das Rückkehrrecht, sondern die Anerkennung der Rechte Betroffener (14). Dies eröffnet einen Verhandlungsspielraum für Vereinbarungen über Regelungen, die die Interessen aller Seiten berücksichtigen.
Das Argument, die Forderungen der BDS-Kampagne würden auf ein Ende des Staates Israel hinauslaufen, da dieser die Rückkehr der Flüchtlinge nicht realisieren könne (15), hält insofern der genauen Betrachtung der Fakten und der Wortwahl nicht stand.
Ein Teil der Betroffenen würde zurückkehren wollen, ein Teil würde da, wo er den Flüchtlingsstatus erhalten und sich niedergelassen hat, bleiben. Eine gerechte Lösung für das Flüchtlingsproblem muss gefunden werden. Der argentinisch-israelische Pianist und Dirigent Daniel Barenboim sagt dazu:
„Das Recht der Palästinenser, zurückzukehren, muss in Zusammenarbeit mit Israel anerkannt und erfüllt werden. Die faire Verteilung der Ressourcen und die Garantie für fundamental menschliche und zivile Rechte müssen für die Palästinenser durchgesetzt werden. Dieses abzusichern, ist Europas Aufgabe, besonders jetzt im Lichte der (...) veränderten transatlantischen inner-europäischen Weltordnung“ (16).
Andreas Zumach betont die Bedeutung der Genfer Initiative vom 1. Dezember 2013, die von ehemaligen Mitgliedern der israelischen Regierung und ehemals führenden Mitgliedern der PLO-Administrationen erarbeitet worden war. Hier findet sich eine Vereinbarung selbst über die Grenze zwischen Israel und einem palästinensischen Staat (17).
Diese Initiative wird von den aktuellen Akteuren völlig außer Acht gelassen, dabei haben hier VertreterInnen beider Seiten ein sehr konkretes Werk zur Regulation der gegensätzlichen Interessen gefunden.
Stattdessen wird die BDS-Kampagne mit sprachlich vermengenden Vorwürfen als antisemitisch gebrandmarkt und werden wiederholt Veranstaltungen, in denen die Politik der Regierung Israels kritisiert wird, unter dem sprachlich ebenfalls unsauberen Vorwand, es handele sich um Antisemitismus, angegriffen und teilweise unterbunden.
Das geht so weit, dass deutsche und israelische Juden, die die Regierung Netanjahus kritisieren, etwa weil diese selbst vor einer Verharmlosung des Antisemitismus nicht zurückschreckt, als jüdische Selbsthasser diskreditiert werden (18).
So wurde auch Rolf Verleger, ehemals Mitglied des Zentralrats der Juden in Deutschland und Kritiker der Netanjahu-Regierung, mit Unterstellungen angegriffen, die auf den Tenor hinausliefen, er sei „ein Befürworter des ‚eliminatorischen Antisemitismus‘ und vielleicht auch persönlich (...) ein mordlustiger“ — „vernichtungsorientierter“ — Antisemit (19).
Im Zusammenhang mit dieser Kampagne gegen Kritik warnt der Erziehungswissenschaftler und Publizist Michael Brumlik vor einem McCarthyismus (20), womit er eine rigorose Kampagne gegen Linke in den USA nach dem Ende des zweiten Weltkrieges meint, in deren Verlauf auch Bertold Brecht verfolgt wurde.
Die Kampagne gegen die Kritik an Israels Regierungspolitik führte unter anderem auch dazu, dass die „Jüdische Stimme“ aufgrund ihrer Kritik ihr Konto in Deutschland aufgekündigt bekam (21). Das hat es seit dem Faschismus in Deutschland nicht mehr gegeben. Auch die Verweigerung öffentlicher Räumlichkeiten für die Verleihung des Göttinger Friedenspreises an die Jüdische Stimme ist ein Ergebnis der Kampagne gegen diese KritikerInnen (22).
Dr. Josef Schuster vom Zentralrat der Juden verlangte, diese Preisverleihung abzusagen, da die Jüdische Stimme die BDS-Kampagne unterstütze und damit antisemitisch sei (23).
In ihrer Laudation wies Nirit Sommerfeld „den Antisemitismusvorwurf gegen die „Jüdische Stimme“ zurück. Sie distanziere sich in ihrem Manifest „eindeutig von jeder Form von Gewalt, von Antisemitismus, Anti-Islamismus und jeder anderen Form von Rassismus“. Sommerfeld ergänzte: „Und wenn es eine Demonstration gegen Antisemitismus gibt, dann beteiligt sich die ‚Jüdische Stimme‘ und setzt dezidiert ein Zeichen: gegen jede Form von Antisemitismus, so wie sie es in ihrem Selbstverständnis manifestiert hat.“ Zum Existenzrecht Israels führte sie anschließend aus: Es werde „erst dann zur unangefochtenen und nicht gefährdeten Selbstverständlichkeit werden, wenn seine Regierung versteht, dass dasselbe Existenzrecht und ein Leben in Frieden und Würde auch für den benachbarten palästinensischen Staat und seine Bevölkerung unverzichtbar sind“ (24).
Andreas Zumach verwies in diesem Zusammenhang auf den UNO-Teilungsplan von 1947, der die Koexistenz eines israelischen und eines palästinensischen Staates vorsieht. Das ist die Zweistaatenlösung, die die israelische Besatzungs- und Siedlungspolitik untergräbt.
Andreas Zumach kritisierte entsprechend auch die Beschlüsse des Bundestages und des Landtages Nordrhein-Westfalen sowie des Hauptausschusses des Essener Rates gegen Veranstaltungen, die als Unterstützung der BDS-Kampagne gelten und die zu Einschränkungen der Meinungsfreiheit führen können (25).
Diese Beschlüsse benutzen den Antisemitismus-Begriff unscharf, da sie ihn auf Kritik an Israel ausdehnen und ihn somit als Argument gegen den im wissenschaftlichen Sinn tatsächlichen Antisemitismus aufweichen. Das erschwert die Abwehr des Antisemismus.
Der linksliberale Gideon Levy überschreibt seine Kritik am Bundestagsbeschluss in der israelischen Zeitung Haaretz so:
„In Deutschland könnte ein gewaltfreier Kampf gegen Kriegsverbrechen kriminalisiert werden. Falls die deutsche Regierung die Bundestags-Resolution anwendet, um die BDS-Bewegung auszugrenzen, wird es nichts Vergleichbares in einer anderen Demokratie geben“ (26).
Das Friedensforum und Andreas Zumach sind sich einig, dass das Engagement gegen Antisemitismus konsequent und mit einer klaren Sprache fortgesetzt werden muss. Die Solidarität mit den betroffenen Menschen und das Engagement für die Demokratie, also auch für das Recht auf freie Meinungsäußerung, sind zwei Seiten einer Medaille. Die Aktivitäten staatlicher Behörden, alternative und sogar antifaschistische Kräfte wie die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes zu schwächen, zeigen, wie wichtig demokratisches Engagement und Solidarität sind. Die als Mitglied des Mädchenorchesters Auschwitz überlebende Jüdin Esther Bejarano kommentiert die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Vereinigten der Verfolgten des Naziregimes (VVN) mit den Worten:
„Wir Überlebenden haben einen Auftrag zu erfüllen, der uns von den Millionen in den Konzentrationslagern und NS-Gefängnissen Ermordeten und Gequälten erteilt wurde. Dabei helfen uns viele Freundinnen und Freunde, die Antifaschistinnen und Antifaschisten — aus Liebe zur Menschheit“ (27)!
Quellen und Anmerkungen:
(1) https://www.sueddeutsche.de/politik/antisemitismus-deutschland-juedischer-weltkongress-1.4652536
(2) https://www.lebenshaus-alb.de/magazin/012589.html
(3) https://www.duden.de/rechtschreibung/Staatsraeson
(4) https://www.sueddeutsche.de/politik/aktuelles-lexikon-staatsraeson-1.4465859
(5) Tagesspiegel, 12.11.2019 — https://www.tagesspiegel.de/politik/grundsatzurteil-des-eugh-produkte-aus-israelisch-besetzten-gebieten-muessen-gekennzeichnet-werden/25217162.html
(6) ebenda
(7)https://www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/ausland/eugh-fordert-kennzeichnung-fuer-produkte-israelischer-siedler_aid-47122351
(8) https://www.handelsblatt.com/politik/international/lebensmittelkennzeichnung-eugh-produkte-aus-siedlungsgebieten-sind-nicht-made-in-israel/25220022.html?ticket=ST-27618247-xdv4AQEXGhCyrkcGMDoG-ap5
(8) https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regionaleschwerpunkte/nahermittlererosten/-/203626
(9) https://www.un.org/Depts/german/gv-early/ar181-ii.pdf und: Benny Morris: 1948 — A History of the First Arab-Israeli War. New Haven 2008, S. 375–391
(10) https://de.unionpedia.org/Waffenstillstandsabkommen_von_1949
(11) https://www.un.org/Depts/german/sr/sr_67/sr242-67.pdf
(12) http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Nahost/mauer-igh.html
(13) https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19490188/201407180000/0.518.51.pdf
(14) http://bds-kampagne.de/aufruf/aufruf-der-palstinensischen-zivilgesellschaft/
(15) https://rp-online.de/kultur/michael-wolffsohn-das-ziel-von-bds-ist-israels-ende_aid-39368509
(16) http://www.israel-palaestina.de/Nahostkonflikt-Artikel/Barenboim-Israel-Deutschland-Palaestina.html
(17) https://geneva-accord.org/the-accord/
(18) http://www.jewishquarterly.org/issuearchive/article2366.html?articleid=432
(19) https://www.nachdenkseiten.de/?p=35963
(20) Blätter für Deutsche und Internationale Politik, Berlin 8, 2019 — https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2019/august/unter-bds-verdacht-der-neue-mccarthyismus
(21) http://freiesicht.org/2019/die-propaganda-waffe-fragwuerdige-antisemitismus-vorwuerfe-sollten-die-preisverleihung-an-eine-juedische-menschenrechtsgruppe-verhindern-nirit-sommerfeld/
(22) ebenda
(23) https://www.zentralratderjuden.de/aktuelle-meldung/artikel/news/goettinger-friedenspreises-2019/
(24) https://www.evangelisch.de/inhalte/155406/09-03-2019/goettinger-friedenspreis-fuer-juedischen-verein und: https://nirit.de/wp-content/uploads/2019/03/JS_LAUDATIO_Nirit_final.pdf
(25) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/119/1811970.pdf
(26) https://www.haaretz.com/opinion/israel-has-invented-a-scarecrow-enemy-by-the-name-of-adolf-bds-1.7363619
Siehe dazu auch: https://www.jungewelt.de/artikel/365550.israelische-besatzung-uno-brd-diskriminiert-bds-aktivisten.html
(27) https://berlin.vvn-bda.de/2019/11/offener-brief-von-esther-bejarano-an-olaf-scholz-das-haus-brennt-und-sie-sperren-die-feuerwehr-aus/