Behördliche Kindesmisshandlung

Selbst Vorschulkinder werden bei Nichteinhaltung der Hygienevorschriften ausgegrenzt und isoliert — wehren wir uns!

Es ist selbst unter Menschen, die sich zu den Corona-Maßnahmen der Regierung kritisch verhalten, noch nicht überall bekannt. Aber es ist bittere Wahrheit. Auf Kinder, die die rigiden Hygieneregeln an Schulen nicht einhalten können oder wollen, wird massiver Psychoterror ausgeübt. Isolation von den Mitschülern, Wegsperren in der Wohnung und Besinnungsaufsätze, die ihnen das offizielle Narrativ einimpfen sollen, sind Usus. Dies gilt auch für Kinder, die von ihren Eltern zu Demos für die Grundrechte mitgenommen wurden. Selbst vor Vorschulkindern, für deren noch nicht gefestigte Psyche die Erfahrung des Ausgegrenztseins extrem traumatisierend sein muss, machen die Tugendwächter nicht halt. Es wird Zeit, dass diese Vorgänge vollständig ans Licht kommen. Und dass immer mehr Menschen — wie die Autorin — den Klageweg gehen.

Als Vorständin unseres Vereins „Aus Liebe zum Grundgesetz“ sammle ich seit Mai 2020 Gelder, damit wir auf juristischem Wege gegen Maßnahmen vorgehen können, die uns Menschen in unseren Grundrechten beeinträchtigen. Wir sind glücklich, denn uns hat eine große Zahl an Menschen mit Spenden und auf mentaler Ebene großartig unterstützt. Daher sind wir heute liquide genug, um Anwälte und Gerichtskosten finanzieren zu können.

Wir wollten dort anfangen, wo es am meisten weh tut: in den Alten- und Pflegeheimen und in Kindergärten und Schulen. Damit eine Klage zulässig ist, bedarf es der „Betroffenheit“ des Klägers. Dies machte es uns möglich, zumindest gegen Verordnungen vorzugehen, die in Schulen Anwendung finden. So wollten wir bis Mitte Juli 2020 einen Normenkontrollantrag anstrengen, der sich mit der Rechtmäßigkeit von Maskenpflicht und Abstandsregelungen an Schulen auseinandergesetzt hätte. Mit der Klarstellung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, die uns im letzten Moment erreichte, entfiel diese Möglichkeit.

Das Ministerium stellte fest, was wir aus der bis dato geltenden Hygieneverordnung sowie einem internen Schreiben des Regierungsschuldirektors an die Lehrer in Bayern bereits wussten, was an Bayerns Schulen jedoch keinen Niederschlag fand — eine Rechtsgrundlage für die Maskenpflicht an Schulen war gar nicht gegeben. Nicht einmal das Hausrecht der jeweiligen Schule bot einen Spielraum zur Einführung einer solchen Pflicht (1).

Dass unsere Kinder de facto aber täglich zum Maskentragen genötigt wurden und bei Verstößen durchaus erzieherisch bestraft werden konnten, hat das Bayerische Staatsministerium auf seiner Seite zum Stand 20. Juli 2020 bestätigt (2).

Welchen dramatischen Verfall in Richtung Wahnsinn diese Maßnahme aus pädagogischer Sicht darstellt, habe ich bereits ausgeführt (3).

Spielt der folgende Fall eine Rolle, von dem ich Kenntnis besitze? Es geht um ein Vorschulkind, welches nach dem Besuch einer Grundrechts-Demonstration auf Initiative einiger Eltern vom Wald-Kindergarten-Abschiedsfest ausgeschlossen werden sollte — per demokratischer Abstimmung, immerhin. Dass das Kind seine letzten Tage im Kindergarten mitunter alleine im Wald fristete, nachdem die mehrmalige Ansage von Kindergarten-Kolleginnen, gefälligst „Abstand“ zu halten, doch Wirkung gezeigt hat: Ist das relevant im Gesamtkontext der Maßnahmen, denen unsere Kinder seit März ausgesetzt sind?

Neben der Pflicht zum Maskentragen oder der Schönschrift-Arbeit bei Nichtbefolgung, in der das Kind seine Verantwortungslosigkeit gegenüber Leib und Leben seines Umfelds noch einmal vor Augen geführt bekommen soll, wären da ja auch noch die Isolationsmaßnahmen für Kinder zu erwähnen, im Zuhause oder in der geschlossenen Einrichtung. Als ich Ende März dieses denkwürdigen Jahres das erste Mal einen Artikel (4) las, in dem die WHO genau dies anmahnte, reagierte ich recht empfindlich. Gott sei Dank härteten mich die Erlebnisse der folgenden Monate gut ab. Jetzt kann ich bereits darüber schreiben:

Wer das Pech hat, Kontakt zu positiv getesteten Schülern oder Lehrern gehabt zu haben, wird ein Weilchen weggesperrt.

Kontakt zur Familie: verboten. Falls unvermeidbar, muss die gesamte Familie FFP1-Masken tragen, eng anliegend. Sollte sich herausstellen, dass Eltern oder Kind sich nicht kooperativ zeigten, setzen sie sich dem Risiko einer Freiheitsstrafe aus.

All dies stützt sich auf die Risikobewertung des RKI zu Covid-19 vom 17. März 2020 (5). Erwägungen zum Kindeswohl? Seit 2020 nicht mehr Gegenstand in politischen und gesellschaftlichen Debatten. Anstrengungen, den Beeinträchtigungen unserer Grundrechte eine solide und aktuelle Datenbasis zugrunde zu legen? Bis heute nicht.

Also: Schwamm drüber! Immerhin nahm das Vorschulkind an einer Demo teil. Und es ist eben das Kind von Eltern, die dem rechtsradikalen Milieu zu entstammen haben — „Hey, die haben ja diesen Grundrechte-Verein gegründet.“

Schlupflöcher stopfen

Nun hat das Ministerium seine Hausaufgaben gemacht. Wie mir „Kollegen“ aus dem „Demokratischen Widerstand“ berichten, notierte die am Telefon erreichte Dame vor Ort stets beflissentlich die Anfragen der Eltern, die entsetzt um Konkretisierungen baten. „Gut, müss' ma des auch wieder ändern.“, so konstatierte sie jeweils sehr nüchtern, wenn sich da „Schlupflöcher“ auftaten. Und das hat man jetzt also sorgfältig getan. Hurra!

Der neue Hygieneplan (6) beglückt mit zahlreichen Regelungen, die das Leben unserer Kinder ab September bereichern sollen.

Unsere Glückwünsche gehen an Sie: Herr Piazolo, Herr Söder. Wir gratulieren Ihnen für Ihr beispielloses Engagement!

Was uns besonders freut: Durch die Schaffung einer Rechtsgrundlage stehen wir jetzt juristisch in den Startlöchern. Denn inhaltlich ist dieses Konstrukt aus gesundheitlichen, pädagogischen und menschenrechtlichen Gründen schlicht nicht hinnehmbar.

Bevor wir wieder in Aktion treten, haben wir einen vorerst investigativen Weg gewählt:
Wir fragen nach!

Und zwar beim Bundesgesundheitsministerium (BMG), beim Robert Koch-Institut (RKI) sowie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Und das per Anwalt auf der Grundlage von Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz und Verbraucherinformationsgesetz. Wir bitten höflichst um Stellungnahme und Herausgabe der internen Dokumente in den Akten der Behörden sowie der Schriftwechsel dazu.

Einerseits geht es uns um die Themen PCR-Tests und Beurteilung der epidemischen Lage. Diese beiden Komplexe bilden die Grundlage für jegliche verordnete Aussetzung unserer Grund- und Menschenrechte und sind damit der direkte Hebel in Richtung Demokratie.

PCR-Tests

Wir möchten da einmal wissen, wie sich die Behörden mit dem Thema PCR-Tests auseinandergesetzt haben. Mit seiner Spezifität von 99,3 Prozent (7) weist der in Deutschland verwendete PCR-Test bei 1000 Proben durchschnittlich 7 Proben mit einem falsch positiven Ergebnis aus.

Dies ist der zuständigen Behörde bekannt (8). In den ersten drei Juliwochen wurden in jeder Woche nur 0,6 Prozent positive Testergebnisse verzeichnet (9). Dies veranlasst uns zu der Frage, welche Maßnahmen ergriffen wurden, die Testergebnisse abzusichern und die Anzahl der falsch-positiven Ergebnisse zu minimieren.

Beurteilung der epidemischen Lage

Es interessiert uns ebenso dringend, wie die zuständigen Behörden zu ihrer Beurteilung der epidemiologischen Lage gelangten. Dazu verlangen wir Stellungnahmen zur „Seroepidemiologischen Studie zur Verbreitung von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung an besonders betroffenen Orten in Deutschland — CORONA-MONITORING lokal“, mit der das BMG das RKI im April 2020 beauftragt hatte.

Spannend ist auch die Frage, wie das BMG mit den Ergebnissen der Sentinelproben auf SARS-CoV-2 umgeht, die seit der achten Kalenderwoche in 2020 untersucht werden. Seit Kalenderwoche 16 gab es nämlich keine Nachweise von SARS-CoV-2 mehr im Sentinel (10).

Wir fragen ganz konkret: „Warum wurde eine epidemische Lage nationaler Tragweite noch nicht beendet?“

Doch wir haben weitere Fragen:

„Covid-App“

Die „Covid-App“ muss nach einer positiven Testung und Quarantäne-Verordnung manuell vom Nutzer „zurückgesetzt“ werden, weil nach einer solchen laut FAQ des Herstellers Telekom eine Neuinfektion nicht ausgeschlossen werden kann (11).

Weil wir hierin einen eklatanten Widerspruch zu Bedarf und Wirksamkeit eines Impfstoffs sehen, haken wir nach:

Warum wird eine Impfung als Lösung betrachtet, wenn doch nach aktuellem Forschungsstand eine erneute Infektion nicht ausgeschlossen werden kann?

Wie war das eigentlich bei Ausschreibung der App-Entwicklung oder der möglicherweise freihändigen Vergabe?

Wie steht es um Leistungsverzeichnis inklusive Lasten- und Pflichtenhefte?

Wie ging das Ministerium mit den „Schwierigkeiten“ mit der App (12) um, die sich zeigten und wie sollten betroffene Nutzer informiert werden?

Impfungen und Arzneimittel mit genetisch veränderten Organismen

Covid-19-Arzneimittel mit genetisch veränderten Organismen (GVO) dürfen laut neuer EU-Verordnung ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung klinisch geprüft werden.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kommentierte:

„Diese Verordnung wird sicherstellen, dass klinische Prüfungen in der EU ohne Verzögerung starten können und dass keine wertvolle Zeit verloren geht.“

Wir möchten wissen: Wie bewertet das BMG dieses Vorgehen und wie gewährleistet es seine selbst formulierten Ziele, nach denen negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit so weit wie möglich ausgeschlossen werden müssen (13)?

Welche konkreten Maßnahmen und Prüfungen werden durchgeführt, um die Belange des Gesundheitsschutzes bei der Einführung eines Impfstoffes gegen SARS-CoV-2 wahren zu können, ganz unabhängig von dem beschleunigten Zulassungsverfahren und unabhängig von einer Zulassung auf EU-Ebene?

Wir fragen: Welche Anträge des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bezüglich einer Impfung gegen SARS-CoV-2, sowie aller Impfstoffe, die GVO enthalten, sind denn bisher eingegangen und welche Stellungnahmen wurden hierzu verfasst? Wir möchten den Informationsaustausch zu Freisetzungen und Inverkehrbringen von GVO im Zusammenhang mit einer Impfung gegen SARS-CoV-2 und sämtlicher Impfstoffe, die GVO enthalten, gerne nachvollziehen.

Ebenso beziehen wir uns auf die Interna, die sich mit Genehmigungen einer Impfung gegen SARS-CoV-2 sowie aller Impfstoffe, die GVO enthalten, auseinandersetzen, selbst, wenn diese von der EU-Kommission zur Umsetzung an das BVL angewiesen wurden.

Nach eigenen Angaben beteiligt sich das Bundesministerium für Gesundheit an der Ausgestaltung der (rechtlichen) Rahmenbedingungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene (14). Deshalb fragen wir: Wie ist das BMG an den angeführten rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene beteiligt? Und um was geht es da genau?

Information für die Öffentlichkeit

Nach Erhalt der Antworten werden wir nicht nur die Öffentlichkeit informieren und gespannt zusehen, welche Teile der Presse die Ergebnisse aufgreifen werden. Nein, wir werden auch für folgende Klagen geeignete Argumentationsgrundlagen geschaffen haben.

Es ist Zeit! „Sunlight is still the best of disinfectants“, wie der geschätzte Rechtsanwalt Reiner Fuellmich immer wieder sagt. Dem schließen wir uns an. Und leuchten ein bisschen hinein, ins behördliche Berlin.

Liebe Mitmenschen!

Wer am 1. August in Berlin war, hat — trotz des unwürdigen Endes — wahrgenommen:

Wir sind erstens ziemlich viele! Wir sind zweitens durchaus in der Lage, die Welt zu verändern. Verbreiten Sie unser Anliegen, denn wir brauchen Sie!

Wir werden erst aufhören, wenn Grund- und Menschenrechte sowie unsere geliebte, diesmal auf Dauer funktionale Demokratie wiedereingesetzt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Lisa Marie Binder


Quellen und Anmerkungen:

(1) Staatsministerium für Unterricht und Kultus, „COVID-19-Pandemie: Hygieneplan zur Einhaltung des Infektionsschutzes an bayerischen Schulen (vgl. § 16 Abs. 2 Satz 1 6. BayIfSMV)“, S. 6, file:///C:/Users/Lisa%20Marie/Downloads/Anlage-Aktulisierter-Hygieneplan-Stand-9.7.2020%20(1).pdf.
(2) Staatsministerium für Unterricht und Kultus, https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html
(3) Lisa Marie Binder, Gefährliche Maskenpädagogik, Rubikon, 5. Juni 2020 https://www.rubikon.news/artikel/gefahrliche-masken-padagogik.
(4) https://www.deutschlandfunk.de/pandemie-who-corona-ansteckung-jetzt-eher-zuhause-als-auf.1939.de.html?drn:news_id=1115823
(5) http://ausliebezumgrundgesetz.de/wp-content/uploads/2020/07/200724-Zwangsquaranta_ne-fu_r-Kinder-in-BW.pdf.
(6) Staatsministerium für Unterricht und Kultus, „Corona-PandemieRahmen-Hygieneplan zur Umsetzung des Schutz-und Hygienekonzepts für Schulen nach der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.08.2020“ (Geltung ab dem Schuljahr 2020/2021) https://www.km.bayern.de/download/23517_Rahmen-Hygieneplan-Schulen-Bayern-Stand-31.07.2020.pdf.
(7) Zeichhardt 2020 — https://www.instand-ev.de/System/rv-files/340%20DE%20SARS-CoV-2%20Genom%20April%202020%2020200502j.pdf
(8) https://www.tagesschau.de/inland/spahn-soeder-massentests-101.html.
(9) Epidemiologisches Bulletin 30/31 vom 23. Juli 2020 — https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/30-31_20.pdf?__blob=publicationFile.
(10) Robert Koch-Institut: Erfassung der SARS-CoV-2- Testzahlen in Deutschland (Update vom 23. Juli 2020). Epid. Bull. 2020;30/31:32-33 https://influenza.rki.de/Wochenberichte/2019_2020/2020-28.pdf — Seite 4.
(11) https://www.coronawarn.app/de/faq/#application Stand 24.07.2020 11 Uhr 44 https://www.merkur.de/politik/coronavirus-warn-app-panne-merkel-spahn-alarm-kontakt-infektion-faelle-fehler-zr-90012359.html und https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/corona-warn-app-probleme-auch-auch-auf-iphones-berichtet-tagesschau-de-72057154.bild.html
(13) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/g/gentechnik.html.
(14) Ebenda