Allianz der Zensoren
Unter dem Vorwand, die Demokratie zu verteidigen und Hetze zu bekämpfen, delegieren einige Regierungen die rechtswidrige Zensur an private Organisationen, um unliebsame Meinungen verschwinden zu lassen.
Die Medien konfrontieren uns täglich mit den Schlagwörtern „Fake News“ und „Desinformation“. Häufig wird Russland in diesem Zusammenhang genannt, und es wird suggeriert, Putin sei die Quelle für gefälschte Nachrichten, beispielsweise über die Wahlen in Moldawien und Georgien sowie den Terroranschlag auf die Nord-Stream-Pipelines. Die Liste ist endlos. In diesem Zusammenhang wird auch ständig die Gefährlichkeit der „Desinformation“ für die Demokratie betont, verbunden mit dem Appell, mit allen Kräften dagegen vorzugehen.
Um das Internet „sicherer“ zu machen und Eintragungen von „Hate Speech“ sowie „Fake News und Desinformation“ löschen zu können, wurden etliche Verordnungen und Gesetze verabschiedet, zumeist ohne große öffentliche Debatten. Das bestimmende Regelwerk ist der Digital Service Act (DSA), der seit dem 17. Februar 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft ist und in Deutschland durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) umgesetzt wurde, das seit dem 14. Mai 2024 gültig ist. Zusammen mit dem Digital Markets Act soll das DSA „zu einer Art Grundgesetz für das Internet werden“, so die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite (1). Von der Bundesnetzagentur (BNA) beauftragte Meldestellen, sogenannte „Trusted Flagger“ („vertrauenswürdiger Hinweisgeber“), sollen „unzulässige Inhalte“ an die BNA melden, so dass sie gelöscht werden können.
Am 1. Oktober 2024 wurde der erste „Trusted Flagger“ in Deutschland ernannt, REspect!, eine Stiftung zur Förderung der Jugend in Baden-Württemberg mit Sitz in Sersheim. Diese Stiftung hatte als erste Organisation einen Zulassungsantrag bei dem Digital Services Coordinator (DSC) in der Bundesnetzagentur eingereicht und wurde als „vertrauenswürdiger Hinweisgeber“ geadelt.
Nach welchen Kriterien REspect ausgewählt wurde, ist nicht bekannt. Ob eine Stiftung zur Jugendförderung die notwendige Qualifikation für die Einschätzung und Überprüfung der 15 verschiedenen Bereiche hat, zu denen Meldungen abgesetzt werden können, ist zweifelhaft. Es geht auch nicht nur um das Verfassen von Meldungen, sondern die „Trusted Flagger“ haben weitreichende Vollstreckungsbefugnisse. So sind laut Bundesnetzagentur die Hinweisgeber-Meldestellen gesetzlich verpflichtet, „Meldungen von Trusted Flaggern prioritär zu behandeln und unverzüglich Maßnahmen, wie beispielsweise die Löschung der Inhalte, zu ergreifen“ (2).
„Nun darf also eine aktivistische NGO aus der schwäbischen Provinz im Auftrag eines grünen Cheftechnokraten über ‚Hetze, Verschwörungserzählungen und Fake News‘ entscheiden“, kommentiert der Feuilleton Ressortleiter Andreas Rosenfelder der Welt in seinem Artikel „Die nette neue Zensurbehörde“ die Auswahl von REspect! (3).
Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur und Parteifreund von Wirtschaftsminister Robert Habeck, dem die BNA unterstellt ist, hat darauf auf X so reagiert:
„Aus gegebenen Anlass: Die @BNetzA entfernt nach dem #DSA keine Inhalte. #Plattformen und Dienste behandeln gemeldete Inhalte auf Grundlage der geltenden #Gesetze und ihrer #Nutzungsbedingungen. Finale Entscheidung liegt wie eh und je bei den #Gerichten” (4).
Na prima, welche große Internet-Plattform wie Tiktok lässt sich auf einen langen Rechtsstreit ein, um angebliche „Desinformationen“ als wahre Informationen zu beweisen? Dann ist die Löschung eines politisch „unliebsamen Inhaltes“ einfacher und auch viel billiger.
Das sieht auch Andreas Rosenfelder:
„Dass eine solche Regelung dazu führt, dass ‚Meldungen‘ ohne große Überprüfungen von den Plattformen umgesetzt werden, versteht sich von selbst — welcher Konzern riskiert schon Millionenstrafen, um im Zweifel auch die Meinungsfreiheit einzelner Nutzer zu verteidigen?“ (5).
Man mag sich nicht vorstellen, wenn es bereits während der Corona-Pandemie derartige Meldestellen gegeben hätte. Die wären mit dem Löschen gar nicht mehr hinterhergekommen, und die Klagen vor Gericht hätten wohl auch große Ausmaße angenommen.
Der Leitfaden der BNA zu den „Trusted Flagger“ benennt 15 „potentielle Bereiche illegaler Inhalte“, dies es besonders zu beachten gilt. Dazu gehören die „unerlaubte Rede“, worunter „Verleumdung, Diskriminierung, Hassrede, unabhängig von Medium und Inhalt, das heißt Bilder, Videos, Texte, öffentliche Ansprachen und so weiter, Androhung von Gewalt, zum Beispiel Todesdrohungen, Holocaust-Leugnung“ und „andere“, nicht spezifizierte Bereiche fallen.
In den Bereich „Negative Auswirkungen auf den zivilen Diskurs oder Wahlen“, fallen „Ausländische Informationsmanipulation und Einmischung, Informationsmanipulation mit dem Ziel, die Integrität/den Ausgang von Wahlen zu beeinflussen“ und wieder die Kategorie „Andere“ (6).
Die undefinierte Kategorie „Andere“ in allen 15 Bereichen kann alles bedeuten und darunter könnten alle Informationen und Inhalte über die Gefahren von Pandemien und Impfstoffen oder nicht-konforme Aussagen zum Ukraine-Krieg oder Israel fallen. Die Palette ist grenzenlos.
Alles löschen, könnte die Anordnung des BNA-Chefs dann lauten. Wäre das kompatibel mit einem Rechtsstaat?
Die Lektüre dieses Leitfadens zeigt die Bandbreite des grenzenlosen Missbrauchs, der Manipulation und Denunziation, die die Angestellten der Meldestelle und der Digital Services Coordinator der BNA, derzeit Klaus Müller als BNA-Chef, haben.
Wie und ob eine Prüfung des Wahrheitsgehaltes einer Meldung über „unzulässige Inhalte“ vorgenommen wird, wird in dem Leitfaden nicht definiert.
Es geht um „Gegen Hetze im Netz“. Das wird deutlich, wenn man die Webseite von REspect! anschaut. Das Formular auf der Webseite „Gegen Hetze im Netz“ — „Hetze melden“ ist auffällig gestaltet und lädt dazu ein, Meldungen schnell und unbürokratisch abzusetzen (7). Der Willkür ist Tür und Tor geöffnet.
Vehemente Kritik von Juristen und Staatsrechtlern
Insbesondere Juristen und Staatsrechtler üben vehemente Kritik an den Meldestellen.
Der Top-Anwalt für die Meinungsfreiheit Joachim Steinhöfel kritisiert die Finanzierung der Trusted Flagger:
„Die steuergeldfinanzierte Einrichtung von ‚vertrauenswürdigen Hinweisgebern‘ ist eine rechtsstaatliche und verfassungsrechtliche Perversion. (…) Für Straftaten sind Polizei und Staatsanwaltschaften zuständig, beide notorisch unterfinanziert. Statt das Geld in rechtsstaatliche Institutionen zu investieren, landet es bei fragwürdigen staatlichen Vorfeldorganisationen“ (8).
Steinhöfel sieht in den Meldestellen ein „grundsätzliches verfassungsrechtliches Problem“ und befürchtet, dass „irgendeine Behörde des Bundes, die keinerlei Ermächtigungsgrundlage für ihr eigenes verfassungswidriges Tun vorweisen kann“, eine NGO gründet oder dafür sorgt, „dass sich eine solche gründet“, und sie dann „mit ausreichend Finanzmitteln“ ausstattet, „um sie dazu zu bringen, Aktivitäten zu entfalten, die massiv gegen Grundrechte verstoßen würden, wenn der Staat sie selbst ausführte“. Für ihn ist die zentrale Frage, „ob der Staat Grundrechte umgehen dürfe, indem er private Unternehmen dazu bringe, Dinge zu tun, die er selbst nicht tun dürfte“ (9).
Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler befürchtet, dass wir uns „mit dem DSA-Meldesystem eine Denunziations-Gesellschaft“ schaffen. Das wurde bereits während der Corona-Zeit erprobt und soll jetzt perfektioniert werden.
Verfassungsrechtliche Bedenken äußert Strafrechtler Udo Vetter: „Es ist im Prinzip eine Zensur durch die Zensurbehörde — nicht mehr durch die Hintertür, sondern man marschiert durch den Vordereingang.“ Alles, was bisher an problematischer Meldestruktur existiert, drohe institutionalisiert zu werden. „Die Meldestruktur ist damit staatlich legitimiert.“ „Wir haben es mit einem geschaffenen Meinungs-TÜV zu tun. Wenn der TÜV gerufen wird und keine Plakette vergibt, wird der Meinungsbeitrag gelöscht. Das Portal muss schnell reagieren. Schon im benutzten Wort müssen von Netzagentur-Chef Klaus Müller steckt der staatliche Zwang.“ Auch das von Müller verwendete Wort „schnell“ bedeute eine „faktische Ausschaltung des Rechtsweges“, meint der Jurist (10).
Der Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner warnt eindringlich: „Wenn man später einmal den Niedergang der Meinungsfreiheit in Deutschland und den Einstieg in den Zensurstaat rekonstruieren will“, werde dem Leitfaden zu den Trusted Flaggern „die Rolle eines Schlüsseldokuments zukommen“ (11).
Laut Lindner müssen solche Inhalte besonders kritisch gesehen werden, die „negative Auswirkungen auf den zivilen Diskurs oder Wahlen“ haben. In einem Unterpunkt wird konkretisiert, dass das etwa „Ausländische Informationsmanipulation und Einmischung“ betreffen würde. „Wer trifft diese Entscheidungen — wer bestimmt, ob ein Inhalt Wahlen oder Diskussionen beeinflusst?“ fragt Lindner in der Neuen Zürcher Zeitung und verweist auf den bayrischen Verfassungsschutz.
„Dieser musste kürzlich seinen eigenen Bericht korrigieren, da er fälschlicherweise mehreren Medienmarken die Verbreitung ‚russischer Narrative‘ unterstellt hatte. Das Beispiel zeigt, dass Behörden im Kampf gegen ausländische Informationsmanipulation durchaus irren können“ (12).
Was kann der Einzelne unternehmen, wenn beispielsweise kritische Meldungen und Facebook-Einträge über die israelische Regierung und Armee als Hetze und/oder Antisemitismus eingestuft und gelöscht werden? Der Klageweg dauert lange, die Grauzone ist riesig und die Zensur könnte schneller sein, als wir denken.
„Zu oft haben wir in der deutschen Geschichte einmal erstrittene Grundrechte preisgegeben“, warnt der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki. Er richtet seine Kritik an das europäische Recht und weist darauf hin, dass „EU-Verordnungen keine göttlichen Eingebungen sind und nicht sakrosankt“ (13).
Das ist ein Appell an uns alle. Kritik an der EU wird zumeist mit der Diffamierung „anti-europäisch“ belegt oder — noch schlimmer — als rechtslastig. Ist das der Grund, warum sich auch viele Linke bei einer notwendigen Kritik an der neoliberalen und militaristischen EU zurückhalten?
Der Digital Service Act (DSA), das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und die Meldestellen müssen viel stärker kritisiert werden. Die Trusted Flagger sind die Totengräber der Meinungsfreiheit!
Woher stammt der Begriff „Desinformation“?
Wie andere Begriffe, so wie beispielsweise „Wettbewerbsfähigkeit“, ein Wort, das in den 1990er Jahren während der neoliberalen Wendezeit und der Hochzeit der Privatisierungswellen kommunalen Eigentums en vogue wurde, ist auch die „Desinformation“ eine relativ neue Wortschöpfung. Woher kommt also der Begriff?
Der Titel des Magazins Free21 im Oktober 2024, herausgegeben vom Investigativ-Journalisten Dirk Pohlmann, lautet: „Informationskrieg gegen die Redefreiheit“, Untertitel „Der britische Geheimdienst exportiert den Kampf gegen Desinformation in die westliche Welt, um die eigenen Bevölkerungen ins Visier zu nehmen“.
Pohlmann kritisiert in seinem Editorial der Oktober-Ausgabe den „fortschreitenden Verfall der westlichen Demokratien“: „Wir haben es im Westen zunehmend mit Regierungen zu tun, die sich selbst mit der Demokratie verwechseln. Der Schutz der herrschenden Regierung durch staatliche Maßnahmen ist keine Demokratie, sondern das Gegenteil davon“ (14).
Er erinnert an das Urteil aus dem Jahr 1958, in dem das deutsche Bundesverfassungsgericht einen US-Bundesrichter und einen Haupttext der Aufklärung zitiert, und damit Rechtsgeschichte geschrieben hat:
„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus précieux de l‘homme nach Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85 [205]). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, ‚the matrix, the indispensable condition of nearly every other form of freedom‘ (Cardozo).“
„Jeder Jurastudent muss es kennen. Jeder demokratisch gesonnene Bürger sollte es als Wirklichkeit erleben können“, appelliert Pohlmann (15).
Der „Anti-Desinformations-Krieg des britischen Geheimdienstes wird global“
Das ist der Titel eines Artikels des Enthüllungsjournalisten Kit Klarenberg, der den Kontext der „Desinformation“ analysiert. Der Artikel basiert auf einem Dokument, das im September 2024 im Zuge eines Rechtsstreits gegen die US-Seuchenschutzbehörde (US Centers for Disease Control and Prevention) freigegeben wurde, und ist eine „Präsentation der undurchsichtigen und spionageverseuchten britischen Counter Disinformation Unit“ (CDU — Einheit zur Desinformations-Abwehr) aus dem August 2021.
Aus dem Dokument geht hervor, „wie London die Beeinflussung der Online-Wahrnehmung, durch den langjährigen Einsatz und Missbrauch der Sicherheits- und Nachrichtendienste, absichtlich auf die ganze Welt ausdehnt“. Es wurde im August 2021 einem Ausschuss des US-Nationalen Sicherheitsrates präsentiert, der damals täglich tagte, „um die Überwachung und Unterdrückung pandemiebezogener Äußerungen innerhalb und außerhalb der USA zu erörtern“ (16).
Da die Briten bereits 2019 die Counter Disinformation Unit (CDU) gründeten und Praktiken zur Bekämpfung von „Desinformation“ und „Fehlinformation“ entwickelten, wurden sie nach Washington eingeladen, um ihre Expertise auf dem weiten Feld der „Desinformation und Zensur“ den US-Behörden weiterzugeben.
Kit Klarenberg bezeichnet die Counter Disinformation Unit (CDU) als „weltweit führender Verfechter und Vollstrecker von Massenzensur“, die besonders in der Corona-Zeit kritische Informationen unterdrückte, die dem damaligen herrschenden Diskurs über die Pandemie und den eingeführten Maßnahmen wie Impfen, Tragen von Masken, Ausgehverbot und Schulschließungen widersprachen.
Auch die enge Zusammenarbeit zwischen der „Desinformationsabwehr-Behörde“ und der britischen Armee, insbesondere mit der 77. Brigade, beleuchtet Klarenberg.
„Die Einheit für Psychologische Kriegführung der britischen Armee arbeitete während der Pandemie im Gleichschritt mit der Counter Disinformation Unit. Die Online-Operationen der Brigade sind genauso undurchsichtig, wie sie scheinbar unüberblickbar sind. Dazu gehört auch die Verwaltung einer beträchtlichen Anzahl von echten, gefälschten und automatisierten Social Media Accounts, um regierungsfreundliche Botschaften zu verbreiten und zu verstärken und gleichzeitig die Feinde des britischen Staates zu überwachen und zu diskreditieren, unabhängig davon, ob sie aus dem In- oder Ausland stammen“ (17).
Der damalige britische Militärchef Nick Carter lobte im April 2020 die Brigade, weil sie im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie „dabei helfe, Gerüchte aus Fehlinformationen, aber auch Desinformation zu bekämpfen“. Ein Armeesprecher fügte hinzu, dass das Verteidigungsministerium daran arbeite, „gegen eine Reihe schädlicher Online-Narrative vorzugehen“. Im Fokus dabei seien „Regierungsstellen und britische Bürger, aber auch alle anderen, die Online nach verlässlichen Informationen suchen.“
Im Januar 2023 enthüllte ein ehemaliger Angehöriger der 77. Brigade, wie die CDU und die 77. Brigade während des Kreuzzuges der Regierung gegen Pandemie-Dissens mit nationalen Gesetzen und Zivilschutzmaßnahmen umging (18).
Mit anderen Worten, eine gute Zusammenarbeit zwischen der „Anti-Desinformationsbehörde“ und der Armee war bei der Bekämpfung unliebsamer Informationen über COVID 19 äußerst hilfreich.
Es sei daran erinnert, dass auch in Deutschland Bundeswehr-Soldaten während der Corona-Zeit in zivilen Einrichtungen, beispielsweise in Gesundheitsämtern, eingesetzt waren und dass mit dem Generalmajor Carsten Breuer ein hochrangiger Militär den damaligen Corona-Krisenstab des Bundeskanzleramtes leitete. Seit 2023 ist Breuer Generalinspekteur der Bundeswehr, ein schöner Karrieresprung.
Es ist wohl unbestreitbar, dass die britische Counter Disinformation Unit in mehr als 20 Ländern aktiv ist und mit anderen Diensten zusammenarbeitet.
Klarenberg schließt seinen Artikel so:
„Wenn in den letzten Jahren die Regierungen der einzelnen Länder drakonische Maßnahmen gegen’ die angebliche Plage der ‚Desinformation’ ergriffen haben, ist es sehr wahrscheinlich, dass sie nach einem vom britischen Geheimdienst entworfenen Drehbuch gehandelt haben, und es auch heute noch tun“ (19).
Dass die britische Counter Disinformation Unit (CDU) auch eine Rolle bei der Entwicklung des Digital Service Act (DSA) spielte, ist nicht ausgeschlossen. Vorstellbar ist ihre Rolle bei der weltweiten Kampagne gegen Desinformation.