Beihilfe zum Mord
Abgeordnete der Linken stellten Strafanzeige gegen die Bundesregierung wegen Beteiligung am Drohnenkrieg der USA.
Mitglieder der Bundesregierung sollten Hüter der Rechtsordnung sein. Lässigkeit bei der Anwendung der Gesetze beschädigt ihre Glaubwürdigkeit schwer. Die Airbase Ramstein für Drohnenangriffe der USA zur Verfügung zu stellen, ist nicht nur völkerrechtswidrig, sondern widerspicht auch einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom März 2019. Angela Merkel, Heiko Maas, Horst Seehofer und andere Regierungspolitiker haben sich im Fall des Iraners Qassem Soleimani sowie weiterer Personen somit der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht. Wer behütet uns vor solchen Gesetzeshütern? Der Autor hat mit anderen Abgeordneten der Linken im Bundestag Strafanzeige gestellt.
„Gemeinsam mit 7 weiteren Bundestagsabgeordneten habe ich heute Strafanzeige gegen mehrere Mitglieder der Bundesregierung wegen Beihilfe zum Mord gestellt. Wir können es nicht länger hinnehmen, dass die Bundesregierung den völkerrechtswidrigen US-Drohnenkrieg ermöglicht und unterstützt und damit auch selbst das Völkerrecht bricht. Die Mitglieder der Bundesregierung müssen dafür auch persönlich zur Verantwortung gezogen werden“, erklärt Dr. Alexander S. Neu, Obmann im Verteidigungsausschuss für die Fraktion DIE LINKE zur Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Merkel, Außenminister Maas, Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer, Innenminister Seehofer sowie weitere Angehörige der Bundesregierung, wegen Beihilfe zum Mord an Qassem Soleimani und weiteren Personen. Neu weiter:
„Am 3. Januar 2020 wurde Qassem Soleimani auf Befehl von US-Präsident Donald Trump durch einen Drohnenangriff des US-Militärs in Bagdad getötet. Bei dem Beschuss seines Fahrzeugkonvois kamen außerdem der irakische Milizenführer Abu Mahdi al-Muhandis sowie ein Flughafenmitarbeiter und vier weitere Personen im Fahrzeugkonvoi ums Leben. Der Drohnenangriff, bei dem auch mindestens ein Zivilist getötet wurde, war völkerrechtswidrig.
Die Steuerbefehle für diesen Drohnenangriff können nur über eine Satelliten-Relaisstation auf deutschem Staatsgebiet – die US Airbase Ramstein – weitergeleitet worden sein: Dies ist derzeit der einzige Weg, über den Steuersignale für die, bei diesem Angriff eingesetzten, Reaper Drohnen aus den USA in den Irak übertragen werden können. Die Bundesregierung ist verpflichtet, zu verhindern, dass von deutschem Staatsgebiet Völkerrechtsverletzungen ausgehen. Auch Ramstein zählt zum deutschen Staatsgebiet.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Bundesregierung in seiner Entscheidung vom 19.03.2019 (4 A 1361/15) angewiesen, sicherzustellen, dass die Airbase Ramstein nicht für völkerrechtswidrige Drohnenangriffe der USA genutzt wird. Die deutsche Bundesregierung hat auf dieses Urteil mit Untätigkeit reagiert und ließ die weitere Nutzung Ramsteins trotz Kenntnis um die völkerrechtliche Brisanz offenbar weiter uneingeschränkt zu. Dadurch hat sie diesen, wie schon zahlreiche vorherige, US-Drohnenangriffe ermöglicht.
Das Urteil des OVG Münster war ein deutlicher Fingerzeig an die Bundesregierung, dass ihre Duldung der völkerrechtswidrigen Nutzung der Air Base Ramstein weder akzeptabel ist noch rechtlich hingenommen werden kann. Mit unserer Strafanzeige wollen wir auch erreichen, dass alle, die die Fortführung des US-Drohnenkrieges ermöglichen, dafür Verantwortung übernehmen müssen – auch strafrechtlich und höchstpersönlich.
Die Strafanzeige ist hier abrufbar.