Angriff auf geschützte Räume
„Transfrauen“ werden bald Zutritt zu Damen- und Mädchenumkleiden haben. Wer das kritisiert, bekommt es mit einer aggressiven Trans-Lobby zu tun.
Mit dem neuen Selbstbestimmungsrecht können sich Männer per Unterschrift zu Frauen erklären und haben dann in Schule, Sport und Kirche ungehinderten Zugang zu Mädchenumkleiden und -toiletten. Wer dies hinterfragt, gilt als transphob. Diese Logik ist widersinnig. Wer verhindern will, dass „Transfrauen“ in Ausnahmefällen biologische Frauen und Mädchen belästigen, der sagt damit nicht aus, dass solche Verhaltensweisen die Regel sind. Es sollte aber respektiert werden, dass Frauen und Mädchen in vielen Fällen lieber unter sich bleiben wollen.
Gerade wurde eine Studie zu sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche veröffentlicht. Wie in vielen sozialen Institutionen, so gab es auch hier eine lange Reihe an Vorfällen. Und wie bei allen Sexualdelikten gilt auch hier: Die Täter waren männlich, die Opfer überwiegend weiblich. Sieht man sich die Zahlen des Bundeskriminalamtes an, so sind in Deutschland 98,7 Prozent der Sexualstraftäter männlich, 94,9 Prozent der Opfer sind weiblich.
Bei Sexualdelikten gibt es also ein klares Muster: Frauen und Mädchen müssen vor Männern geschützt werden. Dies heißt keinesfalls, dass alle Männer Triebtäter sind. Der allergrößte Teil der männlichen Bevölkerung benimmt sich anständig. Aber die wenigen Täter begehen viele Taten, sodass nach Schätzungen etwa jede dritte bis vierte Frau schon sexualisierte Gewalt erlebt hat.
Häufig finden sich Täter im Umfeld sozialer Einrichtungen, so wie jetzt auch in der evangelischen Kirche. Die Erklärung dazu ist nicht, dass soziale oder religiöse Männer besonders pervers sind, sondern dass Sexualstraftäter sich gezielt Situationen suchen, wo sie Zugang zu Kindern oder Frauen in Abhängigkeitsverhältnissen haben. Daher hat sich in den letzten Jahren ein Bewusstsein gebildet, dass Mädchen überall dort geschützt werden müssen, wo sie mit außerfamiliären Betreuern zusammen sind. Männern wird in vielen Bereichen der Zugang zu Orten verwehrt, wo sich Mädchen ausziehen oder schlafen, um diese zu schützen.
Wie steht das jetzt mit Männern, die gerne als Frauen angesehen werden wollen? Die Translobby versucht weltweit, einen Wechsel des Geschlechtseintrags ohne Formalien außer der Unterschrift auf der Gemeinde zuzulassen. Männer müssen weder ihren Namen noch ihre äußere Erscheinungsform ändern. Sie benötigen kein psychologisches Gutachten, sie brauchen in der Öffentlichkeit nicht im gewünschten Geschlecht leben.
Ein Mann, der Zugang zu Mädchen wünscht, kann also sein offizielles Geschlecht wechseln, ohne etwas an seiner Männlichkeit zu ändern. Ihm steht dann das Recht zu, Mädchen zu betreuen, als wäre er eine biologische Frau.
Gerade möchte zum Beispiel in Spanien ein heterosexueller männlicher Soldat mit offiziell weiblichem Eintrag das Militär verklagen, weil er nicht das Recht bekommt, gleichzeitig mit den weiblichen Soldatinnen in der Gemeinschaftsdusche zu duschen. Zu bestimmten Zeiten allein in die Damendusche zu gehen, lehnt er als eine transphobe Maßnahme ab. Es gibt keine rechtliche Handhabe, ihm diesen Wunsch zu verwehren. Schließlich hat er sich offiziell als Frau eintragen lassen.
Die Translobby nennt den freien Zugang zu Geschlechterwechsel ohne Wenn und Aber ein Menschenrecht. Wer sich als Frau fühlt, soll einen freien und ungehinderten Zugang zu allen Frauenräumen haben. Biologische Männer müssen als Frauen behandelt werden. „Transfrauen sind Frauen“ ist der dazugehörige Slogan. Sie lehnt es ab, Transmenschen mit Sexualstraftaten in Verbindung zu bringen.
Wie sieht es mit Sexualstraftaten von „Transfrauen“ in Ländern aus, die solch ein Selbstbestimmungsgesetz schon haben? Gibt es hier Übergriffe von Männern, die sich als Frauen deklarieren? In Kanada können Menschen ihren Geschlechtseintrag relativ problemlos ändern. Auch Straftäter. In Kanada sind 2 Prozent der männlichen Strafgefangenen „Transfrauen“, die dann eine Verlegung in Frauengefängnisse verlangen können. Von diesen sind zwei Drittel wegen Sexualstraftaten verurteilt. Sieht man sich alle männlichen Strafgefangenen an, so sind „nur“ etwa 20 Prozent Sexualstraftäter. Der Anteil von Sexualstraftätern bei „Transfrauen“ ist also mehr als dreimal so hoch wie bei normalen Männern.
Auch hier ist festzuhalten, dass der Großteil der Männer mit Fraueneintrag nicht sexuell übergriffig wird. Gesetze werden aber nicht erlassen, um das Verhalten des großen Teils der anständigen Menschen zu verändern, sondern das Verhalten der wenigen Übergriffigen zu unterbinden. Niemand würde Mord straffrei stellen, nur weil die meisten Menschen das sowieso nicht machen.
Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte in Sportvereinen und Kirchen zeigt, dass es immer wieder und häufig zu sexuellem Missbrauch kommt, wenn man Männern freien Zugang zu Mädchenräumen gibt. Das neue Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht biologischen Männern aber genau dieses. Keine Voraussetzungen, voller Zugang. Wer die Gefährdung von Mädchen bei dieser Praxis anspricht, wird als transphob abgeurteilt.