Das Sozial-Placebo
Der Grundrenten-Kompromiss wird die Altersarmut kaum abmildern — das Selbstlob der Politiker ist Augenwischerei.
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurde versprochen: ArbeitnehmerInnen, die langjährig, das heißt 35 Jahre und mehr, in die Rentenversicherung eingezahlt haben, soll im Alter der Gang zum Sozialamt erspart werden. Das gebiete der Respekt vor ihrer Lebensleistung. Großartige Namen wie Lebensleistungsrente und Respektrente kamen zum Vorschlag. Gemeinsames Ziel war: Die Renten dieser Gruppe sollten mindestens 10 Prozent über der Grundsicherung liegen. Wurden diese Ziele mit der Grundrente erreicht? Muss eine langjährig Versicherte keine Grundsicherung mehr beantragen? Das wird im Folgenden untersucht.
Anfang März 2019 veröffentlichte der Minister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil seinen Vorschlag. Die Renten der Erwerbstätigen, die mindestens 35 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung ausweisen und durchschnittlich mindestens 0,3 Entgeltpunkte erworben haben, sollten bis auf 80 Prozent der Durchschnittsrente auf maximal 925,40 Euro aufgestockt werden. Renten bis 462,70 Euro sollten verdoppelt werden. Es sollte keine Einkommens- und Vermögensprüfung geben, weil die Grundrente eine Rente sei und keine Sozialleistung. Die Zahl der Berechtigten schätzte Heil auf circa 4,5 Millionen RentnerInnen und die Kosten sollten circa 5 Milliarden Euro betragen.
Dagegen erhob sich ein Sturm der Kritik. Vor allem die Arbeitgeberverbände lehnten den Vorschlag einhellig ab und übten immensen Druck auf die Abgeordneten von CDU/CSU aus, den Entwurf zu blockieren. Weil die Gefahr bestand, dass die Koalition daran zerplatzen könnte, entwickelte sich ein zähes Gerangel hinter den Türen.
Der CDU gelang es, eine Einkommensprüfung durchzusetzen. Die Grundrente wird nur gewährt bis zu einer Einkommensgrenze von 1.250 bei Einzelpersonen und 1.950 bei Paaren. Einkünfte bis 1.600 Euro bei Einzelpersonen und 2.300 Euro bei Paaren werden zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Die Einkommensprüfung erfasst alle regelmäßig zufließenden Einkommensteile wie Mieten und Kapitalerträge.
Durch die Anrechnung von Einkommen wurde die Zahl der BezieherInnen drastisch reduziert. Jetzt rechnet man nur noch mit 1,3 Millionen Berechtigten, obwohl verminderte Zuschläge auch die erhalten sollen, die nur 33 Versicherungsjahre nachweisen können. Die Kosten der neuen Rente sinken durch die Einschränkung drastisch. Jetzt schätzt man die Kosten auf 1,3 Milliarden. Weiter konnte die CDU/CSU durchsetzen, dass der Rentenzuschlag immer um 12,5 Prozent gekürzt wird.
Wie wird gerechnet?
Um zu bestimmen, wie hoch der Betrag ist, um den die persönliche Rente angehoben wird, muss man von 35 Versicherungsjahren ausgehen. Die Höhe der Grundrente ergibt sich dann in zwei Schritten. Die persönlichen Entgeltpunkte x 35 Versicherungsjahre x 33,05 Euro ergeben die persönliche Rente.
Ein Beispiel:
Die oft genannte Friseurin hat mit einem Durchschnittslohn von 1.300 Euro einen persönlichen Rentenanspruch von 0,4 Entgeltpunkten (EP) pro Jahr erworben. In 35 Jahren ergibt das 14 Entgeltpunkte. Sie hat eine persönliche Rente von 462,70 Euro.
Die persönliche Rente wird nun verdoppelt und um 12,5 Prozent gekürzt. Sie erhält so einen Zuschlag zu ihrer Rente von 404,68 Euro.
Ihre Grundrente setzt sich nun zusammen aus persönlicher Rente und dem Zuschlag (462,70 + 404,68) und beträgt nun 867,56 Euro. Davon gehen Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung in Höhe von 11,25 Prozent ab, sodass die Nettorente 774,67 Euro beträgt.
Nach diesem Schema lassen sich der Zuschlag und die neue Grundrente leicht berechnen. Sie beträgt bei 35 Versicherungsjahren (alle Angaben in Euro)
Da der Grundsicherungs- und Sozialhilfebedarf durchschnittlich circa 860 Euro beträgt, folgt daraus, dass alle Grundrenten der Berechtigten nach 35 Versicherungsjahren unterhalb der Grundsicherung liegen.
Das viel zitierte Beispiel der Friseuse, die dank Grundsicherung nun 931,78 Euro Rente erhalte, ist allein deswegen falsch, weil sie dafür nicht 35, sondern 40 Jahre gearbeitet haben muss. Aber selbst nach 40 Arbeitsjahren erhält sie nur eine Nettorente von 826,95 Euro, diese liegt in den meisten Städten Deutschlands deutlich unterhalb der Grundsicherung. Das politische Paradebeispiel ist eine Beschönigung und hält nicht der Realität stand. Erst eine Rentnerin mit 0,6 durchschnittlichen Entgeltpunkten, was einem durchschnittlichen Bruttolohn von 1.945 Euro entspricht, erhält nach 40 Versicherungsjahren eine Nettogrundrente von 883,62 Euro, diese liegt damit knapp oberhalb der Grundsicherung/Sozialhilfe.
75 Prozent der Grundrentenberechtigten sind Frauen. Die durchschnittliche Versicherungszeit der Frauen in Deutschland beträgt 35 Jahre, in Westdeutschland nur 32,8 Jahre. Die große Mehrheit der Berechtigten kommt mit der Grundrente nicht über die Grundsicherung/Sozialhilfe hinaus.
Da man das im Ministerium wohl erkannt hat, hat man nun einen Freibetrag in der Grundsicherung/Sozialhilfe beschlossen. Er beträgt 100 Euro und zusätzlich 30 Prozent der über 100 Euro hinausgehenden persönlichen Rente. Der maximale Freibetrag ist 212 Euro. Erst mit diesem Freibetrag lässt sich eine Rente erzielen, die über der Grundsicherung liegt.
Es folgt ein Rechenbeispiel, bei dem ein Regelbedarf von 860 Euro unterstellt wird. Eine Person erzielt durchschnittlich 0,3 Entgeltpunkte in 35 Versicherungsjahren. Das führt zu einer Grundrente von 577,48 Euro (siehe Tabelle). Ihr Freibetrag beträgt 162,40 Euro. Dieser Freibetrag wird von der Rente abgezogen und nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Zur Anrechnung kommen so nur 415,05 Euro:
860,00 Euro (Grundsicherungsbedarf) minus 415,05 Euro (eigene Rente, die auf den Bedarf angerechnet wird) ergeben 444,95 Euro Grundsicherungsbetrag (Sozialhilfe).
Grundrente 577,45 + Grundsicherung 444,95 ergeben zusammen 1.022,40 Euro individuelle Grundsicherung.
Da der Freibetrag höchstens 212 Euro betragen darf, könnte bei einem Bedarf von 860 Euro und einer Nettorente von 590 Euro der Höchstbetrag in der Grundsicherung/Sozialhilfe 1.070 Euro betragen.
Erst durch die Freibetragsregelung wird eine Rente möglich, die deutlich über der Grundsicherung liegt, aber das führt zu der kuriosen Folge, dass wieder Grundsicherung beantragt werden muss. Hier wird dann aber wieder neben dem Einkommen auch die Bedürftigkeit geprüft. Viele Anspruchsberechtigte werden deswegen weiterhin darauf verzichten, Grundsicherung zu beantragen.
Das weitere kuriose Ergebnis dieser Freibetragsregelung ist, dass nun BezieherInnen von Grundsicherung deutlich mehr Rente erhalten als länger und höher Versicherte, die Anspruch auf Grundrente haben. Um das auszugleichen, soll auch ein Freibetrag beim Wohngeld eingeführt werden. Die Höhe dieses Freibetrags ist noch nicht bekannt.
Fazit
Die Grundrente verfehlt ihre Ziele deutlich. Die meisten RentnerInnen mit geringen Arbeitseinkommen erhalten Renten unterhalb der Grundsicherung. Deswegen müssen sehr viele von ihnen den Gang zum Sozialamt antreten. Die finanzielle Ausstattung der Grundrente ist viel zu gering.
Rechtssystematisch ist die Grundrente ein Zwitter. Eine wirkliche Rente könnte sie nur sein, wenn keine Einkommensprüfung bestünde. Da viele weiterhin auf Grundsicherung/Sozialhilfe angewiesen sind, kommt die entwürdigende Vermögensprüfung der Grundsicherung noch hinzu.
Die Grundrente ist viel zu kompliziert. Da nur mit Freibeträgen Altersarmut eingegrenzt werden kann, kommen zusätzliche Gesetze zum Tragen. Die Beantragung und Berechnung wird dadurch sehr kompliziert und erfordert zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Die Höhe des Freibetrags beim Wohngeld ist noch nicht bestimmt. Auch das ist nur als Schlamperei zu bezeichnen.
Der Verwaltungsaufwand für die Grundrente allein ist schon sehr hoch. Die Rentenversicherung veranschlagt die Verwaltungskosten auf 400 Millionen Euro.
Durch die Freibetragsregelungen steigt der Verwaltungsaufwand. Er ist im Verhältnis zu den geringen Leistungen viel zu hoch.Der Name Grundrente ist eine Fälschung. Es handelt sich bei ihr um einen exklusiven Personenkreis, der erfasst wird. Die meisten Menschen, die zu niedrigen Löhnen arbeiten mussten, bleiben ausgeschlossen. Sie verdienen anscheinend keinen Respekt und keine finanzielle Aufstockung. Der Begriff Grundrente suggeriert aber, dass es sich um eine Basissicherung für alle handelt.
Die gesellschaftlichen Kosten der Grundrente sind völlig unklar. Es wird nirgendwo angegeben, in wie weit durch die Grundrente Grundsicherungsleistungen eingespart werden.
Die Finanzierung der Grundrente ist völlig offen. Es wurde zwar zugesagt, dass sie aus Bundesmitteln finanziert wird. Aber ob das so bleibt oder ob man zu guter Letzt doch wieder auf Mittel der Rentenversicherung zurückgreift, ist unklar.
Die Grundsicherung ist bestenfalls ein Minischrittchen in die richtige Richtung. Die Begeisterung der SPD und die wohlwollende Zustimmung der Gewerkschaften sind bei nüchterner Analyse nicht zu teilen. Politisch behindert sie eher das, was notwendig wäre, denn sie gibt nur vor, Altersarmut wirksam zu bekämpfen.
Um der bestehenden und sich bedrohlich ausbreitenden Altersarmut wirklich entgegen zu treten, benötigen wir dringend eine die Existenz sichernde Mindestrente, wie sie in den meisten unserer Nachbarländer gilt. In Österreich zum Beispiel beträgt die Mindestrente 1.088 Euro. 30 Jahre lang Versicherte erhalten sogar mindestens 1.223 Euro. Wir fordern eine Mindestrente für alle von 1.050 Euro netto. Das entspricht knapp 1.200 Euro brutto. Diese Forderung wird inzwischen von vielen geteilt. Diese einzuführen wäre ein Schritt, der das Wort „Reform“ ehrlich verdiente.
Quellen und Anmerkungen:
Weitere Informationen unter: www.rente-zum-leben.de